| | # 41 |
| Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 7
| AG München - 161 C 18274-09 Datum: 10.12.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 651,80 EUR bezahlen Es gibt ein paar interessante Ausführungen in der Urteilsbegründung z.B.: Es ist nicht ausreichend, zu behaupten, man sei zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen... oder Das Gericht weist weiter darauf hin, dass es die Bedenken des Beklagten hinsichtlich der Zuständigkeit des AG München nicht teilt... Auf der Webseite von NZGB wurden in den letzten Tagen mehrere Urteile bzw. Einstweilige Verfügungen veröffentlicht - Teilweise wurden vom Gericht sogar Streitwerte von 30.000 !!!! EUR für einen einzigen Film festgesetzt. EDIT BY PRINCESS Diskussion dazu wurden in den 2.0er Thread verschoben. Werbung |
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| | # 42 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Amtsgericht Frankfurt weist Klage von DigiProtect / Kornmeier auf Erstattung von Abmahnkosten ab Aktenzeichen:31 C 1078/09-78 Datum: 29.01.2010 http://www.internet-law.de//AG-Frankfurt.pdf
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| | # 43 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.716
| AG Bergisch Gladbach - Az. 66 C 216/08 vom 28.01.2010 Zitat:
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| | # 44 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Positive Entscheidungen kann es ja hier nicht genug geben... Schon 1 Jahr alt und noch immer in der deutschen Rechtsprechung unklar: EuGH, Urt. v. 19.2.2009, C-557/07 "...Außerdem müssen die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit Letzteren auslegen, sondern auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit den Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kollidiert..." siehe auch: Europäischer Gerichtshof nimmt Stellung zum Auskunftsanspruch, zum Begriff des Access Providers und dem Verhältnis verschiedener Richtlinien Wir erinnern uns, was der Oberste Gerichtshof in Österreich anschließend aus dieser Steilvorlage gemacht hat: Kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Accessprovider (OGH, Urteil vom 14.7.2009, 4 Ob 41/09x) s.a. heise-online am 16.08.2009 |
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| | # 45 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Olle Kamelle... ...aber hier noch nicht verlinkt: Wir fragten uns früher häufig, weshalb die Abmahnungen erst einige oder sogar sehr viele Monate nach dem Logdatum eigetrudelt sind. Auch bezüglich der Verjährung stellt man sich zum Jahreswechsel die Frage, wann eigentlich damals Akteneinsicht erfolgt ist, als die Ermittlungen noch ausschließlich über die Staatsanwälte erfolgten. Wir freuten uns damals euphorisch, als sich einige Staatsanwaltschaften nicht mehr vor den Karren spannen ließen und plötzlich die Akteneinsicht verweigerten...wie z.B. auch die StaWa Duisburg. Welche "unerwarteten" Konsequenzen hieraus entstehen können, zeigt der Beschluss des LG Duisburg v. 30.11.2009, Az. 34 AR 3/09, welcher nach fast 2 Jahren eine Akteneinsicht - nach vorheriger Anhörung des Betroffenen - ermöglicht hat. Zur besonderen Beachtung und Zusammenfassung: 03.01.2008 - Strafanzeige des Rechteinhabers über Anwalt (Log-Datum nicht genannt) 06.02.2008 - Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt 15.06.2009 - Akteneinsichtgesuch des Abmahners - nach 16 Monaten (Frechheit) 24.06.2009 - abgelehnt durch StaWa 30.11.2009 - o.g. Beschluss des LG Duisburg Folglich: Wenn der Logzeitpunkt noch Ende 2007 liegt und das weitere Verfahren (Anhörung) ungünstig verläuft, könnte erst in 2010 die Abmahnung für 2007 folgen, wenn der Betroffene keine "vorauseilende UE" kennt. Die Verjährungsfrist endet dann übrigens frühestens ab 01.01.2014 (also ca. sechs Jahre später). |
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| | # 46 |
| Registriert seit: 15.09.2008
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| Retosphere-Blog: Ein Urteil des AG Mainz (Strafgericht) vom 24.9.2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs, erschienen in Heft 2/2010 der MMR (S. 117) mit Anmerkung von Jan Peter Müßig) zeigt deutlich die Unterschiede der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Beurteilung von Filesharing-Fällen auf. Während die Zivilgerichte derzeit den Einwand des Anschlussinhabers, er habe die streitgegenständlichen Dateien nicht heruntergeladen bzw. angeboten über die sekundäre Beweislast des Anschlussinhabers zu seinen Lasten entschieden wird, ist im Strafverfahren wegen einer Strafbarkeit nach §§ 106, 108 UrhG dieser Einwand aufgrund des Grundsatzes in dubio pro reo beachtlich.
