| | # 2 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Schau mal in den Nümann Tread der 3. Beitrag von Princess Punkt 8. Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Du kannst auch in der Datenbank schauen, welche Titel von den Top 100 bisher abgemahnt wurden und Dir überlegen, ob Du hier eine vorrauseilende modUE versendets. Damit weckst Du aber ggf. schlafende Hunde. Ich glaube zwar nicht, das sich die RA absprechen, dennoch kann es sein, das die Loggerbude mehrere Aufträge zur selben Zeit abarbeitet, so das mehrere RA das selbe Logfile bekommen. Darum ist auch zu überlegen, ob man zahlen sollte. Wenn Du nämlich einmal zahlst, zahlst Du immer. |
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| | # 5 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Das Problem ist bei den vorrauseilenden modUE´s, das man seine Schuld ggf. eingestehen muß, da im Falle einer Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserklärung eine Verletzung vorliegen muß. Siehe auch unbedingt: Internet-Law: Abmahnung wegen Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserklärung Man sollte sich auch der Tragweite einer UE oder modUE bewußt werden. Immerhin ist diese 30 Jahre gültig und bei Zuwiederhandlung mit einer ordentlichen Vertragsstrafe belegt. (bei der modUE per Gerichtsentscheid was allemal besser ist als die in der UE angegebenen 5100.- EUR). |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Thema Chart Container, das hier auch immer wieder angesprochen wird, aber womöglich in einem Extra Thread besser gefunden. Gibt es einiges zu sagen: Zunächst ist es tatsächlich so, dass in einigen Fällen zunächst Abmahnungen von Digiprotect kommen mögen, und dann gegebenenfalls noch einige Rechteinhaber die von Nümann und Lang vertreten werden. Nicht zu vergessen ist der Künstler Bushido, der über die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ebenfalls seine Rechte abmahnen lässt. Letzt genannte weigern sich im übrigen standhaft vorbeugende Unterlassungserklärung anzunehmen. Inwieweit dies möglich ist, sei erst einmal dahingestellt. Dennoch kann ich hier nicht zu überhasteten Reaktionen raten. Insbesondere sollte vorsichtig mit Unterlassungserklärungen umgegangen werden. Deren hohe Vertragsstrafe ein nicht unerhebliches Insolvenzrisiko darstellt. Ein klassischer Irrglaube ist etwa, wenn in dem Container File ein Lied von Lady Gaga enthalten ist, dann eine Unterlassungserklärung für Universal Music abzugeben. Denn es wird zwar das ganze Album der Künstlerin durch Rasch abgemahnt, aber nicht ein einzelnes Lied. Sollte Rasch nun auch die Top 100 abmahnen, was er theoretisch ebenfalls könnte, gilt diese Aussage natürlich nicht mehr. Dieses Beispiel zeigt bereits wie wichtig es ist, hier immer möglichst neutral zu beobachten, wer was abmahnt. Die Tendenz mit "Abmahnschutzbriefen" o.ä. sehr viele Unterlassungserklärungen sehr pauschal abzugeben sehe ich sehr kritisch. Auch wenn es hart klingt, es mag manchmal sinnvoller sein, sich auch gegen eine zweite Abmahnung zu wehren, als Erklärungen abzugeben, die durch den Abgemahnten in der ersten Aufregung kaum zu übersehen sind, aber faktisch lebenslang gelten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 7
| Der Anwalt schreibt alle weiteren 99 an und dann auch noch die Plattenstudios, die dann auch noch dazu kommen und ich habe mir Gerichtsurteile durchgelesen von Verfahren wo nicht nur der Interpret sondern dazu noch Sony, BMG und Universal und wie sie alle heissen mitgeklagt haben. Ich denke das man wenn man solche Post bekommt keine Schuld abweisen braucht, da es klar ist dass man diese Tat begangen hat. Und wenn man es getan hat, sollte man auch dazu stehen. Ich habe kein Problem damit dieses zuzugeben und werde dieses auch nie wieder tun, das ganze ist mir eine Lehre, deswegen interessiert mich nicht dass es zu höheren Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen kommt. |
