Zimmermann & Decker Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 20.10.2010, 21:30   # 101
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von Matrix889 Beitrag anzeigen
Und dann kam noch einer Von Zimmermann& Decker wegen Nena.(hier wurde auch ModUE abgegeben)
Die haben sich wesentlich kürzer gefasst und wollen 425€sonst gerichtliche Schritte.

Beide Brief sind von Hand unterschrieben.
Wenn Deine modUE angenommen wurde - mach zwei Löcher rein und hefte es sauber ab.

Ich glaube die sind so neu, die wissen noch nicht wie man eine Unterschrift einscannt und als Grafik auf`s Papier druckt.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 30.10.2010, 13:58   # 102
ZmZE3
 
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Update:

Zur erste Oktoberwoche erhaltenen Abmahnung erreichte mich, natürlich
vorm Wochenende, heute ein Bettelbrief, wenn es denn einer ist?
Man legt dort mein Schweigen zum vorgeworfenen Sachverhalt als Geständnis
aus und droht bei fortgesetztem Schweigen mit Klage.
Ich zitiere hier mal den genauen Wortlaut (anonymisiert):
Zitat:
ton pool Medien GmbH ./. xxxxxx xxxxx
Nena - "In Meinem Leben"

Sehr geehrter Herr xxxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihre modifizierte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und nehmen diese namens und in
Vollmacht unserer Mandantin an.
Konkrete Einlassungen Ihrerseits in Bezug auf den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt
konnte unsere Mandantin im Zusammenhang mit der modifizierten
Unterlassungserklärung allerdings nicht feststellen. Namens und in Vollmacht unserer
Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, uns bis zum
xxxxx (Anm. von ZmZ3E: rund 10 Tage ab Briefversanddatum)
die näheren Umstände an Ihrem Internetanschluss zum Zeitpunkt der von unserer
Mandantin festgestellten Urheberrechtsverletzung schriftl ich darzulegen. Andernfalls
besteht gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 ( Az: I ZR 121/08 ) eine
Vermutung für Ihre Täterschaft.

Es ist daher nicht ausreichend, dass Sie die geforderte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung in modifizierter Form abgegeben haben. Vielmehr möchten wir
Sie erneut darauf hinweisen, dass sich Ihre Kostentragungspflicht für die Einschaltung
unserer Sozietät im Rahmen der Rechtsverfolgung sowie Ihre generelle
Schadensersatzpflicht gegenüber unserer Mandantin aus §§ 97, 97a Abs. 1 UrhG
ergibt und unabhängig davon besteht, ob Sie auch diese Verpflichtung ausdrücklich
anerkennen.
Unsere Mandantin und auch wir bieten Ihnen erneut - aber auch letztmalig - an,
sämtliche Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche unser Mandantin in
dieser Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von
xyz,00 Euro (Anm. von ZmZ3E: alte Vergleichsforderung aus Abmahnschreiben)
innerhalb vorstehender Frist an unsere Kontoverbindung endgültig zu erledigen.
Sofern Ihnen die Begleichung des gesamten Betrages mit einer Zahlung nicht möglich
erscheint, bieten unsere Mandantin und wir Ihnen eine Ihre persönlichen finanziellen
Verhältnisse berücksichtigende Ratenzahlungsvereinbarung an, wenn Sie uns die
diesbezüglichen Umstände innerhalb der vorgenannten Frist nachweisen. Für diesen
Fall bitten wir auch um kurzfristige Mitteilung einer ggf. möglichen Ratenhöhe.
Sollten Sie die vorstehend geforderten Handlungen jedoch nicht innerhalb der
gesetzten Frist erbringen, müssen wir davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse
an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit besteht. Wir werden unserer
Mandantin dann dringend empfehlen, ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Hilfe in
Anspruch zu nehmen und den vollen Betrag auf dem Klagewege beizutreiben. Wir
weisen Sie in diesem Zusammenhang abermals darauf hin, dass ein solches
Gerichtsverfahrenweitere, erheblich höhere Kosten zu Ihren Lasten verursachen
würde.
Für Fragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

yyyyy zzzzz
Rechtsanwalt
Ist das ein "Bettler", der nur abgeheftet werden muss?

