Chart - Container "German Top 100 "

Alt 02.02.2010, 07:31   # 1
p0lyt0x
 
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mahlzeit wollte mahl ein neues thema aufmachen (hoffe dieses gibt es noch nicht)um erfahrungen mit euch auszutauschen die die gleichen probleme haben.
hab von der ersten kanzlei post bekommen Nümann und Lang.
wegen ( na klar) verletzung des urheberrechts.

els erstes würde ich gerne wissen auf wieviel abmahnung ich mich einstellen muß. weil in so einem container sind ja nun mal 100 musik stücke drin bekomme ich jetzt auch hunder abmahnungen. ich gehe jetzt mahl davon aus das sich die einzelen kanzeien sich unternader absprechen und ich noch ne mege post bekomme, oder?

p.s.: Rechtschreibefehler sind kostenlos beigefügt....

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.2.2010 um 08:18:41-----

hab jetzt mehrfach davon gelesen das es so etwas wie vorsorgliche UE gibt. ist das überhaupt ratsam dieses zu machen und vorallem wo fängt man an die hin zu schicken. man weiß doch garnicht wer noch alles abmahnung schreibt.
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Alt 02.02.2010, 08:57   # 2
Der_Kater
 
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Schau mal in den Nümann Tread der 3. Beitrag von Princess Punkt 8.

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Du kannst auch in der Datenbank schauen, welche Titel von den Top 100 bisher abgemahnt wurden und Dir überlegen, ob Du hier eine vorrauseilende modUE versendets. Damit weckst Du aber ggf. schlafende Hunde.

Ich glaube zwar nicht, das sich die RA absprechen, dennoch kann es sein, das die Loggerbude mehrere Aufträge zur selben Zeit abarbeitet, so das mehrere RA das selbe Logfile bekommen.

Darum ist auch zu überlegen, ob man zahlen sollte. Wenn Du nämlich einmal zahlst, zahlst Du immer.
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Alt 02.02.2010, 09:08   # 3
Sina1403
 
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Ich hatte als erstes von Bushido Post und dann von Nümann und Lang.

Mit der vorzeitigen UE solltest Du einen spezialisierten Anwalt beauftragen, der weiss genau wohin und macht das dann auch für Dich.

Habe mich da bei einem erkundigt und der will 500 Euro haben. Das ist für mich auf jeden Fall günstiger als drei vier oder zwanzig Briefe zu bekommen.

Gruss Sina1403
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Alt 02.02.2010, 09:18   # 4
Stiller Beobachter
 
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Zitat:
Zitat von Sina1403 Beitrag anzeigen
Ich hatte als erstes von Bushido Post und dann von Nümann und Lang.

Mit der vorzeitigen UE solltest Du einen spezialisierten Anwalt beauftragen, der weiss genau wohin und macht das dann auch für Dich.

Habe mich da bei einem erkundigt und der will 500 Euro haben. Das ist für mich auf jeden Fall günstiger als drei vier oder zwanzig Briefe zu bekommen.

Gruss Sina1403
schreibt der Anwalt für 500 € alle weiteren 99 Rechteinhaber an? Find den Betrag sehr teuer zumal man ja mit so 7-8 vorauseilende UEs, wenn ich auf die schnelle richtig gezählt habe, hinkommen würde denn mehr wird aus einem Chartcontainer nicht abgemahnt. Oder lieg ich falsch
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Alt 02.02.2010, 09:25   # 5
Der_Kater
 
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Das Problem ist bei den vorrauseilenden modUE´s, das man seine Schuld ggf. eingestehen muß, da im Falle einer Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserklärung eine Verletzung vorliegen muß.

Siehe auch unbedingt:

Internet-Law: Abmahnung wegen Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserklärung

Man sollte sich auch der Tragweite einer UE oder modUE bewußt werden. Immerhin ist diese 30 Jahre gültig und bei Zuwiederhandlung mit einer ordentlichen Vertragsstrafe belegt. (bei der modUE per Gerichtsentscheid was allemal besser ist als die in der UE angegebenen 5100.- EUR).
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Alt 02.02.2010, 09:40   # 6
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Thema Chart Container, das hier auch immer wieder angesprochen wird, aber womöglich in einem Extra Thread besser gefunden. Gibt es einiges zu sagen:

Zunächst ist es tatsächlich so, dass in einigen Fällen zunächst Abmahnungen von Digiprotect kommen mögen, und dann gegebenenfalls noch einige Rechteinhaber die von Nümann und Lang vertreten werden. Nicht zu vergessen ist der Künstler Bushido, der über die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ebenfalls seine Rechte abmahnen lässt.
Letzt genannte weigern sich im übrigen standhaft vorbeugende Unterlassungserklärung anzunehmen. Inwieweit dies möglich ist, sei erst einmal dahingestellt.

