- die können ja nichts unterschreiben was sie nie begangen haben.
- wäre ja so als wenn sie einen mord gestehen würden den sie nie begangen haben.
- Viele hier haben etwas nie begangen und schicken trotzdem die modUE raus, denn der Rechteinhaber hat ein Recht auf Unterlassung. Ansonsten setzt man sich der Gefahr aus, eine einstweilige Verfügung ins Haus zu bekommen
- falsch... die modUE ist kein Schuldeingeständnis (...ohne Präjudiz...)
Mich würde mal eine Prozentzahl derer interessieren, die zu Unrecht oder falsch ermittelt wurden.
Dürfte doch sicher im unteren einstelligen Prozentbereich zu finden sein oder gibts genauere Zahlen?
06.03.2010, 15:34
#
163
Frank2009
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von BlödBeutel
Mich würde mal eine Prozentzahl derer interessieren, die zu Unrecht oder falsch ermittelt wurden.
Es gab mal einen Artikel dahingehend, dass Fehlerquoten bei der IP-Ermittlung von 50-90% festgestellt wurden. Evtl. musst Du einmal danach suchen.
06.03.2010, 16:38
#
164
Kersare
Gastposter
ACHTUNG AN ALLE DISSELHORST ABGEMAHNTE
in der Abmahnung ist eine LoogTMS-ID und Passwort beigefügt wo man sich bei LoogBarry melden soll und per Onlineüberweisung schnell die geforderte Summe begleichen kann. Dazu wird mit der Firma Sofortüberweisung.de. zusammengearbeitet.
Na das ist ja ein Ding. Jetzt reicht es den Herrschaften schon nicht mehr das ein eingeschüchterter Sofortzahler seine Abmahnung per Banküberweisung zahlt. Das dauert ja ein paar tage, sie hätten es gerne per Onlineüberweisung.
Ich vermute mal das macht Schule!
06.03.2010, 18:39
#
166
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Frank2009
Es gab mal einen Artikel dahingehend, dass Fehlerquoten bei der IP-Ermittlung von 50-90% festgestellt wurden. Evtl. musst Du einmal danach suchen.
-----Doppelpost zusammengeführt am 6.3.2010 um 18:44:29-----
Zitat:
Zitat von Kersare
ACHTUNG AN ALLE DISSELHORST ABGEMAHNTE
Auch Finanztest und der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) warnen vor sofortüberweisung.de. Fairerweise schreibt Finanztest auch:
Zitat:
Sofortüberweisung.de arbeitet allerdings seit etwa drei Jahren, ohne dass Missbrauchsfälle bekanntgeworden sind. Nach Unternehmensangaben kann mit dem System bei etwa 10 000 Unternehmen bezahlt werden, darunter Dell, Conrad und die Fluglinie KLM.
Sagen wir es so: Es gibt viele gute Gründe bei LoogBERRY nicht zu bezahlen!
06.03.2010, 20:20
#
167
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Wo ist das Problem?
TMS-ID ist nix weiter als TotalManagementSolutions(Inc.) ID mit Pin und Tan. SUB-Pay
Man (LoogBerry) kann sich auch mit fremden Federn schmücken oder mit dem "Trend" gehen.
(für "LoogBerry" bin ich noch am arbeiten )
06.03.2010, 20:41
#
168
RA Dr. Alexander Wachs
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
ein paar Ausführungen zu den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski wegen des Werks New Moon Biss zur Mittagsstunde.
1. Rechtliches
In der Abmahnung wird suggeriert, dass der Anschlussinhaber in jedem Fall komplett hafte. Das ist nach meiner Meinung so nicht korrekt.
Zunächst einmal ist es zwar richtig und diskutiert, dass der BGH in der Halzband-Entscheidung eine Haftung eines Ebay Account Inhabers für damit durchgeführte Rechtsverletzungen durch ein Familienmitglied begründete. Dies kann aber auf den Anschlussinhaber eines Internetanschlusses nicht übertragen werden. Hier tritt der Anschlussinhaber nach außen hin nur über eine IP-Adresse auf. Eine IP-Adresse ist bestenfalls als flüchtig zu bezeichnen. Der Geschäftsverkehr wird also gerade nicht erwarten, dass sich hinter der IP-Adresse nur der Anschlussinhaber verbirgt.
