Alt 10.03.2011, 16:26   # 1
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Im Eilverfahren kann ein eBay-Verkäufer nicht erwirken, dass eine negative Bewertung eines Käufers, die er erwidert hat, gelöscht wird. Zu diesem Urteil kamen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.


Diskussion zu: Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren
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Alt 27.05.2012, 03:30 # --
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