Dennoch kann ich hier nicht zu überhasteten Reaktionen raten. Insbesondere sollte vorsichtig mit Unterlassungserklärungen umgegangen werden. Deren hohe Vertragsstrafe ein nicht unerhebliches Insolvenzrisiko darstellt. Ein klassischer Irrglaube ist etwa, wenn in dem Container File ein Lied von Lady Gaga enthalten ist, dann eine Unterlassungserklärung für Universal Music abzugeben. Denn es wird zwar das ganze Album der Künstlerin durch Rasch abgemahnt, aber nicht ein einzelnes Lied. Sollte Rasch nun auch die Top 100 abmahnen, was er theoretisch ebenfalls könnte, gilt diese Aussage natürlich nicht mehr. Dieses Beispiel zeigt bereits wie wichtig es ist, hier immer möglichst neutral zu beobachten, wer was abmahnt.

Die Tendenz mit "Abmahnschutzbriefen" o.ä. sehr viele Unterlassungserklärungen sehr pauschal abzugeben sehe ich sehr kritisch. Auch wenn es hart klingt, es mag manchmal sinnvoller sein, sich auch gegen eine zweite Abmahnung zu wehren, als Erklärungen abzugeben, die durch den Abgemahnten in der ersten Aufregung kaum zu übersehen sind, aber faktisch lebenslang gelten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 02.02.2010, 09:45   # 7
Sina1403
 
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Der Anwalt schreibt alle weiteren 99 an und dann auch noch die Plattenstudios, die dann auch noch dazu kommen und ich habe mir Gerichtsurteile durchgelesen von Verfahren wo nicht nur der Interpret sondern dazu noch Sony, BMG und Universal und wie sie alle heissen mitgeklagt haben.

Ich denke das man wenn man solche Post bekommt keine Schuld abweisen braucht, da es klar ist dass man diese Tat begangen hat. Und wenn man es getan hat, sollte man auch dazu stehen.

Ich habe kein Problem damit dieses zuzugeben und werde dieses auch nie wieder tun, das ganze ist mir eine Lehre, deswegen interessiert mich nicht dass es zu höheren Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen kommt.
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Alt 02.02.2010, 09:53   # 8
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von Sina1403 Beitrag anzeigen
sage mal wo finde ich diese Datenbank wo ich gucken kann welche Titel der TOP100 schon abgemahnt wurden???

Danke im Vorraus
Sina1403
Hier findest Du:

Abmahnwahn-Dreipage

unter: "Wer mahnt was ab?"
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Alt 02.02.2010, 09:59   # 9
Sina1403
 
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Ja danke da ist nichts von den Top 100 zu finden...

... und schliesslich habe ich wegen den Top 100 schon 2 Briefe bekommen
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Alt 02.02.2010, 10:00   # 10
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von Sina1403 Beitrag anzeigen
Ich habe kein Problem damit dieses zuzugeben und werde dieses auch nie wieder tun, das ganze ist mir eine Lehre, deswegen interessiert mich nicht dass es zu höheren Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen kommt.
Das Probelm ist einfach, das Du nicht weißt was in ein paar Jahren sein wird. Weiterhin kann es sein, das Du gar nicht Verletzer sein mußt, sondern es reicht evtl. schon Anschlußinhaber zu sein um bei einer Zuwiederhandlung in den Genuß der Vertragsstrafe zu kommen.

Es gibt hier sehr viele im Forum, welche von den Aktivitäten an ihrem Anschluß gar nichts wußten und dennoch in die Haftung (sog. Störerhaftung) genommen werden sollen. Wenn Dir so etwas NACH Abgabe einer UE passiert, dann sieht es aber schlecht aus.

Schau auch bitte hier und überlege Dir ob das wirklich sinnvoll ist:

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung

Grüße
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Alt 02.02.2010, 10:11   # 11
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von Sina1403 Beitrag anzeigen
Ja danke da ist nichts von den Top 100 zu finden...
Klar, da die Übersicht nach Interpret und Werk gestaltet ist.

Die Top100 da aufzulisten, ergibt doch auch garkeinen Sinn, da sich die Zusammenstellung wöchendlich ändern kann und sich auch der Name des Containers (durch das Datum gekennzeichnet) ändert.

Da musst du schon nach den Einzeltiteln suchen und mit der betreffenden Tracklist der dir vorgeworfenen Ausgabe abstimmen!
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Alt 02.02.2010, 10:36   # 12
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von p0lyt0x Beitrag anzeigen
hab jetzt mehrfach davon gelesen das es so etwas wie vorsorgliche UE gibt. ist das überhaupt ratsam dieses zu machen
Nein. Natürlich ist das nicht ratsam, sondern völlig unsinnig. Aber ich kann verstehen, dass sich Abgemahnte wegen Samplern Gedanken machen (was die Abmahner ja auch einkalkulierten und bezweckten) - nach meiner Einschätzung völlig unnötig. Siehe dazu z.B. auch:

Zitat:
...
Wenn kein Unterlassungsanspruch besteht kann er nicht kostenpflichtig geltend gemacht werden. Die 99 anderen Rechteinhaber können keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, da er schon erfüllt wurde.
...
Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?
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Alt 02.02.2010, 11:24   # 13
p0lyt0x
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@frank2009
Wenn kein Unterlassungsanspruch besteht kann er nicht kostenpflichtig geltend gemacht werden. Die 99 anderen Rechteinhaber können keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, da er schon erfüllt wurde.

