Auch wenn Urheberrechtsverletzungen strafbar sind und dem Rechteinhaber
,unter bestimmten Umständen, einen Schaden zufügen können, darf man hier nicht alles generalisieren.
Ein Lied öffentlich zugänglich zu machen, das tagtäglich durch sämtliche
Radiostationen sowieso öffentlich zugänglich ist, kann meines Erachtens zu keinen Schäden führen, außer, dass dafür irgendeine arme Sau 450 zahlen soll!
Warum verfolgen eigentlich vorwiegend oder ausschließlich Rechteinhaber
Urheberrechtsverletzungen, die unverkäuflichen Schrott produzieren ?
Lars Ulrich (METALLICA) über Urheberrechtsverletzungen heute:
"Ich habe mir neulich unser aktuelles Album kostenlos aus dem Netz
geladen. Das war ganz schön strange."
Lars Ulrich hat trotzdem keine Abzockanwälte beauftrag, diese Urheberrechtsverletzung
zu verfolgen ! Warum nicht ? Ganz einfach, weil er weiß, dass die Filesharer, die
sein Album anbieten oder downloaden, es entweder schon gekauft haben oder es
ohnehin (kein Geld) nicht kaufen könnten. Warum sollte er nicht südafrikanischen Slumkindern ermöglichen, seine Musik zu hören ?
Da er weiß, dass die beschissene Produktionfirma die Original-CD wieder einmal, ohne sein Einverständnis, mit einem Kopierschutz versehen hat, müssen sich seine Fans die MP3-Dateinen aus dem Netz besorgen, sonst können sie ja ihre rechtmäßig
erstandene Musik, nie auf ihren MP3- Playern abspielen.
Nur einmal zum Nachdenken Peter !
Gruß
Flesh_Storm
Hallo Flesh,
jetzt lasse ich mich doch hinreißen, nur um das so nicht stehen zu lassen:
1. Die Radiostationen zahlen dafür pro Titel nicht wenig an die GEMA
2. Man konnte schon vor 10 Jahren legal vom Radio auf Kassette aufnehmen oder vom Schulfreund eine CD ausleihen und kopieren, trotzdem sind die Umsätze mit Tonträgern nicht um 50-70% eingebrochen, wie jetzt. Außerdem gibt's dafür Abgaben auf die Geräte und Medien, die man beim Kauf mitbezahlt, die ebenfalls über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber fließen.
3. Wenn jedoch darüber hinaus das freie und anonyme weltweite Tauschen über Filesharing endgültig legalisiert würde, wären in Zukunft alle kostenpflichtigen Angebote tot und das Urheberrecht für den kümmerlichen Rest nicht mehr erforderlich. Die Studien, die das Gegenteil behaupten, haben lediglich festgestellt, dass, wer mehr gezogen wird, auch mehr Tonträger verkauft, na toll. Das gilt doch offensichtlich nur, solange noch Leute nicht filesharen und stattdessen Tonträger kaufen, und sei es nur wegen der Qualität. Aber Tonträger werden bald nicht mehr gebraucht und die Musik-CD ist eine Technik von gestern.
Endgültig letzte Grüße
Peter Nümann
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23.10.2009, 14:14
#
62
schnorkelbock
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Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
Ich muß gestehen, es fiel mir irgendwie schwer, für Jemanden der mir wegen einer angeblichen (!) Urheberschutzrechtsverletzung ans Geld will, den DANKE button zu drücken. Allerdings war das eigentlich nur konsequent.
Und ich werde jetzt nicht wiederholen, warum ich das so sehe.
Das hat RA Nümann trefflich getan.
Werter RA Nümann, ich nehme es ihnen persönlich übel, daß Sie mich für etwas verantwortlich und schließlich auch haftbar machen wollen, was ich in keinster Weise zu vertreten habe. Notfalls werden wir das vor Gericht auskämpfen müssen.
Persönlich übelnehmen - und persönlich WERDEN sind aber 2 Paar Schuhe.
In diesem Sinne
Ein schönes Wochenende
K.
__________________ <<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>>
<<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>>
23.10.2009, 14:18
#
63
Rincewind
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: Ankh-Morpork
Beiträge: 14
@peter_nürmann
Vielleicht würde es helfen, wenn sie einmal zur, meiner Meinung nach, zentralen Frage des ganzen Abmahntralalas Stellung nehmen würden:
Nämlich warum sie sofort mit dem Holzhammer sprich horrenden Geldforderungen auftreten und sofort gewerbliches Ausmass unterstellen, anstatt eine Abmahnung dafür zu benutzen, für das sie eigentlich gedacht ist, nämlich dem Abzumahnenden mit einem einfachen Mittel klarzumachen, dass er hier etwas Falsches tut, welches er sofort einzustellen hat, entweder, indem er das Filesharing bleiben lässt, oder indem er dafür sorgt, das jemand anderer es über seinen Anschluss tut.