Viele Grüße
ZmZ3E
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Alt 30.10.2010, 14:01   # 103
infomatz
 
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Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihre modifizierte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und nehmen diese namens und in
Vollmacht unserer Mandantin an.
Das ist der einzige Satz, der dich an diesem Sermon interessieren sollte, sofern du dich für die bevorzugte Methode modUE-Nicht zahlen entschieden hast. Ich würde das getrost abheften.
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Alt 30.10.2010, 14:02   # 104
ulrich
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Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
Update:
Ist das ein "Bettler", der nur abgeheftet werden muss?
Das ist ein klassischer gespickt mit Drohungen. Abheften...
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Alt 30.10.2010, 17:50   # 105
bin _dumm
 
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Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
Update:

Zur erste Oktoberwoche erhaltenen Abmahnung erreichte mich, natürlich
vorm Wochenende, heute ein Bettelbrief, wenn es denn einer ist?
Man legt dort mein Schweigen zum vorgeworfenen Sachverhalt als Geständnis
aus und droht bei fortgesetztem Schweigen mit Klage.
Ich zitiere hier mal den genauen Wortlaut (anonymisiert):


Ist das ein "Bettler", der nur abgeheftet werden muss?

Viele Grüße
ZmZ3E
Hallo, habe auch so einen Brief bekommen !!!
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Alt 30.10.2010, 20:46   # 106
superdicker
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Abhaken und Abheften den Müll,Mops
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Alt 30.11.2010, 18:01   # 107
GrumpyImp
 
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Hallo an alle!
Zuerst mal will ich nur loswerden, daß ich mich freue, daß es dieses Forum gibt und das es die Nerven doch sehr beruhigt hier Infos zu bekommen.

So nun kurz und knapp zur Sache:
Damals:
Habe im August Abmahnung von Korni und Co bekommen und per Anwalt ModUE abgegeben und seit dem nichts mehr! (Hat mich aber auch eine satte Pauschale an den Anwalt gekostet. Is ja aber auch klar denn der Mann muß ja seine Brötchen auch verdienen)

Jetzt:
Heute 2 Abmahnungen bekommen die den gleichen Chartcontainer betreffen! Also im Klartext: 1 Abmahnschreiben wegen Naidoo und noch ein identisches wegen Nena. Gleicher Chartcontainer, gleiche IP, gleiche Tatzeit ... aber... 2 Schreiben, 2 Aktenzeichen und natürlich 2x die Abmahngebühren.

a) dürfen die das überhaupt? Das ist ja hier schon öfter mal aufgekommen und so wie ich das verstanden habe, sollte, wenn es sich um den gleichen conti handelt doch beide Interpreten in einer Abmahnung abgehandelt werden, oder?

b) wenn ich mod UE hier ausm Forum abgebe, dann nichts tue, ab welchem Zeitpunkt genau sollte ich dann einen Anwalt einschalten? Schon bei einem Mahnbescheid?

Versteht mich nicht falsch, das miese Gefühl bleibt, ob mit Anwalt oder ohne, aber wenn ich überlege, daß das eventuell nicht die letzten Abmahnungen waren, die noch kommen werden (nach dem was man hier so liest) und ich bei jeder Abmahnung die Anwaltspauschale (die nicht niedrig ist!) bezahlen muß, hab ich schon deswegen auch einen Kloß im Magen.

Daher die Fragen.

