| | # 26 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Bei der Frau ging es um Strafrecht, nicht Zivilrecht. Da gibt es Unterschiede. Die Frau kann dennoch zivilrechtlich belangt werden. Du solltest Dir überlegen ob Du unbedingt jetzt schon zahlen willst. Die darauffolgenden Abmahnungen könnten evtl. unwirksam sein, weil Du schon 1 modUE für den Container abgegeben hast. Somit können die Kosten für die 2 weiteren Abmahnungen auch nicht von Dir verlangt werden (außer Schadenersatz). Aber es bleibt natürlich Deine Entscheidung. |
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| | # 27 | |
| Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 50
| Zitat:
Hallooooooooo... kann mir jemand ne Antwort geben? | |
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| | # 28 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| "I check jetz au net" und kann daher nur raten, was du meinst... Abmahnungen können theoretisch von jedem RI, der auf diesem Chart-Container (immer der gleich??) vertreten ist, kommen. Grade diese one-song-Abmahner sind mir eh die "dubiosesten". Ob das dann so berechtigt ist? (ich würde da jedenfalls nicht zahlen, nur modUE sonst nix). Ansonsten mal in der Datenbank gucken, was so abgemahnt wird... |
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| | # 29 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
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| | # 30 |
| Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 5
| Erst mal ein herzliches Hallo an alle. Mich hat es auch erwischt. Obwohl ich mich jetzt schon seit Tagen durch das Forum wühle, konnte ich auf eine Sache noch keine richtige Antwort finden. Oder ich hab es einfach überlesen oder vor lauter Kopfschmerzen einfach nicht registriert. Es gibt diesbezüglich auch widersprüchliche Aussagen. Und deshalb frag ich jetzt einfach nochmal. Ich wurde abgemahnt für "Lied" von "Künstler" auf: German Top 100 Single Charts. Was muß nun in die mod. UE rein? Nur "Lied" von "Künstler" oder muß dieser Zusatz "German Top 100 ....." mit dazu? Wie gesagt, ich hab gegenteiliges gelesen. Oder aber ich kann es nicht richtig interpretieren. Sorry falls ich es überlesen habe. Die Kopfschmerzen halt. Trotzdem schon mal Danke für klare Antworten. |
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| | # 31 | |
| Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 1
| Zitat:
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| | # 32 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Wenn ich als Abgemahnter das schon mitbekomme, dann unterstelle ich den damit ausschliesslich beschäftigen Kanzleien u.a., dass sie genau wissen, was in ihrem Geschäftsbereich läuft - auch im Bereich der Samplerabmahnungen.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |
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| | # 33 |
| Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 2
| Hallo Forumsmitglieder, ich habe mal eine technische Frage zum Thema Chart Container: Wenn ich mithilfe von Bittorrent einzelne MP3-Dateien aus einem Chart Container herunterlade, biete ich dann alle im Container enthaltenen Lieder anderen zum Download an, oder nur diejenigen, die ich selber herunterlade? |
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| | # 36 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Du kannst aber für etwas abgemahnt werden, was nicht auf der Platte ist und nicht verteilt wurde. Wenn man bei den Top-100 im Torrentschwarm mitmischt, steigt zumindest diese Gefahr. Manche Loggerbuden scheinen immer dreister zu werden mit Ihrer Zielgenauigkeit beim Loggen. Sie können jedenfalls im Rahmen Ihrer beschränkten Mittel nachweisen, dass Du irgendwas aus den Top-100 verteilt hast. So, beweise jetzt mal, dass ausgerechnet das abgemahnte Werk nicht in Deiner Auswahl dabei war. Vor Gericht, werden die sich mit solchen Beweisen sicherlich nicht trauen, aber zum Abmahnungen verschicken langt es allemal. Der eine oder andere wird schon zahlen - das ist ja der Sinn und Zweck des Ganzen. |
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| | # 37 |
| Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 26