Und hierbei würden sicher sagen wir mal 200 Euro als Strafe oder besser als Kostenerstattung und Honorar ausreichen. Denn dann würden sicherlich die wenigsten hier noch 'Abzocke' schreien, sondern die Abmahnung annehmen und entsprechend reagieren.
So, wie die Abmahnwellen von ihnen und ihren Kollegen gegenwärtig betrieben werden, bleibt die ganze Sache eher kontraproduktiv und erzeugt doch nur Widerstand. Und jede Menge negative Emotionen sowohl ihnen als auch ihren Mandanten gegeüber.
Wieder einmal stellt sich die Frage:
Muss ich etwas tun, nur weil ich es kann/darf?
In ihrem Fall also:
Muss ich sofort Hunderte von Euros fordern und mit Urteilen drohen, nur weil die derzeitige Rechtslage es zulässt ?
Schiesse ich so nicht über das Ziel hinaus?
Erreiche ich nicht mehr Verständnis. wenn ich etwas moderater an die Sache herangehe?
Ich beziehe mich hier natürlich nur auf die Fälle, bei denen es um ein oder zwei Lieder/Filme/Alben geht, so wie sie hier im Thread vertreten sind. Power-Sharer stehen natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Schliesslich, um auf dem beliebten Vergleich mit der StVO zurückzugreifen, bekomme ich auch nicht gleich den Führerschein abgenommen, wenn ich zu schnell gefahren bin. Dann schneit mir bei ersten Mal die Abmahnung in Form einer angemessenen Geldstrafe und entsprechender Punktezahl in Flensburg ins Haus. Und darüber beschwert sich ja auch keiner, sondern fährt fürderhin vorsichtiger (allerdings gibts auch hier, wie überall, natürlich Unverbesserliche).
23.10.2009, 14:43
#
64
Ansgar
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Lars Ulrich hat trotzdem keine Abzockanwälte beauftrag, diese Urheberrechtsverletzung zu verfolgen !
Künstler, die bereits seit Jahren im Geschäft sind, Künstler, die normal geblieben sind, werden das auch nicht machen. 1. haben sie (meist) schon ihr Geld verdient. Und ob eine Madonna nun 350 oder 450 Millionen Dollar "schwer" ist, interessiert sie vermutlich nicht wirklich. Möchgernrapper, die ihre Fans auf offener Straße anmachen, die ihren Namen als Marke schützen lassen, die haben es nötig Geld zu verdienen. Auf welche Weise auch immer. Oder erfolglose Ex-Rapper, die sich nun "digital" betätigen.
Zitat:
... anstatt eine Abmahnung dafür zu benutzen, für das sie eigentlich gedacht ist, nämlich dem Abzumahnenden mit einem einfachen Mittel klarzumachen, dass er hier etwas Falsches tut, welches er sofort einzustellen hat, entweder, indem er das Filesharing bleiben lässt, oder indem er dafür sorgt, das jemand anderer es über seinen Anschluss tut.
Richtig ist, dass ein RA / RI / Logger erst einmal nicht weiß, von wem eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. (Gesetzlich) Richtig ist auch, diese in irgendeiner Art und Weise zu "verfolgen." Aber nicht auf die Art und Weise, dass gleich Existenzen bedroht werden. Wir leben nicht im Mittelalter. Und "Dieben" wird heute nicht mehr die Hand abgehackt.
Der Witz bei dem Gejammer der Musikindustrie: "Ich" habe das Recht auf die Privatkopie, darf also Musik auch aus Internetradios aufnehmen / auf meiner Festplatte speichern. Mit ein wenig Aufwand bastele ich mir so "meine" Kopie des neusten Albums von Künstler Singer Songwriter. Und das völlig legal. Kaufen werde ich es mir dank des Kopierschutzes nicht. Vielleicht sollten die Labels diesen Fakt auch bei ihrem Geheule einräumen. Dann sieht die Sache mit dem "bösen Filesharer", der den Umsatz einbrechen lässt, plötzlich ganz anders aus.
23.10.2009, 14:56
#
65
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Nice try
Boahhh, möchte echt kein Anwalt sein....
Ich bin sicher, dass diese Gefahr wegen der Zugangserfordernisse zum Anwaltsberuf eher theoretischer Natur ist.
