Alt 12.11.2010, 10:32   # 1
Redakteur
 
Benutzerbild von News Flash
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
Kunden, die in eine Gegend umziehen, in der kein DSL zur Verfügung steht, können ihren Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Das legte der BGH in einem Grundsatzurteil fest.


Diskussion zu: DSL-Vertrag: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
  Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2010, 14:13   # 2
Kleemann
Gastposter
 
..wie sieht das Ganze nun aus, wenn man ins Ausland zieht (z.B. die Schweiz) und der Anbieter nicht einmal am Markt vertreten ist? Gibt es darüber auch Gerichtsurteile?
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 04:45 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
gericht, internet, recht
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:45 Uhr.