Auch wenn sich das Landgericht Düsseldorf nun in einem ebenfalls älteren und bekannten Beschluss vom 27. Mai 2009 für eine Anwendung der Entscheidung auf Tauschbörsen entschieden hat, handelt es sich dabei eher um eine Mindermeinung. Andere Gerichte haben diesen Gendanken im letzten halben Jahr nicht aufgegriffen.
Damit bleibt es dabei, dass der störende Anschlussinhaber zunächst allenfalls auf Unterlassung mithin Ersatz der Anwaltskosten haftet.
2. Abgabe der beigefügten /digitalen Unterlassungserklärung
Zunächst finde ich die Formulierung von "mind. EUR 10.000,00 EUR" etwa unglücklich. Entscheidend ist aber, dass noch kein Gericht über die Verwirkung einer Vertragsstrafe bei einem Film entschieden hat. Ich würde hier dringend zu einer Formulierung nach dem neuen Hamburger Brauch (vgl. mod UE) raten.
Was mich zu dem nächten Punkt führt, mir ist noch kein Fall bekannt, in dem eine Kanzlei tatsächlich höhere Gebühren geltend gemacht hat, weil eine mod. UE abgeben wurde. Das sich Kanzleien das gerne vorbehalten, wird man akzeptieren können, aber davon sollten sich neuabgemahnte Verbraucher nicht irritieren lassen.
Ich rate auch dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung in digitaler Form abzugeben. Das mag bequem wirken, aber das Unterschreiben eines Dokuments (inklusive Versenden per Einschreiben) stellt doch für viele Menschen eine gute Warnfunktion dar, mit der die Wichtigkeit der zukünftigen Beachtung unterstrichen wird.
3. Sonstiges
Wer sich im Übrigen die Zahlungsmodalitäten genau durchliest, wird unter dem ACHTUNG! eine weitere Unstimmigkeit entdecken, die höflich formuliert juristisch missverständlich formuliert ist.
Von diesen Besonderheiten einmal abgesehen, finde ich grundsätzlich positiv, dass die Anwaltskosten hier genau mit 506,00 EUR beziffert sind und ebenfalls klar gestellt wird, dass diese Kosten bis dahin entstanden sind. Ob die Gebühren in dieser Höhe angemessen sind, darüber mag man trefflich streiten (vor allem wenn auch der Empfang der Unterlassungserklärung digital outgesourct wird), aber es zeigt eine gewisse Gradlinigkeit. Ferner ist der mit 10.000,00 EUR angesetzte Streitwert bei einem aktuellen, teuren Kinofilm durchaus nicht völlig von der Hand zu weisen.
4. Allgemeines
Noch ein kleiner allgemeiner Hinweis zur Beauftragung eines Anwalts. Abgemahnte Verbraucher sollten immer, bevor Sie einen Anwalt beauftragen sich über die Kosten informieren. Gerade beim örtlichen Hausanwalt ist dringend vor einer Beauftragung sicherzustellen, ob dieser nach einer Pauschale oder was die Regel ist nach Streitwert abrechnet. Der Verein gegen den Abmahnwahn weist zwar immer wieder darauf hin, aber mit der steigenden Anzahl an Abmahnungen häufen sich immer wieder die Beschwerden.
Ferner sollte vor einer Beauftragung sicher gestellt werden, ob sich der Kollege in diesem Bereich auskennt. Wenn er rät die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, sollte dies als ein Indiz gewertet werden, dass dem nicht so ist.
