| | # 1 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| ich fang mal an,jeder der ein Urteil über Abmahnung findet kann den Link hier reinstellen und so für jederman zugänglich machen. Download eines Musikalbums ist noch kein "gewerbliches Ausmaß" - LG Kiel, Beschluss vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09 aufrecht.de http://www.akte-abmahnung.de/landger...om-06-08-2009/ Werbung |
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| | # 2 |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Einziges bisheriges Urteil zum §97a (hier: "unerhebliche Rechtsverletzung") LG Köln, 28 O 889/08 v. 13.05.09 "Darüber hinaus kommt die Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG auch nur in Betracht, wenn eine unerhebliche Rechtsverletzung eingetreten ist. Dies ist angesichts der 964 zum Download angebotenen Audiodateien nicht der Fall" |
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| | # 3 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und auf Zahlung der Abmahnkosten gem. §§ 97 Abs. 1 UrhG, §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB. Die Abmahnung: AG Frankfurt legt Schadensersatz für illegalen Musik-Upload auf 150 Euro fest |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 7
| Beschluss vom OLG Karlsruhe (01.09.2009): Ein Provider hat Beschwerde gegen einen Beschluss vom LG Mannheim (wegen Herausgabe von Namen bei Filesharing) eingereicht OLG hat die Beschwerde abgewiesen. Die Ausführungen verstehe ich nicht ganz, aber ich als nicht-Jurist würde sagen, dass folgendes in der Begründung enthalten ist: Provider muss die Daten speichern. Drittauskunft ist auch bei nur einem Porno berechtigt. Beschluss vom OLG Karlsruhe (01.09.2009) |
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| | # 8 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Urteil zur einstweiligen Verfügung Landgericht Frankfurt Urteil vom 22.09.2009 Einstweilige Verfügung Filesharing aufgehoben! | Abmahnung-Blog.de Danke an Montezuma: |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Störerhaftung des Internetanschlussinhabers Landgericht Köln, 28 O 889/08, 13.05.2009 Gegen den Beschluss eines stattgebenden urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruchs hat der betroffene Anschlussinhaber grundsätzlich kein Beschwerderecht. Oberlandesgericht Köln, 6 W 39/09, 05.05.2009 -----Doppelpost zusammengeführt am 13.12.2009 um 21:21:00----- Eine Urheberrechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß, die einen Auskunftsanspruch rechtfertigen würde, liegt nicht vor, wenn der Musikkünstler relativ unbekannt und sein Werk nur sehr kurz in den Charts war. Dabei darf auch nicht außer Betracht bleiben, dass die Auslegung des vom Gesetzgeber nicht näher definierten Begriffs des „gewerblichen Ausmaßes“ im Lichte von Verfassungs- und Europarecht zu erfolgen hat, wonach auf gespeicherte Verkehrsdaten nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit nur bei Verdacht auf Vorliegen einer schweren Straftat nach § 100a Satz 2 StPO zugegriffen werden darf. LG Kiel 2. Zivilkammer, 2 O 112/09, 06.05.2009 -----Doppelpost zusammengeführt am 13.12.2009 um 21:23:02----- misst... der link... ![]() LG Kiel 2. Zivilkammer, 2 O 112/09, 06.05.2009 |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Bei Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet) ist dem verletzten Rechteinhaber Akteneinsicht gemäß § 406 e StPO jedenfalls zu versagen, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Von einer solchen Bagatelle kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, sofern fünf Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden. Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.). LG Darmstadt 9. Strafkammer, 9 Qs 99/09, 20.04.2009 |
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| | # 11 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| LG Bielefeld: Gewerblicher Ausmass bei einem Musikalbum bejaht Die Abmahnung: LG Bielefeld: Gewerblicher Ausmass bei einem Musikalbum bejaht |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 7
| AG München - 142 C 16900-09 Datum: 12.10.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 500 EUR bezahlen AG München - 142 C 16897-09 Datum: 14.10.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 651,80 EUR bezahlen AG München - 142 C 16898-09 Datum: 14.10.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 2 x 500 EUR bezahlen AG München - 142 C 18272-09 Datum: 30.10.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 651,80 EUR bezahlen |
