| | # 1 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Es gibt sie doch! Die Idee ist so gut wie einfach eine Versicherung gegen das Raubkopieren. Tankafritt heißt die schwedische Versicherung, die Raubkopierer gegen die finanziellen Risiken ihrer Vergehen versichert. 15 Euro kostet die Anmeldung für ein Jahr. Wird man beim Filesharing erwischt, trägt die Kosten für Anwalt und Bußgeld die Versicherung. Entstanden ist Tankafritt aus der politischen Protestbewegung gegen die Verschärfung des Urheberrechts in Schweden letzten Sommer. Verbrechen versichern, geht das? Man könnte ungestraft Schwarzfahren und Falschparken. Oder eben Raubkopieren. Höchhstwahrscheinlich würde man günstiger wegkommen, als alle drei Monate einen Strafzettel zu bezahlen. Aber wären solche Versicherungen in Deutschland auch erlaubt? jetzt.de hat nachgefragt. Das sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherer: Gegen vorsätzliches Verhalten kann man sich grundsätzlich nicht versichern. Das hat auch keine Ähnlichkeit mit einer Rechtsschutzversicherung, weil die da ist, um individuelle Rechte zu sichern, und nicht, um Unrechte zu vertreten. Hier geht es um vorsätzliche Rechtsbrechung. Raubkopieren, Schwarz fahren und solche Dinge sind nicht erlaubt, eine solche Versicherung senkt die Hemmschwelle, geltendes Recht zu brechen, auf diese Idee sollten die Verbraucher nicht gebracht werden. Es ist moralisch verwerflich, sich einfach davon freizukaufen. Quelle: Piratenschutz Verbrechen versichern erlaubt? - jetzt.de - Technik - jetzt.de |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Eh klor ulrich Diese "Versicherung" so sie überhaupt als solche eingetragen ist, ist nicht mehr als eine sogenannte Spendeninitiative mit Anspruch auf Auszahlung Evtl. haben die Initiatoren erkannt dass nicht jeder Abgemahnte verklagt werden kann, jedoch bei der Zahl der Versicherten und deren Monatsbeiträge das eine oder andere Verfahren, locker mit den Einnahmen bestritten werden kann. Anders funktionieren Kfz,-Hausrat, oder sonstige Versicherungen auch nicht, mit dem Unterschied, dass diese "umschichten" können. Macht die eine Verluste, werden diese mit den Gewinnen der Tochter ausgeglichen. |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...meine unbewiesene Behauptung dazu lautet: Wenn jeder Abgemahnte nur 25% der Forderungssumme in eine Solidaritätskasse für Klagefälle einzahlen würde und keinerlei Zahlung an die Abmahner erfolgt, hätte man mit professioneller Unterstützung empfohlener Anwälte den Abmahnwahn schnell beendet. Die Kriegskasse der Gegenseite für die gelegentlichen Gerichtsverfahren haben wir nämlich bisher selbst gefüllt... Wäre eine solche "Sparanlage" eigentlich rechtmäßig? Voraussetzung wäre natürlich, dass kein Missbrauch für zukünftige Vergehen damit abgesichert werden darf... ...nur so ein Gedanke. | |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 247
| Ja Versicherungen in jedwider form sind nur solange gut bis der Schadensfall eintritt ... wenns ans bezahlen gibt werden dann wieder 200 Formulare und Formblätte geschickt, verstößt der fall vielleicht gegen irgend ne versteckte Klausel und wenn nicht könnte man doch ... |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Spaß beiseite. Ich denke, es wäre schon viel erreicht, wenn der Spendentop für die N&L-Klagen angemessen gefüllt ist. | |
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