der Titel hier ist inzwischen schon seit längerer Zeit ziemlich ruhig...aber gut.
Es könnte sein, dass die gute Frau Himburg mich geloggt hat. Letztes Mal hat es das (hab 2009 schonmal eine bekommen). Da ich für 2 Wochen im Urlaub sein werde ab kommender Woche, ist meine Frage einfach bloß, ob die Abmahnung bis dahin schon bei mir sein könnte, oder ob das generell länger dauert. Im Laufe der Jahre ist das ja alles schneller geworden... (das letzte Mal hat es bei mir circa 17 Tage gedauert--war aber auch eine andere Kanzlei (Rasch)). Habe nur Angst, dass während ich im Urlaub bin ein Brief kommt und ich durch das Fristversäumnis dann mit irgendwelchen einstweiligen Verfügungen rechnen müsste, die ich im Leben nicht bezahlen könnte.
Jetzt allerdings den Urlaub absagen und dann wochenlang wie doof auf einen Brief zu warten - der eventuell gar nicht kommt - ist dann aber wohl auch eher suboptimal...
Wäre super, wenn irgendjemand einen Rat hätte..
23.01.2011, 14:59
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122
TJ2000
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: hinter den Bergen bei den 7 Zwergen
Beiträge: 20
Du hast schon einmal eine Abmahnung bekommen und trotzdem wieder etwas geladen bzw. angeboten? Hast Du nichts dazu gelernt?
23.01.2011, 15:01
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123
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von asdef
....obwohl ich ihn eigentlich auf DVD hab, aber war einfach nur zu faul, ...naja -
(hab 2009 schonmal eine bekommen).
Da ich für 2 Wochen im Urlaub sein werde ab kommender Woche, ist meine Frage einfach bloß, ob die Abmahnung bis dahin schon bei mir sein könnte, oder ob das generell länger dauert.
Erst mal keine Schuldeingeständnisse -> öffentl. Forum
es reicht sogar 1 Sekunde
Also wer schon 2009 schon eine AM erhalten hat und es trotzdem weitermacht bzw. wieder macht, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen
Da ich keine Glaskugel habe (ob geloggt wurde, wann die AM kommt wenn überhaupt...) wirst Du es drauf ankommen lassen müssen.
Für den Fall der Fälle solltest Du eine Person Deines Vertrauens beauftragen
nach Deiner Post zu schauen
Dass es nicht sonderlich klug war, ist mir durchaus bewusst - Die Frage bleibt dennoch. Kann ja sein, dass zumindest jemand von der Frau schon einmal abgemahnt wurde, so dass der zeitliche Rahmen grob eingeschätzt werden kann.
23.01.2011, 15:20
#
125
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von asdef
so dass der zeitliche Rahmen grob eingeschätzt werden kann.
Also der Thread hat gerade mal 7 (sieben!) Seiten.
Einfach mal lesen, da taucht bestimmt der eine oder andere Statusbericht auf.
23.01.2011, 15:23
#
126
asdef
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 4
Ich hab es wohl gelesen...wo meine Frage beantwortet wird, ist mir allerdings schleierhaft. Davon abgesehen, hab ich auch die anderen Threads gelesen, auch die die mehr als "7" Seiten haben...
Mir geht es ja 0 darum, was ich mache, nachdem ich so ein Schreiben erhalten habe.
23.01.2011, 15:30
#
127
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von asdef
Mir geht es ja 0 darum, was ich mache, nachdem ich so ein Schreiben erhalten habe.
Was hast Du denn bei Deiner ersten AM gemacht?
Ansonsten hier die allgemeine Vorgehensweise:
1. modUE per ES+RS (zur Fristwahrung evtl. vorab per Fax z.B. Post, Copy- Shop )
1.1 Kopie der unterschriebenen modUE machen nicht vergessen, da Vertrag!!
2. kein Kontakt zum Abmahner
3. nicht zahlen
4. Aussitzen
5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern
außerdem GRUNDKURS lesen und Thread weiterverfolgen um up to date zu bleiben.