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| | # 14 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| OLG Zweibrücken: Gewerblicher Ausmaß bei einmaligen Down- bzw. Upload nicht erreicht - Verneinung Auskunftsanspruch Gericht: OLG Zweibrücken Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 27.10.2008 Aktenzeichen: 3 W 184/08 Die Abmahnung: OLG Zweibrücken: Gewerblicher Ausmaß bei einmaligen Down- bzw. Upload nicht erreicht - Verneinung Auskunftsanspruch LG Düsseldorf: Störerhaftung beim Upload von Musikstücken über Peer to Peer Netzwerke Gericht: LG Düsseldorf Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 16.07.2008 Aktenzeichen: 12 O 232/08 http://www.die-abmahnung.info/urteil...netzwerke.html |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.024
| Zitat:
ich hoffe, Dir ein bischen Arbeit abgenommen zu haben. Schaue aber bitte nochmal drüber, ob das alles so korrekt ist. Viele Grüße montezuma## Urteile und Beschlüsse: LG FFM 25.11.2009 LG Frankfurt, Urteil, 25.11.2009, AZ: 2-6 O 411/09, Milow, Zahlung 801,80 € + Prozesskosten OLG FFM 01.07.2008 OLG Frankfurt, Urteil, AZ: 11 U 52/07, 01.07.2008, Keine Haftung für Downloads bei Missbrauch eines WLAN-Netzes OLG Zweibrücken 27.11.2009 OLG Zweibrücken, Beschluss, 21.09.2009, AZ: 4 W 45/09, Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtsverletzungen: Zitat: "...besteht, so das Gericht, ein gewerbliches Ausmaß bereits dann, wenn der Verbraucher in bösem Glauben handelt. Bei Filerharern ist dies zu unterstellen. Diese handeln zumindest grob fahrlässig. Daher kann über die Daten des filesharers verfügt werden." AG FFM 13.10.2009 AG Frankfurt, Urteil, 13.10.2009, AZ: 30 C 394/09 32, Anscheinsbeweis bei P2P-Urheberrechtsverletzungen. Zitat: "...Es lag in diesem Fall nach Ansicht der Richterin keine rechtmässige Abmahnung vor, da der Beklagte nicht als Störer in Anspruch genommen werden konnte....Zwar sei der Beklagte als Inhaber des Internetanschlusses beim Provider registriert, doch hätten weitere sechs Personen berechtigten Zugriff zu dem Anschluß." LG FFM 22.09.2009 LG Frankfurt, Urteil, 22.09.2009, AZ: 2-18 O 162-09, DigiProtect vs. RA Solmecke, Aufhebung Einstweilige Verfügung und Zurückweisung Antrag auf Erlass. AG FFM 12.08.2009 AF Frankfurt, Urteil, 12.08.2009, AZ: 31 C 1738/07 - 17, Moses Pelham vs. RA Solmecke, Klageabweisung. AG FFM 17.09.2009 AG Frankfurt, Urteil, 17.09.2009, AZ: 31 C 975/08 - 10, DigiProtect, RA Konrmeier vs. RA Gulden, Klageabweisung, Aufhebung Vollstreckungsbescheid, Störerhaftung wegen 13-jähriger Schwester abgewiesen. OLG Düsseldorf 11.08.2009 OLG Düsseldorf, Urteil, 11.08.2009, AZ: I-20 U 253/08, Abmahnung ist nur unter Vorlage der Vollmacht wirksam. Zitat: "....Im Hinblick auf diese Rechtswirkungen der Abmahnung und die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutsamkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat der Schuldner ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der Vertreter zur Abmahnung bevollmächtigt ist. Auf der anderen Seite ist nicht erkennbar, dass die Beifügung einer Originalvollmachtsurkunde eine erhebliche Mühewaltung für den Abmahnenden bedeutet (ebenso Piper/Ohly, a.a.O. m.w.N.)...." OLG Köln 13.05.2009 OLG Köln, Urteil, 13.05.2009, AZ: 28 O 889/08, 964 MP3-Files, Störerhaftung, Lizenzanalogie 30 € pro Song, Haftung 5.832,40 € Abmahngebühren. LG Freiburg 31.07.2009 LG Freiburg, Beschluss, 31.07.2009, AZ: 8 AR 1/09 + 2/09, Bei einem Musiktitel darf die Staatsanwaltschaft die Daten des Beschuldigten nicht an den Rechteinhaber herausgeben. Interessant auch die Aussage ds Gerichts zur Zuverlässigkeit der Ermittlung von dynamischen IP-Adressen: Zitat: "...Schließlich kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adresse, unter der die Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, nicht unbedingt gewährleistet sein muss (vgl. hierzu LG Köln MMR 2009, 291)...." OLG FFM 20.12.2007 OLG Frankfurt, Beschluss, 20.12.2007, AZ: 11 W 58/07, Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige. LG Kiel 06.05.2009 LG Kiel, Beschluss, 06.05.2009, AZ: 2 O 112/09, Ablehnung Herausgabeanspruch IP-Adressen. Zitat: "...Selbst wenn von offensichtlichen Rechtsverletzungen der