Wer illeg. Filesharing bekämpfen will, sollte aus meiner Sicht mit Bedacht vorgehen. Utopische Summen fordern ist sicherlich kein probates Mittel. Ungelogen haben viele selbst gesaugt. Die Mehrheit hält es für ein Kavaliersdelikt, eine läppische Bagatelle. OK.
Es ist verboten, auch ok. Wenn man erwischt wird, würde ich für einen solchen Fall einen Hinweis vom Rechteinhaber erwarten - und für Ersttäter - eine Geldstrafe von 30,-EUR. Unwichtig wieviel bis zum Hinweis gesaugt oder angeboten wurde. Natürlich mit dem Hinweis.... wir wissen was du getan hast... und solltest du es wieder tun, dann wirds richtig teuer. Dann dürfte wohl jedem klar sein - na gut ich lass die Finger davon.
Die 30 EUR könnten dann auch meine Kinder von ihrem Taschengeld bezahlen, ohne dass Papa bei den aktuellen Forderungen dem Herzinfarkt näher kommt.
Wie gesagt, 30,-EUR beim ersten Hinweis würde ich - auch im Hinblick auf eine Störerhaftung evtl. akzeptieren, aber nicht pro Titel oder Film. Damit wäre aus meiner Sicht die Welt wieder in Ordnung.
Aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts gibt es ebenfalls die sogg. Halterhaftung. Wenn z.Bsp. ein Parksünder nicht ermittelt werden kann oder konnte, so werden regelmäßig die Kosten dem Halter auferlegt.
Aber auch dort gibt es immer noch den Grundsatz der VERHÄLTNISMÄßIGKEIT.
Wo aber bleibt hier beim Abmahnwahn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit???
Habe vorhin gelesen.... nach Angaben der Medienindustrie kommt auf einen gekauften CD 8 illeg Downloads.
CD kostet mit 20 Liedern ca 30 EUR. Mal 8 sind 240,-als evtl. "Schaden". Aber die wollen ja gleich pro Lied 450,-EURONEN, das ist fernab jeglicher Realität.
Wer das akzeptiert, was die Abmahner fordern, der zahlt ja bei 20 Einzeltiteln schon 9.000 EUR. Ich glaube kaum, dass es einen Richter gibt, der einen Anschlußinhaber dazu verdonnert.
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02.03.2010, 00:39
#
102
thomas3112
Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 256
na schön ist wenn man trotzdem lachen kann....
übrigens die UE ist eben bei mir angekommen, und etwas anders formuliert. Noch eine Dritte Passage ist dazu gekommen, aber der Inhalt ist für mich als nicht-Jurist identisch mit der hier frei zugänglichen.
02.03.2010, 00:48
#
103
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von OHweh
Bei einem Vergleich eines Abgemahnten haben wir die Schlacht verloren,
Ein Vergleich heißt für mich unentschieden. Je nachdem wie er ausfällt, sogar ein kleiner Erfolg bis großer Erfolg. Wenn der Abmahner nicht das erhält, was er erwartet hat, ist das doch auch erstmal nicht schlecht. Damit meine ich natürlich nicht die Sofort-Ohne-Not-Vergleiche, sondern die späteren, die wir nun bei Nümann zur Kenntnis nehmen durften. Vor diesen Spätzünder-Vergleichen, um bei dem Militärjargon zu bleiben, muss nun wirklich keiner mehr Angst haben. ModUE, in Deckung gehen und zusehen wie unsere Marines, die schon länger dabei sind, den Brüdern das fürchten lernen. Und Nümann ist schon länger im Geschäft; er scheint sich aber immer noch nicht so richtig auszukennen.
Es ist verboten, auch ok. Wenn man erwischt wird, würde ich für einen solchen Fall einen Hinweis vom Rechteinhaber erwarten - und für Ersttäter - eine Geldstrafe von 30,-EUR.
Könntest Du bei Deinen klugen Reden bitte auch erläutern, wie der RI für einen Hinweis samt Zahlschein an Dich, an Deine Adresse kommt?
-----Doppelpost zusammengeführt am 1.3.2010 um 23:59:01-----
Zitat:
Zitat von constantin
Ein Vergleich heißt für mich unentschieden. Je nachdem wie er ausfällt, sogar ein kleiner Erfolg bis großer Erfolg.
Ich kann mir ein "breites Grinsen" nicht verkneifen.