23.10.2009, 15:00
#
66
Ansgar
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Ich bin sicher, dass diese Gefahr wegen der Zugangserfordernisse zum Anwaltsberuf eher theoretischer Natur ist.
Wieso? Ist es Studenten gesetzlich verboten "boahhh" zu sagen?
23.10.2009, 15:03
#
67
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Ich bin sicher, dass diese Gefahr wegen der Zugangserfordernisse zum Anwaltsberuf eher theoretischer Natur ist.
[War natürlich nicht an die anwesenden und mitlesenden Anwälte gerichtet.]
PS: Kann man auch hier kurz machen. Ich werde jetzt hoffentlich am Wochenende die Abrechnung für eine ordentliche und erfolgreiche Verteidigung an einem bekannten Filesharing-Gerichtsstand bekannt geben. Wir werden mit 17 Arbeitsstunden des RAs [x300€] und 78 Arbeitsstunden des illegalen Prozeßbegleiters rechnen müssen. [Von den 78 AS sind 12 hochwertig und prozeßentscheidend, daher mit 150€ zu werten. Der Rest mit kostendeckend mit 35€ - eher betreuerische Handlungen]
Wir werden jetzt 9.210€ als Verdienst unserem geistigen Bankkonto gutschreiben.
Dafür kann man sein Gewissen schon mal über Bord werfen, gell Herr Nümann.
Das ist zwar einer der eher harmlosen Beiträge hier, wenn man jedoch diskutieren möchte und erwartet, vom Diskussionspartner ernst genommen zu werden, dann finde ich solche Äßerungen ziemlich niveaulos.
Herr Nümann ist Rechtsanwalt und als solcher seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dessen Interessen wahrzunehmen. Gewissenlos wäre es, wenn er es nicht täte.
Man kann die Filesharing - Sachen rechtspolitisch sehen, wie man will. Im Augenblick ist es geltende Rechtslage, dass man mit den urheberrechtlich geschützten Werken Dritter eben nicht öffentlich hausieren gehen darf. Punkt.
Wenn man es dennoch tut und erwischt wird, dann ist der Versuch, andere für die eigene Dusseligkeit verantwortlich machen zu wollen, schlicht primitiv.
Die eigentlich hier ansonsten eher sachlich stattfindende Diskussion beginnt Formen wie im Gulliboard anzunehmen.
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 14:09:11-----
[War natürlich nicht an die anwesenden und mitlesenden Anwälte gerichtet.]
Einen Doktortitel kann man erst erwerben oder auch kaufen, wenn man die vorherigen Zugangserfordernisse erfüllt hat. Selbiger Titel ist also kein Zugangserfordernis zum Beruf des Rechtsanwaltes. Im Gegenteil. Promovieren kann man bereits nach dem ersten Staatsexamen. Um Anwalt zu werden, benötigt man allerdings keinen Doktortitel, aber ein zweites Staatsexamen.
Sagte die Blondine zu ihrem Doktorvater: "Wer nach dem Dritten Semester seinen Doktor noch nicht hat, muss ihn selber machen."
23.10.2009, 15:10
#
69
Peter_Nümann
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von Rincewind
@peter_nürmann
Vielleicht würde es helfen, wenn sie einmal zur, meiner Meinung nach, zentralen Frage des ganzen Abmahntralalas Stellung nehmen würden:
Nämlich warum sie sofort mit dem Holzhammer sprich horrenden Geldforderungen auftreten und sofort gewerbliches Ausmass unterstellen, anstatt eine Abmahnung dafür zu benutzen, für das sie eigentlich gedacht ist, nämlich dem Abzumahnenden mit einem einfachen Mittel klarzumachen, dass er hier etwas Falsches tut, welches er sofort einzustellen hat, entweder, indem er das Filesharing bleiben lässt, oder indem er dafür sorgt, das jemand anderer es über seinen Anschluss tut.
Und hierbei würden sicher sagen wir mal 200 Euro als Strafe oder besser als Kostenerstattung und Honorar ausreichen. Denn dann würden sicherlich die wenigsten hier noch 'Abzocke' schreien, sondern die Abmahnung annehmen und entsprechend reagieren.
So, wie die Abmahnwellen von ihnen und ihren Kollegen gegenwärtig betrieben werden, bleibt die ganze Sache eher kontraproduktiv und erzeugt doch nur Widerstand. Und jede Menge negative Emotionen sowohl ihnen als auch ihren Mandanten gegeüber.
Wieder einmal stellt sich die Frage:
Muss ich etwas tun, nur weil ich es kann/darf?