Inhaber der IP-Adressen auszugehen wäre, fehlte es an der Glaubhaftmachung, dass die jeweiligen Anschlussinhaberurheberrechtlich geschütztes Material "in gewerblichem Ausmaß" zum Herunterladen angeboten haben....Schwere der Rechtsverletzung ....Bekanntheit des Interpreten...."Milow" ein vergleichsweise unbekannter Künstler ist..." AG FFM 21.08.2009 AG Frankfurt, Beschluss, 21.08.2009, AZ: 31 C 1141/09 - 16, DigiProtect, RA Kornmeier vs. RA Wilde, Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, fliegender Gerichtsstand. LG Köln 26.08.2009 LG Köln, Beschluss, 26.08.2009, AZ: 28 O 241/09, EMI, RA Rasch etc., Berechnung der bezifferten Kosten für die Rechtsverfolgung im Innenverhältnis zwischen den Klägerinnen und und ihren Prozessbevollmächtigten nach dem RVG. puh, geschafft :saufgela:
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 16 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Filesharing-Urteil: Kläger muss Versand von Abmahnschreiben beweisen ( LG Erfurt 3 O 1140/08 Urteil v. 20.11.2008 ) http://www.wb-law.de/news/wp-content...-o-1140-08.pdf |
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| | # 17 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| LG Köln: Störerhaftung im Familienverbund Gericht: LG Köln Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 13.05.2009 Aktenzeichen: 28 O 889/08 Die Abmahnung: LG Köln: Störerhaftung im Familienverbund -----Doppelpost zusammengeführt am 14.12.2009 um 22:29:42----- Keine Haftung bei Abwesenheit Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 12.08.2009 Az.: 31 C 1738/07-17 Keine Haftung bei Abwesenheit - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen -----Doppelpost zusammengeführt am 14.12.2009 um 22:35:06----- Gewerbliches Ausmaß bei Anwendung des § 101 UrhG Oberlandesgericht Köln Urteil vom 09.02.2009 Az.: 6 W 182/08 Gewerbliches Ausmaß bei Anwendung des § 101 UrhG - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 30.11.2009
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| Hier noch ein Intressantes Urteil für alle die nicht das Risiko eingehenen wollen eine EV, Mahnbescheid o.ä zu erhalten: Abmahnkosten wegen ungenehmigter Online-Stadtplan-Nutzung löst 0,3-Anwaltsgebühr aus Amtsgericht Charlottenburg Urteil v. 25.02.2009 - Az.: 212 C 209/08 Kurzinhalt: Routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lösen lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr aus. |
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| | # 19 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen Landgericht Hamburg Urteil v. 15.07.2008 - Az.: 310 O 144/08 Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen Landgericht Hamburg Urteil v. 15.07.2008 - Az.: 310 O 144/08 -----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 20:34:36----- Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörsen: Haftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses für Handlungen unberechtigter Dritter Gericht: OLG Frankfurt 11. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.07.2008 Aktenzeichen: 11 U 52/07 Dokumenttyp: Urteil Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte OLG Frankfurt 11. Zivilsenat | 11 U 52/07 | Urteil | Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörsen: Haftung des Inhabers ... | Langtext vorh -----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 20:49:48----- Beweislast für Urheberrechtsverletzungen bei P2P-Tauschbörsen Landgericht Hamburg Urteil v. 14.03.2008 - Az.: 308 O 76/07 Beweislast für Urheberrechtsverletzungen bei P2P-Tauschbörsen Landgericht Hamburg Urteil v. 14.03.2008 - Az.: 308 O 76/07 -----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 20:53:05----- BGH: Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung Der BGH (Urteil vom 10.06.2009 – I ZR 37/07) hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und verurteilte den Anbieter und Unterzeichner der Unterlassungserklärung zur Zahlung der geforderten Vertragsstrafe. Urteil des I.*Zivilsenats vom*10.6.2009 -*I*ZR*37/07*- |
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| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf' durch Accessprovider im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG LG Hamburg Urteil vom 11.03.2009 308 O 75/09 LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, 8 O 75/09 |
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