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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 23.406
| Filesharing kann teuer werden: Bis zu 1.317 Euro forderten Rechteinhaber und ihre Anwälte für eine der fast 600.000 im Jahr 2010 versendeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen. Diskussion zu: Filesharing-Studie 2010: Abmahnungen für über 412 Millionen Euro |
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| Gastposter | Hm. Irre ich mich, oder haben die Musikcasstetten und LP's diverser Bands nicht damals schon, als es noch kein Internet gab, bereits mehr als eine Mark pro Song gekostet? Ja, eigentlich bin ich mir sogar ziemlich sicher. Eine LP von Abba kostete damals 25,- DM ungefähr. Der Preis stieg dann in den 80'ern auf 34,- DM für diverse Musikkassetten an. Insofern - tut mir leid, aber ich glaube, Du irrst, . hilipp:..Bin mir aber auch nur 95% sicher. Vielleicht weiß das noch einer ganz genau. |
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| | # 7 |
| Gastposter | Naja Sandstorm aber damals gab es auch noch nicht so viel, da kam vllt. in einem jahr ein album wenn überhaupt raus, und heute aufgrund von pc´s schnellen beats schmeisen die künstler einen song nach dem nächsten raus... also stimme ich den obigen zu , würde ich für ein lied bei musicload sagen wir 0,20€ zahlen für spiele 15-20€ wäre das kein problem und die Entwickler , Künstler würden sogar mehr verdienen weil die Leute das Risiko für die paar Groschen nciht mehr eingehen! Ausserdem insbesondre bei spielen die nach 8Std durchgespielt sind und anschliesend im Eck liegen 50€ zu verlangen ist ein harter schlag da vor allem Jugendliche oder Auszubildende die durchschnittlich 400€ im Monat verdienen keine 50€ für ein Spiel haben wenn sie noch ein Auto tanken müssen etc... |
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| | # 8 |
| Gastposter | Die Maßnahmen der Rechteinhaber zur Feststellung der Täter empfinde ich als unzulässig Seit wann heiligt der Zweck die Mittel. Solange nicht erkennbar ist das von mir erhebliche Datenmengen zum Upload angeboten worden gewerblich etc.sowie diese Daten schon im vorhinein partiell weiter anzubieten besteht keine Begründung zur Behauptung einer Vorsätzlichen Uhrheberrechtsverletzung. Dies ist für mich ein Kriminelles vorgehen und in höchstem Masse Geldmacherrei. Wie kann ein Unternehmen ein Dateie/Filmwerk auf einer Tauschbörse uploaden um es anschließend illegal zu vertreiben um darauf hin ein AbmahneMaschinerie in Gang zu setzen die bei 30 % aus Angst zahlender 130 Millionen in die Kassen spült das ist für mich kriminell. der Gedanke, dass die Rechteinhaber derzeit nur wenig gute Möglichkeiten haben, sich gegen illegale Tauschbörsen nachhaltig zu schützen, kann nicht dazu führen, eine Abmahnungspraxis, die ihrerseits bedenken begegnet, allein deshalb aufzuwerten, weil eine bessere Eingrenzung der Verfolgungwürdigen Personen, beispielsweise auf gewerbliche und multiple Rechtsbrecher, derzeitig schwierig ist. Dies gilt umso mehr, als die gemeinhin reklamierten "Millionenschäden" durch Tauschbörsen zumeist auf der hypothetischen Annahme beruhen, die getauschten Dateien würden bei Unterbindung des Datentausches käuflich erworben. Dies dürfte indes aus wirtschaftlichen gründen wenig Realistisch sein. Vielmehr ist anzunehmen, dass durch den kostenlosen Tausch von urheberrechtlichen geschützten Werken ein "Konsum"generiert wird, der unter kommerziellen Bedingungen ansonsten schlicht unterbleiben würde. Es fehlt nicht viel und auch dieses Land wird brennen! |
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