Abmahnung von WKS Weiß wegen Urheberrechtsverletzung

Alt 28.10.2010, 14:43   # 41
dezent verzweifelt
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Nichts gutes!

[/url]
nichts gutes für uns oder für die?
hab mich jetzt wieder bissel schlaugelesen, da isses wohl echt schade, dass man nicht in der Schweiz lebt da würde ich mich entspannt zurücklehnen. Da bleibt einem nur die Hoffnung, dass es erst gar nicht zu einem Prozess kommt...
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Alt 28.10.2010, 22:17   # 42
SumoEM2
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 6
das urteil dehnt sich doch aber auch auf die datenermittlung für deutsche urheberrechtsverstöße aus, oder? da steht doch, dass die ermittlungen eingestellt werden müssen. also müssen die sich n anderen standort suchen. die dürfen doch in der schweiz nicht mehr ermitteln, ob für deutsche, schweizer oder meinetwegen für sibiren?!
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Alt 28.10.2010, 22:30   # 43
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von SumoEM2 Beitrag anzeigen
das urteil dehnt sich doch aber auch auf die datenermittlung für deutsche urheberrechtsverstöße aus, oder?
Geh mal in diesen Thread Abmahnwahn 2.0 - allumfassend,

gehe auf Thema durchsuchen zB nach "Schweiz"

Da wurde das Thema ausführlich behandelt.

kleine Hilfe: ab hier
Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Gruß F&H
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Alt 04.11.2010, 20:57   # 44
Nobody
 
Benutzerbild von Nobody
 
Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 12
Nachdem ich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprach und auf eine Begründung dessen verzichtete, hörte ich jetzt seit mehreren Wochen nichts mehr vom Häschen und von den Weißen.

Nur mal so mein aktueller Stand...

Beste Grüße, Nobody
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Alt 04.11.2010, 22:46   # 45
ulli79
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Nobody Beitrag anzeigen
...
bei mir das gleiche
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Alt 06.11.2010, 13:56   # 46
Winipuh
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Rembrandt47 Beitrag anzeigen
Hallo,

erst mal vielen Dank für das tolle Forum.
Also, ich bekam vor ein paar Tagen eine Abmahnung von SKW in München im Auftrag von Capelight Pictures wegen eines angeblichen Filesharings des Films " Fanboys ".
Gruß

Rembrandt
Du hattest zu dem Zeitpunkt schon einen Anwalte? warum schreiben die dich überhaupt zum zweiten mal an? schließlich hattest du schon einen Anwalt
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Alt 06.11.2010, 14:00   # 47
Demon
Gastposter
 
Weil sich eine gewisse Sorte Anwälte nicht an die Gepflogenheiten des eigenen Berufstandes hält und bei anwaltlicher Vetretung trotzdem direkt mit dem Abmahnopfer kommuniziert.
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Alt 06.11.2010, 14:57   # 48
glatze79
 
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 10
Tag zusammen!
Bin auch auf dem gleichen stand wie oben beschrieben. Wer weiß denn, was jetzt als nächstes kommt? Und kann mir vielleicht jemand sagen, wenn es vor gericht gehen sollte, wo dann die gerichtsverhandlung ausgetragen wird? Nehmen wir mal an ich wohne z.b in berlin und die schwarzen kommen aus münchen. Wäre schon übel, wenn man 600 km fahren müsste bei einer klage!

Greetz
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Alt 06.11.2010, 19:49   # 49
ulli79
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von glatze79 Beitrag anzeigen
Tag zusammen!
Bin auch auf dem gleichen stand wie oben beschrieben. Wer weiß denn, was jetzt als nächstes kommt? Und kann mir vielleicht jemand sagen, wenn es vor gericht gehen sollte, wo dann die gerichtsverhandlung ausgetragen wird? Nehmen wir mal an ich wohne z.b in berlin und die schwarzen kommen aus münchen. Wäre schon übel, wenn man 600 km fahren müsste bei einer klage!

Greetz
Falls du den Stand von Nobody meinst hast du ja bereits einen Mahnbescheid bekommen. Darin steht das zuständige Gericht ( Berlin ).

