| | # 203 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
MfG | |
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| | # 205 |
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 4
| Hallo an alle betroffenen und ratgebenden, erstmal, toller Threat! als ich heute die Post bekommen habe ist mir gleich erstmal der Appetit vergangen (absoluter Neuling im Rechtssystem -wenn man mal von "falsch Parken" absieht. Aber nach dem Lesen der 11.Seiten im Threat + einige Verlinkungen innerhalb haben mich doch stark beruhigt. Eine Frage hätte ich jedoch noch: Als Titel des urheberrechtgeschützen Werkes wird New Moon - Bis zur Mittagsstunde angegeben. Wie schon angemerkt bezieht sich der Dateiname + Hash-Wert auf den Vorgänger. In der Anlage 3 wird die Vollmacht zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzung an dem Film: - New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde (Produktionsjahr 2009) - Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen (Produktionsjahr 200 erteilt. Müssen in der mod.UE jetzt beide aufgeführt werden, oder nur New - Moon, wie als "Titel des urheberrechtgeschütztes Werk" angegeben? Des weiteren ging das schreiben an meine alte Adresse -bin vorkurzen umgezogen. Welche sollte ich in der mod.UE verwenden? Nicht das die neue als "falsches Ausfüllen" gewertet wird. Gruß an die Community -----Doppelpost zusammengeführt am 20.3.2010 um 22:40:58----- Nachtrag: -Habt ihr "nur" die mod.UE oder auch den Antrag "Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz" versendet? Gruß |
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| | # 206 |
| Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 1
| Hallo, heute ist uns auch eine Abmahnung bezüglich "Twillight" ins Haus eingegangen. "Tatzeit" 17.02.2010. Was aber witzig ist, ist der Fakt das der Brief auf meinen Vater adressiert ist, der aber seit Ende Okt.2009 nicht mehr der Ansschlußbesitzer ist sondern ich. Bei Nachfrage bei der Telekom sagten die mir das zwar unter dem Anschluß zwei Namen stehen (meinens Vaters und mein) aber ich als Anschlußbezitzer geführt werde. Jetzt die FRage soll ich in Namen meines Vaters eine mpd.UE schreiben oder nur antworten das er kein Anschlu0 besitzt. Bitte um hilfe. |
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| | # 207 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Vater und ohrigance wohnen im selben Ort, Straße, Haus. ohrigance hat (warum auch immer) Anschluss vom Vater übernommen, UND ISP-Vertrag T-Kom & ohringance wurde "schriftlich" bestätigt. Warum schreibt dann Vater nicht an Abmahner "....isch abbe gare keine Internete" Soll sich Abmahner doch mit T-Kom weg. falscher Beauskunftung rum schlagen. -----Doppelpost zusammengeführt am 21.3.2010 um 02:36:44----- Zitat:
Neue Anschrift verwenden (ist normal und üblich) = wischiwaschi. Wird eh meist mit Hinweis auf anwaltliche Schweigepflicht vesagt. watt_ | ||
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| | # 208 |
| Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 2
| Hallo die Leutz... auch ich darf mich einreihen... 1. Eine frage zur modUE- Form... Unser Anschluss läuft nur unter unseren Nachnamen, auch die Post der Anwaltskanzlei ist auf unseren Nachnamen adressiert, jetzt wollt ich fragen ob ich immer nur den Nachnamen oder meinen vollständigen Namen verwenden muss?? 2. Muss ich die Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 jetzt mit abschicken oder nicht?? (wenn ja reicht ein Brief oder muss die seperat ageschickt werden?) Ganz vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten und allgemein für den ganzen Thread... (Meine Mutter wollte mir schon den Hals umdrehen! Bis ich ihr dann erklären konnte, dass das ein Fake ist...) |
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| | # 209 | ||
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 4
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Zitat:
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| | # 210 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
Dein Vater, deine Muutter, oder du? 2. kann man sich sparen Aus der letzten Bemerkung vermute ich, dass du nicht der AI bist... wie willst du erklären, dass deine Mutter eine modUE für ein Fake unterschreiben soll?
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 211 |
| Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 2
| 1. In der originalen UE steht nur der Nachname... Also schreib ich im Briefkopf und überall anders (auch die Unterschrift) nur den Nachname hin, richtig? 2. Was ist ein AI? Das mit meiner mutter würd ich schon hinbekommen... aba dann kann ich das ja auch unterschreiben... Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten... Ps.: Kann man da eigentlich nich irgendwie gegen angehen, polizei oder so? is doch schließlich eine Mutwillige Unterstellung! Die typen verursachen doch echt nur kosten, auch wenns nur die kosten für ein einschreiben sind die sollten ma echt bestraft werden!!... boah kotzen die mich an!! |
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| | # 212 | |
| Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 56
| Zitat:
Kinderleins, ihr solltet "Eure Alten" nicht unterschätzen, die haben meist mehr drauf als ihr (denkt)... ...und jeder kann tun und lassen was er glaubt für richtig zu halten... | |
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| | # 215 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Das war der grösste Fehler und der ist offensichtlich doppelt teuer. mod.UE und sonst nix wäre billiger gewesen. Für alle Anderen gilt: erst den Grundkurs (blaue Texte = Links zum Anklicken) lesen, dann das hier: Anwälte kann man sich in der Regel sparen.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 218 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
- 100% Sicherheit gibt es nicht... Aber die modUE kostet erstmal 4,40 Euro, was wesentlich günstiger ist, als deine Zahlung. Ausserdem ist deine Zahlung (selbst ein Vergleich) ein Schuldeingeständnis... Was machst du also dann bei der nächsten vielleicht noch kommenden Abmahnung?
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| | # 219 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Das wird man je nach Abmahner erst nach spätestens 4 Jahren wissen. Evtl. schon vorher, sobald einem dubiosen Abmahner bzw. dubiosen RIs und angeblichen IT-Dienstleistern in ausreichendem Masse strafbare gewerbs- und/oder bandenmässige Aktivitäten nachgewiesen werden konnten. Abgesehen davon sind wir uns unserer Sache im Regelfall sicher, aufgrund u.a. unserer Erfahrungen mit mittlerweile einer zweistelligen Anzahl an dubiosen Abmahnern und dank der zunehmend bekannt werdenden Gerichtsurteile. Evtl. kommt noch ein Bettelbrief, das sollte es in der Regel gewesen sein.
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