Vergleich=Unentschieden...je nachdem ob es ein Heim,-Auswärtsspiel war. Als unentschiedenes Heimspiel war es ein "kleiner Erfolg" als unentschiedenes Auswärtsspiel ein "großer Erfolg"
Ich habe an die gedacht, die den großen finanziellen Schaden einer vernichtenden Klageniederlage vor Augen haben, wenn sie einem vorzeitigen Vergleich zustimmen. Wenn Du die Angelegenheit mit ModUE + Aussitzen angehst und Dich erwischt es dann vielleicht doch, hat der eine oder andere dann auch wieder diese Horrorvorstellung vor Augen. Er wird es dann als Erfolg werten, wenn er wie im Fall Nümann mit einem blauen Auge davon kommt: es wurde zwar ein paar Hunnies teurer, aber es sind ein paar Tausender auf dem Konto geblieben. Diejenigen, die das unbeschadet aussitzen wollen bei der Masse, gehen ein kalkuliertes Risiko ein, wobei das Endergebnis 4,40€ zumeist lauten dürfte. Geht doch. Es lohnt sich sogar fast schon bei einer nicht auszuschließenden inflationären Entwicklung der Währungen, diesen selbst gewählten Zahlungsaufschub auf unbestimmte Zeit für Zinsvorteile zu nutzen. Ein paar Hunnies habe ich schon auf der Spielbank verzockt und da hatte ich noch nicht einmal eine 1:1-Chance (wg. diesem doofen Zero).
Dann denke ich bei Vergleich auch immer an Handel / Bazar. Beide Seiten feilschen solange bis jeder zufrieden ist. Auch wenn man immer noch beschissen wurde, freut man sich doch, den Teppichhändler um 50% heruntergehandelt zu haben.
...Den Satz wer einmal zahlt, der zahlt immer ist nicht korrekt. Denn wenn der Vergleich geschlossen wird, ist der Rechteinaber komplett raus. Es werden keine Listen bei den Rechteinhabern geführt und ausgetauscht wer zahlt und wer nicht.
Bei den tatsächlichen Rechteinhabern sicher nicht, bei den Abmahnzellen schon.
Kleiner Lesestoff als Rückblende bekommst du hier. Und jetzt darfst du dir noch in diesem Posting die Seiten 15 und 18 in diesem netten pdf-Dokument anschauen. Was glaubst du wohl, wozu diese Funktionen da sind. Garantiert nicht, um einen Fall endgültig abzuschliessen.
Du solltest dich hier echt erst mal gründlich belesen, bevor du uns hier weiter mit deiner Naivität beglückst.
-CityLight-
02.03.2010, 02:08
#
107
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von constantin
Er wird es dann als Erfolg werten, wenn er wie im Fall Nümann mit einem blauen Auge davon kommt:
Das ist es mitunter auch, was mich an dem "Enthusiasmus" in letzter Zeit ein wenig Skeptisch stimmt.
Kaum werden Erfolge erzielt, sehen es viele schon als sportlich an, sich in der Menge der Abgemahnten zu verstecken.
Da wird mit den Abmahnungen "blauäugig" umher gewedelt, als ob es darum ginge neue Rekorde aufzustellen, als ob da Medaillen verliehen würden.
Immer in der Hoffnung, mit einem "blauen Auge" davon zu kommen.
Immer im Hinterkopf, na...wenns mich erwischt kann ich immer noch vergleichen, das ist dann schon ein Sieg.
02.03.2010, 02:35
#
108
CityLight
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
...Da wird mit den Abmahnungen "blauäugig" umher gewedelt, als ob es darum ginge neue Rekorde aufzustellen, als ob da Medaillen verliehen würden.
Immer in der Hoffnung, mit einem "blauen Auge" davon zu kommen.
Immer im Hinterkopf, na...wenns mich erwischt kann ich immer noch vergleichen, das ist dann schon ein Sieg.
Da hast du wohl eben meine Gedanken gelesen.
Also wenn ich mir so diverse Postings der letzten Tage anschaue, dann frage ich mich ernsthaft, wozu ich eigentlich so viel Zeit und Energie in den bekannten Test gesteckt habe.
Ich habe allmählich das Gefühl, das wir hier nur noch von bezahlten?? Trollen umgeben sind, oder hier durchweg nur noch Leute aufschlagen, die ich in diesem Posting schon mal erwähnt hatte. Oder drastischer ausgedrückt, dieser Einblick auf die Rückseite des Buches (Quelle: "www.amazon.de") erübrigt wohl alles Weitere.
Noch hab ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich "das" mal wieder verbessert.
-CityLight-
02.03.2010, 03:14
#
109
Silverchair_mfcu
Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 1
Hallo Community,
ich hab auch ein Schreiben von besagter Kanzlei erhalten und bin doch etwas verdutzt, da viele Daten aus meinem Schreiben nicht stimmen.
Prüft mal die Benutzer ID/Hash/IP-Segment ...
Die Loggerbude steht ja im Strato-RZ, der Dns-EIntrag der Domain ist auch äußerst fragwürdig. Mal sehen was bei dieser "dubiosen" Loggerbude noch kommt.
