Schalast & Partner Frankfurt wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 12.09.2010, 15:11   # 1881
Der_Kater
 
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Hallo an Alle,

habe jetzt die letzten 10 Seiten in diesem Thread gelesen (Update wegen Urlaub); ist aber immer noch alles beim alten...wunderbar! S und P haben sich seit eingen Monaten nicht mehr gemeldet... also weiter zurücklehnen und Tee trinken .
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Alt 12.09.2010, 17:51   # 1882
Anton!
 
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Hallo,

angenommen die Abmahnung geht an eine längst verstorbene Person, da der Internetzugang nicht umgemeldet wurde.

im "Grundkurs" ist ja ein Vorgehen grob beschrieben, aber an anderer Stelle dort steht auch es sei situationsabhängig (siehe II.2).

würde mich über Eure Hilfe und Meinungen freuen!

MfG
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Alt 12.09.2010, 18:01   # 1883
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
angenommen die Abmahnung geht an eine längst verstorbene Person, da der Internetzugang nicht umgemeldet wurde.
Les mal bitte die Beiträge ab hier...
...Besonders die Antworten von @shual sollten dir weiterhelfen.

Dafür musst du den blauen Link anklicken und die darauf folgenden 2 Seiten lesen
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 12.09.2010, 18:02   # 1884
ulrich
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
Hallo,
angenommen die Abmahnung geht an eine längst verstorbene Person, da der Internetzugang nicht umgemeldet wurde.

würde mich über Eure Hilfe und Meinungen freuen!
Tote können nicht Shaeren!

Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn der Anschlussinhaber
verstorben ist, die Abmahnung also an einen Toten adressiert ist?

Wenn der angeschriebene Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch lebte,
dürfte die Angelegenheit mit einem 2 Zeiler unter Hinweis auf den Trauerfall beendet sein. Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechteverletzung bereits verstorben war und nur die Ummeldung des Anschlusses –aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist, reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus, es ist nämlich zu befürchten, dass umgehend eine zweite Abmahnung an den richtigen Adressaten erfolgen wird. Ob hier mir einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig u.a. von der vorgeworfenen Rechtsverletzung sowie der gesamten Situation.....
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Alt 12.09.2010, 19:18   # 1885
Der_Kater
 
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Wenn der Anschlussinhaber schon verstorben war, würde ich persönlich mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung (natürlich die modUE verwenden) reagieren. Allerdings sehr schnell... Denn die neue Abmahnung kommt bestimmt .
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Alt 12.09.2010, 20:06   # 1886
Anton!
 
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Mir ist noch nicht klar, ob ich AI-Wechsel/mod.UE selbst vornehmen kann, oder der Rechtsnachfolger involviert sein muss - was eher ungünstig wäre.
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Alt 12.09.2010, 20:11   # 1887
ulrich
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
Mir ist noch nicht klar, ob ich AI-Wechsel/mod.UE selbst vornehmen kann,
Siehe mein Beitrag!
Wer ist im Moment jetzt der aktuelle Anschluss Inhaber?
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Alt 12.09.2010, 20:12   # 1888
grave
 
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
Mir ist noch nicht klar, ob ich AI-Wechsel/mod.UE selbst vornehmen kann, oder der Rechtsnachfolger involviert sein muss - was eher ungünstig wäre.
Die Frage ist, ob der AI vor oder nach dem "Fall" verstarb
Danach kurzer schriftl. Hinweis (mit Kopie der Sterbeurkunde) das der AI verstorben ist.
Davor (also Anschlußwechsel vergessen) muß der Rechtsnachfolger die modUE schicken und den Anschluß ummelden
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Alt 12.09.2010, 20:15   # 1889
Der_Kater
 
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Es muss dann natürlich der neue AI die modUE losschicken.

Wenn die modUE vor der "neuen" Abmahnung ankommt, können die Kosten für die Abmahnung (um die es ja hautsächlich geht) nicht auferlegt werden... meine Meinung ...

upps ich sollte öfters mal aktualisieren ...sorry
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Alt 13.09.2010, 09:17   # 1890
Anton!
 
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also z. B.:

heute beim Provider Anschlussinhaberwechsel auf den Rechtsnachfolger beantragen,

morgen die vorauseilende mod.UE(ohne Aktenzeichen) und Mitteilung über die Rechtsnachfolge(ohne Sterbeurkunde) zusammen in einem Umschlag als Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei,

dann Füße stillhalten?
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Alt 13.09.2010, 09:36   # 1891
Der_Kater
 
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Genau so hätte ich es auch gemacht .

Du müsstest evtl. noch S&P mitteilen das der Anschlussinhaber verstorben ist mit Sterbeurkunde (wenn SIe dann die modUE erhalten ahben ).
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Alt 13.09.2010, 18:48   # 1892
Anton!
 
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Ist es nicht vielleicht doch sinnvoll, die vorbeugende mod. UE wegzulassen?
Die Kanzlei könnte in der Abmahnung an die richtige Person einfach einen anderen Titel aus dem Top-100-Container (2 weitere möglich) abmahnen.
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Alt 13.09.2010, 18:57   # 1893
ulrich
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
Ist es nicht vielleicht doch sinnvoll, die vorbeugende mod. UE wegzulassen?
Ja ist es, die sollte nur in einigen Fällen zum Einsatz kommen.

http://www.dr-wachs.de/blog/2007/10/...ngserklaerung/
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Alt 13.09.2010, 19:48   # 1894
Anton!
 