In ihrem Fall also:
Muss ich sofort Hunderte von Euros fordern und mit Urteilen drohen, nur weil die derzeitige Rechtslage es zulässt ?
Schiesse ich so nicht über das Ziel hinaus?
Erreiche ich nicht mehr Verständnis. wenn ich etwas moderater an die Sache herangehe?
Ich beziehe mich hier natürlich nur auf die Fälle, bei denen es um ein oder zwei Lieder/Filme/Alben geht, so wie sie hier im Thread vertreten sind. Power-Sharer stehen natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Schliesslich, um auf dem beliebten Vergleich mit der StVO zurückzugreifen, bekomme ich auch nicht gleich den Führerschein abgenommen, wenn ich zu schnell gefahren bin. Dann schneit mir bei ersten Mal die Abmahnung in Form einer angemessenen Geldstrafe und entsprechender Punktezahl in Flensburg ins Haus. Und darüber beschwert sich ja auch keiner, sondern fährt fürderhin vorsichtiger (allerdings gibts auch hier, wie überall, natürlich Unverbesserliche).
Alles schon gesagt,
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann
Hallo Herr Dr. Eikmeier,
vielen Dank erst mal für die sachliche Argumentation, der ich mich im Kern gar nicht verschließe. Sie haben auch völlig Recht, dass bei den Anschlussinhabern, die selbst nicht Täter sind, die Einzelfallgerechtigkeit leicht auf der Strecke bleibt.
Ich wäre hier durchaus kulant - allerdings nur in dem Rahmen, in dem ich als Anwalt meiner Mandanten überhaupt Ermessen ausüben kann. Das Problem ist aber vor allem, die Fälle zu identifizieren, bei denen eine Haftung billigerweise verneint werden muss, denn natürlich werden wir hier angelogen, dass sich die Balken biegen. Meine Erfahrung ist leider, dass auch die möglicherweise redlichen Familienväter auf die Anforderung einer detaillierten Schilderung der Einzelheiten und Lieferung von Belegen nicht positiv reagieren. Wir haben dann keine andere Chance, als die Fälle zu Gericht zu treiben und bekommen dann erst "in letzter Sekunde" entweder das übliche Versäumnisurteil oder einen Sachverhalt präsentiert, der tatsächlich rechtlich schwierig zu beurteilen ist. Da das Verfahren dann schon läuft, Kosten entstanden sind und jede Klagerücknahme in Foren wie hier bejubelt wird, ergeben sich dann Sachzwänge, die zu Lasten beider Seiten gehen. Das wird auch der Hintergrund der Sachde in Frankfurt gewesen sein.
Der Slogan "Turn Piracy into Profit" stammt übrigens nicht von uns und auch nicht von unserem Dienstleister. Trotzdem sehe ich die Priorisierung der finanziellen Ansprüche als reine Folge aus der Natur der Sache. Leider ist es auch bei uns so, dass wir finanzielle Forderungen durchsetzen *müssen*, um die Kosten der Ermittlung und Rechtsverfolgung zu decken. Ein "Schwarzfahrer-Ticket" von 100 würde nicht einmal die Kosten der Ermittlung decken, geschweige denn die Anwaltskosten. Wenn bei die im Moment regelmäßig durchgesetzten Beträgen so hoch sind, dass*ein Teil* des eingenommenen Schadensersatzes nicht zur Refinanzierung gebraucht wird und als "Profit" in die Taschen der Rechteinhaber fließt, ist das letztlich auch nur die Kompensation inzwischen über Jahre hingenommener massiver Gewinneinbrüche bei den Rechteinhabern.
Beste Grüße
Peter Nümann
und mein Angebot war, die von princess gesammelten Fragen zu beantworten, wie geschehen.
Peter Nümann
23.10.2009, 15:16
#
70
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Die eigentlich hier ansonsten eher sachlich stattfindende Diskussion beginnt Formen wie im Gulliboard anzunehmen.
Dem stimme ich zu, da ist was Wahres dran !
23.10.2009, 15:20
#
71
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann
Alles schon gesagt,
Sicher. Das ist auch der Grund für meine längeren Zeiten der Enthaltsamkeit hier.
Nur wenn ich manchen Unsinn hier lese und dann noch diese primitiven unterschwelligen Drohungen mit dem Besuch von Schlägertrupps lese, dann steigt mein Blutdruck und ich lasse mich zu Antworten hinreißen.
Ich kämpfe für meinen Mandanten, das sehe ich als meine Verpflichtung und ich mache das gern. Mein Job macht mir Spaß. Ich argumentiere auch hart in der Sache, aber ich halte es ebenso für unnötig, persönliche Angriffe zu starten.
