Abmahnung von WKS Weiß wegen Urheberrechtsverletzung

Alt 24.11.2010, 18:34   # 101
mr.monk
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@all

Kurze Info.

Mir wurde eben mitgeteilt das jetzt auch die Rae Haas und Kollegen zum Jahresende anfangen zu telefonieren.

monk
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Alt 24.11.2010, 22:02   # 102
lennys
 
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Zitat:
Zitat von mr.monk Beitrag anzeigen
@all

Kurze Info.

Mir wurde eben mitgeteilt das jetzt auch die Rae Haas und Kollegen zum Jahresende anfangen zu telefonieren.

monk
hello,
heißt das,das die brüder nu schon bei den leuten anrufen?
habe mittlerweile 2 kanzlein anér backe,,,kann man sch also eventuel drauf einstellen das man auch angerufen wird?
in dem fall wohl am besten gleich auflegen oder???!!
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Alt 24.11.2010, 22:04   # 103
superdicker
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J A , kein Wort!
Mops
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Alt 24.11.2010, 22:16   # 104
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von lennys Beitrag anzeigen
in dem fall wohl am besten gleich auflegen oder???!!
ich schätze die folgen der Waldorfmethode.
telefonieren ist günstiger als ständig neue Briefkosten, persönlicher, furchterregender und die zeit die sie vorher für Geldzählen aufbrachten, jetzt aber bei leeren Kassen sinnvoller genutzt.

Aber wer weiß, vllt. wollen sie auch nur "frohe Weihnachten und weiterhin gute Zusammenarbeit die nächsten 3 Jahre" wünschen.

Darum finde ich auch, dass einfaches Auflegen, unhöflich ist.
Man könnte zumindest sagen: "bitte teilen Sie mir/uns ihr Anliegen schriftlich mit. Netten Advent und gesegnete Weihnachten noch"

klingt doch gut oder?
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Alt 24.11.2010, 22:34   # 105
superdicker
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Aber anschließend den Mund desinfizieren,Mops
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Alt 24.11.2010, 22:41   # 106
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Aber anschließend den Mund desinfizieren,Mops
warum? er muss dabei ja nicht am Hörer nuckeln
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Alt 24.11.2010, 23:14   # 107
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Was bitte ist daran zu ungenau formuliert, wenn eine Vorbeugende UVE die sich auf alle Werke des RI bezieht abgegeben wird.
"Mit der Thematik der "Erweiterten Unterlassungserklärung" beschäftigte sich nun das Landgericht Köln. Unter Bezug auf das Vorläuferurteil aus Frankfurt betrachteten die Richter eine Formulierung "urheberrechtlich geschützte Werke des oben genannten Künstlers" als nicht ausreichend um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an einer "Spezifizierung auf das Verletzungsobjekt" fehle." [LG Köln - 28 O 168/10]
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Alt 25.11.2010, 09:55   # 108
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Kein Wunder, wenn die Gerichte sagen "...zu oberflächlich, nicht ausreichend um die Wiederholungsgefahr auszuschliesen"

Warum lehnt Nü+La manche UVE´s ab, weil eine genaue Bezeichnung fehlt. Du kannst Dich an die Diskussion "Werk; Musikwerk; Tonaufnahme...erinnern.
Hier wird ständig gepredigt, "lasst die Bezeichnung wie z.B. .xvid, .AVI .RAR oder auch German Top 100, Bravo-Hits 5 ect. weg.

wenn dann, wie unten doch "German Top 100" steht, kann/könnte man
herauslesen/davon ausgehen dass...
der Unterlassungsschuldner zwar "Guru Josh" für diesen einen Fall, "Infinity" jedoch für sein Zukunftsversprechen auch die "German Top 100" ...oder Teile hiervon, meinen hätte können.

Ob das Gericht genauso geurteilt hätte, wenn der Beklagte "zu unterlassen...alle Werke / Tonaufnahmen .../Teile davon des Künstlers Guru Josh (P.Walden ist ja keine Gruppe) künftig...." versprochen hätte, wag ich mal (einfach so) zu bezweifeln.

Klar, der Begriff alle Werke ist etwas weit. Könnte doch der "Künstler Guru Josh" seine Memoiren verfassen und als E-Book in TB kostenlos in Umlauf bringen/lassen.
Hier kann der UVE-Schuldner unversehens in die "Falle" geraten.
Daher kann / könnte man sein weiterreichendes vorbeugendes Versprechen als nicht glaubwürdig ablehnen

Zitat:
"1.) Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in angemessener Höhe für den Fall der Zuwiderhandlung die Tonaufnahme "Guru Josh Infinity (German Top 100 Charts) der Künstlergruppe Guru Josh oder andere geschützte Werke oder Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen......"

da haben wir doch den Übeltäter. Nämlich der Zusatz (German Top 100 Charts)
Kwelle
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Alt 25.11.2010, 12:19   # 109
Klaudi
 
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Hi,
ich hatte beim Inkasso I..sco.. Widerspruch eingelegt (Einschreiben mir RS), Alles angefordert was hier im Wegweiser Inkasso beschrieben wird und gleichzeitig das Löschen all meiner Daten gefordert. Die von mir auferlegte Frist ist jetzt seit ca. 3 Wochen verstrichen.
Kann da noch was kommen (Wovon ich Ausgehe)?
Evtl. die Hasen?
Kann man evtl. den Spieß dann umdrehen, ich meine wg. Verstreichung der Frist ??
danke

PS. Danke für alle Antworten - Super Forum hier!
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Alt 25.11.2010, 12:22   # 110
superdicker
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Dann ist wieder Hasenzeit und sie müssen sich wieder anstrengen.