Deswegen schon beim ersten Anruf klären:
1. Kostet es bereits etwas sich zu informieren?
2. Was kostet die Vertretung?
3. Hat der Kollege Erfahrung in diesem Bereich?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
07.03.2010, 09:51
#
169
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs
2. Abgabe der beigefügten /digitalen Unterlassungserklärung
Ich rate auch dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung in digitaler Form abzugeben. Das mag bequem wirken, aber das Unterschreiben eines Dokuments (inklusive Versenden per Einschreiben) stellt doch für viele Menschen eine gute Warnfunktion dar, mit der die Wichtigkeit der zukünftigen Beachtung unterstrichen wird.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen Herr Dr.Wachs,
Meine Frage betrifft eben diese "beigefügte, digitale UE
Wie darf ich mir das vorstellen.
werden der Abmahnung sozusagen, wie im PIN-TAN-verfahren beim Online-B irgendwelche Zahlencodes beigelegt, welche dann auf der LoogBerry-Seite unter LoogTMS eingegeben u.bestätigt werden müssen?
Wenn JA, so frage ich mich dann:
Warum wird bei der schriftlichen Abgabe der modUE soviel aufhebens um die Unterschrift gemacht?
Da könnte doch auch der Sohnemann "Verletzerhuber" einfach die UE für seinen Vater (AI) "Verletzerhuber" unterzeichnen. Somit wäre doch im Vorfeld einiges an Stress (Überzeugungsarbeit des Sohnes) vom Tisch.
Oder der WG-Mitbewohner zum AI-Verletzer sagen:"Komm gib her, ich war der Verletzer, also regle ich das" und fälscht Unterschrift vom AI
Oder bei 2 AI unterschreibt einfach der Partner für den anderen mit.
Nein, ich möchte nicht das kplt. Vertragswesen in Frage stellen, denn um das geht es ja bei einer UE (hier wird ein Vertrag zwischen Verletzer u.Verletztem geschlossen) Und ich weiß auch, dass u.a. durch das bloße "Anklicken" auf "JA" im Internet ein Vertrag geschlossen "werden kann".
Ist es rechtlich eigentlich zulässig, einen "digitalen" Unterlassungsverpflichtungsvertrag welcher ja Jahrzehnte (3) Gültigkeit behält abzuschließen.
Bekommt der Abgemahnte auch eine "digitale" Vertragsannahmebestätigung? (z.B. nur-leseberechtigte PDF mit allen Signaturen und digitalen Unterschriften)
Wird durch diese Methode (PIN-TAN rein und wech damit) nicht die Ernsthaftigkeit mit welcher eine UE ja verbunden ist nicht in Frage gestellt?
Ja genau das meine ich:
Zitat:
gute Warnfunktion
Ich sehe jetzt schon dass sich Fragen häufen werden:
Warum macht es der oder der Abmahner nicht so wie die aus Berlin...wäre doch ruckzuck durch, würde Ausfüllarbeit, Weg zur Post, Porto für ES/RS, Ärger mit den Eltern (man ist schließlich früher am Briefkasten ) und noch so einiges mehr ersparen.
07.03.2010, 11:23
#
170
eduke
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 4
Hey Leute,
einer meiner Kollegen hat ebenfalls eine besagte Abmahnung für New Moon bekommen.
Danke schonmal für die vielen Tipps hier, hat sehr geholfen. Die mod.UE geht die Tage er Einschreiben raus.
Weiter so!
07.03.2010, 13:40
#
171
Oschbert
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 1
Guden,
ich bin auch im Kreise der Auserwählten :-D
Habe mit meinem Anwalt alles besprochen und natürlich eine modUE rausgeschickt.
Meinem Anwalt ist da aber etwas aufgefallen.
In dem Anschreiben fallen 2 verschiedene Filmnamen...ist das bei euch auch so?
Einmal reden sie von "Twilight - Biss zum Morgengrauen" und dann von New Moon - Biss zur Mittagsstunde"
Als er mir dies mitteilte, habe ich mal alle Daten aus meinem Schreiben genommen und im Netz recherchiert. Dabei ist mir folgendes aufgefallen. Die Hash und der Dateinname gehören zu dem ersten Teil der Reihe und diesen Film habe ich garnicht. Dieser 1. Teil, zudem die Hash-Nummer gehört, ist kleiner als alle "New Moon - Filme" die man im Netz ziehen kann. Hinzu kommt noch, dass es sich dabei garnicht um das vorgeworfene Filmaterial handelt...
Meinem Anwalt kam das sehr "Spanisch" vor und jetzt prüft er das alles erstmal. Es sieht ja fast so aus, als ob die garnichts in der Hand haben...
Hat von euch auch jmd dieses Problem? Wie kann man da vorgehen?
Die Kosten beim Anwalt sollte man wirklich vorher erfragen...ich liege im Moment bei 120€. Der hat auch Erfahrung auf dem Gebiet, da er in der Kanzlei nur diese Fälle behandelt. Ein Kollege von mir hat nen anderen Anwalt und ist jetzt schon bei über 700€...
Also macht euch besser vorher schlau, bevor ihr blind den erst besten Anwalt nehmt
Danke und Gruß
07.03.2010, 13:53
#
172
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Oschbert
Die Kosten beim Anwalt sollte man wirklich vorher erfragen...ich liege im Moment bei 120. Der hat auch Erfahrung auf dem Gebiet, da er in der Kanzlei nur diese Fälle behandelt. Ein Kollege von mir hat nen anderen Anwalt und ist jetzt schon bei über 700...
Also macht euch besser vorher schlau, bevor ihr blind den erst besten Anwalt nehmt
Alles, was Du schreibst, ist OK so, nur Dein weiteres Vorgehen solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen.
Und der sollte dann alle weiteren Schritte einleiten.
07.03.2010, 13:59
#
173
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Oschbert
Also macht euch besser vorher schlau, bevor ihr blind den erst besten Anwalt nehmt
Und macht Euch vorher schlau, ob ihr überhaupt einen Anwalt braucht. Wer lesen und schreiben kann, der kann auch die ModUE selbst abgeben. Das sofortige Einschalten eines Anwaltes ist meiner Meinung nach und der meisten Abgemahnten (ca. nur 1/4 der Abgemahnten beauftragen einen Anwalt - siehe Statistik) leichtfertig verplempertes Geld, sofern man nicht vorhat, auch nur einen Cent an den Abmahner zu überweisen.
07.03.2010, 15:05
#
174
thomas3112
Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 256
Zitat:
Zitat von Oschbert
Guden,
ich bin auch im Kreise der Auserwählten :-D
Habe mit meinem Anwalt alles besprochen und natürlich eine modUE rausgeschickt.
Meinem Anwalt ist da aber etwas aufgefallen.
In dem Anschreiben fallen 2 verschiedene Filmnamen...ist das bei euch auch so?
Einmal reden sie von "Twilight - Biss zum Morgengrauen" und dann von New Moon - Biss zur Mittagsstunde"
Als er mir dies mitteilte, habe ich mal alle Daten aus meinem Schreiben genommen und im Netz recherchiert. Dabei ist mir folgendes aufgefallen. Die Hash und der Dateinname gehören zu dem ersten Teil der Reihe und diesen Film habe ich garnicht. Dieser 1. Teil, zudem die Hash-Nummer gehört, ist kleiner als alle "New Moon - Filme" die man im Netz ziehen kann. Hinzu kommt noch, dass es sich dabei garnicht um das vorgeworfene Filmaterial handelt...
Meinem Anwalt kam das sehr "Spanisch" vor und jetzt prüft er das alles erstmal. Es sieht ja fast so aus, als ob die garnichts in der Hand haben...
Hat von euch auch jmd dieses Problem? Wie kann man da vorgehen?
Die Kosten beim Anwalt sollte man wirklich vorher erfragen...ich liege im Moment bei 120. Der hat auch Erfahrung auf dem Gebiet, da er in der Kanzlei nur diese Fälle behandelt. Ein Kollege von mir hat nen anderen Anwalt und ist jetzt schon bei über 700...
