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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Verkäufer im Internet bewerben ihre Produkte in der Anzeige häufig auch mit Bildern. Dabei sind die Fotos einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge ebenso bindend wie der Beschreibungstext. Diskussion zu: Rechte beim Online-Kauf: Produktbild ebenso bindend wie Text |
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