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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Im Eilverfahren kann ein eBay-Verkäufer nicht erwirken, dass eine negative Bewertung eines Käufers, die er erwidert hat, gelöscht wird. Zu diesem Urteil kamen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Diskussion zu: Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren |
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| ebay, gericht, gerichtsurteil, internet, verbraucherschutz |
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