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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Der Bundesgerichtshof hat die Begründung seines WLAN-Urteils veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass das Urteil nur auf Privatpersonen angewendet werden kann. Professionelle Hotspot-Betreiber sind nicht betroffen. Diskussion zu: WLAN-Urteil: Professionelle Hotspots nicht betroffen |
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