| | # 43 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Zitat:
gehe auf Thema durchsuchen zB nach "Schweiz" Da wurde das Thema ausführlich behandelt. kleine Hilfe: ab hier Abmahnwahn 2.0 - allumfassend Gruß F&H
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| | # 51 |
| Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, ich bin auch seit einigen Wochen Opfer diverse sog. Abmahnungen. Da wenn einer mal anfängt kommen alle daher scheint mir. Jetzt habe ich allerdings was interessantes entdeckt bei der aktuellen von diesem Winkeladvokaten hier: Es geht um das "hochwertige" Computerspiel Die Gilde 2 - Renaissance. Auf der folgenden Seite steht dann neben den üblichen Drohungen von wegen "weitere erhebliche Rechtsverletzungen über einen längeren Zeitraum beweissicher dokumentiert": Es ist erwiesen, dass sie den FILM!!! unserer Mandantin Mitgliedern der Öffentlichkeit blabla..... Aus dem SPIEL wird also plötzlich ein FILM? Da sieht man doch wie die Typen "arbeiten". Meine Frage jetzt: Ist das überhaupt rechtens so, sprich: soll ich trotzdem eine ModUE hinschicken? Das bei diesem Schreiben was hinten und vorne nicht stimmt sollte doch eigentlich klar sein oder? Besten Dank schonmal! |
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| | # 52 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Die Mod UE: Unbedingt abgeben. http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html | |
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| | # 53 |
| Registriert seit: 13.11.2009 Ort: hier
Beiträge: 535
| Ja mod.UE, sonst nix. Den "Schreibfehler" kannst Du gerne im Hinterkopf behalten, aber erstmal nix weiter als eine korrekt ausgefüllte mod.UE am besten vorab per Fax, falls die Frist gewahrt werden muss und dann mit Einschreiben+RS per Post hinterher. der Wahn |
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| | # 54 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Schau Dir die Ue des Absahners an und dann nimmst Du die Daten da raus für dieses Werk. Der Fehler des Abmahners ob Film oder Spiel ist erst mal wurscht. Das wird erst relevant bei einer Klage. Also den Vorschlag @ulrichs und @wahns befolgen und weg mit der ModUe. Gruß,Mops |
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| | # 56 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| @hubbi Du wurdest für das Spiel "Die Gilde 2 - Renaissance" des Herstellers/Rechteinhabers/Verwerters *irgendwer* abgemahnt. So steht es im Schreiben. Was weiter hinten steht, mit welchen §§ da hantiert wird um die restlichen 10 Seiten zu füllen ist Nebensache. Würde in der Abmahnung selbst stehen "Der Film die gilde...." könnte man das so mit übernehmen, da der Verletzer ja nicht weiß dass es ein Computerspiel ist. Sollte diese dem Verletzten (seiner Abmahnkanzlei) nicht recht sein, müssten sie Dich darauf aufmerksam machen. Tun Sie es nicht, wäre das wieder Beweis dafür, dass es ihnen eigentlich nur um das Geld geht. |
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| | # 57 |
| Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 33
| so ich wurde jetzt mal hierher geschickt hab jetzt eine vom Rasch eine vonm fiedler und wie unten : aber lest selbst: ich bin aktuell am verzweifeln wegen der 3.!!!Abmahnung der anwälte SKW Schwarz (für die Firma wild bunch germany) da kam der erste 15.07.2010 denen schickte ich ich eine UE die ich mir hier geholt hatte,ein 2. und 3. schreiben folgte am 13.08.2010 und am 08.09.2010 da bestätigten sie mir auch den erhalt der UE und forderten weiter die 380€ als pauschale zahlung .ich reagierte nicht... am 08.10.2010 kam dann der 4.in dem sie mich letztmalig aufforderten die 380 € bis zum 22.10.2010...wieder unternahm ich nix---- und jetzt kommt der HAMMER am samstag also am 06.11 kam ein schreiben von --infoscore Forderungsmanagent GmBh---- jetzt wollen die eine schadensersatzforderung vom gläubiger Firma wild bunch germany über 1398,41€ bis zum 13.11.2010 JETZT bin ich am zittern.( wobei in wkw mir ein netter Mensch schon sagte ich brauch mir net in die hose zu mache ) wo kann ich mich hier im Forum hinwenden oder soll ich das als neues Thema aufmachen |
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| | # 58 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Hast Du Dich nach Abgabe der modUE nicht weiter mit den Konsequenzen Deiner Vorgehensweis beschäftigt bzw. hier gelesen? mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung: - weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften - Inkassoschreiben > Widerspruch (S. 8 ) einlegen - gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen - Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich) - Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt | |
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| | # 59 |
| Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 33
| hy grave doch hab schon stunden damit verbracht zu "lesen" aber wie oft verzettelt man sich beim lesen und ist wieder ganz woanders.... aber ich hab ach nie weiter was erfahren was den andren so passiert ist nach der UE.. werd mich aber jetzt - Inkassoschreiben > Widerspruch (S. 8 ) einlegen widmen..... zum zitat---dieser nette mensch empfahl mir mich hier mal zu melden |
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| | # 60 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Als Widerspruch fürs Inkasso genügt ein einfaches Schreiben mit einem Inhalt der Art: Zitat:
Noch Absender und Adressat dazu und wenn möglich ein Aktenzeichen. Das wars dann. Optimalerweise ebenfalls als ES+RS versenden.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |
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da würde ich mich entspannt zurücklehnen. Da bleibt einem nur die Hoffnung, dass es erst gar nicht zu einem Prozess kommt...