| | # 1 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Endlich ist es soweit, meine eigene Abmahnung ist da! Was mache ich jetzt? Was ist eigentlich eine Abmahnung? Wie geht es weiter? Fragen über Fragen. Aber gibt es auch Antworten darauf? Natürlich! Das Forum hilft, rasch! Also dann, frisch ans Werk: 1. Die Abmahnung Ich bin ein böser Urhebrrechtsverletzer oder ich habe einem bösen Urheberrechtsverletzer durch meine DSL - Leitung ermöglicht, die böse Urheberrechtsverletzung zu begehen. Aber vielleicht habe ich ja gar nicht gewußt, dass ich mit meiner DSL - Leitung eine böse Urheberrechtsverletzung begehe. Damit ich das nun lerne, bekomme ich die Abmahnung. Die Abmahnung ist ein Hinweis des Rechteinhabers - das ist derjenige, dem das geniale urheberrechtlich geschützte Werk gehört -darauf, dass ich eine böse Urheberrechtsverletzung begangen habe. Würde der Rechteinhaber mich nicht mit der Abmahnung darauf hinweisen, sondern mich sofort verklagen, dann müßter er, wenn er mir nicht meine eigene Abmahnung geschickt hätte, die Prozeßkosten tragen, wenn ich seinen Unterlassungsanspruch in diesem Unterlassungsverfahren sofort anerkennen würde. Aha. Also deshalb habe ich meine eigene Abmahnung erhalten. Aber was mache ich nun mit meiner eigenen exklusiven Abmahnung? 2. Die Reaktionen auf meine eigene Abmahnung Es gibt viele Möglichkeiten, was ich mit meiner eigenen Abmahnung machen kann. Ich kann diese Abmahnung in den Müll werfen, oder ich kann mir meine eigene Abmahnung in ein Album einheften und allen anderen bösen Urheberrechtsverletzern als Trophäe zeigen. Das ist aber keine so gute Idee, denn dann kann der Rechteinhaber mich - den bösen Urheberrechtsverletzer - endlich auf Unterlassung gerichtlich in Anspruch nehmen und von mir die Kosten des Verfahrens verlangen. Die sind ziemlich teuer. Davon könnte ich lieber mit meiner Familie in den Urlaub fahren. Also schicke ich dem Rechteinhaber ein Antwort. Gut, dass der mir schon eine Antwort vorbereitet hat. Die kann ich dann ja nehmen, denn das ist bequem. Der Rechteinhaber will ja nur mein Bestes. Ach ja, mein bestes ist mein Geld! Also schreibe ich dann doch lieber eine eigene Antwort. Die Antwort hat bei den Juristen auch einen Namen. Man nennt sie Unterlassungserklärung oder Unterwerfungserklärung. Zwei Namen - eine Sache. Ich schreibe also dem Rechteinhaber, dass ich eine böse Urheberrechtsverletzung nie wieder begehen werde oder auch nie wieder einen anderen meine DSL - Leitung nutzen lasse, um eine böse Urheberrechtsverletzung begehen zu können. Wie so eine Erklärung aussehen kann, sieht man hier. Damit der Rechteinhaber mir - dem bösen Urheberrechtsverletzer - auch glaubt, verspreche ich ihm ganz viel Geld, wenn ich doch wieder eine böse Urheberrechtsverletzung begehe. Das ist dann die Vertragsstrafe. Ich schreibe aber nicht, dass ich Schadensersatz leiste oder den Anspruch anerkenne, denn sonst bekäme der Rechteinhaber mein Bestes sofort - mein Geld. So, nun ist meine eigene Abmahnung beantwortet. Wie geht es jetzt weiter? 3. Zahlen oder nicht zahlen - das ist hier die Frage Nun wird es kompliziert, denn der Rechteinhaber hat ja in meiner eigenen Abmahnung geschrieben, dass er mich wegen meiner bösen Urheberrechtsverletzung verklagt, wenn ich nicht die in meiner eigenen Abmahnung geforderte Summe an ihn bezahle. Die Antwort will ich mir aber gut überlegen, denn es geht ja um mein Bestes. Zuerst frage ich mich also, ob ich nicht vielleicht doch... oder vielleicht doch meine Tochter, mein Sohn, meine Freundin? Falls ich mir ganz sicher sein sollte, dass von meinem Anschluss nichts heruntergeladen worden ist, dann werde ich auch nicht zahlen. Aber Vorsicht! Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! Und vor Gericht bekommt man eine Entscheidung, keine Gerechtigkeit. Nun gut. Was mache ich aber, wenn doch jemand über meinen Anschluss herunter geladen hat? Wenn ich kein Risiko scheue, so werde ich keine Zahlungen leisten und abwarten, ob ich verklagt werde. Wenn ich aber zu dem Schluss komme, dass mich diese Warterei zu nervös macht - immerhin hat der Rechteinhaber ja dei Jahre Zeit, mich auf Zahlung zu verklagen - dann werde ich versuchen, den Zahlungsbetrag herunter zu handeln. Das ist wie auf dem Basar, nur sicherer. Wenn nämlich zwei sich streiten, dann freut sich nicht nur der Dritte. Nein, der Streit ist auch dann endgültig beendet, wenn diese beiden sich einigen. Dann kann auch keine Klage mehr kommen. Ich werde mich also ggf. mit dem Rechteinhaber auf einen Geldbetrag einigen, den ich bereit bin, für meine böse Urheberrechtsverletzung oder für die Nutzung meiner DSL - Leitung zu bezahlen. Aber das weiß ich noch nicht so genau. Mal sehen... Dazu gibt es auch gaaanz viele Meinungen in Foren. Manche sagen, ich soll sofort alles zahlen, andere sagen, ich soll nichts zahlen. Wieder andere sagen, ich soll nur etwas zahlen. Ich werde das selber entscheiden, denn schließlich ist es mein Geld und es sind meine Nerven. |