Was als nächstes kommt weiß niemand.
Ich hoffe das es der Weihnachtsmann ist, was dann bedeuten würde das wir zumindest für den Rest des Jahres erstmal Ruhe haben
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Alt 07.11.2010, 21:45   # 50
wollisworld
 
Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von ulli79 Beitrag anzeigen
...steht das zuständige Gericht ( Berlin ).
Hi Leute auch bei mir dasselbe, seit paar Taagen hab ich den Mahnbescheid, allerdings vom Mahngericht ..burg. Als Gericht für das strittige Verfahren steht bei mir das Amtsgericht an meinem Wohnort. Widerspruch geht raus.
LG
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Alt 08.11.2010, 13:43   # 51
hubbi
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 2
Hallo zusammen, ich bin auch seit einigen Wochen Opfer diverse sog. Abmahnungen. Da wenn einer mal anfängt kommen alle daher scheint mir.

Jetzt habe ich allerdings was interessantes entdeckt bei der aktuellen von diesem Winkeladvokaten hier:
Es geht um das "hochwertige" Computerspiel Die Gilde 2 - Renaissance.

Auf der folgenden Seite steht dann neben den üblichen Drohungen von wegen "weitere erhebliche Rechtsverletzungen über einen längeren Zeitraum beweissicher dokumentiert":
Es ist erwiesen, dass sie den FILM!!! unserer Mandantin Mitgliedern der Öffentlichkeit blabla.....

Aus dem SPIEL wird also plötzlich ein FILM?
Da sieht man doch wie die Typen "arbeiten".

Meine Frage jetzt:
Ist das überhaupt rechtens so, sprich: soll ich trotzdem eine ModUE hinschicken?
Das bei diesem Schreiben was hinten und vorne nicht stimmt sollte doch eigentlich klar sein oder?

Besten Dank schonmal!
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Alt 08.11.2010, 13:44   # 52
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von hubbi Beitrag anzeigen
Meine Frage jetzt:
Ist das überhaupt rechtens so, sprich: soll ich trotzdem eine ModUE hinschicken?
Das bei diesem Schreiben was hinten und vorne nicht stimmt sollte doch eigentlich klar sein oder?

Besten Dank schonmal!

Wichtig:
(Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.

Die Mod UE: Unbedingt abgeben. http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html
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Alt 08.11.2010, 13:47   # 53
wahn
 
Benutzerbild von wahn
 
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Ort: hier
Beiträge: 535
Ja mod.UE, sonst nix.
Den "Schreibfehler" kannst Du gerne im Hinterkopf behalten, aber erstmal nix weiter als eine korrekt ausgefüllte mod.UE am besten vorab per Fax, falls die Frist gewahrt werden muss und dann mit Einschreiben+RS per Post hinterher.

der Wahn
__________________
_______________________
eMule, Torrent, Abmahnung wegen Filesharing! Störerhaftung?
Hier im Board lesen! mod.UE & sonst weiter nix!
Beruhigt Euch und lest den Grundkurs hier
Spart Euch das Geld für dubiose Forderungen!
Füttert die Statistik, hier eintragen.
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Alt 08.11.2010, 13:49   # 54
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Schau Dir die Ue des Absahners an und dann nimmst Du die Daten da raus für dieses Werk.

Der Fehler des Abmahners ob Film oder Spiel ist erst mal wurscht. Das wird erst relevant bei einer Klage.
Also den Vorschlag @ulrichs und @wahns befolgen und weg mit der ModUe.

Gruß,Mops
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Alt 08.11.2010, 13:49   # 55
hubbi
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 2
Ok, dann geht die mal auf jedenfall raus heute.