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| | # 47 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Leider gelingt es mir auch in diesem lobenswerten Thread nicht, den Überblick zu behalten. Wem es ebenso geht, erhält ergänzend eine chronologisch sortierte Übersicht zivilgerichtlicher Entscheidungen zum Urheberrecht u.a. bei openjur.de |
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| | # 48 |
| Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 53
| Viele - auch in diesem Forum - haben sich wiederholt über Abmahnanwälte beklagt, die mit Abofallenbetreibern gemeinsame Sache machen und unvorsichtige Internetnutzer unter Druck setzen. Hier ein frisches Urteil, das sich zwar auf eine Urheberrechtsverletzung bei einer Tauschbörse bezieht, aber grundsätzliche Bedeutung haben könnte: In dieser Entscheidung wurden fiktive (und unangemessen hohe) anwaltliche Abmahngebüren eines mit einem Tauschbörsen-Betreiber kollaborierenden Anwalts für rechtswidrig erklärt. Möge dieses Beispiel in deutschen Gerichtssälen Schule machen! http://www.golem.de/1002/72918.html Auszüge aus dem Artikel zu der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/M.: "In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem abmahnenden Anwalt die Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren, da es dafür keine Rechtsgrundlage sah. Auf den ersten Blick war es ein Fall, wie es viele dieser Art gibt. Jemand stellte in einer Tauschbörse ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Musikstück ein - eine klare Urheberrechtsverletzung. Ein sogenanntes Ermittlungsunternehmen, in diesem Fall {Dxxx}, stellte die IP-Adresse des Täters fest. Da {Dxxx} in diesem Fall auch ein Schutzrecht für den Titel "Guru Josh - Infinity 2008" hielt, beauftragte das Unternehmen einen Partneranwalt - {Udo Kxxx} - mit einer Abmahnung und der damit verbundenen Eintreibung von Schadensersatz und Abmahngebühr. [...] Statt der ursprünglich angebotenen 450 Euro sollten es nun nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 651,80 Euro Anwaltsgebühren und 150 Euro Schadensersatz werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied in erster Instanz zugunsten der Klägerin und ihres Anwalts. Der Beklagte wehrte sich daraufhin gegen dieses Urteil - zum Teil erfolgreich. Das Amtsgericht anerkannte zwar die 150 Euro Schadensersatz, da der Beklagte keine plausiblen Gründe dafür vorbringen konnte, nicht haftbar zu sein. Die geforderte Anwaltsgebühr für die Abmahnung wollte das Gericht aber nicht anerkennen. [...] Stattdessen ging das Gericht davon aus, dass es zwischen {Kxxx} und {Dxxx} eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe von anfallenden Anwaltsgebühren für die Wahrnehmung des Mandats gibt. Und dort seien die Anwaltsgebühren nicht nach RVG festgelegt, sondern deutlich niedriger vereinbart. [...] Da das Gespann {Dxxx}-{Kxxx} vor Gericht nicht offenlegen wollte, welcher Betrag im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag festgelegt ist - mit anderen Worten, wie hoch der tatsächliche Schaden lag -, entschied das Amtsgericht in diesem Punkt zugunsten des Beklagten: "Zur Höhe des... Schadens mangelt es... an jeglichem Vortrag, so dass die Klage insgesamt abzuweisen war." {Dxxx} und {Kxxx} können nun gegen das Urteil in Berufung gehen. Sollte das Urteil des Amtsgerichts Bestand haben, dann droht der Abmahnindustrie das schnelle Ende ihres ebenso lukrativen wie umstrittenen Geschäftsmodells. Per Serienbrieffunktion und dank gesetzlicher Abmahnlizenz Geld zu scheffeln, damit könnte es dann vorbei sein." Dem Verbraucherschutz könnte dies in der Tat gut tun... |
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| | # 49 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.716
| LG Mannheim - Az. 7 O 129/06 - Urteil vom 15.12.2006 Zitat:
Zitat:
