Abmahnurteile


Alt 14.05.2010, 08:52   # 81
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09

Leitsatz:

"Der Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts einer Musikband auf eBay stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar, so dass die Kappungsgrenze des § 97a Abs.2 UrhG von 100,- EUR für die Geltendmachung von Abmahnkosten nicht greift."

PS: "Da bereits das Zugänglichmachen eines einzelnen Liedes eine erhebliche Rechtsverletzung darstellen könne, müsse im vorliegenden Fall erst Recht davon ausgegangen werden."
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2010, 09:54   # 82
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.024
AG Düsseldorf
Urteil v. 14.04.2010
AZ 57 C 15741/09

Danke an @Shual aus dem N+L-Thread.

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet:

Berufen auf exklusive Nutzungsrechte in P2P-Fällen muss bewiesen werden

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09

Sachverhalt:

"Die Klägerin behauptete die exklusiven Nutzungsrechte an einem Musikwerk inne zu haben und warf der Beklagten vor, diese Rechte verletzt zu haben, indem das Musikstück in einer P2P-Musiktauschbörse rechtswidrig Dritten zugänglich gemacht worden sei.

Die Beklagte behauptete, dass die Klägerin nicht aktiv legitimiert sei und die Inhaberschaft der Rechte nicht ausreichend darlegt habe.
"

Entscheidung:

"Der Richter gab der Beklagten Recht.

Er erläuterte, dass die Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte dem Inhaber weitreichende Möglichkeiten einräume. Aufgrund dieser gravierenden Rechtsfolgen seien an die Darlegung der Übertragung verhältnismäßig strenge Anforderungen zustellen.

Die Klägerin sei diesen Anforderungen vorliegend nicht gerecht geworden. Sie habe zunächst pauschal behauptet, dass sie Rechteinhaberin sei. Sie habe dem Gericht lediglich eine englischssprachige Vereinbarung vorgelegt, aus der nicht schlüssig nachvollziehbar sei, in welchem Umfang und zu welchem Vertragszweck die Rechte angeblich übertragen worden seien. Dies sei nicht ausreichend.
"
Gruß
montezuma##
  Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2010, 20:59   # 83
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.024
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

BGH
12.05.2010
Urteil I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens

Zitat:
"Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten...."

"Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat."


Danke @Shual für den Link auf das Urteil im "Psycho-Thread".

Gruß
montezuma##
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
modUE
Abmahn-Datenbank
Spendenaktion / Kriegskasse
Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
  Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2010, 08:43   # 84
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Ein äußerst interessantes Urteil

OLG Hamburg, Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09 via Telemedicus

Kurzer Sachverhalt: Ein blogger hatte eine Vielzahl von nicht beanstandeten Informationen über Personen verbreitet. Er hatte jedoch auch eine Tatsachenbehauptung („F nützte diese V-Karte im Wesentlichen zur Begleichung von Sex-Club-Rechnungen...") die als rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers eingestuft wurde, da sie sich als "freie Erfindung" darstellte.

Sehr interessant sind die Einzelpunkte, so als Beispiel: "Ob die Darstellung allerdings Anhaltspunkte für einen Betrug im strafrechtlichen Sinne bietet, mag zweifelhaft sein. Hier ist indessen zu berücksichtigen, dass jede Verwendung von juristischen Begriffen auch Elemente des Meinens und Dafürhaltens hat und damit Meinungsäußerung ist, und dass sie, zumal wenn es sich um die Äußerung juristischer Laien handelt, unter dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit steht. Die dargestellten Vorgänge, zu denen der Kläger nichts Substantielles vorträgt, können jedenfalls als Vermögensdelikte mit Täuschungscharakter angesehen werden, wenn Gelder, die für eine Gesellschaft eingenommen wurden, dieser nicht zugeführt wurden." - Allerdings nur unter entspechender Berichtslegung. Einfach so jemanden ******** nennen, läuft nicht.

Wirklich gut: ********
Auch die Bezeichnung des Klägers zu 1) als „Bankrotteur und ********" ist im Kontext mit dem Bericht vom 29.7.07 von Art. 5 Abs.1 GG gedeckt. I
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2010, 18:41   # 85
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Montag, den 31. Mai 2010

Nach der Entscheidung der Bundesrichter am 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens (Pressemitteilung 101/2010) wurde
mit positiver Verwunderung, eine unauffällige Passage in Klammer stehend, aufgenommen:

„(nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 Euro an).“

Weiter lesen: Die seltsame Wandlung vom One-Song zum Two-Songs-Abmahner Aktuell
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2010, 21:34   # 86
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Mit freundlicher ungefragtGenehmigung der Kanzlei Dr. Bahr:

Anschlussinhaber haftet als Mitstörer für rechtswidrigen Upload eines PC-Spiels

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 308 O 691/09 - "Wennn Ehemänner lügen könnten"
[Volltext]

Leitsatz: Der Anschlussinhaber haftet für den urheberrechtswidrigen Upload eines Computerspiels in einer P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht pauschal damit herausreden, nicht gewusst zu haben, dass sich rechtswidrige Dateien auf seinem PC befinden.