Hinweis: Die modUe ist kein Freifahrtschein. Sie senkt nur den Streitwert um ein erhebliches und erfüllt den Unterlassungsanspruch des RI.
Des weiteren besteht der Abmahner weiterhin auf Bezahlung und er hat bis zur Verjährung Zeit diese Forderung durchzusetzen
Ich sag doch, mir geht es NICHT darum, was ich nach dem Erhalt der Abmahnung tun muss. Nur um den Zeitraum, bis diese in mein Haus flattern kann. Ob unter 2 oder 3 Wochen dies /wahrscheinlich/ ist, oder eher nicht..
23.01.2011, 15:43
#
129
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von asdef
Ich sag doch, mir geht es NICHT darum, was ich nach dem Erhalt der Abmahnung tun muss. Nur um den Zeitraum, bis diese in mein Haus flattern kann. Ob unter 2 oder 3 Wochen dies /wahrscheinlich/ ist, oder eher nicht..
Zitat:
Zitat von grave
Da ich keine Glaskugelhabe (ob geloggt wurde, wann die AM kommt wenn überhaupt...) wirst Du es drauf ankommen lassen müssen. Für den Fall der Fälle solltest Du eine Person Deines Vertrauens beauftragen
nach Deiner Post zu schauen
Person gibt Daten durch -> Du schreibst modUE -> faxt diese (Hotel, Post....) zur Fristwahrung und wenn zurück in D, per Einschreiben/ Rückschein hinterher
Außerdem Belege für Abwesenheit aufheben (Rechnungen/ Quittungen...)
Und zur Beruhigung noch was obendrauf.
P2P bedeuted, dass man während des kompletten Downloadvorganges auch schon Teile des Werkes zur Verfügung stellt... Nicht erst danach
13.08.2011, 16:31
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131
Chic
Registriert seit: 04.02.2003
Beiträge: 22
Hallo,
ich habe vor einiger zeit auch eine abmahnung von Hoffmann und co. bekommen.
es war meine erste abmahnung und mein po ging mir echt auf grundeis. ich hab es damals alles von Herrn Dr. wachs machen lassen (mod. UE - nicht bezahlt) kosten dafür 240 Eus an Dr. Wachs.
jetzt, ca. 16 monate später hat hoffmann geantwortet und verlangt natürlich eine höhere summe.
meine frage, kann ich nun alles weitere selber machen? ich möchte mir die kosten für den RA jetzt sparen.
13.08.2011, 16:37
#
132
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Chic
meine frage, kann ich nun alles weitere selber machen? ich möchte mir die kosten für den RA jetzt sparen.
Haben die Dich direkt angeschrieben, oder kam das Schreiben über Deinen AW?
Natürlich kann man das weitere auch selber machen, denn die folgenden Schreiben werden (bis auf evtl. MB/ Klage) eh nur gelesen und abgeheftet.
Die Frage ist nur wie weit Dein Mandat mit Deinem AW geht/ ging.
Nur über die modUE? Dann s.o.
Oder auch über die weiteren Folgeschreiben? Dann läuft eh alles über ihn bzw. nach RS mit ihm
wenn die Mandatierung nicht nur die Abgabe einer mod. UE umfasste, sondern auch die komplette außergerichtliche Vertretung, dann sollte man das Schreiben der Gegenseite an seinen Anwalt weiterleiten und die Sache mit dem Anwalt besprechen.
Sobald sich ein Anwalt in einer Sache bestellt hat, ist es dem gegnerischen Anwalt verboten, den Mandanten direkt anzuschreiben. Sollte ein Anwalt das trotzdem machen, sollte der eigene Anwalt dem gegnerischen Anwalt auf die Finger klopfen. Im Wiederholungsfall sollte die zuständige Anwaltskammer informiert werden. Das direkte Anschreiben eines gegnerischen Mandanten ist unter Anwälten ein absolutes "No Go".
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
31.10.2011, 15:04
#
134
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
So, nun liegt uns ein neuer Mahnbescheid dieser Anwältin vor. Mal schauen wie es weitergeht.