wie soll ich das jetzt verstehen?
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Alt 02.02.2010, 11:36   # 14
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von p0lyt0x Beitrag anzeigen
wie soll ich das jetzt verstehen?
Sobald Du für ein Lied eines Samplers abgemahnt wurdest und Du die entsprechende (mod.UE) auf das Lied bezogen abgegeben hast, hast Du den Unterlassungsanspruch auch bzgl. des Samplers (unabhängig anderer Titel und RIs) komplett erfüllt (da Du ja diesen logischerweise nicht verbreiten wirst, weil der Einzeltitel enthalten ist, für den Du eine mod.UE abgegeben hast). Dennoch ist es sinnvoll, auch Folgeabmahnungen zum gleichen Sampler mit einer mod.UE zu beantworten, aber nur der erste Abmahner für einen Sampler hätte eine Chance auf Anwaltskostenerstattung, so Du umgehend mit einer mod.UE reagiert hast.
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Alt 02.02.2010, 11:44   # 15
p0lyt0x
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@der_kater
also werde ich nichts machen bevor ich keine post bekommen habe.
weist du zufälligerweise wie solche loggerbuden arbeiten. (also was die alles an daten aufzeichnet, zeichnen die auch die angebotene datenmenge auf?)

@sina1403
super ich hab ganz genau das gleiche problem wie du. erst kam post von Fiedler wegen Bushido, dann dreitage später Nümann und Lang wegen top 100. bin mal gespannt wieviel noch so kommen. vieleicht stelle ich ja einen neuen rekort auf
also 500 flocken für ein anwalt der ein paar briefe schreibt finde ich echt viel. da würde ich mir nur ein schreiben aufsetzen lassen und bei bedarf (also nicht vorsorglich) es vervielfältigen

@RW dr.alexander wachs
was ist Digiprotect
du schreibst am ende ""aber faktisch lebenslang gelten."" wie darf ich das verstehen. wie lange gelten solche UE den in der regel?
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Alt 02.02.2010, 11:48   # 16
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Dennoch ist es sinnvoll, auch Folgeabmahnungen zum gleichen Sampler mit einer mod.UE zu beantworten, aber nur der erste Abmahner für einen Sampler hätte eine Chance auf Anwaltskostenerstattung, so Du umgehend mit einer mod.UE reagiert hast.
Dazu mal eine provisorische Frage in Anbetracht des Sampler-Wirrwarrs:

Mein gesunder Menschenverstand hat mir gerade mitgeteilt, dass ich als Abgemahnter u.U. verpflichtet bin, dem Abmahner Nr. 2 und 3 etc. mitzuteilen, dass ich bereits eine ModUe für diesen Sampler abgegeben habe, damit er nicht unnötig Zeit und Geld für weitere Geldbeschaffungsmaßnahmen verschwendet. Wenn ich diese frohe Botschaft "Ätsch, die erste ModUe wurde längst vor Deiner Abmahnung abgegeben" bis zur Klage zurückhalte, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dafür kein Verständnis hat. Was meint Ihr?
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Alt 02.02.2010, 11:58   # 17
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Mein gesunder Menschenverstand hat mir gerade mitgeteilt, dass ich als Abgemahnter u.U. verpflichtet bin, dem Abmahner Nr. 2 und 3 etc. mitzuteilen, dass ich bereits eine ModUe für diesen Sampler abgegeben habe, damit er nicht unnötig Zeit und Geld für weitere Geldbeschaffungsmaßnahmen verschwendet.
Wenn man davon ausgeht, dass man es mit seriösen Abmahnern und nicht mit einer dubiosen Abmahnindustrie zu tun hat, wäre es auch meiner Meinung nach sinnvoll, Folgeabmahnern entsprechende Hinweise zukommen zu lassen.

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Wenn ich diese frohe Botschaft "Ätsch, die erste ModUe wurde längst vor Deiner Abmahnung abgegeben" bis zur Klage zurückhalte, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dafür kein Verständnis hat. Was meint Ihr?
Das wäre denkbar, hängt aber in erster Linie vom Vortrag eines Verteidigers ab.
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Alt 02.02.2010, 12:22   # 18
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von p0lyt0x Beitrag anzeigen
wie lange gelten solche UE den in der regel?
30 Jahre bist Du daran gebunden!
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Alt 02.02.2010, 16:39   # 19
ichjetzauch
 
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Kann mir jemand sagen in welchem Zeitraum die Abmahnungen verschickt werden?
Hab meine erste von Fiedler vor 2 Wochen bekommen.
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Alt 02.02.2010, 19:10   # 20
medion
 
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Alles mal gelassen sehen. Optimisten leben länger. Mann stelle sich vor man hätte die Top 1000 geladen- da könnten Abmahnkosten entstehen, lach. Ich würde schlafende Hunde nicht wecken. Haltet die Köpfe hoch !!
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Alt 26.05.2012, 19:43 # --
News Flash
 
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