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| | # 2 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Ich empfehle Ihnen, zuerst die Postings von Princess am Anfang des folgenden Threads zu lesen: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2. Umso leichter wird es Ihnen fallen, anschliessend eine Entscheidung bzgl. Zahlen und/oder Nichtzahlen zu treffen. Abgesehen davon wäre es interessant zu erfahren, von welchem Abmahner Sie abgemahnt wurden und wegen welchem Titel. |
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| | # 3 |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Ich glaube nicht, dass Herr Eikmeier wirklich eine Abmahnung erhalten hat. Sieht ehr nach einer Glosse bzw. sogar fast schon nach einer Satire aus. Könnte allerdings auch als Erstinformation für Neuabgemahnte gedacht sein, dann allerdings schon recht merkwürdig. Ich als wirklich Abgemahnte fühle mich da ehr mit auf die Schippe genommen.
__________________ Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion "Quis qustodiet ipsos qustodes?" |
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Die Antwort auf die entsprechende Frage erscheint mir derzeit noch zu anstrengend. | |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich hatte Sie doch nach Ihrer Meinung zu dem Posting gefragt, weil Sie das Posting ja schon kommentiert hatten, den Kommentar aber wieder gelöscht hatten. Da haben Sie mir als Grund geschrieben. Ihre Kritik sei "zu wenig substantiiert". Daraufhin hatte ich nachgefragt, was Sie denn stört. Beantwortet haben Sie meine Nachfrage nicht. |
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| | # 11 | |
| Threadstarter Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 29.10.2009 um 23:11:01----- Gut, ich gebs auf. | |
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| | # 12 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
![]() Zitat:
Wir sollten speziell geschulten Forenmitgliedern ihren eigenen Thread widmen. Das könnte Kollegen "anlocken", die heiße Tipps oder Anderes von sich geben. Spätestens seit ich hier bin, habe ich das Sprichwort: "Wer den Schaden hat,..." zu schätzen gelernt. | ||
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| | # 13 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| hätte besser gepasst ..... YouTube - Westernhagen - Wieder hier 1998 Zitat:
gibt es ihrer meinung wirklich nur die 2 moeglichkeiten? und nein, ich frage jetzt nicht als mandant | |
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| | # 16 | |
| Threadstarter Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Die Datei ist über den Anschluss hochgeladen worden oder sie ist es nicht. Im ersten Fall gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder der Anschlussinhaber war es selbst, oder ein Dritter. Meine Einleitung beschreibt eigentlich nur den Sinn einer Abmahnung: sie soll im Fall einer wirklichen Rechtsverletzung ein Gerichtsverfahren vermeiden. Zurück zu den Möglichkeiten. Wenn die Datei nicht über den Anschluss geladen worden ist, dann wäre es einzig und allein richtig und gerecht, wenn man als Anschlussinhaber weder eine Unterlassungserklärung abgibt, noch bezahlt. Wenn der Anschlussinhaber selber geladen hat, dann sollte er auch dafür einstehen. Das Problem hier ist doch, dass meistens der Anschlussinhaber bezahlt, obwohl er selbst mit der Sache nichts zu tun hat. Abgesehen natürlich von der Tatsache, dass er den Anschluss angemietet hat. Also gibt es eigentlich drei Fälle, die man dann noch aufgliedern kann. Soweit die Theorie. In der Praxis scheuen die meisten Anschlussinhaber aus Kostenfründen davor zurück, einen Unterlassungsprozeß zu führen, auch wenn sie sicher sind, dass über ihren Anschluss nichts geladen worden ist. | |
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| | # 18 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Ja, ja, immer diese B-Seiten. Nachdem sich ihr Internetanschluss nun endgültig als Schlagerfan geoutet hat, kann ich nur noch einmal an die Worte von Herrn Michalk erinnern: "Wir erhöhen die Verfahrensmenge bewusst. Jeder soll jemanden kennen, der schon einmal verklagt wurde. Dabei wollen wir niemanden wirtschaftlich ruinieren und passen die Vergleichssumme den jeweiligen Lebensumständen an" (Quelle) Es bleibt zu hoffen, dass der Vergleichsbetrag im Rahmen der üblichen Forderung liegt und der Abmahner nicht zufällig auf die Empfängeradresse geachtet hat. |
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| | # 19 | |
| Threadstarter Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
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