Und an diejenigen gerichtet, die etwas gegen die kostenpflichtige Beauftragung eines Rechtsanwaltes haben: Es gibt da eine ganz einfache Lösung. Beauftragt keinen. Das kann doch jeder selber entscheiden.
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 14:32:47-----
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm
@Ichse,
ja der Kalle ist einer von ganz vielen Bikern, die nur aus reinem Gaudi die Lederjacken mit den Pistolentaschen tragen. Meistens sind die ja auch ganz harmlos und tragen den Senioren in der Nachbarschaft die Einkaufstaschen in den vierten Stock. Womit die ihr Geld verdienen interessiert doch genauso wenig irgend eine Behörde, wie die Sachen mit denen Anwälte ihr Geld verdienen. Diese Rocker sind doch im Grunde genommen alles nette Kerle, die sich nur für ihre Harley interessieren.
Na gut, der eine oder Andere hat einen guten Riecher für gute Geschäfte oder ein paar Mäuschen laufen, aber das ist doch ganz normal.
Ich habe aber auch von denen gehört, dass sie ein großes Interesse daran bekunden, Abmahnanwaltsschutzpakete an die Abmahnanwälte zu verkaufen. Im Frühjahr ist doch Karlsruhe für ein Bikertreffen der geeignetste Ort, schon allein des milden Klimas wegen.
Gruß
Flesh_Storm
Ja, das stimmt. Das sagen meine tschetschenischen Mandanten auch immer.
Es tut mir leid, aber solange derartige Beiträge hier unbeanstandet im Forum stehen bleiben, ist für mich die Diskussion hier beendet. Das ist weder lustig noch der Information in der Sache dienlich.
23.10.2009, 15:45
#
72
Twilight
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
Zitat:
Zitat von Ansgar
Dumm nur, dass kein Abgemahnter im gewerblichen Ausmaß tätig ist. Dieser unglücklich formulierte Gesetzestext wird von den Kanzleien lediglich zur Aushebelung der 100 Euro Deckelung benutzt.
so änlich habe ich es eben per PN erklärt bekommen aber natürlich in Auslegung auf derer die Abmahnen so wie du schön beschrieben hast Ansgar!
Zitat:
Die Formulierung "gewerbliches Ausmaß" im Gesetz ist unglücklich, der Gesetzgeber wollte explizit lediglich Bagatellfälle ausschließen, aber die Verfolgung von Filesharing-Fällen ermöglichen. Im Filesharing gibt es aber kein "Gewerbe", weil es auf einem völlig anderen (Tausch-)Prinzip beruht. Also machen die Gerichte das "gewerbliche Ausmaß" völlig zu Recht nicht an der Gewerblichkeit, sondern am Ausmass fest. Wenn die Tathandlung in einer Weise in das Recht eingreift, die vom Ausmaß her einem Eingriff durch einen gewerblichen Raubkopierer gleich kommt, ist das "gewerbliche Ausmaß" gegeben. Damit sind alle Filesharing-Fälle erfasst, die den Upload (=öffentliches verfügbarmachen) gewerblich verwertbare Produkte betreffen, und wir mahnen nur wegen Musiktiteln ab, die aktuell in relevanten Stückzahlen verkauft werden.
Zitat ende!
__________________ XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
23.10.2009, 15:46
#
73
3111
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Sicher. Das ist auch der Grund für meine längeren Zeiten der Enthaltsamkeit hier.
Nur wenn ich manchen Unsinn hier lese und dann noch diese primitiven unterschwelligen Drohungen mit dem Besuch von Schlägertrupps lese, dann steigt mein Blutdruck und ich lasse mich zu Antworten hinreißen.
Ich kämpfe für meinen Mandanten, das sehe ich als meine Verpflichtung und ich mache das gern. Mein Job macht mir Spaß. Ich argumentiere auch hart in der Sache, aber ich halte es ebenso für unnötig, persönliche Angriffe zu starten.
Und an diejenigen gerichtet, die etwas gegen die kostenpflichtige Beauftragung eines Rechtsanwaltes haben: Es gibt da eine ganz einfache Lösung. Beauftragt keinen. Das kann doch jeder selber entscheiden.
ist wirklich schon alles gesagt?