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| | # 50 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Entscheidungen zu § 97a II UrhG in Tauschbörsenkonstellationen "Gerade im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Tauschbörsen wird sehr stark diskutiert, ob der Abgemahnte von der sog. 100,00 EUR Deckelung profitiert. Wenn dem so wäre dürften die Anwaltskosten bei einer Abmahnung nur 100,00 EUR betragen. Derzeit ist bei den Gerichten ein Trend erkennbar, zumindest wenn es um ein ganzes Album oder einen ganzen Film geht, den § 97 a Abs 2 UrhG nicht anzuwenden. Folgende Gerichte haben die Privilegierung des 97a II UrhG in Tauschbörsenfällen abgelehnt: 1. Frankfurt Amtsgericht Frankfurt AZ 31 C 1514/09 - 10 vom 24.11.2009 sowie Amtsgericht Frankfurt vom 26.10.2009, AZ 31 C 1685/09 -23 und Amtsgericht Frankfurt vom 16.10.2009, AZ 31 C 1684/09 23 (alles Urteile) 2. München Amtsgericht München vom 11.11.2009 Az.: 142 C 14130/09 (Urteil) 3. Köln Landgericht Köln (Hinweis des Gerichts) vom 20.10.2009 AZ 28 O 332/09. Darin heißt es wörtlich: Außergerichtlich kommt 97 a Abs. 2 UrhG zudem nur in Betracht, wenn eine unerhebliche Rechtsverletzung eingetreten ist. Dies ist angesichts der 10 zum Download angebotenen Audiodateien ebenfalls nicht der Fall. 4. Hamburg Am Amtsgericht scheint es noch nicht entschieden zu sein. In den letzten drei von mir gerichtlich geführten Verfahren wurde der 97a II UrhG zumindest nicht grundsätzlich bei einem Film ausgeschlossen. Das Landgericht sieht dies anders. Hier liegen mir aber keine zitierfähigen Urteile vor. Daher lautet mein Fazit, dass bei einem ganzen Album die Rechtsprechung dahin tendiert die Privilegierung des § 97a II UrhG nicht anzunehmen. Dies ist aber natürlich nur eine Momentaufnahme!" Dr. Alexander Wachs -----Doppelpost zusammengeführt am 12.2.2010 um 13:09:34----- Foto-Rechteinhaber wollte mehr als 100,- EUR: Verfassungsbeschwerde gegen § 97 a Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) unzulässig Quelle: RA Solmecke Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung vom 12. Februar 2010 zum Beschluss vom 20. Januar 2010 1 BvR 2062/09 |
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| | # 51 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Auch eine unklare Unterlassungserklärung kann als Antwort auf die Abmahnung ausreichen OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2009, Az. 4 U 64/08 Quelle: RAe Dr. Damm und Partner |
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| | # 52 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| Amtsgericht Frankfurt/a.M., Urteil v. 29.01.2010 - Az.: 31 C 1078/09-78 - Rechtswidriger Musik-Download in Tauschbörse rechtfertigt Zahlung von 150 EUR http://www.internet-law.de/AG-Frankfurt.pdf
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| | # 53 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| AG Frankfurt am Main: Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung AG Frankfurt am Main, Urteil v. 29.01.2010, Az. 31 C 1078/09-78 AG Frankfurt am Main: Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung, Urteil v. 29.01.2010... -----Doppelpost zusammengeführt am 27.2.2010 um 10:57:58----- Abmahnung Filesharing – Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009 http://medien-internet-und-recht.de/...R_2010_007.pdf AG Mainz: Angeklagte ist freizusprechen, da vorgeworfenes Filesharing nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden konnte AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs §§ 106, 108 UrhG http://www.wb-law.de/news/medien-ent...oersennutzung/ -----Doppelpost zusammengeführt am 27.2.2010 um 11:15:18----- Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. W&B Anwälte LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen - Filesharer muss 2.180,60 ? statt 5.832,46 ? zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online) -----Doppelpost zusammengeführt am 27.2.2010 um 11:18:36----- Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist "gewerbliches Ausmaß" Landgericht Köln Beschluss vom 03.02.2010 Az.: 9 OH 2035/09 Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist "gewerbliches Ausmaß" - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen -----Doppelpost zusammengeführt am 27.2.2010 um 11:22:32----- Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im "gewerblichen Ausmaß" Landgericht Kiel Beschluss vom 02.09.2009 Az.: 2 O 221/09 Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im "gewerblichen Ausmaß" - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen -----Doppelpost zusammengeführt am 27.2.2010 um 11:24:08----- Keine Haftung bei Abwesenheit Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 12.08.2009 Az.: 31 C 1738/07-17 Keine Haftung bei Abwesenheit - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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| | # 54 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| OLG Hamm: Übermäßiges Kostenbelastungsinteresse des Klägers führt zur Annahme des Rechtsmissbrauchs und Erlöschen des Unterlassungsanspruchs Gericht: OLG Hamm Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 22.09.2009 Aktenzeichen: 4 U 77/09 Die Abmahnung: OLG Hamm: Übermäßiges Kostenbelastungsinteresse des Klägers führt zur Annahme des Rechtsmissbrauchs und Erlöschen des Unterlassungsanspruchs -----Doppelpost zusammengeführt am 1.3.2010 um 12:35:14----- Eltern haften auch für volljährige Kinder,... Landgericht Düsseldorf Urteil vom 27.05.2009 Az.: 12 O 134/09 Eltern haften auch für volljährige Kinder,... - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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| | # 55 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Hier von mir übersehen? ![]() "...Der Beklagte stellte nur einen einzigen urheberrechtlich geschützten Film der Klägerin zum Hochladen bereit. Dies stellte – soweit ersichtlich - zudem den ersten Verstoß des Beklagten gegen die Nutzungsrechte der Klägerin dar. Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 € nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt). [...] Selbst wenn das Bereitstellen von Pornofilmchen in Filesharing-Systemen entgegen der von uns vertretenen Ansicht keine Bagatelle im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG darstellen sollte, hält etwa das Amtsgericht Halle (Saale) in einem vergleichbaren Fall zur Bemessung der außergerichtlich angefallenen Abmahnkosten einen Streitwert in Höhe von allenfalls 1.200,00 EUR für angemessen (AG Halle (Saale), Urteil vom 24.11.2009 - 95 C 3258/09)..." Quelle: RAe Wagner Halbe, Köln |
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| | # 56 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| Online - Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder Landgericht Köln Urteil vom 27.01.2010 Az.: 28 O 241/09 Online - Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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| | # 57 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Nicht überraschend: "Der Rechteinhaber hat einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch, wenn die Rechtsverletzung u.a. im gewerblichen Ausmaß erfolgt. Dies ist bereits beim öffentlichen Zugänglichmachen eines Films gegeben." LG Köln, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09 siehe auch Dr. Bahr am 11.03.2010 (mit Podcast zum Thema "Auskunftsanspruch") |
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| | # 58 |
| Registriert seit: 01.06.2009
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| Ist zwar Spanien aber als Info denke ich sollte es auch mal hier Stehen:gulli.com - news - Spanien: Gericht erklärt P2P-Website für legal MfG 1984 |
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| | # 59 |
| Registriert seit: 09.09.2009
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| Zur Voraussetzung einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung "gewerblichen Ausmaßes" Zur Voraussetzung einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung "gewerblichen Ausmaßes" Oberlandesgericht Schleswig Beschluss v. 05.02.2010 - Az.: 6 W 26/09 Speicherung auf Zuruf bei Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing Speicherung auf Zuruf bei Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing Landgericht Bielefeld Beschluss v. 19.11.2009 - Az.: 4 OH 740/09 Fehlende Vollmacht bei markenrechtlicher Abmahnung unschädlich Fehlende Vollmacht bei markenrechtlicher Abmahnung unschädlich Landgericht Frankfurt Urteil v. 24.02.2010 - Az.: 2-06 O 229/09
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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| | # 60 |
| Threadstarter Registriert seit: 23.07.2009
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| AG Halle: Begrenzung des Streitwerts für den Upload eines Films auf 1200 Euro und die Lizenzgebühren auf 100 Euro Gericht: AG Halle-Saalkreis Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 24.11.2009 Aktenzeichen: 95 C 3258/09 Die Abmahnung: AG Halle: Begrenzung des Streitwerts für den Upload eines Films auf 1200 Euro und die Lizenzgebühren auf 100 Euro -----Doppelpost zusammengeführt am 3.4.2010 um 09:19:16----- AG Frankfurt: Klage von DigiProtect wegen Erstattung von Abmahnkosten abgelehnt Gericht: AG Frankfurt Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 29.01.2010 Aktenzeichen: 31 C 1078/09 Die Abmahnung: AG Frankfurt: Klage von DigiProtect wegen Erstattung von Abmahnkosten abgelehnt
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