Zimmermann & Decker Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 02.02.2012, 18:30   # 301
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von H2000 Beitrag anzeigen
Was muss ich tun um da möglichst elegant rauszukommen. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Falls es sich wirklich um eine Klageschrift handelt (sieht erstmal so aus und sollte von einem Gericht gekommen sein), dann solltest du zumindestens zu deinem Fall hier nichts weiteres öffentlich posten...

Zusätzlich würde ich dir vorschlagen, die ersten Seiten einzuscannen, zu entpersonalisieren und dann an unsere Moderatorin @princess15114 zu schicken. Vorher allerdings per PN anschreiben, da man solche Dokumente nicht einfach als Anhang verschicken kann...

Wenn du das machst, wird man dir mit Sicherheit deine Möglichkeiten aufzeigen... Auch bei Erhalt einer Klage wird einem hier weitergeholfen...

Mal eben überweisen ist jetzt nicht... Aber einen aussergerichtlichen Vergleich kann man immer noch anstreben...
Aber lass dir erstmal was zu deinem Schriftstück sagen...
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Alt 03.02.2012, 07:31   # 302
sir_marko77
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 61
Ich würde es übrigens gut finden wenn princess bestätigt, dass tatsächlich eine Klageschrift eingegangen ist (ohne ins Detail zu gehen) - wäre von Z&D m.E. nach die erste Klageschrift.
Es gibt ja einige "User" die gerne mal Panik verbreiten.

Ansonsten an H2000 den Rat sich jetzt nicht verrückt machen zu lassen.
Die Streitwerte werden immer utopisch angegeben, 6000 und 27300 werden so nicht durchgehen.
Ansonsten sind die Gerichte und auch die Abmahnanwälte immer an einem Vergleich interessiert (macht an wenigsten Arbeit) - da sollte man aber nicht in öffentlichen Foren seine Verzweiflung/Zahlungsbereitschaft zum Ausdruck bringen - das stärkt nicht gerade die eigene Postion in entsprechenden Verhandlungen.
Ich drücke dir auf jeden Fall ganz doll die Daumen.
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Alt 03.02.2012, 07:48   # 303
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
... ich erinnere gerne...

Bei solchen Streitwerten schauen die Richter 200x genauer hin. Eigentlich schauen alle 200x genauer hin.

Und sollte sich das bestätigen, findet sich auch einer der den Künstlern das Micro ins Gesicht steckt.
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Alt 03.02.2012, 08:21   # 304
H2000
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
Hallo,

ich bin daran interessiert die Kosten für mich so gering wie möglich zu halhalten. Ich habe kein Problem mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ihr wisst, das hier Kosten nur alleine durch das Verfahren und die Beteiligten Rechtsanwälte entstehen. Das ganze ist eine vollkommen unnötige und unsinnge Aktion der anwälte damit die ihr Geld hier mit einer Rechtsunsicherheit verdienen.

Sie leben auf Kosten der kleinen Leute und Beuten diese Hemmungslos aus!


H2000
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Alt 03.02.2012, 09:50   # 305
BlueSky407
 
Registriert seit: 04.11.2010
Beiträge: 147
Ist wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich stelle sie einfach mal:

Kann ich auch Einspruch gegen eine Klage erheben?

Wenn ich meiner Schuld nicht bewusst bin, sehe ich nicht ein für etwas zu bezahlen, was ich nicht getan habe.
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Alt 03.02.2012, 10:22   # 306
H2000
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von BlueSky407 Beitrag anzeigen
Ist wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich stelle sie einfach mal:

Kann ich auch Einspruch gegen eine Klage erheben?

Wenn ich meiner Schuld nicht bewusst bin, sehe ich nicht ein für etwas zu bezahlen, was ich nicht getan habe.
In diesem Fall behaupten RAe du hättest die UrhG eines dritten verletzt.

Dazu erwirken sie eine Klage vor Gericht gegen dich. Das bedeutet, das nun ein Richter darüber entscheiden muss, ob die RAe recht haben mit ihrer Behauptung.

Die RAe haben dazu dem Richter Beweise vorgelegt, die dies erhärten.

Als Beweis führen die RAe die Ermittlungen der Logistep AG an. Diese liefert für das Gericht einen Zeugen und eine schriftliche Aussage über den Zeitpunkt, die IP Addresse und einen sogenannten Hashwert der Straftat.

Sie glauben, dass sie damit die Straftat eindeutig nachweisen können.