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann
Die Einlassung zurückzuhalten, bis wir klagen, ist jedenfalls keine Lösung, denn selbst wenn wir die Klage dann zurücknehmen, würden wir beantragen, Sie wegen der zu späten Mitteilung der relevanten Tatsachen zur Kostenerstattung zu verurteilen. Das gilt sogar, wenn sich herausstellen sollte, dass die Tat gar nicht über Ihren Anschluss erfolgt sein kann, wir dies aber nur mit Ihrer Einlassung feststellen konnten. Es gibt tatsächlich (das Forum wird jetzt aber aufschreien!) eine Haftung auf Treu und Glauben aus dem "Abmahnverhältnis", aus der man solche Ansprüche auf Mitteilung relevanter Tatsachen herleiten kann.
Peter Nümann
gilt denn der grundsatz nach treu und glaube nur fuer den abgemahnten? wie ist es nun mit der zuverlaessigkeit der selbsternannten ermittlungsfirmen und deren eingesetzte software, deren aufwand der abgemahnte fuerstlich entlohnen darf? werden diese ermittlungen vor der abmahnung ueberprueft? warum darf der groesste dt. provider teile der beweismittel vernichten, mit denen sich der abgemahnte verteidigen koennte?
Zitat:
Zitat von Ansgar
- gab es nun endlich die (Standard)Antwort. Sprich die "T-Com" weiß von nichts mehr, da die Daten eines möglichen Vorgangs bereits gelöscht worden sind. D.
gesagt wurde viel - doch zu welchen zweck und mit welcher aussagekraft?
ihre restliche aussage stimme ich allerdings zu.
23.10.2009, 15:54
#
74
Twilight
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Herr Nümann ist Rechtsanwalt und als solcher seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dessen Interessen wahrzunehmen. Gewissenlos wäre es, wenn er es nicht täte.
Man kann die Filesharing - Sachen rechtspolitisch sehen, wie man will. Im Augenblick ist es geltende Rechtslage, dass man mit den urheberrechtlich geschützten Werken Dritter eben nicht öffentlich hausieren gehen darf. Punkt.
[/COLOR][/SIZE]
darum gehts hier garnicht! Sondern darum das eine Gesetzteslücke zugunsten der Abmahner und zu Nöten der Abgemahnten ausgenutzt wird und dagegen wehren wir uns!
Ist das so schwer zu verstehen?? oder habt ihr RA´s einfach nur weil ich das RECHT studiert habt auch dadurch gleich immer das "Rechthaben" auf eurer Seite??
ich denke nicht...
den Recht haben und Recht sprechen sind 2 paar Stiefel
__________________ XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
23.10.2009, 16:00
#
75
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Twilight
das eine Gesetzteslücke zugunsten der Abmahner und zu Nöten der Abgemahnten ausgenutzt wird und dagegen wehren wir uns!
Es gibt keine Gesetzeslücke. Das Urheberrechtsgesetz ist bewußt so gestaltet worden.
Zitat:
den Recht haben und Recht sprechen sind 2 paar Stiefel
Vor Gericht bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern eine Entscheidung. Die basiert nicht unbedingt darauf, was Sie für gerecht halten, sondern eher darauf, was die Rechtslage so hergibt.
23.10.2009, 16:01
#
76
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 306
Zitat:
Zitat von Eikmeier
..................Und an diejenigen gerichtet, die etwas gegen die kostenpflichtige Beauftragung eines Rechtsanwaltes haben: Es gibt da eine ganz einfache Lösung. Beauftragt keinen. Das kann doch jeder selber entscheiden.
..........
Hört sich irgendwie auch nicht besser an als: "Hier schreibt ein Klientel, dass sich weder einen Anwalt leisten kann, noch vernünftigen Argumenten zugänglich ist." Ich glaube es gibt hier jede Menge User die sich durchaus einen Anwalt leisten können. Allerdings ist ist es sehr schwer einzusehen, wenn man sich keiner Schuld bewußt ist dafür zu bezahlen, dass man bestenfalls mit einem Vergleich herauskommt. Letztendlich ist es dann nämlich egal wen man bezahlt, den Abmahnanwalt oder den eigenen Anwalt. Die meisten Leute hier dürfte es einfach nur sauer machen, dass sie bei diesem Abmahnwahn sämtlichen Anwälten geradezu hilflos ausgeliefert sind. Dieses Geflirte zwischen den hier schreibend Anwälten trägt sicher auch nicht gerade dazu bei Vertrauen in unserer Rechtssystem zu behalten.
Warum zweifeln nur eine Handvoll verteidigende Anwälte überhaupt die Rechtmäßigkeit dieses ganzen Wahnsinns an? Nach dem Bekanntwerden der Geschäftsidee von DigiRights müsste es jetzt doch endlich mal möglich sein, das Pferd von hinten aufzusatteln.