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Ich freue mich über jeden weiteren Kommentar, habe meinen Fall ja beschrieben.
Gibt es auch Einwände, der Kanzlei den Todesfall zu melden?

Ist die mod. UE vom Rechtsnachfolger vielleicht gar nicht vorbeugend, sondern für die Abmahnung des Toten wirksam, weil der Rechtsnachfolger für die Pflichten des Verstorbenen einsteht?

Das wird hier immer komplizierter, kann nicht 'mal jemand Klartext reden?

Der Anwalt eines Freundes vertritt hier grad' die Meinung man solle nur auf Einschreiben reagieren.
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Alt 13.09.2010, 19:56   # 1895
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Anton! Beitrag anzeigen
- Gibt es auch Einwände, der Kanzlei den Todesfall zu melden?

Das wird hier immer komplizierter, kann nicht 'mal jemand Klartext reden?

- Der Anwalt eines Freundes vertritt hier grad' die Meinung man solle nur auf Einschreiben reagieren.
- nein

- auch wenn ich mich wiederhole, lies die nachfolgenden Beiträge von @shual über 2 Seiten im Anschluss an dieses Posting... dort ist die Vorgehensweise klartextmässig beschrieben

- und frag nicht diesen Anwalt deines Freundes danach, denn der sollte sich erstmal den Begriff "Postausgangsbuch" verinnerlichen...
Wenn er nicht weiss, was das zu bedeuten hat, dann lieber wieder ab aufs Sofa mit ihm... oder ab in den Grundkurs, da kann er noch was lernen
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
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Alt 20.09.2010, 12:19   # 1896
Xision57
 
Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 8
So, mich hat es nun auch erwischt. Ich habe letzten Donnerstag Post von S&P bekommen, Urheberrechtsverletzung der Tonaufnahme Edward Maya - Stereo Love (German Top100 Single Charts), Logdatum **.**.2010, Frist bis **.**.2010, 2**,00 EUR.

Erstmal Kompliment an dieses tolle Forum hier und Dank an alle Mitwirkenden, die einem hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Super!

Auch ich habe mich durch unzählige Seiten gelesen und bin zu der Entscheidung gekommen, die mod. UE abzuschicken und nicht zu zahlen!

Mal sehen, wie es weiter geht!
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Alt 20.09.2010, 22:44   # 1897
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 466
Zitat:
Zitat von Xision57 Beitrag anzeigen
Mal sehen, wie es weiter geht!
Wie es eventuell weitergehen könnte, wäre stark Abhängig von Deiner eigenen Entscheidung!

Entscheidungshilfe zur Abmahnung - Organigramm zum Download

Gruß
Sycron
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Alt 21.09.2010, 11:58   # 1898
Linus_Pauling
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 4
Hallo,

vielen Dank für dieses Forum, hatte echt schon den ganz großen Ködel in der Hose
Also: Abgemahnt wurde, Zitat: "Axel Fischer - Traum von Afrika (German Top30 Party Schlager Charts)"

Für die Statistik:
1. Schreiben von S & P am 1X.09.2010 für angebliche UrhRechtsverl. am 0X.08.2010, UE-Abgabe und Zahlungsaufforderung bis 2X.09.2010. Geforderter Betrag: 290,-- Euro pauschal.
2. Mod. UE per Fax abgesendet.
3. Geplant: Einschreiben / RS der Mod. UE am 2X.09.2010
4. Geplant: Ich werde nicht zahlen und die Bettelbriefe und Drohszenarien aussitzen.

Jetzt noch eine Frage. Im Schreiben von S & P wurde wörtlich "Axel Fischer - Traum von Afrika (German Top30 Party Schlager Charts)" angegeben. Die Muster mod. UE sieht diesen Text vor: "die geschützte Tonaufnahme 'Cedars Of Lesbanon', der Künstlergruppe 'U23' ". Sollte man das so machen, also in meinem Fall den Zusatz "(German Top30 Party Schlager Charts)" weglassen?

Mein gefaxter Text sieht so aus:
Zitat:
... zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen, die geschützte Tonaufnahme „Axel Fischer - Traum von Afrika (German Top30 Party Schlager Charts)“ ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung des Unterlassungsgläubigers ...
Ist hier ggf. eine Korrektur nötig?

Danke,
Linus
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Alt 21.09.2010, 12:07   # 1899
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Linus_Pauling Beitrag anzeigen
Hallo,
1. Sämtliche Daten aus Deinem Posting entfernen (Ändernbutten und dann löschen)
2. Nur den Fischer von Afrika, keine Angaben zum Sampler
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Alt 21.09.2010, 12:12   # 1900
Linus_Pauling
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
1. Sämtliche Daten aus Deinem Posting entfernen (Ändernbutten und dann löschen)
Ähm, sorry, hab ich da was falsch gemacht? Warum soll ich denn alles löschen?

Gruß
Linus
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