| | # 1021 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Auf eine bereits abgegebene UVE (gleicher Verstoß jedoch anderes AZ) würde ich mal nicht hinweisen. Grund: s.o. Evtl. erneute mod.UE abgeben und hoffen dass die dort nicht mit Datenbankauswertungen zurecht kommen. @Princess15114 wird sicher auch einen Vorschlag in den Raum stellen. | |
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| | # 1025 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
![]() Wenn der Abmahner schon seine Datenbank nicht ordentlich pflegt bezüglich erhaltener Unterlassungserklärungen, so musst du ihn eventuell auch nicht unbedingt auf etwas hinweisen, was er nicht wissen muss ![]() Eine Abgabe einer neuen modUE bzgl des neuen Aktenzeichen könnte da man der Einfachheit halber glatt in Erwägung ziehen (ohne Hinweis auf das erste Aktenzeichen)
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 1026 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat von Ihnen bereits jemand eine Klage von Baek Law erhalten oder einen Vergleich abgeschlossen? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort gerne als PN. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt ABMAHNUNG BAEK LAW
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- |
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| | # 1027 | |
| Registriert seit: 02.12.2011
Beiträge: 2
| Zitat:
hätte angeblich am 28.06.2011 ein abmahnschreiben von Ihnen erhalten ???? nicht das ich wüsste hab alles durchsucht ..... | |
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| | # 1028 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Dann solltest Du Dich ausnahmweise mit denen in Verbindung setzen und unter Angabe des AZ. die Abmahnung anfordern. Sonst keine weiteren Auskünfte Einfach Schreinben aufsetzen in der Art -> "Unter AZ. habe ich von Ihnen keine Abmahnung erhalten. Bitte senden sie mir diese zu, damit entsprechend reagiert werden kann. Unter diesen Umständen kann ich selbstverständlich die Frist nicht einhalten und bitte um Fristverlängerung" o.ä. | |
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| | # 1029 | |
| Registriert seit: 02.12.2011
Beiträge: 2
| Zitat:
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| | # 1030 |
| Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 6
| hab heute (nach Abgabe unterlassungserklärung) Schreiben der Kanzlei Beak Law erhalten - es wird Betrag von 183 € angeboten, ansonsten: "Für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens haben wir uns den ... 12.2011 vorgemerkt." Gleichzeitig wird folgendes gesagt: Falls sie davon ausgehen, dass nach Ablauf der Frist nichts passieren wird" soll ich mich in einschlägigen Foren vom Gegenteil überzeugen lassen. das will ich hiermit mal tun- gab es schon konkret Klagen dieser Anwälte oder Mahnbescheide- und falls es Mahnbescheide gab, wurde bei Widerspruch das Klageverfahren eingeleitet??? |
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| | # 1031 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
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| | # 1034 | |
| Registriert seit: 16.07.2011
Beiträge: 93
| Zitat:
Ist inzwischen was neues passiert? | |
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bei 1 1/2 Jahren kann schon mal was schief gehen.
Was macht eine Kanzlei Kimm im Industriegebiet? [Briefkastenkanzlei?]