| | # 123 |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| @ Lissi2222 @ Sir Wir lernen zitieren: Zitate sind zu Beginn mit [QU0TE] einzuleiten und mit [/QU0TE] zu beenden. Falls man über die Schaltfläche ZITIEREN geht, wird der Einleitung noch die Beitragsnummer, auf den sich das Zitat bezieht hinzugefügt. Bsp. [QU0TE=<Nutzername>;999999]. PS. Die Null im Wort QUOTE oben musste ich nur setzen, damit mein Beispiel nicht gleich als Zitat gewertet wird. |
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| | # 124 |
| Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 12
| hi, also ich wurde auch vor 2 monaten abgemahnt von schalast.. habe die mod ue abgegeben und seitdem nixmehr getan..gerade aber traf ein schreiben ein in dem darauf hingewiesen wird das ich den betrag in höhe von 480 noch nicht bezahlt habe..und das sie jetzt da die frist abgelaufen ist 650 von mir verlangen..hat irgendwer tipps wie ich weiterverbleiben soll? als auf zahlen habe ich kein bock (wer hätte das schon). soll ich weiter abwarten und nix tun? Mir wurde geraten die zweite Post usw. links liegen zu lassen und wenn der Mahnbescheid kommen sollte dann sollte man ihm widersprechen. |
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| | # 125 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Was haben wir denn hier für ein Schätzchen? Zuständig für Beschwerden über dieses Forum sind die Landesjustizverwaltungen. In der Beschwerde sollte der konkrete Tatbestand einer konkreten Falschberatung in Bezug zu § 6 RDG vormuliert werden. Bitte sorgsam darauf achten, dass den Erfordernissen des § 823 BGB Genüge getan wird. Es reicht nicht aus eine Behauptung in den Raum zu stellen, sondern es muß auch ein Verschulden "des Forums" erkenntnlich werden. Das heißt es muß ein Erfolg dargelegt werden, wie etwa "10 000 Leute haben genau dieses aufgrund der Beratung dort gemacht und haben diesen Schaden erlitten". Bitte den Antrag gleich dreifach einreichen und nicht verabsäumen die Belege beizulegen. Nach Abgabe der Beschwerde bitte umgehend den Eigner-Verlag informieren, damit dieser die Information an die Betroffenen weiter geben kann, damit diese zivilrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer einlegen können. -----Doppelpost zusammengeführt am 22.11.2009 um 13:28:06----- Zitat:
PS: Es kommt iÜ nicht darauf was einem geraten wurde, sondern darauf an zu was man sich entschieden hat. Der Begriff lautet: "mündiger Bürger". Und Du bist doch mündig, oder?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 127 | ||
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 42
| Zitat:
Denn wegen Zitaten bin ich nicht hier. Auch weiß ich nicht welches Probleme einige hier mit Frauen haben! Wenn einige hier nicht in der Lage sind, auf Fragen die trotz "Tips" ich betone "Tips" zu antworten sollten sie woanders hin gehen. Und für diejenigen die das Wort "Forum" , wo es um Meinungen und Austausch geht nicht verstanden haben , diese sollten eine Seite machen wo nur steht" das sollt ihr tun bei Abmahnungen." Wenn keine Disskussionen darüber gemacht werden sollen dann eröffnet kein Forum. Bzw. sollten die gehen die diese Diskussionen nicht wollen. Desweitern habe ich schon geschrieben das der der den Brief bei uns bekommen hat nichts heruntergeladen hat also trifft in unserem Fall die Störerhaftung in Kraft. Also sollten wohl einige von euch erstmal RICHTIG lesen!!!! -----Doppelpost zusammengeführt am 22.11.2009 um 13:42:39----- Zitat:
Ich entschuldige mich natürlich für meine unkorrekte Schreibweise und bedanke mich für die Aufklärung. | ||
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| | # 128 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Mir ist noch immer nicht klar, was Du diskutieren willst. Du hast Fragen gestellt und Antworten erhalten. Auf welche Fragen konkret fehlen Dir noch Antworten? Evtl. gibt es auf bestimmte Fragen auch überhaupt keine Antworten. Was ist denn das eigentliche Ziel Deiner Fragen, auf die Du angeblich keine Antworten erhältst bzw. welche Antworten würdest Du konkret erwarten (bzw. bitte die Fragestellung um eben eine solche Konkretisierung zu erweitern)? |