| Als Anschlussinhaber einer WG habe ich auch die A...karte gezogen und mittlerweile 3 Abmahnungen bekommen. Da ich "erst" Mitte Februar für Downlaod September 2009 die Abmahnungen bekommen habe, darf ich davon ausgehen das da noch die eine oder andere dazukommt. Seit dem ersten Brief gibt es kein internes Netz mehr bei uns, wenn die anderen ins Internet wollen, müssen sie sich selber anmelden. Wie soll man sonst als "Laie" überwachen können ob und was die Mitbewohner im Netz betreiben??? Sorry, bin da nicht so der Experte, finde es aber immer wieder witzig wenn in den Abmahnungen drin steht das man seinen Anschluß (auch für WG's, Kinder, W-Lan usw.) vor Zugriff von dritten sichern soll. Der normale Anschlußbesitzer bekommt es wohl gerade noch hin sein W-Lan zu verschlüsseln, seinen Kindern zu verbieten Mist zu bauen, in einer WG ausdrücklich darauf hinzuweisen das niemand was illegales zu machen. Ich weiss das ich trotzdem der Depp bin wenn es doch zu ner Anklage kommen wird, denn wie soll man bitte schön beweisen das man es selber nicht war? Zu zeigen das nichts auf meinem PC drauf ist bringt ja so gar nichts, könnte man ja auch runter gelöscht haben. Vom September 2009 bis Mitte Februar 2010 konnte jeder in der WG Internet benutzen, gehe also stark davon aus das noch die eine oder andere Abmahnung kommen wird. Werd deinen Teufel tun und "vorbeugende UE" abgeben, wüsste ja auch gar nicht für was alles (hellsehen kann ich nicht, sehe ja nur was bei mir selber drauf ist). Mal generell: - auf eine Abmahnung gibt es eine mod. UE, nicht zahlen, Bettelbriefe abheften, keinen Kontakt zu Abmahner - die mod. UE erfüllt - wenn ich es richtig verstanden habe - auch den Zweck das nicht mehr wie im Schreiben solche immensen Kosten auf einem zukommen, sondern das nach Abgabe einer mod. UE lediglich der Schadenersatz für den Song verhandelt werden muss. - diese "vorbeugenden UE's" bringen doch gar nichts??? Letztendlich würden sie das gleiche erfüllen wie die mod. UE bei einer Abmahnung. Bringen dafür aber erhebliche Nachteile. Zum einen werden damit ja Schuldanerkenntnisse für Dateien abgegeben, die evtl. sonst gar nicht abgemahnt worden wären. Zum anderen können doch auf diese "vorbeugenden UE'" die gleichen Klagen/Vergleiche eintrudeln wie auf mod. UE's! - Der Unterschied ist doch eigentlich nur, das man sich Nachteile einhandelt, in der Hoffnung auf weniger Abmahnungen, aber letztendlich ist es doch egal ob man eine mod. UE oder eine vorbeugende UE abgibt, für beide besteht die Möglichkeit das geklagt wird. Wobei ich das Risiko einer Klage bei Abgabe von vorbeugende UE's deutlich höher sehe, da derjenige bereitwillig mit der Abgabe erklärt er ist "schuldig", und die Abnhemer sehen, aha, bei dem ist Kohle zu holen... |
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| | # 39 |
| Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 26
| Wollte einfach nochmal ausdrücken was viele Neuabgemahnte beschäftigt, und wenn man sich das durch den Kopf gehen lässt erkennt man das gerade diese "vorbeugenden UE's" so gar nichts bringen, außer Ärger. Hört sich "bedingt" zwar gut an so etwas zu machen damit man weiter Abmahnungen nicht bekommt, aber der Statust ist am Ende doch derselbe. Für beides kann man verklagt werden, und da sind die mod. UE's einfach besser, da ohne Schuldanerkenntnis abgegeben. Und die Schuldfrage müsste dann überhaupt erstmal geklärt werden (ist das Loggin wirklich wasserdicht, ist die Anschuldigung überhaupt berechtigt, wenn ja, war es wirklich der Anschlußbesitzer usw.). Wenn es wirklich diese "Action points" gibt, dann ist jemand mit mod. UE's glaube ich eher so eingestuft das da nicht geklagt wird, wie jemand, der bereits "vorbeugende UE's" abgibt, Teilzahlungen macht, usw., da man da vermerken kann das derjenige sich "schuldig" fühlt, und so da was zu holen gibt. |
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| | # 40 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Die modUE erfüllt den Unterlassungsanspruch, so daß dieser nicht mehr eingeklagt werden kann. Geklagt werden kann dann nur noch auf Erstattung der Kosten. Das ist nicht nur der Schadensersatz, sondern auch die Anwaltsgebühren. Das kann auch durchaus etwas mehr sein als der sogenannte "Vergleichsbetrag" aus der Abmahnung, der nur gilt, wenn Du gleich brav bezahlst (Nümann z.B. erhöht beim ersten Bettelbrief von 450 € auf über 1200 €). Dieser Betrag ist dann der Streitwert, um den verhandelt wird, und aus dem sich die Verfahrenskosten errechnen (Nicht mehr die 10000 € bis 1000000 €, die bei der Unterlassungsklage als Streitwert gerne angesetzt werden). Glücklicherweise scheinen in letzter Zeit die Gerichte langsam hellhöriger zu werden und akzeptieren diese Kostennoten nicht mehr so einfach. | |
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