| | # 104 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
11.000 / 7 Tage = mindestens 1571 Kunden Oder wo liegt mein Denkfehler? Dem RI müssen aber wohl alle 11.000 IP's aufgeschlüsselt werden, auch wenn das offenbar bei Dir nach Kunden unabhängig von dessen Loganzahl abgerechnet wird. Richtig? | |
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| | # 105 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wenn Du Deinem Nick halbwegs gerecht werden willst, solltest Du auf schwierige Fragen auch immer die passende Antwort parat haben... ![]() Ich finde Deine (freiwillige?) Teilnahme an der bisherigen Diskussion sehr interessant, weil damit ein bisher noch schattiger Blickwinkel im Abmahnwahn beleuchtet werden könnte. Leider kann ich noch nicht so recht beurteilen, welche Motivation hinter Deiner Anmeldung in diesem Forum steckt. Möchtest Du an das "Verständnis" der Abgemahnten für ihren jeweiligen Provider appellieren? Fühlst Du Dich als ISP-Mitarbeiter persönlich verunglimpft oder zu Unrecht diskriminiert? Was erhoffst Du Dir als Ergebnis Deiner Postings? |
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| | # 106 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat:
Meine Frage an FortyTwo, wenn er hier wieder aufkreuzt nach einer bemerkenswert mutigen und kämpferischen Performance letzte Nacht, ist folgende: In letzter Zeit gab es immer wieder Fälle, bei denen nachweislich die falsche Person abgemahnt wurde. Entweder hatte man den Provider längst gewechselt, wie im verlinkten Beispiel von Citylight oder der Abgemahnter war nicht AI - in einem Fall war es derjeniger, der die Rechnung zahlte (aber nicht mal der Empfänger). Wie passiert so etwas? Ich vermute, dass die Erklärung nicht bei den Abmahnern liegt. Eine verdächtige IP wird an einen Provider geschickt. Dieser befragt die Verkehrsdaten für den betreffenden Zeitpunkt und erhält eine Kunden-Id. Damit wird die Adresse aus einer anderen Datenbank geholt. Das Problem ist, dass mehrere Adressen mit der Kunden-Id verknüpft sind und manchmal greifen die Abfragen daneben. Ist das so denkbar? Beispiele: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Graf von Westphalen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung (Citylight) | |
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| | # 107 | |
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
| Zitat:
Und Listen mit 11.000 IPs habe ich persönlich noch gar keine gesehen, unser "Rekord" (bereinigt) liegt bei knapp über 1.ooo IPs. Im Regelfall bewegen sidch diese Listen aber zwischen 20 und 100 IPs. ebenfalls bereinigt. Vorsicht mit der Zwangstrennung. Immer mehr Netzbetreiber versuchen testweise bei kleineren IP-Adressbereichen auf die 24h-Zwangstrennung zu verzichten. Viele Kunden bekommen das aber nicht mit, weil Ihr Router auf eine Zwangstrennung in der Nacht konfiguriert ist. | |
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| | # 109 | |||
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
| Zitat:
Zitat:
Ja klar, bekleckern sich alle Provider nicht wirklich mit Ruhm, was die Transparenz und Kundenfreundlichkeit betrifft, aber ansonsten kocht auch der Provider nur mit Wasser und will dem Kunden eigentlich nichts böses. Denn bedenke: ein Kunde, der keinen Ärger macht, sondern still und brav seine Leistung bezieht und dafür pünktlich zahlt, an dem kann man gut verdienen. Wenn ich den Kunden ständig provoziere, dann steht der mir ständig auf der Matte und die Marge schmilzt. ...aber dieses Thema führt hier und jetzt aber zu weit... hier gehts um die Abmahnungen... Zitat:
Eigentlich wollte ich nur mal die Augen für eine andere Sichtweise öffnen, denn bei diesem ganzen Massenabmahn-Wahn sind eben nicht nur Abgemahnte und Abmahner, nein, in dieser Kiste stecken noch viel mehr Leute mit drin, die eigentlich besseres zu tun hätten. So fasse ich mir nicht selten an den Kopf, wenn ich hier einige Sachen lese und denke mir: "Ihr wollt, dass der Abmahnwahn aufhört?! - Die einfachste, billigste und schnellste Lösung liegt doch auf der Hand, ... aber die will keiner hören, stattdessen wird die Schuld bei anderen gesucht. | |||
