| | # 301 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Zusätzlich würde ich dir vorschlagen, die ersten Seiten einzuscannen, zu entpersonalisieren und dann an unsere Moderatorin @princess15114 zu schicken. Vorher allerdings per PN anschreiben, da man solche Dokumente nicht einfach als Anhang verschicken kann... Wenn du das machst, wird man dir mit Sicherheit deine Möglichkeiten aufzeigen... Auch bei Erhalt einer Klage wird einem hier weitergeholfen... Mal eben überweisen ist jetzt nicht... Aber einen aussergerichtlichen Vergleich kann man immer noch anstreben... Aber lass dir erstmal was zu deinem Schriftstück sagen...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 303 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| ... ich erinnere gerne... Bei solchen Streitwerten schauen die Richter 200x genauer hin. Eigentlich schauen alle 200x genauer hin. Und sollte sich das bestätigen, findet sich auch einer der den Künstlern das Micro ins Gesicht steckt.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 308 |
| Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
| Um das zu verhindern, wird versucht wegweisende Urteile vor Gericht zu erzwingen. Das ganze ist ein Skandal, die Politik ist hier gefragt. Sie müssen Privatpersonen aus dem UrhG herausnehmen. Das können sie mit Pauschalen für eine UrhG-Verletzung tun. Indem sie den Streitwert auf 100€ reduzieren. Damit wären dann die RAe ihres Geschäftsmodelles beraubt. Es geht hier nicht um das UrhG sondern nur darum, das sich einige wenige Anwälte mit Massenklagen an den einfachen Leuten bereichern! |
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| | # 309 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| So.... um gleich mal auf die Bremse hier zu treten..... Es handelt sich um eine (go~~seidank) stinknormale Leistungsklage. Von Schadensersatz jedoch kein Wort. Für Naidoo will man Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert iHv 6.000,00€ = 459,40€. Für Nena, da Album aus einem Streitwert iHv 27.300,00€ = 1.005,40€ Macht 1.464,80€ an Rechtsanwaltskosten.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 310 |
| Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
| Hallo Shual, das Bedarf für den unkundigen Leser einer Erläuterung. Kannst du nähere Erläuterunen dazu geben. Ich gehe davon aus, das weitere Leser hier eine ähnliche Post demnächst erhalten werden. Wie begegnet man dieser? Welche Chancen hat man vor Gericht? Vorgehen? Viele Grüße, H2000 |
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| | # 311 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Immer langsam. ![]() Ich würde mich erstmal freuen, so schnell gefühlte 33.300,00€ losgeworden zu sein. Ein Post ... muß heute Mittag arbeiten... und rede nicht sooo viel im Internet, denn die Screenshots kommen ansonsten mit ins Verfahren. Erläuterung: Für die Berechnung der für eine berechtigte Abmahnung anfallenden Rechtsanwaltskosten kann der Anspruchsinhaber (Unterlassung) einen Streitwert fest legen, der ggfs./immer vom Gericht im Klagefall überprüft wird. So wie hier vorliegend bezieht sich Zimmermann/Decker aber auf "alte Hamburger" Rechtsprechung. Außerdem sind die Streitwerte zu addieren - nicht wie in der Klage jeweils gesondert aufzuführen (nach meiner Meinung). Der Streitwert für ein Musikalbum wurde jedoch vom AG Hamburg noch im letzten Jahr auf 50.000,00€ fest gesetzt. Hingegen wären für Einzeltitel eher die in Köln/Frankfurt üblichen 3.000,00€ zu erwarten. Der Vortrag der Klägerin ist jedoch höchstens rudimentär gestaltet. Man hat eine Art Lebenslauf von Nena und Xavier Naidoo erstellt (
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