Gruß,Mops
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Alt 25.11.2010, 12:22   # 111
ulrich
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Zitat:
Zitat von Klaudi Beitrag anzeigen
Hi,
Kann da noch was kommen (Wovon ich Ausgehe)?
Evtl. die Hasen?
Ja der Hase kann noch kommen.
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Alt 25.11.2010, 15:05   # 112
mellebelle
 
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Beiträge: 33

kann mir jemand sagen was die Hasen sind???

gern auch per Nachricht

übrigens der RS vom Widerspruch an Infoscore ist heute auch zurück gekommen
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Alt 25.11.2010, 15:09   # 113
ulrich
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Zitat:
Zitat von mellebelle Beitrag anzeigen
kann mir jemand sagen was die Hasen sind???
Das sind Rechtsanwälte! Oder "Geldeintreiber".
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Alt 25.11.2010, 19:08   # 114
Hummer
 
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Beiträge: 10
Hallo @all,

muß mich nun auch mal zu Wort melden und um Hilfe bitten.
Habe vor 5 Monaten auch ein Schreiben bekommen, mod abgeschickt, Zurkenntnissname erhalten und 3-4 weitere Bettelbriefe über die Monate. Dann kam von einem Inkassountermen ein weiterer Bettelbrief, was ich alles fein abgeheftet habe
Heute allerdings bekam ich ein gerichtliches Mahnschreiben und nun steh ich wieder mit vollen Hosen da Reicht ein wiederspruch oder sollte man nun def. einen Anwalt einschalten?

thx

mfg Hummer
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Alt 25.11.2010, 19:18   # 115
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von Hummer Beitrag anzeigen
Heute allerdings bekam ich ein gerichtliches Mahnschreiben und nun steh ich wieder mit vollen Hosen da Reicht ein wiederspruch oder sollte man nun def. einen Anwalt einschalten?
Kreuzchen links oben und Formular per Einschreiben retour ans Gericht. Das reicht fürs Erste.
Ein Anwalt macht auch nix anderes.

Und wenn es dann, was nie ganz auszuschliessen ist, doch mal bis vor den Kadi gehen sollte : Hosen wechseln !
Aber bis dahin vergeht ggf. noch einige Zeit.
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Alt 25.11.2010, 20:37   # 116
mr.monk
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Zitat:
Zitat von mellebelle Beitrag anzeigen

kann mir jemand sagen was die Hasen sind???
Rechtsanwälte Haas und Kollegen.

monk
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Alt 26.11.2010, 06:23   # 117
Hummer
 
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Hi,

habe dümmlicherweise auf das Inkassoschreiben nicht reagiert, wird mir daraus ein Strick gebunden? Die gerichtliche Mahnung kam nämlich direkt nach dem ersten Inkassoschreiben. Komisch an der ganzen Sache finde ich auch, das sich die Anwaltskanzlei im laufe der Monate nach den ersten paar Bettelbriefen dann änderte?

mfg Hummer
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Alt 26.11.2010, 08:58   # 118
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Hummer Beitrag anzeigen
muß mich nun auch mal zu Wort melden und um Hilfe bitten.
Habe vor 5 Monaten auch ein Schreiben bekommen, mod abgeschickt, Zurkenntnissname erhalten und 3-4 weitere Bettelbriefe über die Monate. Dann kam von einem Inkassountermen ein weiterer Bettelbrief, was ich alles fein abgeheftet habe
Heute allerdings bekam ich ein gerichtliches Mahnschreiben und nun steh ich wieder mit vollen Hosen da Reicht ein wiederspruch oder sollte man nun def. einen Anwalt einschalten?
Zitat:
Zitat von Hummer Beitrag anzeigen
habe dümmlicherweise auf das Inkassoschreiben nicht reagiert, wird mir daraus ein Strick gebunden? Die gerichtliche Mahnung kam nämlich direkt nach dem ersten Inkassoschreiben. Komisch an der ganzen Sache finde ich auch, das sich die Anwaltskanzlei im laufe der Monate nach den ersten paar Bettelbriefen dann änderte?
Hmmmm... irgendetwas passt hier nicht ganz ins Bild...

Bist du dir sicher, dass es sich nicht um 2 verschiedene Abmahnungen von 2 Abmahnkanzleien handelt?

Denn bei Schulenberg ist bisher nichts von Inkasso und 3-4 Bettelbriefen bekannt...
- Von wem kam die erste Abmahnung?
- ebenfalls die Bettelbriefe?
- Welches Inkassounternehmen?
- und jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, wo das erste mal Schulenberg und Schenk erwähnt werden (und das bezüglich des gleichen Vorgangs ohne vorherige Abmahnung von S&S)?

Nicht, dass du hier irgendetwas durcheinanderwirfst...

Bei einem Mahnbescheid braucht man noch keinen Anwalt.
Man macht das Kreuzchen bei "Widerspruch insgesamt", eventuell Name und Anschrift rein, Datum drauf und unterschreiben...
Das ganze dann innerhalb von 14 Tagen zurück ans Gericht per Einschreiben mit Rückschein
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 26.11.2010, 09:14   # 119
ccc
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von Hummer Beitrag anzeigen
Hi,

Komisch an der ganzen Sache finde ich auch, das sich die Anwaltskanzlei im laufe der Monate nach den ersten paar Bettelbriefen dann änderte?

mfg Hummer
Die Vollmacht für den RI hat doch nur eine Kanzlei oder?
Klingt wirklich so als seien das zwei Fälle?!
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Alt 26.11.2010, 09:47   # 120
superdicker
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Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Vielleicht haben einige sich nicht an die Regel gehalten:" Keinen Kontakt zum Abmahner" oder einen Begleitbrief mit der ModUe geschickt oder sind einfach sonstwie aufgefallen.

Guten Morgen,Mops
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Alt 26.05.2012, 19:41 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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