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Zitat:
Abmahnwahn-Dreipage unter: "Wer mahnt was ab?" | |
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Zitat:
Es gibt hier sehr viele im Forum, welche von den Aktivitäten an ihrem Anschluß gar nichts wußten und dennoch in die Haftung (sog. Störerhaftung) genommen werden sollen. Wenn Dir so etwas NACH Abgabe einer UE passiert, dann sieht es aber schlecht aus. Schau auch bitte hier und überlege Dir ob das wirklich sinnvoll ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung Grüße | |
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| | # 11 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Klar, da die Übersicht nach Interpret und Werk gestaltet ist. Die Top100 da aufzulisten, ergibt doch auch garkeinen Sinn, da sich die Zusammenstellung wöchendlich ändern kann und sich auch der Name des Containers (durch das Datum gekennzeichnet) ändert. Da musst du schon nach den Einzeltiteln suchen und mit der betreffenden Tracklist der dir vorgeworfenen Ausgabe abstimmen! |
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| | # 12 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
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| | # 13 |
| Threadstarter Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 17
| @frank2009 Wenn kein Unterlassungsanspruch besteht kann er nicht kostenpflichtig geltend gemacht werden. Die 99 anderen Rechteinhaber können keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, da er schon erfüllt wurde. wie soll ich das jetzt verstehen? |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Sobald Du für ein Lied eines Samplers abgemahnt wurdest und Du die entsprechende (mod.UE) auf das Lied bezogen abgegeben hast, hast Du den Unterlassungsanspruch auch bzgl. des Samplers (unabhängig anderer Titel und RIs) komplett erfüllt (da Du ja diesen logischerweise nicht verbreiten wirst, weil der Einzeltitel enthalten ist, für den Du eine mod.UE abgegeben hast). Dennoch ist es sinnvoll, auch Folgeabmahnungen zum gleichen Sampler mit einer mod.UE zu beantworten, aber nur der erste Abmahner für einen Sampler hätte eine Chance auf Anwaltskostenerstattung, so Du umgehend mit einer mod.UE reagiert hast. |
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| | # 15 |
| Threadstarter Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 17
| @der_kater also werde ich nichts machen bevor ich keine post bekommen habe. weist du zufälligerweise wie solche loggerbuden arbeiten. (also was die alles an daten aufzeichnet, zeichnen die auch die angebotene datenmenge auf?) @sina1403 super ich hab ganz genau das gleiche problem wie du. erst kam post von Fiedler wegen Bushido, dann dreitage später Nümann und Lang wegen top 100. bin mal gespannt wieviel noch so kommen. vieleicht stelle ich ja einen neuen rekort auf also 500 flocken für ein anwalt der ein paar briefe schreibt finde ich echt viel. da würde ich mir nur ein schreiben aufsetzen lassen und bei bedarf (also nicht vorsorglich) es vervielfältigen @RW dr.alexander wachs was ist Digiprotect ![]() du schreibst am ende ""aber faktisch lebenslang gelten."" wie darf ich das verstehen. wie lange gelten solche UE den in der regel? |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Mein gesunder Menschenverstand hat mir gerade mitgeteilt, dass ich als Abgemahnter u.U. verpflichtet bin, dem Abmahner Nr. 2 und 3 etc. mitzuteilen, dass ich bereits eine ModUe für diesen Sampler abgegeben habe, damit er nicht unnötig Zeit und Geld für weitere Geldbeschaffungsmaßnahmen verschwendet. Wenn ich diese frohe Botschaft "Ätsch, die erste ModUe wurde längst vor Deiner Abmahnung abgegeben" bis zur Klage zurückhalte, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dafür kein Verständnis hat. Was meint Ihr? | |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Das wäre denkbar, hängt aber in erster Linie vom Vortrag eines Verteidigers ab. | |
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