Vielen lieben Dank schonmal für Antworten

Grumpy
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Alt 30.11.2010, 18:07   # 108
grave
 
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Zitat:
Zitat von GrumpyImp Beitrag anzeigen
Also im Klartext: 1 Abmahnschreiben wegen Naidoo und noch ein identisches wegen Nena. Gleicher Chartcontainer, gleiche IP, gleiche Tatzeit ... aber... 2 Schreiben, 2 Aktenzeichen und natürlich 2x die Abmahngebühren.
a) dürfen die das überhaupt? Das ist ja hier schon öfter mal aufgekommen und so wie ich das verstanden habe, sollte, wenn es sich um den gleichen conti handelt doch beide Interpreten in einer Abmahnung abgehandelt werden, oder?
Es geht aber um die Rechteinhaber. 2 versch. -> 2 Abmahnungen (oder sind es die gleichen?)
Zitat:
Zitat von GrumpyImp Beitrag anzeigen
b) wenn ich mod UE hier ausm Forum abgebe, dann nichts tue, ab welchem Zeitpunkt genau sollte ich dann einen Anwalt einschalten? Schon bei einem Mahnbescheid?
Erst bei Erhalt einer Klageschrift.
Das X bei Widerspruch im MB und die Unterschrift sollte man schon allein hinbekommen
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Alt 30.11.2010, 18:24   # 109
GrumpyImp
 
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Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Es geht aber um die Rechteinhaber. 2 versch. -> 2 Abmahnungen (oder sind es die gleichen?)
Es sind die gleichen Rechteinhaber, die: tonpool Medien GmbH
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Alt 30.11.2010, 18:45   # 110
grave
 
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Zitat:
Zitat von GrumpyImp Beitrag anzeigen
Es sind die gleichen Rechteinhaber, die: tonpool Medien GmbH
Das ändert aber im Moment nichts an der Tatsache, dass Du 2 modUE´s abgeben mußt, da 2 Az.
Alles andere muß dann (sollte es soweit kommen), vor Gericht zu klären sein.
Wobei der AM dann in ziemliche Erklärungsnot kommen dürfte
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Alt 02.12.2010, 13:11   # 111
zamo
 
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... mir gehts im Moment genauso wie Grumylmp .... was dabei auffällt ist die geringe Zeit (gerade mal 7 Tage...)
habe zwar keine Ahnung aber ich könnte mir vorstellen, dass es was mit dem Weihnachtsgeld, was wohl im Moment viele bekommen, zu tun hat - immer schön die Einschüchterungsbahn(!)...

ein Sportskollege hat sich letzten überraschen geoutet und erzählt, dass er 800,- an Sony gezahlt hat - wenn ich jetzt mal so vergleiche und hochrechne: Top100 x 350 pro Stück = 35000,- das ist ja Wucher!

manman, was bin ich froh, dass ich hier wenigstens etwas Unterstützung sehe/erhalte...

aber: NIE WIEDER TORRENT!!!

Gruß an alle!

---------- Doppelpost zusammengeführt am 02.12.2010 um 12:16 ----------

ach ja - 2 UEs zwei Umschläge ???

... oder in einen und Geld sparen?
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Alt 02.12.2010, 13:19   # 112
ulrich
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Zitat:
Zitat von zamo Beitrag anzeigen
... oder in einen und Geld sparen?
Wenn beide vom gleichen Abmahner, nur einen!
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Alt 02.12.2010, 13:22   # 113
superdicker
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@zamo
Und nimm Dir einen Zeugen beim eintüten!

Gruß,Mops
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Alt 30.12.2010, 13:02   # 114
RA_Dury
 
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So, nun hat es auch Zimmermann & Decker getan! Wir sind in einer Sache beauftragt worden, in der die Kanzlei Zimmermann & Decker ein Mahnverfahren angestoßen hat. Die Besonderheit dabei ist, dass Zimmermann & Decker schon im Mahnantrag angekreuzt haben, dass sie im Fall des Widerspruchs unmittelbar die Abgabe ins streitige Verfahren beantragen. D.h. auf deutsch, wir werden uns nun automatisch vor dem AG Hamburg mit den Kollegen um ca. 1000 € streiten dürfen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat zwar auch pünktlich zum Weihnachtsfest einige Mahnanträge gestellt, dort wurde aber nicht automatisch das weitere Gerichtsverfahren beantragt, für den Fall, dass der Abgemahnte Widerspruch gegen die Kostenforderung einlegen wird. Bei den Waldorf Sachen besteht also noch Hoffnung, um ein weiteres gerichtliches Verfahren herum zu kommen. Wir werden weiter berichten.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 30.12.2010 um 14:23 ----------

