| | # 104 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| ich schätze die folgen der Waldorfmethode. telefonieren ist günstiger als ständig neue Briefkosten, persönlicher, furchterregender und die zeit die sie vorher für Geldzählen aufbrachten, jetzt aber bei leeren Kassen sinnvoller genutzt. Aber wer weiß, vllt. wollen sie auch nur "frohe Weihnachten und weiterhin gute Zusammenarbeit die nächsten 3 Jahre" wünschen. Darum finde ich auch, dass einfaches Auflegen, unhöflich ist. Man könnte zumindest sagen: "bitte teilen Sie mir/uns ihr Anliegen schriftlich mit. Netten Advent und gesegnete Weihnachten noch" klingt doch gut oder? |
|
| | # 107 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
|
| | # 108 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Kein Wunder, wenn die Gerichte sagen "...zu oberflächlich, nicht ausreichend um die Wiederholungsgefahr auszuschliesen" Warum lehnt Nü+La manche UVE´s ab, weil eine genaue Bezeichnung fehlt. Du kannst Dich an die Diskussion "Werk; Musikwerk; Tonaufnahme...erinnern. Hier wird ständig gepredigt, "lasst die Bezeichnung wie z.B. .xvid, .AVI .RAR oder auch German Top 100, Bravo-Hits 5 ect. weg. wenn dann, wie unten doch "German Top 100" steht, kann/könnte man herauslesen/davon ausgehen dass... der Unterlassungsschuldner zwar "Guru Josh" für diesen einen Fall, "Infinity" jedoch für sein Zukunftsversprechen auch die "German Top 100" ...oder Teile hiervon, meinen hätte können. Ob das Gericht genauso geurteilt hätte, wenn der Beklagte "zu unterlassen...alle Werke / Tonaufnahmen .../Teile davon des Künstlers Guru Josh (P.Walden ist ja keine Gruppe) künftig...." versprochen hätte, wag ich mal (einfach so) zu bezweifeln. Klar, der Begriff alle Werke ist etwas weit. Könnte doch der "Künstler Guru Josh" seine Memoiren verfassen und als E-Book in TB kostenlos in Umlauf bringen/lassen. Hier kann der UVE-Schuldner unversehens in die "Falle" geraten. Daher kann / könnte man sein weiterreichendes vorbeugendes Versprechen als nicht glaubwürdig ablehnen Zitat:
da haben wir doch den Übeltäter. Nämlich der Zusatz (German Top 100 Charts) Kwelle | |
|
| | # 109 |
| Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 2
| Hi, ich hatte beim Inkasso I..sco.. Widerspruch eingelegt (Einschreiben mir RS), Alles angefordert was hier im Wegweiser Inkasso beschrieben wird und gleichzeitig das Löschen all meiner Daten gefordert. Die von mir auferlegte Frist ist jetzt seit ca. 3 Wochen verstrichen. Kann da noch was kommen (Wovon ich Ausgehe)? Evtl. die Hasen? Kann man evtl. den Spieß dann umdrehen, ich meine wg. Verstreichung der Frist ?? danke PS. Danke für alle Antworten - Super Forum hier! |
|
| | # 114 |
| Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 10
| Hallo @all, muß mich nun auch mal zu Wort melden und um Hilfe bitten. Habe vor 5 Monaten auch ein Schreiben bekommen, mod abgeschickt, Zurkenntnissname erhalten und 3-4 weitere Bettelbriefe über die Monate. Dann kam von einem Inkassountermen ein weiterer Bettelbrief, was ich alles fein abgeheftet habe ![]() Heute allerdings bekam ich ein gerichtliches Mahnschreiben und nun steh ich wieder mit vollen Hosen da thx mfg Hummer |
|
| | # 115 | |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 355
| Zitat:
Ein Anwalt macht auch nix anderes. Und wenn es dann, was nie ganz auszuschliessen ist, doch mal bis vor den Kadi gehen sollte : Hosen wechseln ! Aber bis dahin vergeht ggf. noch einige Zeit. | |
|
| | # 116 |
| Gesperrt Registriert seit: 22.07.2010 Ort: wo ich mich wohlfühle
Beiträge: 766
| |
|
| | # 117 |
| Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 10
| Hi, habe dümmlicherweise auf das Inkassoschreiben nicht reagiert, wird mir daraus ein Strick gebunden? Die gerichtliche Mahnung kam nämlich direkt nach dem ersten Inkassoschreiben. Komisch an der ganzen Sache finde ich auch, das sich die Anwaltskanzlei im laufe der Monate nach den ersten paar Bettelbriefen dann änderte? mfg Hummer |
|
| | # 118 | ||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Zitat:
Bist du dir sicher, dass es sich nicht um 2 verschiedene Abmahnungen von 2 Abmahnkanzleien handelt? Denn bei Schulenberg ist bisher nichts von Inkasso und 3-4 Bettelbriefen bekannt... - Von wem kam die erste Abmahnung? - ebenfalls die Bettelbriefe? - Welches Inkassounternehmen? - und jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, wo das erste mal Schulenberg und Schenk erwähnt werden (und das bezüglich des gleichen Vorgangs ohne vorherige Abmahnung von S&S)? Nicht, dass du hier irgendetwas durcheinanderwirfst... Bei einem Mahnbescheid braucht man noch keinen Anwalt. Man macht das Kreuzchen bei "Widerspruch insgesamt", eventuell Name und Anschrift rein, Datum drauf und unterschreiben... Das ganze dann innerhalb von 14 Tagen zurück ans Gericht per Einschreiben mit Rückschein
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | ||
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |







