Alt 30.07.2010, 10:20   # 1
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Eigentlich sind so genannte Werbeanrufe untersagt und werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt. Dennoch gingen bei der Bundesnetzagentur zwischen August 2009 und April 2010 über 57.000 Beschwerden ein.


Diskussion zu: Telefonfrust: Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von 694.000 Euro
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Alt 30.07.2010, 11:20   # 2
k_c
 
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Zitat:
Zitat von News Flash Beitrag anzeigen
"Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei [...] automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall"
Meint der das ernst? Anrufe vom Band sind rechtlich KEINE Telefonwerbung? o_O
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Alt 30.07.2010, 11:47   # 3
Bananenhaupt
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Er meint, dass in diesem Falle keine Verfolgung möglich ist.
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Alt 27.05.2012, 04:22 # --
News Flash
 
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