Gute Nacht
02.03.2010, 08:34
#
110
waldibrieffreund
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von thomas3112
übrigens die UE ist eben bei mir angekommen, und etwas anders formuliert. Noch eine Dritte Passage ist dazu gekommen,
Wie lautet die? (Von mir aus per PN)
02.03.2010, 09:48
#
111
WLAN Onkel
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 4
[QUOTE=watt_ihr_volt;1242808]Könntest Du bei Deinen klugen Reden bitte auch erläutern, wie der RI für einen Hinweis samt Zahlschein an Dich, an Deine Adresse kommt?
-----Doppelpost zusammengeführt am 1.3.2010 um 23:59:01-----
Der bisherige Verfahrensweg kann ja so bleiben ( also Anzeige gegen unbekannt und Einstellung durch Staatsanwaltschaft wegen Bagatelle ), aber solange die nicht beweisen WER hinterm Rechner saß und sich an den Anschlußinhaber wenden - sollte dem Anschlußinhaber erstmal ein Hinweis gegeben werden bevor die gesamte Musikindustrie alle Anschlußinhaber mit Hilfe von Anwälten finanziell erschlägt.
Er soll ja unterbinden, dass von seinem Anschluß etwas unrechtes passiert. Warum will man ihm dann gleich das Fell über die Ohren ziehen? Ja sicher doch, weil sich auf diese Art und Weise mehr Kohle machen läßt als über den üblichen Verkauf.
02.03.2010, 10:29
#
112
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Könntest Du bei Deinen klugen Reden bitte auch erläutern, wie der RI für einen Hinweis samt Zahlschein an Dich, an Deine Adresse kommt?
Zitat:
Zitat von WLAN Onkel
Der bisherige Verfahrensweg kann ja so bleiben ( also Anzeige gegen unbekannt und Einstellung durch Staatsanwaltschaft wegen Bagatelle )
mir scheint Du hast immer noch nicht geschnaggelt, dass u.a. auch aus diesem Grund das UrhG. neu aufgesetzt wurde.
Die StA. waren es einfach leid, sozusagen die staatlichen Adressbeschaffer der freien Musikwirtschaft zu sein. Sie wollten/mussten wieder anderes wichtigeres tun, als Berge von Anzeigen gegen noch-Unbekannt wegen eines 50 Cent Liedes abzuarbeiten.
Und vergesse bei Deinen jetzigen Überlegungen nicht, diese Arbeit und auch Materiellen Aufwand, hat der Steuerzahler, also auch Du getragen/bezahlt.
Hast Du überlegt, wenn Du schreibst
Zitat:
"Der bisherige Verfahrensweg......"
wie dieser eigentlich abläuft?
Der Abmahner muss, um Anspruch auf Auskunft zu erlangen, mit "gewerblichem Ausmaß" und der "besonderen Schwere" wedeln, sonst gibt es keine Adressen.
Aber wenn es doch eine so "schwere Verletzung" war, warum soll man dann nur 100,-- oder gar 30,-- so wie Du es Dir wünschst, nehmen?
Bei 30,-- sind ja nicht mal Gemeinkosten gedeckt.
-----Doppelpost zusammengeführt am 2.3.2010 um 10:28:23-----
Zitat:
Zitat von CityLight
Da hast du wohl eben meine Gedanken gelesen.
Möglich aber eigentlich sollte jeder aufmerksame Forumleser bei manchen Post´s das gleiche denken.
Zitat:
Zitat von CityLight
Also wenn ich mir so diverse Postings der letzten Tage anschaue, dann frage ich mich ernsthaft, wozu ich eigentlich so viel Zeit und Energie in den bekannten Test gesteckt habe.
Ich mich auch.
Für manche ist Dein Testbericht sowas wie ein Strohhalm an dem sich ertrinkende zu retten suchen. Ebenso wie manche Erläuterungen von @Shual.
Aber anstatt zu versuchen durch diesen Strohhalm zu atmen, Kraft zu schöpfen, klammern sie sich daran fest, in dem Glauben Stroh schwimmt, also kann ich nicht untergehen.
In manchen Fällen würde es schon genügen einfach den Kopf nach hinten zu legen.
Zitat:
Zitat von CityLight
Oder drastischer ausgedrückt, dieser Einblick auf die Rückseite des Buches (Quelle: "www.amazon.de") erübrigt wohl alles Weitere.
hallo ich wollte mal schnell nachfragen wenn ich am samstag die ModUe mit einschreiben rückschein weggeschickt habe bekommen die sie dann bis 3.3. oder muss ich zittern dass die post dass nicht schafft??
02.03.2010, 14:34
#
114
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
Zitat:
Zitat von hilfe2teAbmahnung
hallo ich wollte mal schnell nachfragen wenn ich am samstag die ModUe mit einschreiben rückschein weggeschickt habe bekommen die sie dann bis 3.3. oder muss ich zittern dass die post dass nicht schafft??