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| | # 129 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Allerdings die Frage, wie man sich verhält.... wenn man eine Mahnung erhält dürfte als Antwort im kollektiven Gedächtniss der Deutschen imprägniert sein. 1. Schritt Jemand fordert von mir Geld und sagt, wenns nicht in drei Tagen auf dem Konto ist, dann verklage ich Dich. 2. Schritt Entweder ich bezahle sofort, oder ich habe meine persönlichen Gründe nicht zu zahlen. (Die berühmte eigene Entscheidung) 3. Schritt Seltsamerweise werde ich aber nicht am vierten Tag verklagt. Es kommt statt dessen ein Schreiben, in dem man mehr fordert und in dem man mich verklagen will, wenn ich nicht in drei Tagen bezahlen würde. 4. Schritt Ich gebe entweder der Forderung nach, oder nicht. Der "Ratschlag" ein Zweites Schreiben zu ignorieren ist logische Folge der "eigenen Entscheidung". Dies gilt auch für alle weiteren Schreiben, Inkassoschreiben. Logischerweise. PS: Im Übrigen wurde es bestimmt hier nicht so "geraten". Selbstredend (da finden sich sogar Musterschreiben dazu und in "Steffens Abmahnfibel" findet sich auch was dazu) gibt es für unsichere Kantonisten weitere Möglichkeiten, wie das "Anstreben eines Privatvergleichs" oder das "Anstreben eines anwaltlich hergestellten Vergleichs".
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| | # 130 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
ich stelle fest, dass nicht mal die Hilfestellung zum erstellen von Zitaten Früchte gezeigt hat. Warum also erst einen LKW kaufen wenn man vorab schon weiß nicht mal den Mopedführerschein zu bestehen!! Hast Du schon das Handbuch Anfängerkurs für Radfahrer gelesen? Nimm Dir mal die Zeit für die ersten 5 Seiten. Wenn dann noch Fragen offen sind, notieren, nochmal nachsehen ob diese schon beantwortet wurden [z.B. unter "Suchen"] wenn nicht, gezielt hier nachfragen. War jetzt nicht böse gemeint. Nur genervt | |
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| | # 131 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Deine letzten Fragen sind schlicht nicht zu beantworten. Wenn es um den RI hier alleine geht finden sich alle Möglichkeiten. Leute mit gewonnenen OLG/LG/AG-Prozessen, genauso mit Verlorenen AG-Verfahren. Prozesse jedoch werden in marginaler Anzahl bislang geführt. Bislang bedeuted nur, dass der RI die Forderungen bis zum Ende der Verjährungsfrist auch gerichtlich geltend machen kann. Momentan sihts jedoch so aus, dass wir noch nicht mal wissen, ob diese nette Firma nächstes Jahr überleben wird und wer sich dann die Forderungen eventuell unter den Nagel reißt. Da die Firma selbst noch nicht solange abmahnt können erste Ergebnisse über das Verhalten am Rande der Verjährungsfrist erst Ende nächstes Jahres erhoben werden. Wie man berichtet sind Ende des Jahres 2008 bei dieser Firma weit über 67.000€ "offene Forderungen" in den Büchern aufnotiert = Die haben die Abgemahnten, die nicht bezahlt haben noch nicht mal in die Bücher geschrieben. (Was in Ordnung ist, da streitig.) Leute, die sich nicht mehr melden sind das normalste der Welt. Weshalb sollte sich jemand jede Woche anmmelden und sagen: "Ist nix passiert". Es gibt jedoch zwei/drei Dutzend pro Woche die sich melden, falls Dier das entgangen ist. Falls es Dir aber hilft: "Ich habe die modUE abgegeben und nicht bezahlt." Und zu letzt: "Höhere kosten"??? Du hast das nicht verstanden: Es sind deutlich weniger Kosten!!! - Wenn Du nicht die kostenlose Form der modUE hier gefunden hättest, hättest Du einen Anwalt beauftragen müssen, der sie Dir erstellt. Zudem senkt die modUE den Streitwert. Gibst Du sie nicht ab, drohen extreme Kosten. Den Rest sagt man Dir schon in der Abmahnung. Bezahlst Du das "Sonderangebot" nicht, wird man höhere Kosten geltend machen, die man auch sofort einklagt. Wobei wir wieder am Anfang wären. Das sofort Einklagen scheint zB in schlappen 20/40/60/80-Tausend Fällen ja ewig zu dauern. Und bitte nicht nachfragen, wie viele es sind. Ich arbeite nicht bei der Firma da und selbst wenn, würde ich solche Interna nicht veröffentlichen.