Sachverhalt:
Der Kläger war Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Computerspiel. Er stellte fest, dass dieses Spiel in einer P2P-Tauschbörse zum Upload angeboten worden war. Die ermittelte IP-Adresse wurde dem Beklagten zugeordnet, der behauptete keine Kenntnis davon zu haben, dass sich die Datei auf seinem PC befunden habe. Er weigerte sich daher, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Kläger war der Auffassung, dass der Beklagte als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung in Anspruch genommen werden könne und begehrte gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:
Die Richter gaben dem Kläger Recht.

Sie erklärten, dass der Beklagte als Telefonanschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung als Mitstörer hafte. Er könne daher auch nicht pauschal einwenden, dass er keine Kenntnis davon gehabt habe, dass sich rechtswidrige Dateien auf seinem PC befunden hätten. Schließlich sei der PC in seinem Einflussbereich und er habe dafür Sorge zu tragen, dass hiervon keine Rechtsverletzungen ausgingen.

Der Einwand des Beklagten, dass die Software, welche die IP-Adresse ermittelt habe, als Beleg nicht ausreiche, greife nicht. Zwar sei es möglich, dass die Software auch fehlerhafte Ergebnisse erstelle. Jedoch sei der Beklagte mehrfach darüber identifiziert worden, so dass die Zuordnung und damit seine Haftung mit Sicherheit angenommen werde.

Da die Rechtsverletzung im Machtbereich des Beklagten geschehen sei, hafte er als Mitstörer. Er habe auch keinen Sachverhalt darlegen können, aufgrund dessen eine Haftung entfalle. Insofern sei er verpflichtet gewesen, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

PS: Es muß die Beklagte, Anschlußinhaberin, etc... heißen.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2010, 12:20   # 87
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
AG Magdeburg: Streitwert für den Upload eines Programms beträgt 30.000 EUR / Filesharing

via Rechtsanwalt Ole Damm.

Dieses Urteil bietet keinerlei Informationen wie das Bestreiten der Tathandlung ausgesehen haben könnte.

REchtsanwalt Ole Damm sollte jedoch tunlichst den falschen titel ändern. Es handelt sich um ein rechtswidrig verbreitetes Programm (Vollversion). Bemerkenswert hoch daher auch der der Klägerin zugesprochene Schadensersatz in Höhe von 3.275,58€. Der Gesamtschaden muß mit ca. 6.400,00€ zu beziffern sein.

@ Princess


Hast Du eine Ahnung was das für ein Programm war?
  Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2010, 19:13   # 88
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von lexx Beitrag anzeigen
AG Halle: Begrenzung des Streitwerts für den Upload eines Films auf 1200 Euro
und die Lizenzgebühren auf 100 Euro

Gericht: AG Halle-Saalkreis
Entscheidungstyp: Urteil
Verkündungsdatum: 24.11.2009
Aktenzeichen: 95 C 3258/09
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (siehe auch HALLE SAALE / AG Halle: Streitwert für einen Film 1.200,00 Euro (Conle§i)).

---

Ergänzend bzgl. des §97a Abs. 2 UrhG - wer mehr verlangt, als ihm lt. Gesetz zusteht, dem kann z. B. Folgendes passieren:

Zitat:
...
Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 100 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 12% und die Klägerin 88% zu tragen.
...
Ein über € 100,- hinausgehender Anspruch der Klägerin ergibt sich auch nicht etwa aus § 97 Abs. 2 UrhG. Denn bei der Begrenzung des Erstattungsbetrages bliebe es auch dann, wenn die Beklagte – wovon auszugehen ist – schuldhaft gehandelt hat. Da an das Vorliegen einer zumindest leicht fahrlässigen Urheberrechtsverletzung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind, würde dies den Tatbestand des § 97 a Abs. 2 UrhG signifikant einengen. Zudem hat der Gesetzgeber die Beschränkung auf 100 Euro nicht von einem fehlenden Verschulden abhängig gemacht
...
AG Hamburg, Urt. vom 14.07.2009 – 36a C 149/09: Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 UrhG Offene Netze und Recht

__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2010, 23:01   # 89
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Also vom 15.09.2007 bis 27.10.2007 (End-Grenze unscharf da Nachzügler auch mit Logdatum 11/2007 existieren) wurde die Duden-Palette gelogt (Brockhaus Bewerbungsset, D.-Korrektur/Korrektur Plus, Brockhaus Dt. Rechtschreibung, usw.)
Das passt auch in diese Zeit hier...

