| | # 105 |
| Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 5
| headdesign Du hattest ja recht... Burn256 oder jemand der sich damit gut auskennt! Hab noch 2 Stunden nach VAE gegoogelt. Noch eine Frage juckt mich. Es geht, sorry, wieder um VAE (Vergleichsannahmeerklärung) Auszug aus dem Schreiben von BL: "Sollten Sie das Vergleichsangebot nicht annemen wollen, so fordern wir Sie auf, uns bis zum xx.xx.xxxx die geforderte UE zurückzusenden und Auskunft über den Umfang der Rechtverletzung zu erteilen. Dabei haben Sie schriftlich zu erläutern... Zeitraum... Umfang... ... im Falle des fruchtlosen Fristablaufes... Klage vor Gericht... bla-bla-bla" Soll ich einen Anwalt einschalten um einen Brief s. z. B. Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 (Post #761 von Baker) zu schreiben oder ist die Sache mit VAE "per se" (von selbst) nach dem Absenden von mod. UE erledigt? Nochmals Danke an allen Beteiligten! Gruss vzr |
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| | # 106 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Mit der Auskunft will man Dich nur auf´s Glatteis locken (dabei ist gerade Tauwetter) Wie willst Du über etwas Auskunft erteilen, wenn Du nicht mal weißt WER die Rechtverletzung begangen hat! | |
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| | # 107 | |||||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Sicher hätten die gerne, dass du dieses Vergleichsangebotsdingens unterschreibst... Also somit eine Garantie, dass du gerne zahlen möchtest... aber das möchtest du ja denk ich mal nicht... ...also abheften Zitat:
Zitat:
Wofür? um die modUE gegen Geld auszufüllen? Wenn du verstanden hast, was in die modUE gehört, dann schaffst du das erstmal alleine Zitat:
Durch die Unterlassungserklärung (modUE) sagst du dem Rechteinhaber, dass du die dir vorgeworfene Tat nicht mehr begehen wirst... 30 Jahre lang... Auf diese Unterlassungserklärung hat er ein Recht, und solltest du diese nicht abgeben, dann kann dir eine einstweilige Verfügung ins Haus flattern... So gesehen würde dich das viel Geld kosten und du würdest dann doch dazu bewegt eine Unterlassungserklärung abzugeben... Die modUE gibst du deshalb ab, weil sie z.B. ein Schuldeingeständnis ausschliesst und dort nicht drinsteht, dass du bezahlen musst... Die Summe, die dir der Abmahner in seiner Abmahnung genannt hat, ist ein Vergleichsangebot... Bei folgenden Bettelbriefen kann diese Summe auch mal steigen. Daher hat er halt mal diese Vergleichsangebotserklärung beigefügt. Denn er hätte gerne, dass du ihm die Zahlung garantierst... Also zusammengefasst: Falls du dich für die Vorgehensweise modUE, kein Kontakt zum Abmahner und nicht zahlen entscheidest, dann... modUE raus und das komplette Schreiben vom Abmahner ununterschrieben abheften... -----Doppelpost zusammengeführt am 5.2.2010 um 19:46:33----- Zitat:
Das heisst ja fast: "Wenn du dieses Vergleichsangebot annimmst, interessiert uns die Unterlassungserklärung garnicht" Gruss Burn | |||||
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| | # 108 |
| Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 5
| Watt_ihr_volt So habe ich mir gedacht... Alles klar! Burn danke nochmals für deine ausschöpfende Antwort! bin dir schon ja ein Bierle schuldig ![]() Ich verstehe was für eine Verpflichtung hinter UE versteckt ist. Egal ob es mod. oder original ist. 30 Jahre, 5k Euro, usw. ...Doch! An der UE ist man sehr interessiert und zwar genau bis xx.xx.xxxx müsst ich die beiden Dokumente zurückschicken. Tja... Schönes Wochenende! Gruss vzr |
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| | # 110 |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Hurra, Hurra - der 1. Bettelbrief ist da Heute war es also soweit, dass mal wieder Post von BL im Briefkasten lag. Schnell sind die ja im Vergleich zu NuL... Die modUE wurde angenommen und das schmerzliche Vermissen der Vergleichsannahme beklagt. Immerhin steht noch die Summe von 500,- Euronen mit einer neuen Frist. Nach Ablauf derselbigen soll es natürlich teuerer werden und gleichzeitig Strafantrag bei der zuständigen Sta gestellt werden..... Wer hat noch etwas von denen erhalten und mahnen die überschaubar ab (so wenig, dass sie sich mit den einzelnen Fällen noch beschäftigen?)?? |
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| | # 111 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
![]() Strafantrag bei Sta wg. Nichtbezahlung einer Abmahnung? Könntest Du bitte mal den genauen Wortlaut dieser Androhung hier wiedergeben? | |
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| | # 112 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
Verstehe die ganze Sache ja selber nicht wirklich | |
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| | # 114 |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Auszug aus dem "Liebesbrief": Des Weiteren wird unsere Mandantschaft nach Ablauf der obigen Frist gegen Sie Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Eine entsprechende Strafanzeige unserer Mandantschaft liegt uns bereits vor und kann auf Wunsch vorgelegt werden. Und was nun - ich dachte, Karneval sei auch dort schon vorbei ![]() - Da ich anscheinend bisher der Einzige bin, der hier im Forum diesen ersten Bettelbrief erhalten hat, kann ich diesen bei Interesse gerne an Princess oder Shual per PM weiterleiten. |
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| | # 115 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Dann scan ihn schon mal ein. Schwärzen nicht vergessen. Da Baek Law keine Pornos abmahnt, ist mir die Androhung einer Strafanzeige schleierhaft. Sollte Princess / Shual an dem Scan kein Interesse haben, werden sie sicherlich erläutern, weshalb. |
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| | # 117 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"...Andererseits würde ich mich nicht wundern, wenn die Abmahner in diesen Fällen zukünftig damit drohen, dass neben der Abmahnung nachträglich auch Strafanzeige erstattet wird, wenn die Forderung nicht umgehend beglichen wird. Man könnte die Einschüchterungsmaschinerie damit um ein weiteres Druckmittel erweitern..." | |
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| | # 118 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
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| | # 119 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
![]() Andererseits sollten wir mal abwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um einen neuen Serienbettelbrief handelt oder ob pro-man aus Versehen den falschen Text zugeschickt bekam. Stutzig macht mich das Ganze aber schon. | |
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| | # 120 |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Da der Titel aus dem allseits beliebten Container ja bei mehreren Abgemahnt wurde, sollten die nächsten Tage sich auch noch andere User hier einfinden, welche diesen Brief erhalten haben. Abgesehen davon, dass es bei mir nicht wirklich etwas zu holen gibt, werde ich die Sache auch bis zu einem Zivilgericht weiter laufen lassen. Mal sehen, wie sich Herr Kimm dort äußern wird..... Abgesehen davon noch eine Frage: Steht einem in einem solchen Verfahren die Gerichtskostenbeihilfe zur Seite? |
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Ist mir heute aufgefallen. Keine Daten ins Forum schreiben. Danke. Gruss headdesign 