Ich finde Drohungen und Beleidigungen auch völlig fehl am Platze, allerdings finde ich hier auch einen Abmahnanwalt fehl am Platze und kann es nachvollziehen, das einige alleine die Anwesenheit als Provokation empfinden, denn was könnte sonst für ein Sinn und Zweck dahinterstehen??
Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion
"Quis qustodiet ipsos qustodes?"
23.10.2009, 16:03
#
77
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von 3111
gesagt wurde viel - doch zu welchen zweck und mit welcher aussagekraft?
Herr Nümann kann hier nur unter Beachtung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung hinsichtlich der einzelnen Mandate antworten. Er hat das sehr ausführlich getan. Ich hätte mich an seiner Stelle wahrscheinlich nicht so weit aus dem Fenster gelegt. Immerhin riskiert er, dass ihm ein Mandant das ankreidet, auch wenn er sich rechtlich einwandfrei verhalten hat.
Ansonsten werde ich mich jetzt hier zumindest solange wieder verabschieden, wie diese Drohungen im Forum verbeliben. Ich wollte nur Ihre Anfrage nicht ignorieren.
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 15:13:33-----
Zitat:
Zitat von Drachenlady45
Hört sich irgendwie auch nicht besser an als: "Hier schreibt ein Klientel, dass sich weder einen Anwalt leisten kann, noch vernünftigen Argumenten zugänglich ist."
Verzeihung, aber da drehen Sie mir das wort auf der HTML - Seite herum. Ich darf da mal zitieren, worauf ich mich bezogen habe:
Zitat:
Zitat von Bocki2000
Und selbst die Vergleichsanwälte mit ihren Abmahnschutzpaketen(wer weiß was noch alles für ´´Produkte´´ in dieser schwarzen Zeit kommen) und die aus diesem Leid hier auch noch überzogenen Profit schlagen wollen wissen ganz genau das es bei ca.95-97% aller Abgemahnten zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird(Erklärung oben).
Wenn derjenige meint, sein Anwalt wolle aus seinem Leid überzogenen Profit ziehen, so soll er auf die Beauftragung eines solchen verzichten, aber nicht mit pubertären Vorwürfen kommen.
Sein Leid besteht vornehmlich darin, dass er eine Rechtsverletzung begangen hat, für die er - oder schlimmer, der nicht beteiligte Anschlussinhaber - jetzt bezahlen muss. Der überzogene Profit (wahrscheinlich weiß der Poster noch nicht einmal, was das ist) besteht dann in dem Honorar, das selbstverständlich fällig wird, wenn man einen eigenen Berater beauftragt. Wer sich das nicht leisten kann, dem steht Beratungs- und ggf. Prozeßkostenhilfe zur Verfügung.
Diejenigen Personen meine ich, wenn ich sage, sie mögen auf die Beauftragung eines eigenen Anwaltes verzichten. kein Geld zu haben, kann in den heutigen Zeiten jedem passieren. Da wäre ich der letzte, der darüber spottet.
23.10.2009, 16:59
#
78
Twilight
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Es gibt keine Gesetzeslücke. Das Urheberrechtsgesetz ist bewußt so gestaltet worden.
Vor Gericht bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern eine Entscheidung. Die basiert nicht unbedingt darauf, was Sie für gerecht halten, sondern eher darauf, was die Rechtslage so hergibt.
das sehe ich nicht so, den egal ob ich abgemahnt werde WEIL ich was getan habe oder abgemahnt werde WEIL die IP falsch/Fehlerhaft war oder ich als Störer haftbar gemacht werden soll, ist die Gesetzeslücke eben falsch gestaltet worden WEIL es RA´s eben dazu benutzen die 100.-€ Deckelung auszuhebeln und das wurde hier schon mehrfach angerissen aber jeder RA hier im Forum umgeht das schön geflissendlich.
und zu der Aussage von Bocki2000 zu den Anmahnschutzpaketen gebe ich ihm recht, weil ohne die Abmahnwelle gäbe es solch einen "Bedarf" der Pakete garnicht!
aber egal wie oft man hier noch dieses Thema postet bleibt es doch beim Alten:
Der RA hat Recht, wir sind die doofen und alle dürfen zahlen, egal ob zu Recht oder Unrecht, was zählt ist der Schnelle Rubel ohne Rücksicht auf die Belange/Situation der Geschädigten, wie sie eventuell nicht wissen wie sie das beweisen oder belegen können das es nicht sie waren, darauf geht ja hier auch kein RA ein.