Einschreiben mit Rückschein kannst du per Sendungsverfolgung verfolgen...
...Und zittern lohnt nicht
02.03.2010, 14:34
#
115
Revoluzzer
Schach!!!
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
Zitat:
Zitat von hilfe2teAbmahnung
hallo ich wollte mal schnell nachfragen wenn ich am samstag die ModUe mit einschreiben rückschein weggeschickt habe bekommen die sie dann bis 3.3. oder muss ich zittern dass die post dass nicht schafft??
Beruhig Dich.
Zu 99% ist die Post am nächsten Werktag beim Empfänger.
Also gestern, spätestens heute.
Alternativ kannst Du mit der Nummer auf Deinem Einlieferungsbeleg die Sendung nachverfolgen.
02.03.2010, 16:07
#
116
thomas3112
Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 256
habe auf meiner Seite wo die Beweise von der Logstube stehen einen Fehler entdeckt.
Alles sehr merkwürdig. Habe es meinen Rechtsverdreher sofort gesteckt.
02.03.2010, 18:30
#
117
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von thomas3112
habe auf meiner Seite wo die Beweise von der Logstube stehen einen Fehler entdeckt.
Datei Hash stimmt mit dem Filmtitel überein, jedoch ist das angegeben Torrent File ein www.bitreactor...twilight2008...HDRIP.AC3
Also Teil 1
Alles sehr merkwürdig. Habe es meinen Rechtsverdreher sofort gesteckt.
sag mal...
merkst Du es immer noch nicht?
wer so ein Mist zusammenschreibt wie Du, wer zudem seinen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) als "Rechtsverdreher" bezeichnet, kann hier zwar seine wirren Gedankengänge austoben, darf sich aber nicht wundern, wenn er den restlichen Usern "am oasch vorbei geht"
pfiad di
02.03.2010, 20:28
#
118
WLAN Onkel
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Hast Du überlegt, wenn Du schreibst wie dieser eigentlich abläuft?
Der Abmahner muss, um Anspruch auf Auskunft zu erlangen, mit "gewerblichem Ausmaß" und der "besonderen Schwere" wedeln, sonst gibt es keine Adressen.
Aber wenn es doch eine so "schwere Verletzung" war, warum soll man dann nur 100,-- € oder gar 30,-- € so wie Du es Dir wünschst, nehmen?
Bei 30,-- € sind ja nicht mal Gemeinkosten gedeckt.
Überlegt - klar, denn erstens finde ich es eine Frechheit, wenn die behaupten...gewerbliches Ausmaß....schwere der Tat....
Pha, wäre es so. dann würde auch der Staatsanwalt agieren. Aber bei einer oder 10 Dateien??, wo ist das gewerblich?
Entschuldige bitte meine Beschränktheit, aber für mich ist "Gewerblich", wenn ich davon einen Vorteil hätte, sprich den Kram runterlade auf CD brenne und verticken würde.
Du sagst 30 EUR decken nicht mal die Kosten? Da rechne ich anders.... denn es macht KEINE ARBEIT, einmal einen Brief aufzusetzten diesen dann tausendfach zu kopieren, Adressen per Computer eintargen lassen, dann noch Nachlas beim Porto einheimsen usw. usw. und dann den bösen Urheberverletzer zur Kasse bitten...
Nachdem ich letztens gelesen hatte, dass die RI mit 20% am gewünschten Erfolg beteiligt werden und keine weiteren Kosten zu tragen haben...dachte ich mein Hemdkragen wäre zu eng
02.03.2010, 20:43
#
119
CityLight
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von thomas3112
...Datei Hash stimmt mit dem Filmtitel überein, jedoch ist das angegeben Torrent File ein ...
Also Teil 1
Alles sehr merkwürdig. Habe es meinen Rechtsverdreher sofort gesteckt.
Zitat:
Zitat von WLAN Onkel
...Überlegt - klar, denn erstens finde ich es eine Frechheit, wenn die behaupten...gewerbliches Ausmaß....schwere der Tat...
...Aber bei einer oder 10 Dateien??, wo ist das gewerblich?...
Wie naiv seid ihr beide eigentlich, oder lest ihr ganz einfach zu wenig.
Hier laufen noch ganz andere Sachen bei den Loggerbuden ab.
Kleiner Lesestoff als Anregung.
Abschnitt 1.2 <c> in Testbericht Teil-1 Teil-A
Abschnitt 1.4 <c> in Testbericht Teil-1 Teil-B
Die Frage nach "gewerblich" stellt sich wohl gar nicht mehr. Denn die Loggerbuden haben bis dto. noch nicht mal die Beweissicherheit eines einzigen Werkes konkret dargelegt.