Ich danke euch für die schnellen Antworten!!
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Alt 08.11.2010, 13:58   # 56
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
@hubbi
Du wurdest für das Spiel "Die Gilde 2 - Renaissance" des Herstellers/Rechteinhabers/Verwerters *irgendwer* abgemahnt. So steht es im Schreiben.
Was weiter hinten steht, mit welchen §§ da hantiert wird um die restlichen 10 Seiten zu füllen ist Nebensache.
Würde in der Abmahnung selbst stehen "Der Film die gilde...." könnte man das so mit übernehmen, da der Verletzer ja nicht weiß dass es ein Computerspiel ist.
Sollte diese dem Verletzten (seiner Abmahnkanzlei) nicht recht sein, müssten sie Dich darauf aufmerksam machen. Tun Sie es nicht, wäre das wieder Beweis dafür, dass es ihnen eigentlich nur um das Geld geht.
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Alt 10.11.2010, 18:02   # 57
mellebelle
 
Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 33
so ich wurde jetzt mal hierher geschickt hab jetzt eine vom Rasch eine vonm fiedler und wie unten :

aber lest selbst:


ich bin aktuell am verzweifeln wegen der 3.!!!Abmahnung der anwälte SKW Schwarz (für die Firma wild bunch germany) da kam der erste 15.07.2010 denen schickte ich ich eine UE die ich mir hier geholt hatte,ein 2. und 3. schreiben folgte am 13.08.2010 und am 08.09.2010 da bestätigten sie mir auch den erhalt der UE und forderten weiter die 380€ als pauschale zahlung .ich reagierte nicht...
am 08.10.2010 kam dann der 4.in dem sie mich letztmalig aufforderten die 380 € bis zum 22.10.2010...wieder unternahm ich nix----
und jetzt kommt der HAMMER
am samstag also am 06.11 kam ein schreiben von
--infoscore Forderungsmanagent GmBh----
jetzt wollen die eine schadensersatzforderung vom gläubiger Firma wild bunch germany über 1398,41€ bis zum 13.11.2010

JETZT bin ich am zittern.( wobei in wkw mir ein netter Mensch schon sagte ich brauch mir net in die hose zu mache )
wo kann ich mich hier im Forum hinwenden oder soll ich das als neues Thema aufmachen
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Alt 10.11.2010, 18:13   # 58
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von mellebelle Beitrag anzeigen
denen schickte ich ich eine UE die ich mir hier geholt hatte,ein 2. und 3. schreiben folgte am 13.08.2010 und am 08.09.2010 da bestätigten sie mir auch den erhalt der UE und forderten weiter die 380€ als pauschale zahlung .ich reagierte nicht...
kam ein schreiben von
--infoscore Forderungsmanagent GmBh----
Soweit so gut.
Hast Du Dich nach Abgabe der modUE nicht weiter mit den Konsequenzen Deiner Vorgehensweis beschäftigt bzw. hier gelesen?

mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung:

- weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften
- Inkassoschreiben > Widerspruch (S. 8 ) einlegen
- gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen
- Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich)
- Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt

Zitat:
Zitat von mellebelle Beitrag anzeigen
wobei in wkw mir ein netter Mensch
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Alt 10.11.2010, 18:29   # 59
mellebelle
 
Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 33
hy grave
doch hab schon stunden damit verbracht zu "lesen"
aber wie oft verzettelt man sich beim lesen und ist wieder ganz woanders....
aber ich hab ach nie weiter was erfahren was den andren so passiert ist nach der
UE..

werd mich aber jetzt - Inkassoschreiben > Widerspruch (S. 8 ) einlegen
widmen.....




zum zitat---dieser nette mensch empfahl mir mich hier mal zu melden
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Alt 10.11.2010, 18:50   # 60
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von mellebelle Beitrag anzeigen
Widerspruch
Als Widerspruch fürs Inkasso genügt ein einfaches Schreiben mit einem Inhalt der Art:

Zitat:
Zitat von Frank2009
...
"Hiermit widerspreche ich nach angemessener Prüfung Ihrer vollständig unberechtigten Forderung vollumfänglich"
...
Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg
ohne weitere Begründungen.

Noch Absender und Adressat dazu und wenn möglich ein Aktenzeichen. Das wars dann. Optimalerweise ebenfalls als ES+RS versenden.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 26.05.2012, 19:41 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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