| | # 9 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
schaust Du mal da --> Kanzlei Kimm-Tamm Zitat:
Was macht eine Kanzlei Kimm im Industriegebiet? [Briefkastenkanzlei?] | ||
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| | # 10 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Wieso vormals? [Hab ich nicht gesagt, dass sich diese Woche noch eine RAin im google-ranking.... devielbae:] Zusatzinfo: Das streigegendständliche Werk erschien bei "Silly Spits" [Edel] im Jahr 2005, wurde dann 2008 unter "Import" [Megaphone] erneut veröffentlicht und wabert nun auf einem UNIVERSAL-Sampler von 2009 herum. Vorher wurde es, da noch unbekannt auf MuschiTunes und Subliminal veröffentlicht. Und jetzt geht ihms Geld aus....
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| | # 12 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Wer sonst [w] hat dort entsprechende Qualitäten? Sagt doch schon der Name der Kanzlei. "Beak Law" ist nicht wie gewisse coole Frauen mit Forenbezug meinen fehlerhaft, weil es "Break Law" ... Roman Polanskis "Oliver Twist" Artful Dodger: I suppose you've been walkin so long on the beak's order? Oliver Twist: What's that? Artful Dodger: Don't you know what a beak is? Oliver Twist: It's a bird's mouth isn't it? Artful Dodger: [laughs] You are green. A beak's a magistrate, where have you been all your life? Die Dame ist nicht nur Amerikanerin, sondern hat wohl auch Humor. Ende der unnötigen Nullinformationsposterei. -----Doppelpost zusammengeführt am 9.10.2009 um 08:03:53----- Anfang der wichtigen Posterei: Es spielt keine Rolle ob man das Verhalten dieser Anwälte seltsam findet, oder nicht. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung in modizifierter Form sorgt für die engültige Klärung des Unterlassungsanspruchs. Interessant ist natürlich der [mir noch nicht] aufgeschlüsselte Betrag von 1779. Rekordverdächtig. RA-Kosten aus Streitwert 25 000 1180 incl. MwSt. Schadensersatz 500 Kosten der Auskunfteinholerei 99 Es dürfte mir schwer fallen zu glauben das ein solch hoch angesetzer Streitwert sich durchsetzen könnte. Für eine mp3, wohlgemerkt. Es wäre daher nett, wenn einer der Abgemahnten die genauen Daten, wie der Betrag 1779 zu Stande kommt hier kurz vorträgt.
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| | # 14 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Betrifft B(r)eak Law: Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv Neuer Abmahnstern entlarvt die Abmahnung als riesige Abzocke?! Tja, Geldgier zerstört halt. Nur weiter so, es ist auf jeden Fall gut wenn sich die Abmahner selbst in die Pfanne hauen.
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Das kennen wir von dem 3.000.000-Man. Deswegen eine Ergänzung nachdem ich der Mitteilung der befreundeten "Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de" in jedem Punkt der Veröffentlichung zustimme, so auch in diesem: "Mögliche Rechengrundlage: Ein Gegenstandswert von EUR 30.000,00 und einer 1,6 GG RVG VV2300." Zum Thema Schadensersatz bitte ich jemanden um nochmalige Überprüfung, da mir dieses Schreiben nicht vorliegt. Ich glaube nämlich, dass RAin Susan B. Rausch den Schadenersatz noch auf die bisherige Rechnung drauf satteln will. Steht da wirklich nix dazu? Nicht irgend so ein Satz wie: "Desweiteren stehen unserer Mandantin Schadensersatzansprüche gem. § 97 Abs.1 Satz 1 3 HS. UrhG zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs belibt ausdrücklich einem weiteren Schreiben vorbehalten.", so wies der 3-Millionen--Man gemacht hat? -----Doppelpost zusammengeführt am 9.10.2009 um 16:53:57----- How to get a google-Ranking - Part III Wie kann ich mich wehren? Musik und Videos: Ein Musikkonzern verlangt per Rechtsanwalt Unsummen für ein angeblich illegal heruntergeladenes Liedchen. Und wegen eines hochgeladenen Videos flattert eine Abmahnung ins Haus. Auf mehr als 100 Fragen zu typischen Rechtsproblemen im Internet gibt IT-Fachanwalt und COMPUTER BILD-Experte Christian Oberwetter Antworten. Als Extra-Service finden Sie 20 passende Musterbriefe in der Bildergalerie. Die Formulare sind für den jeweiligen Rechtsfall komplett ausformuliert, nur Ihre Daten müssen Sie noch einfügen. Detaillierte Auskünfte gibts zudem bei der Rechts-Hotline mittwochs von 17 bis 19 Uhr unter den Telefonnummern 040-349 603 30 und 040-349 603 31 (Ortstarif), der Rechtsanwälte Stefan G. Kramer, Susan B. Rausch und Karsten Klug. Da hat wohl, wie der Volksmund sagt, die BILD-Zeitung mal wieder den Bock zum Gärtner gemacht.
