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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Produkte, die im Internet gekauft wurden, dürfen von den Käufern benutzt werden, sofern dies Prüfungszwecken dient. Der volle Kaufpreis muss auch dann vom Verkäufer zurückerstattet werden, wenn es zu einem Wertverlust kam. Diskussion zu: Online-Shopping: Rechte der Verbraucher gestärkt |
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