Also macht euch besser vorher schlau, bevor ihr blind den erst besten Anwalt nehmt
Danke und Gruß
bei mir alles identisch. ALLES
Mein RA hat zu den falschen Dateinamen, bzw. Verdrehungen gesagt dass es hilft.
Bei mir war die Zahlungsfrist der 10.03.10 und ab da tritt der RA in Erscheinung. Bisher habe ich nur die modUE des RA abgegeben.
Noch keine Antwort seitens Bente & Co. zur annahme. RS ist am Freitag da gewesen.
Gruß, Thomas
P.S. Bente scheint die gleiche Abmahnung über mehrere Wochen zu versenden. Ist die Vorgehensweise normal?
07.03.2010, 15:10
#
175
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von thomas3112
P.S. Bente scheint die gleiche Abmahnung über mehrere Wochen zu versenden. Ist die Vorgehensweise normal?
So ist die effektivste (kosteneffektivste) Verwendung von Serienbriefen... normal
07.03.2010, 20:21
#
176
mannemag
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 22
Hallo noch mal...
Ich schreibe gerade die Mod.UE und habe eine frage. Obwohl ich schon mal so eine M.UE geschrieben habe.
In die Anleitung steht: "Man muss von der Bezeichnung ausgehen, die im Entwurf der beigelegten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE) angegeben ist."
Nun, in diesen beigelegten UE steht keine name - Ich schreibe mal ab:
"1. der Schuldner wird es ab sofort unterlassen, geschützte Werke von Gläubigerin oder Teile daraus öffentlich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen. Der Schuldner verpflichtet sich gegenüber Gläubigerin für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von min. EUR 10.000,00 an verletzte Gläubigerin."
Ich habe in ModEU die nur die Titel "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" geschrieben - ist doch richtig oder??? (sorry wenn die frage etwas blöd ist, aber ich will auf kein fall ein fehler machen
07.03.2010, 20:48
#
177
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von mannemag
Ich habe in ModEU die nur die Titel "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" geschrieben - ist doch richtig oder??? (sorry wenn die frage etwas blöd ist, aber ich will auf kein fall ein fehler machen
In die modUE kommt nur der eine Titel für den du abgemahnt wurdest... nicht mahr und nicht weniger....
keine Erweiterung auf alle Werke des RI, so wie es die Abmahner gerne hätten...
... hast es also wohl garnicht so verkehrt verstanden
In die modUE kommt nur der eine Titel für den du abgemahnt wurdest... nicht mahr und nicht weniger....
keine Erweiterung auf alle Werke des RI, so wie es die Abmahner gerne hätten...
... hast es also wohl garnicht so verkehrt verstanden
:herzsmil: Danke!! Ich war mir einfach nicht 100% sicher... jetzt habe ich es aber! So langsam werde ich eine ModEU-Profi, aber ich hoffe das dies hier der letzte wird.
08.03.2010, 06:38
#
179
RA Dr. Alexander Wachs
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
PS: Kurzer Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag zu den Formvorschriften bei einer digitalen Unterlassungserklärung habe ich im Wochenrückblick für den Verein gegen den Abmahnwahn ein paar Sätze geschrieben. Verein gegen den Abmahnwahn
08.03.2010, 10:54
#
180
Bretzel
Registriert seit: 08.03.2010
Ort: am Bodensee
Beiträge: 4
Hallo zusammen,
Ich darf mich seit Samstagabend auch zu den auserwählten zählen,die eine Abmahnung erhalten haben.Nun hab ich mal eine frage ( bitte nicht lachen )Ich sitze hier vor eurer modUE und weiss nicht was ich in dem Feld Aktenzeichen eintragen soll,weil in dem schreiben von Ra Bente steht keines,ist das evtl diese LoogTMS ID? Ich durchsuche seit Stunden euer Forum und finde nix.kann mir da mal bitte jemand helfen??
im vorraus schonmal danke
Bretzel