Und auch wegen einem Song die hohen Kosten ganz zu schweigen, überzogen sind.
Mir Reicht das Thema hier langsam weil ihr RA´s es euch doch eh nur schön redet.
Den wirklich betroffenen hilft das ( Sorry) Gelaber eh nicht...
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 16:06:31-----
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Sein Leid besteht vornehmlich darin, dass er eine Rechtsverletzung begangen hat, für die er - oder schlimmer, der nicht beteiligte Anschlussinhaber - jetzt bezahlen muss.
woher wissen die das? Beweise? eine Fälschbare Logg-IP von einem Logg-Proggi ausgedruckt aufm Bürodrucker ?
Adressdaten der Telekom oder anderer Provider? ( Die Falsch sein können)
Das ist das was nicht sein kann!
Sie wollen mit Beweisen die man fälschen kann, klagen.
Dann nehmen wir dann also einen Photoshop etc...pp.. und fälschen unsere Routerloggs? oder wie?
Es ist ja auch um sovieles Schwerer die großen Fische zu jagen die sich tatsächlich an Filesharing und Internetpiraterie ne goldene Nase verdienen und das kostet halt viel Geld und viel Zeit, da ist es einfacher
die kleinen Fische zu jagen, denn Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist....
__________________ XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
23.10.2009, 17:14
#
79
Flesh_Storm
Gastposter
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Ja, das stimmt. Das sagen meine tschetschenischen Mandanten auch immer.
Es tut mir leid, aber solange derartige Beiträge hier unbeanstandet im Forum stehen bleiben, ist für mich die Diskussion hier beendet. Das ist weder lustig noch der Information in der Sache dienlich.
Es tut mir leit, aber man muss schon mächtig paranoid sein, um aus dem von Ihnen zitierten Text, eine Bedrohung ableiten zu können.
Falls Sie die Güte hätten, einmal darzulegen, worin Sie eine Bedrohung für Herrn Nümann sehen, könnte man darüber diskutieren. Aber solange es nur um die Charakterisierung einer frei erfundenen Person geht, lasse ich Sie in Ihrem Verfolgungswahn allein, da ich Ihrem Psychiater nicht vorgreifen möchte.
Ihre tschetschenischen Mandanten können mir mal die Pupe schmatzen.
Hochachtungsvoll
Flesh_Storm
23.10.2009, 17:17
#
80
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Einen Doktortitel kann man erst erwerben oder auch kaufen, wenn man die vorherigen Zugangserfordernisse erfüllt hat. Selbiger Titel ist also kein Zugangserfordernis zum Beruf des Rechtsanwaltes. Im Gegenteil. Promovieren kann man bereits nach dem ersten Staatsexamen. Um Anwalt zu werden, benötigt man allerdings keinen Doktortitel, aber ein zweites Staatsexamen.
Sagte die Blondine zu ihrem Doktorvater: "Wer nach dem Dritten Semester seinen Doktor noch nicht hat, muss ihn selber machen."
Das ist im Artikel so erwähnt. Wer jedoch die Zugangserfordernisse erfüllt, kann immer noch ein ******** werden, was das Lehrstück des Beispiels ist, wenn jemand sagt: "Ich bin mir sicher, dass sie die Zuganserfordernisse nicht erfüllen", ist dies nichts sagend über die Qualifakationsbreiten derjenigen, die die Zugangserfordernisse erfüllen.
PS: "Experte" kann man auch ohne den institutionellen Durchlauf werden.
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 16:27:40-----
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Es tut mir leid, aber solange derartige Beiträge hier unbeanstandet im Forum stehen bleiben, ist für mich die Diskussion hier beendet. Das ist weder lustig noch der Information in der Sache dienlich.
Ich hatte bereits das Vergnügen, aufgrund "anwaltlicher Aktionen" eine Staatsanwaltschaft um Beförderung der damaligen Angelegenheit zu bitten, da versucht wurde massiver Druck gegen meine Person aufzubauen. [Und im Übrigen auch auf andere, incl. vertragliche Lösch- und Schweigepflichten unter Kostenandrohung, Androhung von staatlicher Gewalt.] Ich kenne sogar Leute aus der "Szene", die sich jahrelang nicht trauten [......]
Ich finde dagegen sollte man Beiträge in Foren nicht aufrechnen.
PS: Soll ich Ihnen den Schriftsatz von RA Srocke, in dem er voluminöse Beleidigungen und schwere Vorwürfe von strafrechtlichem Belang vor einem ordentlichen Gericht gegen "gewisse Personengruppen" vom Stapel läßt kopieren? [und auch noch verloren hat]