| | # 1 |
| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Wer der Veröffentlichung seines Hauses noch vor dem Start von Google Street View widersprechen will, sollte sich beeilen. Das Online-Widerspruchsformular ist für die ersten 20 Städte in denen der Dienst startet nur noch bis Mitternacht freigeschaltet. Diskussion zu: Street View: Widerspruchsfrist läuft um Mitternacht ab |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Daß man nur online keinen Widerspruch mehr einlegen kann hat den Vorteil, daß man (aus Versehen) seine IP-Adresse nicht mehr an GOOGLE Streetview weitergeben kann (es ist wirklich dreist, was sich diese Datenkrake alles leistet). Es ist jedoch immer noch möglich, schriftlich per Post Widerspruch einzulegen (jedenfalls steht auf den Internetseiten des Bundesverbraucherschutzministeriums nichts von einer Frist). Informationen und Musterformulare des Bundesverbraucherschutzministeriums gibt es hier. Den Widerspruch sollte man am besten als Einschreiben mit Rückschein versenden. Wer wissen möchte, wo sich die nächste Postfiliale befindet um das Einschreiben mit Rückschein verschicken zu können, klickt bitte hier. Die Suche nach einer Postfiliale startet man auf der Seite rechts oben |
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