Doppelpost bitte zusammenführen


Nachtrag:


Rechteinhaber ist angeblich die Tonpool Medien GmbH. Die Mandanten hatten ursprünglich die mod. UE auf eigene Faust in der richtigen Form abgegeben, was rechtlich genauso zu werten ist, wie die Abgabe über einen beauftragten Rechtsanwalt. Bzgl. unserer "Zimmermann & Decker Mandanten", die uns unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung beauftragt hatten, ist aber noch kein Mahnbescheid eingegangen. Es scheint, als suchten sich die Kanzleien explizit nicht anwaltlich vertretene Abgemahnte heraus, weil bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Widerspruches ggf. geringer ist?
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Alt 30.12.2010, 13:26   # 115
princess15114
Moderation
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
D.h. auf deutsch, wir werden uns nun automatisch vor dem AG Hamburg mit den Kollegen um ca. 1000 € streiten dürfen.
Da wären wir ja schon bei Nr. 2 ....(zur Nr. 1)

Allerdings, "automatisch" schon mal garnicht, sondern nur, wenn Zahlung beim Streitgericht erbracht wird.
Bei anderen Abmahnern zeigen Mahnbescheide - trotz Vermerk - erstaunliche Versandungserscheinungen.

PS. Doppelpost werden durch die Forensoftware automatisch zusammengeführt, wenn die Beiträge innerhalb von ca. 20 Minuten geschrieben werden.
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Alt 30.12.2010, 13:45   # 116
el Chupa Cabra
 
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Selbst wenn die das Kreuzchen gemacht haben "bei Widerspruch", so müssen die erst mal die Klageschrift
einreichen und, wie princess schon erwähnt hat, auch erst mal die Kosten des Verfahren vorstrecken.
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Alt 07.01.2011, 21:26   # 117
Baumi84
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Da wären wir ja schon bei Nr. 2 ....(zur Nr. 1)
Jetzt mindestens bei Nr. 3..

Würde mich interessieren, wie auf die ersten beiden Wiedersprüche reagiert wurde?
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Alt 08.01.2011, 17:37   # 118
Tenerife81
 
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Zitat:
Zitat von Baumi84 Beitrag anzeigen
Jetzt mindestens bei Nr. 3..

Würde mich interessieren, wie auf die ersten beiden Wiedersprüche reagiert wurde?
Wohl schon bei Nr. 4! Bei uns kam der Mahnbescheid im November ins Haus geflattert. Haben Widerspruch eingelegt, seit dem nix mehr gehört.
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Alt 09.01.2011, 11:11   # 119
RA_Dury
 
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OK, ihr habt natürlich Recht, wobei ich auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen mit Mahnsachen außerhalb des Filesharings davon ausgegangen bin, dass die Kanzleien das auch durchziehen, wenn sie schon das Kreuzchen machen.

Na ja, wenn die Abgabe nicht "alsbald" nach dem Widerspruch erfolgt, wird die Sache auch nicht mit dem Datum des Mahnantrages rechtshängig und dann läuft die Verjährung weiter.

Ich melde mich wieder, wenn ich in der Sache Neuigkeiten habe.
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Alt 12.01.2011, 19:35   # 120
Smash
 
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Hallo Leute,
Ich habe hier im Forum das viel diskutierte Thread über FarCry/Baumgarten gelesen und brauche jetzt selbst hilfe. Ich hab nette Post von Zimmermann&Decker bekommen. Mein erster Schritt war eine Mod UE hinschicken, daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen das dies so nicht genügt, dann habe ich die nochmal hingeschickt und genau detailiert aufgeschrieben worum es geht. Nun gehts los heute bekomme ich ein Gelben Brief vom Amtsgericht Uelzen, da steht das sie nun mit bearbeitung 502 €uro haben wollen. ein Zettel für den Widerspruch ist auch dabei. Da werde ich "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" ankreutzen. Was kommt dann? Mit was muss ich noch rechnen?

danke im Voraus für eure Antworten
Smash
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