Wahrscheinlichkeit Logging->Abmahnung bei aktuellem 'Zieltitel'

Alt 08.03.2010, 16:17   # 1
Mickeyxx
 
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Hätte da eine Frage, die vielleicht nicht so gerne gesehen ist. Probiere es trotzdem mal (mehr als das mich jemand anschnauzt, kann ja nicht passieren):

Kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass bei Filesharing eines Werkes, welches aktuell auf der Abmahnliste steht (z.B. konkret der Film New Moon), ein Logging erfolgt ist und eine Abmahnung der beauftragten Anwälte des RI ins Haus steht? Auch wenn das Filesharing 'nur' 2 Stunden lang gelaufen ist. Ich gehe mal davon aus, dass die Loggingfirmen ihre Software 24x7 laufen lassen für die 'Zieltitel', oder?
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Alt 08.03.2010, 16:26   # 2
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mickeyxx Beitrag anzeigen
Kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen,...
Nein, das kann man nicht.

Wenn Du aber keine weiteren "Treffer" zu befürchten hast, könntest Du tatsächlich über eine präventive Maßnahme für diesen Einzelfall nachdenken.
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Alt 08.03.2010, 16:30   # 3
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
könntest Du tatsächlich über eine präventive Maßnahme für diesen Einzelfall nachdenken.
Nachdenken sicherlich, aber mehr auch nicht, denn "präventive Massnahmen" in Form von vorbeugenden UEs stellen in der Regel ein Schuldeingeständnis dar, weshalb ich solche Massnahmen eher als fragwürdig ansehen würde.

Sicherlich sollte er umgehend mögliche illegale Internetaktivitäten unterbinden bzw. solchen vorbeugen durch entsprechende "Absicherung des Internetanschlusses".
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Alt 08.03.2010, 16:36   # 4
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Nachdenken sicherlich, aber mehr auch nicht, denn "präventive Massnahmen" stellen in der Regel ein Schuldeingeständnis dar, weshalb ich solche Massnahmen eher als fragwürdig ansehen würde.
Wie häufig hast Du den folgenden Satz eigentlich schon gelesen?

"Die mod. UE stellt (auch in vorauseilender Form) kein Schuldeingeständnis dar."

Erläutere mir bitte einmal, welche weitere Entwicklung Du anschließend befürchtest!
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Alt 08.03.2010, 16:40   # 5
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wie häufig hast Du den folgenden Satz eigentlich schon gelesen?
Ich habe im Internet im Bereich des Abmahnunwesens schon sehr viel Unsinn gelesen. Abgesehen davon:

Du kannst in eine mod.UE reinschreiben, was Du möchtest, denn wenn Du vorbeugend eine abgibst, dann wirst Du wohl auch einen Grund haben, weshalb Du so etwas tust, und da dieser nicht in einer Abmahnung (in obigem Fall) zu sehen ist, bleibt nur noch ein schlechtes Gewissen übrig, denn hellseherische Fähigkeiten unterstelle ich keinem Filesharer oder Anschlussinhaber.
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Alt 08.03.2010, 16:52   # 6
Mickeyxx
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Danke schon mal für die Antworten. Also ich werde keine vorauseilende mod. UE hinschicken. Würde ich auch dann nicht machen, wenn die Chance 99% ist, dass eine Abmahnung kommt. Bleibt ja immer noch das 1%. Viel gewonnen hätte ich durch die vorauseilende sowieso nicht.

Wollte halt einfach nur mal einschätzen, ob es da Erfahrungswerte gibt bzgl. der Loggingfirmen. Vom reinen technischen Aufwand, wäre ja eine 24x7 Überwachung mit autom. Logging kein Problem.

Nachdem ich mich nun den halben Tag (blöderweise zu Lasten meiner Arbeit) eingelesen habe, bin ich ganz entspannt. Ich denke der beste Weg diesem schwachsinnigen Abmahnwahn entgegen zu wirken, ist 'professionelles Ignorieren'. D.h. alles notwendige (modUE) kurz und bündig ausführen und sich sonst um diesen Sch**** einfach nicht kümmern.
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Alt 08.03.2010, 16:55   # 7
Cobalt
 
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Zitat:
Zitat von Mickeyxx Beitrag anzeigen
Hätte da eine Frage, die vielleicht nicht so gerne gesehen ist. Probiere es trotzdem mal (mehr als das mich jemand anschnauzt, kann ja nicht passieren):

Kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass bei Filesharing eines Werkes, welches aktuell auf der Abmahnliste steht (z.B. konkret der Film New Moon), ein Logging erfolgt ist und eine Abmahnung der beauftragten Anwälte des RI ins Haus steht? Auch wenn das Filesharing 'nur' 2 Stunden lang gelaufen ist. Ich gehe mal davon aus, dass die Loggingfirmen ihre Software 24x7 laufen lassen für die 'Zieltitel', oder?
Davon daß 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche auf allen filesharing Netzwerken, alle Dateien, die das Werk enthalten , überwacht werden, kann man absolut nicht ausgehen. Es gibt nur gewisse Wahrscheinlichkeiten und je länger ein überwachtes Werk in einer Tauschbörse angeboten wurde, desto wahrscheinlicher wird man eine Abmahnung erhalten. Natürlich reicht auch ein relativ kurzer Zeitraum, dann hat man aben das Pech gehabt, daß das Antipiracy Unternehmen in der Lage war sehr schnell einen Download durchzuführen.
Ich würde davon ausggehen, daß die Mehrheit derjenigen, die den Film " New Moon " geladen und ( kurzzeitig) auch angeboten haben, keine Abmahnung erhalten wird, weil kein logg durchgeführt werden konnte oder weil zu diesem Zeitraum die geladene / angebotene Datei in diesem Netzwerk gar nicht überwacht wurde.
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Alt 08.03.2010, 16:56   # 8
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Mickeyxx Beitrag anzeigen
Ich denke der beste Weg diesem schwachsinnigen Abmahnwahn entgegen zu wirken, ist 'professionelles Ignorieren'. D.h. alles notwendige (modUE) kurz und bündig ausführen und sich sonst um diesen Sch**** einfach nicht kümmern.
Und wie Frank schon sagte: ab sofort Finger weg von urheberrechtlich geschütztem Material in Tauschbörsen!
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Alt 08.03.2010, 16:56   # 9
Waldorfschule
 
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Nicht vergessen, es werden weitere Bettelbriefe kommen. Auch da heisst es "alles notwendige" zu tun... abheften!
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Alt 08.03.2010, 22:30   # 10
thomas3112
 
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Zitat:
Zitat von Cobalt Beitrag anzeigen
Davon daß 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche auf allen filesharing Netzwerken, alle Dateien, die das Werk enthalten , überwacht werden, kann man absolut nicht ausgehen. Es gibt nur gewisse Wahrscheinlichkeiten und je länger ein überwachtes Werk in einer Tauschbörse angeboten wurde, desto wahrscheinlicher wird man eine Abmahnung erhalten. Natürlich reicht auch ein relativ kurzer Zeitraum, dann hat man aben das Pech gehabt, daß das Antipiracy Unternehmen in der Lage war sehr schnell einen Download durchzuführen.
Ich würde davon ausggehen, daß die Mehrheit derjenigen, die den Film " New Moon " geladen und ( kurzzeitig) auch angeboten haben, keine Abmahnung erhalten wird, weil kein logg durchgeführt werden konnte oder weil zu diesem Zeitraum die geladene / angebotene Datei in diesem Netzwerk gar nicht überwacht wurde.

VETO!
definitiv bei mir nur kurzzeitig, und trotzdem geloggt.
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Alt 08.03.2010, 23:20   # 11
pro-man1st
 
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Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von thomas3112 Beitrag anzeigen
VETO!
definitiv bei mir nur kurzzeitig, und trotzdem geloggt.
Pech gehabt?
Mal im Ernst - abgesehen davon, dass die meisten hier (nach eigener Aussage) unschuldig sind, ist es wirklich wie im Lotteriespiel
Am Wochenende hat ein Neuabgemahnter sinngemäß geschrieben: Vier Jahre gesaugt und nichts passiert. Jetzt kommen innerhalb kurzer Zeit 3 Abmahnungen.....
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Alt 08.03.2010, 23:36   # 12
Büchsenmilch
 
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Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von pro-man1st Beitrag anzeigen
Pech gehabt?
Mal im Ernst - abgesehen davon, dass die meisten hier (nach eigener Aussage) unschuldig sind, ist es wirklich wie im Lotteriespiel
Am Wochenende hat ein Neuabgemahnter sinngemäß geschrieben: Vier Jahre gesaugt und nichts passiert. Jetzt kommen innerhalb kurzer Zeit 3 Abmahnungen.....
Juppi!! Das glaube ich auch!! Wie ein Fischteich der mehr Fische wie Wasser hat, einfach mal reingreifen und ne Abmahnung klar machen.. Nur Pech wenn man an denn Teich ausrutscht und hineinfällt... Dann fressen ein die Fische auf...
Ich kann nix für diese WELT, ich lebe nur auf ihr!!!
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Alt 26.05.2012, 19:46 # --
News Flash
 
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