Zitat:
Zitat von hilfe2teAbmahnung hallo ich wollte mich nach langer zeit auch mal wieder melden ich hatte am 24.02.10 meine abmahnung wegen new moon erhalten habe
sondern der zeitpunkt wo sie mich angeblich erwischt haben oder???also sprich wenn sie mich im november 09 geloggt haben beginnt meine verjährung am 01.01.10?? |
Geh mal lieber davon aus, das Dein Name
erst im Januar dem Abmahner bekannt war.
Gerade am Ende des Jahres ist es schwierig zu sagen, wann genau der Klarname bekannt wurde
Nach
Kenntnis des Klarnamens beginnt am
01.01 des darauf folgenden Jahres die Verjährung und dauert 3 Jahre!
d.h. bei
Kenntnis in 2010 endet die Verjährung am
01.01.2014.