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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Eigentlich sind so genannte Werbeanrufe untersagt und werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt. Dennoch gingen bei der Bundesnetzagentur zwischen August 2009 und April 2010 über 57.000 Beschwerden ein. Diskussion zu: Telefonfrust: Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von 694.000 Euro |
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