Was auf Grund der DVD-Größe aber nur passen kann, ist "Der Brockhaus Multimedia" oder "Der Brockhaus multimedial <Jahr> premium".
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2010, 12:20   # 90
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Soll zur allgemeinen Info dienen, wenn es schon bekannt ist Bitte löschen!

Samstag, 08.05.2010 20:04 Uhr

Ein aktuelles Urteil der Amtsgericht Frankfurt am Main beunruhigt gegenwärtig zahlreiche Abgemahnte. Ein unabhängiges Gutachten bestätigt die korrekte Beweiserhebung der Software "Filesharing Monitor" aus dem Hause der Logistep AG.

Hier Bitte Weiterlesen: gulli.com - news - AG Frankfurt: Logistep AG erhebt korrekte Daten
  Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2010, 13:01   # 91
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung bei offenem WLAN scheint einen bitteren Nachgeschmack zu haben. Offenbar wurde der zivilrechtliche Auskunftsanspruch vollumfänglich ausgehebelt. Datenabfragen gibt es ab sofort ohne Richterbeschluss.

Voller Spannung haben viele Abgemahnte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai dieses Jahres gewartet. Es sollte für rechtliche Klarheit sorgen. Haftet ein Anschlussinhaber, wenn über sein offenes WLAN eine Urheberrechtsverletzung begangen wird? Die Bekanntgabe des Urteils führte nur bedingt zu Klarheit.

Quelle:gulli.com - news - BGH hebelt zivilrechtlichen Auskunftsanspruch aus
  Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2010, 16:22   # 92
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
LG Köln - 28 O 168/10

Heute wurde eine etwas unglückliche aber interessante Geschichte im Internet gestreut.

[...]

Mit der Thematik der "Erweiterten Unterlassungserklärung" beschäftigte sich nun das Landgericht Köln. Unter Bezug auf das Vorläuferurteil aus Frankfurt betrachteten die Richter eine Formulierung "urheberrechtlich geschützte Werke des oben genannten Künstlers" als nicht ausreichend um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an einer "Spezifizierung auf das Verletzungsobjekt" fehle.

[...]
  Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 18:19   # 93
lexx
Threadstarter
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
LG Köln: Filesharing - Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverstöße durch Kinder
Gericht: LG Köln Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 05.03.2010 Aktenzeichen: 28 O 596/09

Die Abmahnung: LG Köln: Filesharing - Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverstöße durch Kinder

---------- Doppelpost zusammengeführt am 16.06.2010 um 17:21 ----------

LG Hamburg: Bushido-Urteil wegen illegaler Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Gericht: LG Hamburg Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 23.03.2010 Aktenzeichen: 308 O 175/08

Die Abmahnung: LG Hamburg: Bushido-Urteil wegen illegaler Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

---------- Doppelpost zusammengeführt am 16.06.2010 um 17:22 ----------

LG Hamburg: Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren eines Filesharing-Verfahrens
Gericht: LG Hamburg Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 05.03.2010 Aktenzeichen: 308 O 691/09

Die Abmahnung: LG Hamburg: Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren eines Filesharing-Verfahrens
__________________
Lesen schadet der DUMMHEIT

Da ich nicht weiss, wie unser Rechtssystem funktioniert, sind meine Antworten keine Rechtsberatung
  Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2010, 08:26   # 94
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch auf unverzügliche Löschung der IP-Adresse [Dr. Bahr OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.6.2010, Aktenzeichen 13 U 105/07]

+ OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten auf Zuruf, Beschluß vom 17.11.2009 [Frey Rechtsanwälte Köln]
  Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2010, 21:41   # 95
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Beschluss LG Hamburg Az. 308 O 439/09

Zitat:
Zitat von Mittwoch 14. April 2010 von RA Ratzka
Filesharing: Keine Störerhaftung, wenn Anschlussinhaber nicht daheim
...
Der Kollege der Kanzlei Rasch, der für den Verfügungskläger erschienen war, nahm daraufhin den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung zurück
...
LG Hamburg 308 O 439/09
und
Filesharing: Keine Störerhaftung, wenn Anschlussinhaber nicht daheim | Rechtsanwaltskanzlei Ratzka

  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2010, 09:29   # 96
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.04.2010 - Az. 5 W 24/10

[Volltext]

Ganz interessant... ein "Avatar"-Beschluß. Welche Anforderungen sind an eine Abmahnung zu stellen, wenn ein Dritter auf einer Webseite/Portal/Blog eine Graphik rechtsverletzend verwendet und wie ist die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Avatars zu werten.