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| | # 110 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
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| | # 111 | ||
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
| Zitat:
Wie kann es nun zu solchen Unstimmígkeiten kommen? Das erste Problem ist die Auskunftskette. Manche Provider beauskunften einen Anschlussinhaber, andere den DSL-Vertragsnehmer. Das muss nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Ein anderes Problem wird auftreten, wenn ein Vertrag vom Nachmieter übernommen wird, in diesem Fall ändert sich die Kennung nicht, da der Vertrag ja nicht gekündigt wurde, aber die Bestanddaten ändern sich alle. Der Reseller z.B. beauskuftet ja keine IP-Adresse mit konkretem Zeitstempel, sondern eine Benutzerkennung, die der Netzbetreiber aus einer IP-Adresse aufgelöst hatte. Die zu einer Benutzerkennung hinterlegten Bestandsdaten, könnten aber, auf Grund einer solchen Vertragsübernahme, zum Tatzeitpunkt einer anderen Person zugehörig gewesen sein. -----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 20:36:01----- Zitat:
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| | # 112 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Gestern Abend kam diese Aussage als Antwort auf eine Frage von constantin. Zitat:
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| | # 113 | |||
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
| Zitat:
![]() Zitat:
Irgendwann einmal haben dann die Staatsanwaltschaften so laut geschriehen, dass der Gesetzgeber den Direktauskunftsanspruch § 101 UrhG geschaffen hatte. Jetzt muss eben keine Plizei durch die StA mit der Ermittlung beauftragt werden, sondern der Rechteinhaber kann sich mit dem Beschluss direkt an den Provider wenden. Und dass ist dann der Moment, wo ich ins Spiel komme. Und natürlich sind, wie princess15114 richtig angemerkt hat, meine Möglichkeiten diesbezüglich beschränkt, aber mit großer Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte darf keine Kanzlei bei uns rechnen. Und um dies unmissverständlich klar zu machen bekommt jede Kanzlei meine ganz persönliche Meinung auch noch auf den Weg mit... völlig gratis...:evil2: Ansonsten aber bleibt uns nur die Möglichkeit, zu überprüfen, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, und wenn nicht, das ganze Paket unbearbeitet zurückzuschicken. -----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 21:48:20----- Zitat:
- Proxy-Server/Anonymisierungsdienste - z.T. ausländische IPs - aber größtenteils (99%) einfach nur abgelaufene Speicherfristen | |||
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| | # 114 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
1.) Diesen Begriff "bereinigt" hätte ich gern näher erläutert. Was wird wie bereinigt ? 2.) Die Auskunft erfolgt erfolgt nach dem Muster ? - IP/TimeStamp > Klarname an diesem einen TimeStamp Wie wird der TimeStamp aufgelöst, auf Sekunde oder auf die Minute ? Und nicht etwa so wie das hier gemacht wurde. Wo der Abmahner zur IP gleich die komplette Dauer der Online-Session geliefert bekam. 3.) Die Art der Zuordnung (IP-Klarname) läuft so ab ? IP-Adresse/TimeStamp > Datenbank-A (Verbindungen) > Anschlusskennung >... ...> Anschlusskennung > Datenbank-B (Kundendaten) > AI+Anschrift 4.) Die Begriffe "Session-ID" und "Anschlusskennung" sollten wir eindeutig trennen. Anschlusskennung = Zugangskennung des Nutzers Als "Session-ID" hat sich hier folgendes eingebürgert: Der aktuell zugewiesene DNS-Name zur IP-Adresse. Also so wie das hier zu sehen ist. Andere Beispiele: 91-66-81-22-dynip.superkabel.de ppp-93-104-4-199.dynamic.mnet-online.de p5799903F.dip.t-dialin.net i59F4E549.versanet.de -CityLight- | |
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| | # 115 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat:
- Es kommen Listen zum Provider, die ausländische IP's enthalten (aber nicht IP's eines anderen Providers) - In manchen Fällen reicht es, wenn der Provider sagt: Sorry, haben wir nicht mehr ... und es gibt keine Konsequenzen! | |