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| | # 17 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Bist Du Dir sicher? Oder meinst Du damit den Betrag "Vertragsstrafe" in der "Orginal UE", die man auf keinen Fall unterschreiben sollte. also den Betrag, den Du zusicherst, wenn Du das Vorgeworfene nochmal tust. Andererseits sind die §s "schlüssig". Man ist dann nach § 97 UrhG Abs. 1 aF, insbesondere § 97 UrhG, Abs. 2, Satz 4 vorgegangen: "Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht." Der Typ ist ja wohl "ausübender" Künstler nach § 73 UrhG und mach die [Verletzung der] Rechte nach § 78 + § 79 UrhG + § 19a UrhG geltend. 5.100 hohohohoho... PS: Bitte Vollzitat hier einstellen und prüfen, ob es sich nicht um die Vertragsstrafe handelt. Wir wollen ja nicht jemandem etwas Falsches unterstellen! @ Orchid Du erinnerst Dich sicher noch an unsere Unterhaltung "Lizenanalogie nach GEMA - 3 Monate" und das diese "Theorie" vom OLG Frankfurt stammt. Klingelt immer bei 5.100.
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| | # 18 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Achtung: Der folgende Beitrag ist despektierlich und bösartig. Damit macht man keine Abmahnung ungeschehen, mit Despektierlichkeit und Bösartigkeit. Und jetzt die offizielle Aufklärung. Die von wio genannte Zahl 5 100€ ist nur die Vertragsstrafe. Wie bereits von mir vermutet geht die abmahnende Kanzlei den Weg des 3.000.000€-Mans. Der Schadensersatz wird nicht beziffert und ist nicht im Pauschalabgeltungsbetrag enthalten. Es wäre "von einer erheblichen Schadenshöhe" auszugehen. "Mit anderen Worten die Angelegenheit kann für den Abgemahnten noch deutlich teurer werden!!!!" Noch ein kleiner Hinweis: Eine Kanzlei, die eine "erhebliche" Schadenshöhe aufgrund angeblich bereit gestellter Downloads fest stellt und danach um "Auskunft" über die Dimension der Rechtsverletzung bittet macht sich gemeinhin erstmal lächerlich. Sowas machen nicht mal ebay-Bildchen-Abmahner. Besonders peinlich ist es aber danach im Vergleichsangebot und zuvor in der Abmahnung einen one-second-log als Bescheiß zu führen. Mir persönlich hat da U+C besser gefallen: Ja... da kommen mehrere zehntausend € als Schadensersatzforderungen auf sie zu! [War bei mir der Moment wos ***klick*** gemacht hat. "Warum nicht gleich paschal 10Mios? Man mahnt ja nur einmal..."] Ich habe mal vor "Kurzem" den Dr. Bott gelobt. DAS! warne Abmahnung. Die wurde danach sogar noch verbessert. Nach der nach oben offenen "Bottschen Abmahnungsqualitätsskala" eine 5.0 ... hier aber wummert da ein 0,8-Abmähnchen. Was wie gesagt ... den Vorwurf nicht entkräftet, die Forderung nicht abwendet und ansonsten bedeutungslos ist.
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| | # 19 |
| Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 6
| ... also: bisher sind ja einige Spekulationen um den NEUEN STERN am ABWAHNHIMMEL im Gange. Das scheint evtl. doch ´ne größere Nummer zu werden. Einige Rechtsanwälte (von denen auf der Seite des "Guten") haben schon Erfahrung: BAEK LAW für Murat Arslan alias Dj Gadjo Mal schauen, wie groß die Welle wird und... ... good luck allen Betroffenen Chris |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
| Was ratet ihr mir
. Da bei dem Brief kein richterlicher Beschluss (gemäß § 101 Abs. 9 UrhG) zur Ermittlung der Adress- und Personendaten mit dabei war. Muss dieser mit gesendet werden? Sollte ich diesen bei BAEK LAW Anfordern, oder lieber beim zuständigen Gericht nachfragen? Für den Fall das dieser nicht vorliegt Wie reagiere ich dann ? Für den Fall das dieser vorliegt selbstverständlich (modUE) abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versenden. |
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