| | # 3 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
1. Abmahnung Bindhardt-Fiedler "Bravo Hits 67" 07.01.2010 2. Abmahnung Schalast & Partner "Bravo Hits 67" 14.01.2010 3. Abmahnung Kornmeier & Partner "Bravo Hits 67" 15.01.2010 Die Frage wäre natürlich, warum es ZWEI der drei Abmahnungen für die gleiche Sekunde gab, und nicht drei, wenn nur die Samplerdatei geloggt wurde. Wäre dagegen für drei Abmahner unabhängig geloggt worden, dann ist es absolut unwahrscheinlich (1:365*24*24*60*500000, 365=TAge, 24=Stunden, 24=Minuten, 60=Sekunden, 500000=Abgemahnte 2009), dass zwei Loggvorgänge in 2009 für den gleichen Abgemahnten in der gleichen Sekunde festgehalten wurden. | |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 7 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Ich glaube ich kann den Vorgang nachvollziehen: Der RI Q beauftragt die Firma X den Title K auf Sampler S zu loggen. Der RI Q beauftragt die Firma X den Title L auf Sampler S zu loggen. Der RI R beauftragt die Firma Y den Title M auf Sampler S zu loggen. RI Q und RI R bekommen Logfile. RI Q kreuzt Titel K auf Logfile an und gibt es an RA1 weiter. RI Q kreuzt Titel L auf Logfile an und gibt es an RA2 weiter. Somit ist der Zeitpunkt gleich. RI R kreuzt Titel M auf Logfile an und gibt es an RA3 weiter. Zeitpunkt ist anders. Doch nicht relevant!? |
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Loggerbude erhält jeweils einen "Ermittlungs"-Auftrag von zwei verschiedenen RIs Loggerbude entdeckt Sampler S bei einem AI, der beide "Werke" enthält. Loggerbude teilt beiden RIs die Rechtsverletzung mit (Werk, IP, Hash usw.) >> Soweit ist es, denke ich, rechtlich nicht zu beanstanden. Dann entweder: Jeder RI beauftragt einen eigenen RA zur Wahrnehmung der Interessen. Jeder RA erwirkt unabhängig einen Auskunftsbeschluß und mahnt dann ab. >> Ebenfalls rechtlich OK Oder: Beide RI beauftragen den gleichen RA. Dieser beantragt zweimal unabhängig, jeweils für einen RI, die Auskunft, und mahnt dann zweimal ab. >> Wäre wahrscheinlich noch OK, obwohl der Anwalt ja aus Gründen der Ökonomie beide Werke gleichzeitig Abmahnen könnte --- Haarig wirds dann, wenn nur ein Auskunftsbeschluß vorhanden ist, in dem auch nur ein Werk und ein RI erscheinen. Woher soll dann der zweite RI den Klarnamen haben? Der RA darf den jedenfalls nicht weitergeben. Noch haariger wirds, wenn zwei verschiedene RAs aufgrund eines einzigen Auskunftsbeschlusses abmahnen. | |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Irgendwo werden sich alle Beteiligten treffen, die Frage ist nur, an welcher Stelle. Haarig ist es in allen Fällen. Die Frage ist nur, wer hält den Schwarzen Peter (die RIs, der Logger oder die Abmahner, oder Alle zusammen), und lässt sich wohl in erster Linie über die Frage nach der Auswahl der zu loggenden Datei ermitteln. Dass die betroffenen Abmahner monatelang so tun, als wüssten sie nix von Folgeabmahnungen ihrer Abmahnkollegen, dürfte ihnen sowieso kaum noch einer abkaufen. Das nur am Rande... | |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Die Loggerbude bekommt den Auftrag vom RI ein bestimmtes Werk in Tauschbörsen zu überwachen.... Ich denke nicht, dass hier konkretisiert wird, in welcher Form (also welche Sampler, einzelne mp3 etc.). Dass die Sampler-Überwachung lukrativer ist muss man wohl nicht näher erläutern. Wichtig ist mMn, und da kann ich mich nur immer wiederholen, dass man sich als Abgemahnter die Auskunftsbeschlüsse genau anschaut ggf. vom Abmahner anfordert. Vorstellbar wäre hier z.B. auch, dass für 2 Werke des gleichen RI auch durch einen Beschluss die Beauskunftung gestattet wird. Köln und Bielefeld sind ja da sehr...."kulant". Abgemahnt wird dann von verschiedenen RAen (s. Digiprofit). Kann man aber alles nur nachvollziehen, wenn man zumindest die Daten (Zeit, IP, Hash, Dateiname...) und den zugehörigen Beschluss hat ggf. Akteneinsicht in die entspr. Beschlussakte. Die Abmahner sind ja auch nicht ganz blöd... so einfach wird das nicht nachzuvollziehen sein und ich gehe davon aus, dass das in den allermeisten Fällen sogar seine Richtigkeit hat. In solchen Fällen hier lohnt sich aber auf jeden Fall ein "Nachhaken" weil dann ggf. eine Abmahnung unberechtigt sein könnte. Und wer wann wem welchen Auftrag genau erteilt hat, ist zunächst mal zweitrangig, das kann zur Not doch alles passend gemacht werden Selbst wenn die Loggerbuden Daten "weiterreichen" ist dem kaum beizukommen, sofern die entspr. Beschlüsse korrekt erwirkt wurden. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrt Damen und Herren, genau zu dieser Frage versuche ich seit einiger Zeit ein Diskussion anzustoßen. Ich habe auch schon in einem anderen Beitrag darauf hingewiesen, auf meiner Internetseite hier: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Mehrfachabmahnungen durch verschiedene Kanzleien und Rechteinhaber Um es auf den Punkt zu bringen, die Daten werden nicht hin und hergetauscht, aber die Logg-Firmen werden in vielen Fällen die gleichen sein. Es fällt mir leider sehr schwer hier Informationen über die Logg-Firmen zu ermitteln. Halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass viele Kanzleien auf die gleichen LOGG-Datensätz zugreifen. Übrigens noch einmal zu der Spendenaktion wegen des Gutachtens Media Protector, dazu wollte Netzwelt eine Stellungnahme bringen. Ich weiß nicht, ob schon erfolgt daher kurz von mir zum Status: Verfahren nun am LG München, der erste angebotenen Gutachter wurde als befangen abgelehnt, zweiter Gutachter wird nun tätig. Es ist wohl nachvollziehbar, warum erst nachdem die Gutachter Frage erörtert wurde eine Stellungnahme erfolgen konnte. Gerichtliche Verfahren dauern leider im übrigen länger, als man sich dies so vorstellen mag. Es geht hier aber auch um einiges, weswegen hier besondere Sorgfalt nötig ist. Ich bitte insoweit um ein klein wenig Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Hier gestern bereits erfolgt: Zitat:
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Ich fang mal an (bitte berichtigen und ergänzen!): 1. Rasch - Media Protector - filewatch (?) 2. Waldorf - Ipoque 3. "Digiprotect" (also Kornmeier/Grafv.W./vKenne/Schalastu.P./U+C) - DRS / DigiTracing (früher logistep?) - filewatch 4. NüLa - Evidenzia 6. NZKG 7. Schutt/Waedtke 8. Schulenberg/Schenk 9. CSR - Gedast | |
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| | # 17 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Abmahner deren Log-Firmen nicht bekannt sind, werden dort mit "(???)" gekennzeichnet. | |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 29.1.2010 um 11:25:59----- Aber natürlich. Die Frage ist von grösster Bedeutung, wer von wem die (gleichen) Informationen bezieht. Aber wir leben doch noch nicht in einer Bananenrepublik - oder doch? | |
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| | # 19 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
(versteh jetzt nicht so ganz worauf du hinaus willst )-----Doppelpost zusammengeführt am 29.1.2010 um 13:42:37----- Zitat:
Wobei Rasch von media protector ermitteln lässt, gleicher Logger wie ******/Zimmer....? Ist auch was zu den entspr. Software-Programmen bekannt? "Digiprotect" arbeitet mit filewatch, media protector meines Wissens auch...(bin mir grad nicht ganz sicher, weiß jemand genaueres?) Logistep? auch? Sind weitere Programme bekannt? Wäre vielleicht mal interessant zu wissen....z.B. die gute 100% beweissicher-Software der Fa. Evidenzia ![]() Oder Ipoque weiß man da was? | ||
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| Die Woche 04/2010 im Abmahnwahn von RA Dr. Wachs Verein gegen den Abmahnwahn | Beitrag #13 | Pingback | 01.02.2010 10:02 | |
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Selbst wenn die Loggerbuden Daten "weiterreichen" ist dem kaum beizukommen, sofern die entspr. Beschlüsse korrekt erwirkt wurden.
