Baek Law Anwälte Abmahnung

Alt 11.10.2009, 13:57   # 21
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von xuser0 Beitrag anzeigen
Was ratet ihr mir….
Muss dieser mit gesendet werden?

Für den Fall das dieser nicht vorliegt… Wie reagiere ich dann ?
Für den Fall das dieser vorliegt… selbstverständlich (modUE) abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versenden.
Auf jeden Fall solltest Du unsere mod UE abgeben, da der Amgemahnte dazu verpflichtet ist!

Eine korrekte Abmahnung muss Folgendes enthalten.

1. Eine knappe Schilderung der gerügten Handlung:
Die gerügte Handlung muss so beschrieben werden, dass der Abgemahnte den Vorwurf auch nachvollziehen kann. Der Abmahner sollte auch seine eigene Rechtsposition klar machen.

2. Hinweise auf davon betroffene Gesetze sollten ebenfalls enthalten sein:
Der Abgemahnte muss die Abmahnung auch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen können.
! Fehler hier machen die Abmahnung nicht unbedingt unwirksam.

3. Aufforderung zur Unterlassung:
In einer Abmahnung muss zur Unterlassung des in Punkt 1 und 2 beschriebenen Vergehens aufgefordert werden.

4. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung:
In den meisten Fällen fordert der Abmahner einen bestimmten Erklärungsinhalt. Dieser liegt der Abmahnung meistens als vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Sollte keine Unterlassungserklärung beiliegen, muss der Abgemahnte selber eine ausreichende Erklärung formulieren. Wichtig ist dabei, dass das zu unterlassende Verhalten möglichst genau bezeichnet ist und eine ausreichende Vertragsstrafe versprochen wird. Der Abgemahnte sollte möglichst immer eine eigene Unterlassungserklärung formulieren.

5. Fristsetzung:
Dem Abgemahnten ist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 5 - 10 Tage.

6. Androhung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Ablauf der Frist:
Dem Abgemahnten sind für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird, gerichtliche Schritte anzudrohen.

7. Evtl. Schadensersatzforderung:

8. Evtl. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten oder bei Vereinen eine Aufwandsentschädigung

9. Unterschrift

Mögliche Anlagen:

* Vollmacht des Mandanten
* Kopie(n) des gerügten Vergehens
* Kostennote des Anwalts bzw. Auslagenpauschale des Vereins
* Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Bitte Lesen: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 14:46   # 22
india
Gastposter
 
hi leute,

auch ich habe post von baek-law bekommen. allerdings schon vor ca. 2 monaten.
ich habe am anfang leider nich bezahlt. ich schreibe leider, da ich mal lieber das vergleichsangebot hätte annehmen sollen. das wäre auf jedenfall günstiger gekommen.
dachte wenn ich nicht reagiere, verläuft die sache im sand. es kam zunächs auch nichts aber dann kam ein mahnbescheid und eine strafanzeige.
kann nun also mit kosten von mehreren 1000 EUR rechnen.
naja schliesslich habe ich die datei auch heruntergeladen. hätte ich meine schuld eingesehen, dann wäre die sache wohl zu meinen gunsten besser ausgegangen.

also euch noch viel glück.

p.s.: übrigens ohne das ein richterlicher beschluss, welcher ohne eine vollmacht nicht möglich wäre, vorliegt, wäre es der kanzlei nicht möglich an unsere daten zu kommen. habe mich hierüber schon informiert. also es handelt sich definitiv nicht um ein fake.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:05   # 23
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
hi leute,
dachte wenn ich nicht reagiere, verläuft die sache im sand. es kam zunächs auch nichts aber dann kam ein mahnbescheid
Und da hast Du nicht drauf reagiert, Einspruch eingelegt. Das ist ein großer Fehler.

Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
also euch noch viel glück.
Das allerdings wünsche ich Dir auch....
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:06   # 24
xuser0
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
naja die Daten können ja auch von anderen Anwälten oder deren Suchhunden weitergegeben worden sein...
da ich von diesem Tag (gleiche IP Adresse von Rasch schon eine Abmahnung erhalten habe...)

gleiche IP Adresse
gleicher Benutzername (im Programm)
Ein Fake auf keinen Fall,
aber evtl. liegt gar kein Beschluss vor… somit dürften die meine Adresse auch nicht kennen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:24   # 25
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
hi leute,
auch ich habe post von baek-law bekommen. allerdings schon vor ca. 2 monaten.

Dann hättest Du uns doch schon viel früher aufklären können.


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
ich habe am anfang leider nich bezahlt. ich schreibe leider, da ich mal lieber das vergleichsangebot hätte annehmen sollen. das wäre auf jedenfall günstiger gekommen.

Nein, nein, Du hättest mit einer ordentlich ausgefüllten modUE reagieren können.


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
dachte wenn ich nicht reagiere, verläuft die sache im sand. es kam zunächs auch nichts aber dann kam ein mahnbescheid und eine strafanzeige.

Wieso widersprichst Du nicht dem Mahnbescheid und was denn für eine Strafanzeige??? Logisch wäre eine EV in Verbindung mit einer Unterlassungsklage.


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
naja schliesslich habe ich die datei auch heruntergeladen. hätte ich meine schuld eingesehen, dann wäre die sache wohl zu meinen gunsten besser ausgegangen.

Naja, dann ist es ja auch egal. Du bist ja sehr schicksalsergeben und zeigst brav Einsicht.


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
also euch noch viel glück.

Dito !


Soll Dein Beitrag dazu führen, dass jetzt alle brav ihre Abmahnungen überweisen sollen, oder was?
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:34   # 26
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
...
Ich kann Dir leider nicht glauben - warum?

Eine Annahme des Vergleichsangebotes, so es oberhalb von 100 Euro liegt, wäre meiner Einschätzung nach mehr als unsinnig.

Die verbreitete Vorgehensweise:

1) mod.UE
2) nicht zahlen
3) kein Anwalt
4) kein Filesharing

sollte genügen. Im Unwahrscheinlichsten aller Fälle, daß von denen doch noch etwas mehr kommt als nur ein Erinnerungsschreiben, könnte man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:39   # 27
india
Gastposter
 
klar habe ich einspruch eingelegt. allerdings lag ja ein tatbestand vor, welche lückenlos von den RAe dokumentiert werden konnte.
ich gebe ja zu das ich dateien herutergeladen habe.

antwort an xuser0: das die identischen IP's bei 2 verschiedenen Kanzleien vorliegen ist ja kein wunder, wenn beide zur gleichen zeit scannen.
mir wurde der richerterliche beschluss auf jedenfall vom gericht bestätigt.

naja warum wohl eine srafanzeige ???

weil es doch rechtlich genommen diebstahl ist was wir begangen haben.

es soll nicht heissen, das man brav bezahlen soll, allerdings ist es doch so, das vielen abmahnungen in diesem bereich eine kostennote der RAe von 1500,- EUR und höher beiliegt. also sollte man sich überlegen ob man seinen eigenen schaden nicht begrenz indem man zahlt. schliesslich hat man ja auch heruntergeladen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:46   # 28
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
klar habe ich einspruch eingelegt. allerdings lag ja ein tatbestand vor, welche lückenlos von den RAe dokumentiert werden konnte.
ich gebe ja zu das ich dateien herutergeladen habe. .

Wieso legst Du dann Widerspruch ein ?


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
naja warum wohl eine srafanzeige ???

Sorry, aber wir befinden uns im Zivilrecht und nicht im Strafrecht. Eine Strafanzeige hat höchstens dazu geführt, dass die an Deinen Namen gekommen sind, um Dir die Abmahnung zu schicken. Hierzu wurde es aber auch wieder eingestellt, damit Akteneinsicht genommen werden konnte.
Sorry, aber Deine Argumentation ist nicht schlüssig.


Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
weil es doch rechtlich genommen diebstahl ist was wir begangen haben.
Hier kannst Du aber bitte schön nur von Dir sprechen !