"Leitsätze:
UrhG §§ 97, 97a UrhG; ZPO §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 935, 940
1. Die Abmahnung gegenüber einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber soll diesen in die Lage versetzen zu erkennen, welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden.

2. Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen. Allein die verbale Bennenung reicht nicht grundsätzlich aus um Prüfungs- und Handlungspflichten des Abgemahnten auszulösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Grafiken nicht mit der verbalen Beschreibung betitelt sind.

3. Bei der Beanstandung hinsichtlich urheberrechtlich geschützter grafischer Gestaltungen setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten die Kenntnis des konkreten Erscheinungsbildes des betreffenden Schutzobjekts voraus.

4. Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung, damit diese geeignet sein kann, Prüfungs- und Handlungspflichten des als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieters bzw. Forenbetreibers zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen auszulösen.
"

Sehr interessant auch die Meinung der Richter, dass eine Abmahnung auch den konkreten "Täter" benennen muß insofern er dem hier Antragsteller bekannt ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2010, 21:15   # 97
lexx
Threadstarter
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
100€-Deckelung greift nicht bei komplettem Musikalbum

Landgericht Köln

Urteil vom 21.04.2010

Az.: 28 O 596/09

100€-Deckelung greift nicht bei komplettem Musikalbum - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
  Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2010, 08:28   # 98
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010 - Az. I-4 U 12/10

Leitsätze [MIR]

1. Die Kosten des Abschlussschreibens sind grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes oder als Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB erstattungsfähig.Insoweit besteht ein Erstattungsanspruch jedoch nicht, wenn der Gläubiger das Abschlussschreiben an den Schuldner absendet, ohne ihm zuvor Gelegenheit gegeben zu haben, innerhalb angemessener Frist von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben.

2. Vor einen Abschlussschreiben hat der Gläubiger grundsätzlich eine Wartefrist von zwei Wochen einzuhalten (mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2009 - Az. 4 U 123/09; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2009 - Az. 4 U 136/09). Hierbei handelt es sich um eine regelmäßig gebotene Durchschnittsfrist, die nach den Umständen des Einzelfalles auch länger sein kann.

3. Bei einem Verfügungsurteil hat der Schuldner es hinzunehmen, dass mit dem Abschlussschreiben auch während dem Lauf der Berufungsfrist ein weiterer (neuer) Gebührentatbestand gesetzt wird, den er durch eine unaufgefordert abgegebene Abschlusserklärung hätte vermeiden können. Will der Schuldner diesen Kostentatbestand nicht entstehen lassen, steht ihm die volle Ausnutzung der Berufungsfrist nicht zur Verfügung. Dies muss der Schuldner als Folge seines Wettbewerbsverstoßes hinnehmen.

Lerneffekt: Wer bei Filesahringabmahnungen eine Einstweillige Verfügung kassiert hat sollte zügig und bestenfalls innerhalb zwei Wochen entscheiden ob er Berufung einlegt. Ansonsten drohen Kosten durch ein sog. Abschlußschreiben. Hierzu erläutert RA Thomas Stadler: "Wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, dann handelt es sich dabei nur um eine vorläufige Regelung in einem gerichtlichen Eilverfahren. Weil der Antragsteller aber ein Interesse daran hat, die Sache endgültig zu klären, kann er vom Antragsgegner im Wege des Abschlussschreibens verlangen, dass dieser eine sog. Abschlusserklärung abgibt, durch die die einstweilige Verfügung als endgültige und abschließende Regelungen anerkannt und auf Rechtsbehelfe gegen die Verfügung verzichtet wird."

Interessant sind auch die Passagen im Volltext des Urteils zum Thema "Mißbräuchlichkeit". (Seite 2 - unten]
  Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2010, 10:27   # 99
lexx
Threadstarter
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing

Landgericht Kiel

Beschluss vom 06.05.2009

Az.: 2 O 112/09

Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
  Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2010, 13:00   # 100
Kersare
Gastposter
 
LG Hamburg: Für den Download und Upload eines Computerspiels gilt ein Streitwert von 20.000 EUR

LG Hamburg, Urteil vom 28.12.2009, Az. 308 O 691/09
§§ 19a, 97 UrhG; § 3 ZPO

  Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:08 Uhr.