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| | # 117 | |||||
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
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Zitat:
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Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 22:54:31----- Zitat:
Wenn die Aussage der Wahrheit entspricht - Ja. Meines Wissens hatte oder - hat wieder - Hansenet überhaupt keine Daten gespeichert. Und Arcor/Vodafone ausschliesslich in der VDS. | |||||
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| | # 118 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Eine unbefriedigende ausweichende Antwort. Ich habe die Frage ganz bewusst so gestellt (IP/TimeStamp > Klarname). Auch ein Reseller wird einen Nachweis führen, welche IP-Adresse er in welchem Zeitraum bei einem Netzbetreiber beansprucht/gemietet hat. In Verbindung mit der Anschlusskennung/Nutzerkennung wird auch ein Reseller diese Zuordnung herstellen können. Andernfalls müsste ich fragen, wie die Abrechnung hier erfolgen soll. Überhaupt nichts, weil sie allenfalls mit den Verbindungsdaten gespeichert wird. Und du solltest nicht "eine solche Session-ID" antworten. Wenn du mit der technischen Materie tatsächlich vertraut bist, solltest du sehr genau wissen, was damit gemeint ist. Die Beispiele waren doch wohl eindeutig. -CityLight- |
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| | # 119 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo, "schicke Diskussion"! Ich bin zwar etwas spät dran, aber ein Punkt sollte noch angeführt werden. @ FortyTwo Sie haben recht deutlich dargelegt, dass es hier um Straftaten geht, die über IP`s/Anschlüsse Ihrer Kunden/Anschlussinhaber begangen werden. Sie lehnen es ab, Ihre Kunden /AI`s über die rechtswidrige Nutzung des (ihres) Anschlusses zu informieren, weil es ...u.a. für eine vorauseilende mod UE "nichts" bringen würde (... oder gehen Sie davon aus, dass der AI immer der Täter ist? Aber selbst dann...). Sie haben Kenntnis von einer Straftat im Zusammenhang mit dem Anschluss der Kunden, weigern sich diese zu informieren, obwohl so eventuelle "Folgetaten" verhindert werden könnten (...warum Abmahn-RA und RI mitunter "etwas länger warten", ist ja noch fast verständlich....aber warum Sie Ihre Kunden mit fadenscheinigen "Ausreden" ruhigstellen wollen...). Die Störerhaftung für Anschlussinhaber wird stetig weiter ausgedehnt (... ich bin einmal gespannt, ob am 18. heraus kommt, dass eine Familie mehrere Anschlüsse haben muss, weil ein AI seinen Anschluss soweit "absichern" muss, um nicht als Störer haftbar gemacht zu werden...) und Sie sind nicht einmal bereit, weitere mögliche Straftaten zu verhindern, indem Sie eine einfache Information weiterleiten. Ich weiß zwar nicht, was so in Ihrer AGB steht, aber .... Ich weiß genau, falls ich eine Folgeabmahnung aufgrund einer Straftat - rechtswidrige Nutzung meines Internetanschlusses - erhalten würde, die mit der rechtzeitigen Information vom Provider hätte verhindert werden können, so ist eine Kündigung, das Mindeste, was ich unternehmen werde. mfg nte PS: Juristen finden in solch einem Vorgehen sicherlich einige strafrechtliche - zumindest einige zivilrechtliche - Aspekte.... |
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| | # 120 |
| Gastposter | Nun ich auch noch soebend gefunden und denke mal das unser netter FortyTwo sicherlich was sagen kann Zitat: Die Provider werden bei der Abfragewut der Musikindustrie auch durch die neuen Benachrichtigungspflichten einige neue Funktionen implementieren müssen. Denn das oberste Gericht stellte klar, dass auch bei der Nutzerabfrage nicht von einer Benachrichtigung des Betroffenen abgesehen werden darf. Der Betroffene, der in der Regel davon ausgehen kann, das Internet anonym zu nutzen, hat prinzipiell das Recht zu erfahren, dass und warum diese Anonymität aufgehoben wurde. Quelle: Was bringt das Vorratsdatenspeicherungs-Urteil (Teil 3) |
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