...
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:46   # 29
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
...
Danke für die Bestätigung meines Verdachtes.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:48   # 30
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Danke für die Bestätigung meines Verdachtes.
Danke Frank ! War auch mein erster Gedanke, aber es hat gerade angefangen Spaß zu machen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:53   # 31
india
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Wieso legst Du dann Widerspruch ein ?





Sorry, aber wir befinden uns im Zivilrecht und nicht im Strafrecht. Eine Strafanzeige hat höchstens dazu geführt, dass die an Deinen Namen gekommen sind, um Dir die Abmahnung zu schicken. Hierzu wurde es aber auch wieder eingestellt, damit Akteneinsicht genommen werden konnte.
Sorry, aber Deine Argumentation ist nicht schlüssig.




Hier kannst Du aber bitte schön nur von Dir sprechen !

...

ach und wenn ihr alle nicht runtergeladen habt, warum hab ihr denn post bekommen ?
mondbär du glaubst doch nich das die RAe wild durch das Telefonbuch adressen suchen oder ????

auch wenn es zivilrecht ist, handelt es sich um unerlaubte bereicherung. was aus strafrechtlicher sicht ebenfalls zu berücksichtigen ist. schliesslich habe ich in dieser sache auch einen rechsanwalt beauftragt.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 15:58   # 32
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
auch wenn es zivilrecht ist, handelt es sich um unerlaubte bereicherung. was aus strafrechtlicher sicht ebenfalls zu berücksichtigen ist. schliesslich habe ich in dieser sache auch einen rechsanwalt beauftragt.
Sag, ich doch. Den Abmahnern gehört der Prozess gemacht. Mit dieser Aussage triffst Du quasi den Kern des Abmahnwahns.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 16:02   # 33
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
...
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Das gilt nicht nur für Filesharer, die die Gesetze konsequent ignorieren.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 16:03   # 34
india
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Sag, ich doch. Den Abmahnern gehört der Prozess gemacht. Mit dieser Aussage triffst Du quasi den Kern des Abmahnwahns.
ich habe das gefühl das du nicht wirklich ne peilung hast.
unerlaubte handlung im zivilrecht bedeutet, das man etwas erlangt, ohne einen rechtlichen anspruch darauf hatte.
in diesem fall: eine nicht legal heruntergeladene datei. von wem ???
antwort: von mir, von dir, von ihm, ihr, ihnen usw...... devielbae:

also ich denke einsicht is doch manchmal besser als nachsicht....
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 16:18   # 35
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
ich habe das gefühl das du nicht wirklich ne peilung hast.
unerlaubte handlung im zivilrecht bedeutet, das man etwas erlangt, ohne einen rechtlichen anspruch darauf hatte.
in diesem fall: eine nicht legal heruntergeladene datei. von wem ???
antwort: von mir, von dir, von ihm, ihr, ihnen usw...... devielbae:

also ich denke einsicht is doch manchmal besser als nachsicht....
Ich denke, Du solltest jetzt etwas kürzer treten.

Zudem wäre bei Leuten, die eine interessante Geschichte erzählen, die vom "Standard" abweicht eine Verifizierung der Angaben dringend erforderlich bevor die Leute in Verbraucherforen posten.

Mahnbescheid und Strafanzeige kopieren und der Moderation entpersonalisiert zuschicken. Bis dahin keine weiteren Beiträge mehr schreiben.

Zeitlimit... Du hast ja heute Zeit... Bis heute 20:00.