Shual war so freundlich ein Urteil des LG Berlin (15 O 1/11 + 15 O 2/11) beizusteuern indem dieser Vorgang von den Richtern kritsich hinterfragt wird. Gerade der Hashwert steht im Verruf nicht eindeutig zu sein.

Es kann niemand ausschliessen, das dieser Wert nicht woanders auch noch verwendet wird. Noch sind die Beweiserhebungsketten von Logitech bis zur Telekom nicht nachvollziehbar.

Mit den Beweisen der RAe und der Klage, kannst du nicht einfach behaupten, ich habe damit nichts mehr zu tun, wenn du nicht auf die Klage professionell reagierst, wirst du automatisch verurteilt.

Weiterhin ist ein Gegenbeweis überaus schwierig, weil die Behauptung an sich nicht mehr nachvollziehbar ist.
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Alt 03.02.2012, 10:26   # 307
BlueSky407
 
Registriert seit: 04.11.2010
Beiträge: 147
Jaja, wie man überall liest, ist der Kleinste / Letzte immer der Dumme. Wenn demnach bei mir sieben Klagen landen, bin ich ein armer Schlucker mit hohen Schulden
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Alt 03.02.2012, 10:43   # 308
H2000
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
Um das zu verhindern, wird versucht wegweisende Urteile vor Gericht zu erzwingen.

Das ganze ist ein Skandal, die Politik ist hier gefragt. Sie müssen Privatpersonen aus dem UrhG herausnehmen. Das können sie mit Pauschalen für eine UrhG-Verletzung tun. Indem sie den Streitwert auf 100€ reduzieren.

Damit wären dann die RAe ihres Geschäftsmodelles beraubt. Es geht hier nicht um das UrhG sondern nur darum, das sich einige wenige Anwälte mit Massenklagen an den einfachen Leuten bereichern!
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Alt 03.02.2012, 12:42   # 309
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
So.... um gleich mal auf die Bremse hier zu treten.....

Es handelt sich um eine (go~~seidank) stinknormale Leistungsklage. Von Schadensersatz jedoch kein Wort.

Für Naidoo will man Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert iHv 6.000,00€ = 459,40€. Für Nena, da Album aus einem Streitwert iHv 27.300,00€ = 1.005,40€

Macht 1.464,80€ an Rechtsanwaltskosten.
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Alt 03.02.2012, 12:48   # 310
H2000
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
Hallo Shual,

das Bedarf für den unkundigen Leser einer Erläuterung. Kannst du nähere Erläuterunen dazu geben. Ich gehe davon aus, das weitere Leser hier eine ähnliche Post demnächst erhalten werden.

Wie begegnet man dieser? Welche Chancen hat man vor Gericht? Vorgehen?

Viele Grüße,
H2000
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Alt 03.02.2012, 13:06   # 311
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von H2000 Beitrag anzeigen
Hallo Shual,
Immer langsam.

Ich würde mich erstmal freuen, so schnell gefühlte 33.300,00€ losgeworden zu sein. Ein Post ... muß heute Mittag arbeiten... und rede nicht sooo viel im Internet, denn die Screenshots kommen ansonsten mit ins Verfahren.

Erläuterung: Für die Berechnung der für eine berechtigte Abmahnung anfallenden Rechtsanwaltskosten kann der Anspruchsinhaber (Unterlassung) einen Streitwert fest legen, der ggfs./immer vom Gericht im Klagefall überprüft wird.

So wie hier vorliegend bezieht sich Zimmermann/Decker aber auf "alte Hamburger" Rechtsprechung. Außerdem sind die Streitwerte zu addieren - nicht wie in der Klage jeweils gesondert aufzuführen (nach meiner Meinung).

Der Streitwert für ein Musikalbum wurde jedoch vom AG Hamburg noch im letzten Jahr auf 50.000,00€ fest gesetzt. Hingegen wären für Einzeltitel eher die in Köln/Frankfurt üblichen 3.000,00€ zu erwarten.

Der Vortrag der Klägerin ist jedoch höchstens rudimentär gestaltet. Man hat eine Art Lebenslauf von Nena und Xavier Naidoo erstellt () ... als Grundlage der richterlichen Schätzung eines angemessenen Streitwertes, den ein Tonträgerhersteller verlangen kann, dürfte das nicht ausreichen.
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Antwort

Stichworte
nena, tonpool, unterlassungserklärung, xavier naidoo
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