Ansonsten bekommst "Du" Ärger mit mir, dagegen ist eine Abmahnung von "Baek Law" ein sanftes Wattebäuschchen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 16:33   # 36
india
Gastposter
 
hey ich werde was dieses thema angeht mit euch nicht mehr diskutieren.
ich weiss gar nicht warum ich versucht habe euch zu helfen. es scheint ja so, das euch sowieso nicht zu helfen ist.

nur weil man die wahrheit schreibt, wird man versucht zu entmündigen ?????

ist das jetzt die moderne art der zensur oder was ???

also wenn ihr alle so dreist seid, um eure tat zu leugnen, na dann bitte.

ihr werdet ja sehen was passiert. dann habt ihr eine kopie des mahnbescheids, allerdings mit eurem eigenen namen versehen.

so das war mein letzter beitrag und bye euch allen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 16:34   # 37
Watersports
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen

auch wenn es zivilrecht ist, handelt es sich um unerlaubte bereicherung. was aus strafrechtlicher sicht ebenfalls zu berücksichtigen ist. schliesslich habe ich in dieser sache auch einen rechsanwalt beauftragt.
Hatten die im ersten Schreiben mit der Srafanzeige gedroht für den Fall der Nichtzahlung?
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 17:25   # 38
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
hey ich werde was dieses thema angeht mit euch nicht mehr diskutieren.
ich weiss gar nicht warum ich versucht habe euch zu helfen. es scheint ja so, das euch sowieso nicht zu helfen ist.
Wen willst Du helfen uns??? Du bist doch noch niemals in der Lage Dir selbst zu helfen.
Lass Dir erstmal den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht erklären. Heute ist es wieder richtig lustig hier, denn die Trolle sind wieder unterwegs...
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 17:27   # 39
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von india Beitrag anzeigen
hey ich werde was dieses thema angeht mit euch nicht mehr diskutieren.
ich weiss gar nicht warum ich versucht habe euch zu helfen. es scheint ja so, das euch sowieso nicht zu helfen ist.

nur weil man die wahrheit schreibt, wird man versucht zu entmündigen ?????

ist das jetzt die moderne art der zensur oder was ???

also wenn ihr alle so dreist seid, um eure tat zu leugnen, na dann bitte.

ihr werdet ja sehen was passiert. dann habt ihr eine kopie des mahnbescheids, allerdings mit eurem eigenen namen versehen.

so das war mein letzter beitrag und bye euch allen.
Du hast mich wohl nicht verstanden?

1. Du bist hier nicht irgendwo, sondern hier.
2. Dies sind die Informationen, die offiziell seit Oktober veröffentlicht werde. Nach Deinen Angaben sind diese Informationen falsch. Damit wäre der dort öffentlich verbreitete Anwaltsrat falsch.
3. Es hat noch nie eine Kanzlei im gesamten Abmahnwahn eine deartig agressive Strategie an den Tag gelegt, so wie Du sie beschreibst. Sollte die Kanzlei derartige Strategien an den Tag legen, wäre dies eine Art Kriegserklärung gegen das "Understanding" das zwischen Abmahnern und Verbraucherschützern gilt.

Jedoch ist Deine gesamte Beschreibung absoluter Quatsch. Ein Mahnbescheid ohne vorherige "Aufforderung die Zahlung zu leisten?" Undenkbar. Du hast zudem keine Unterlassungserklärung abgegeben. Insofern wäre der nächste Weg ein Antrag auf Einstweilige Verfügung. Diese würde nämlich noch mehr Geld in die Kassen der Abmahnkanzlei spülen. eine Strafanzeige nach Abmahnung ist vollständig unbekannt und zudem unnütz, denn man hat bereits Deine Adresse. Die Strafanzeige würde zu 99,9% eingestellt werden, es sei denn man bringt hinweise vor, dass du nach der Abmahnung noch das streigegenständliche Lied verbreitet hast. Dann hättest Du uns hier aber wesentliche Details verschwiegen.

"Nie dagewesenes Zeug posten" und sich dann schleichen?

Es gibt hier zwei Wege: Entweder wirst Du bis heute 20:00 die Daten entpersonalisiert vorlegen, so dass wir erkennen können, dass Du die Wahrheit über die Abmahnkanzlei gesagt hast. Du hast die Kanzlei "Beak Law" als agressives Abzockmonster beschrieben. Du hast diese Kanzlei beschrieben, so daß noch heute Nacht eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht werden muß. Wenn Du die Wahrheit gesagt hast gehts aber richtig rund. Denn wenn jemand meint, er müsse Abgemahnte so behandeln wie Du es beschrieben hast, dann ist er nicht zurechnungsfähig.

Solltest Du den Termin nicht einhalten, werde ich umgehend die Kanzlei anreiben [und zwar den Kramer] und auffordern mitzuteilen, ob Deine Vorwürfe berechtigt sind. Sollten sich Deine Vorwürfe nicht bestätigen lassen, werde ich dafür Sorge tragen, dass Du mir meine Kosten ersetzt.

In jedem Fall erfüllen Deine Vorwürfe gegen über uns alle [mich incl., der ganz sicher mit der Kanzlei nichts zu tun hat] verscheidene Straftatbestände. Ich behalte mir hier jegliche Rechtsmittel vor. Sollte sich gar heraus stellen, dass Du von der Kanzlei selbst beauftragt worden bist, dann werde ich auf dieses massiv-agressiven Verhalten entsprechend massiv-agressiv reagieren.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.10.2009 um 17:56:22-----

Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Wen willst Du helfen uns??? Du bist doch noch niemals in der Lage Dir selbst zu helfen.
Lass Dir erstmal den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht erklären. Heute ist es wieder richtig lustig hier, denn die Trolle sind wieder unterwegs...
Na, wenn dann sollte man das Teil hier erst noch zur Troll-Schule schicken.

Shualischer Glaubwürdigkeitscheck [TM] nach DIN Abmahn0.4-52367


I. Das momentane Abmahahnpaket beschäftigt sich mit Ende Juli/Anfang August-Logs. Es ist daher sehr interessant Anfang August eine Abmahung bekommen zu haben. Es müßte also schon ein Log-Paket zuvor existiert haben. Nach der üblichen Durchlaufzeit also mindestens aus Anfang Juni. Der "streitgegenständliche" Sampler wurde jedoch erst am 27.07.2009 in Umlauf gebracht. Dies stellt auch das "Veröffentlichungsdatum" durch Universal dar. [Nun ja... hmhm...]

II. Eine Androhung von strafrechtlichen Schritten findet sich in der Abmahnung nicht.

III. Streitsumme "mehrere Tausend Euro"

Totaler Blödsinn.
1. Basiswert würde der Betrag 1779€ in der Abmahung darstellen, wenn ein Mahnbescheid beantragt werden würde. Andere Beträge können nicht bemahnbescheidet werden. Eine vorherige Einstweilige Verfügung müßte erlassen worden sein. Ein Unterlassungsklage würde von dem "eingeschalteten" Anwalt über eine Unterlassungserklärung obsolet werden, was die Kosten mächtig reduziert. Davon ist aber nicht die Rede.

IV. Handlungsgeschehen.

Gesetzt den Fall, dass tatsächlich ein Mahnbescheid eingegangen wäre und mit einem Widerspruch ins streitige Verfahren übergeleitet worden wäre. Dann würde es also nun zu einem streitigen Verfahren am AG [unbekannt], wenn wie wir alle wissen, die Anspruchsbegründung rechtzeitig beim Gericht eintrifft. Danach meldet sich das Gericht mit dem entsprechenden Hinweis und Aktenzeichen.

Daraufhin müßte sich das Abgemahnte hier entsprechend verteidigen. Ein Anwalt mit das Abgemahnte und einer Verteidigung, die darin aussieht, dass man die Schuld zugibt? [Höhöhöhöhöhhöhöhöhö.]

Vollkommenes Durcheinander. Ein Anwalt würde nach Mahnbescheid eher sofort einen Vergleich anstreben, der mit Nichten eine Klage zuläßt. Er würde das Risiko sicherlich weit unter die 1779€ senken können [incl. seiner Vertretung].

Ergbeniss? Na, Glaubwürdigkeit bei etwa 11%.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2009, 19:54   # 40
wio
Threadstarter
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 11
hy
werde mod.UE morgen per einschreiben los schicken..
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:40 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.