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| | # 132 | |
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 42
| Zitat:
Ich habe gefragt am Anfang wie man sich bei einer Abmahnung verhalten soll oder kann..Ich habe Informationen darüber erhalten. Danke. Dann war meine nächste Frage nach ERFAHRUNGSBERICHTEN. Leider haben da sehr wenige geschrieben um genau zu sein 3. Die Leute werden doch nicht erst seit 2009 abgemahnt sondern schon ein paar Jahre länger. Also denke ich mal wenn man sich hier anmeldet wie ich, möchte man diskutieren und ERFAHRUNGEN austauschen. Es wurde geschrieben,." also wird sich wohl bei denen die mod. UE abgegeben haben und nicht gezahlt haben sich nichts weiter getan haben." Das ist eine Aussage die nicht stimmen muß. Wenn ich auf die Abmahung reagiert habe und einige Zeit vergangen ist würde ich mich selbstverständlich hier wieder melden um meine ERFAHRUNGEN mitzuteilen.Wohl verständlich. Sinn und Zweck eines Forums. Wenn man mich hier nicht beleidigt hätte oder auf eine Liste " blonde Frauen " dabei bin ich garnicht blond gestellt hätte , wären meine Beiträge auch schon zu ende gewesen. Gruß Lissi | |
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| | # 133 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Ok. Warten wir also auf Deine Erfahrungen "nach einiger Zeit", um zu erfahren, welche Erfahrungen diejenigen gemacht haben, die sich "nach einiger Zeit" nicht mehr melden, um uns ihre Erfahrungen mitzuteilen. Ich kann da keine diskussionswürdigen Erfahrungsaustauschmängel erkennen. Ich bin sicher, dass Du genauso klug wie heute sein wirst, wenn Du uns "nach einiger Zeit" Deine Erfahrungen mitteilen wirst. Evtl. ist es dann das einzige und evtl. sogar letzte Posting, das in diesem Thread hier noch erscheinen wird. |
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| | # 135 | ||||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Wie Du siehst, hat dieser Thread es bisher auf 7 Seiten gebracht. Du kannst hier also nicht viele Erfahrungsberichte finden. Bei Nümann sind es über 200 Seiten, bei Waldorf gehts auf 500 zu, Kornmeier bringts auf mehr als 600. Wenn Du also Erfahrungsberichte suchst, schaue dort nach. Ich habe mich ehrlich bemüht, Deinen Postings hier zu folgen. Ich versuch mal zusammenzufassen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Danach kam nur noch mehr wirres Zeug und vor allem Vorwürfe gegen Leute, die hier ehrlich bemüht sind, anderen Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mitzuteilen. Überleg Dir, ob Du nochmal von Vorne anfangen willst. | ||||
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| | # 136 | |
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 42
| Zitat:
Das beste Beispiel sind hier 3 Leute deren Namen ich nicht nennen möchte weil ich genervt bin über solche unqualifizierten Äußerungen. ![]() Wenn ihr weiter was auch immer raushängen lassen wollt um euch zu profilieren bitte. Ich glaub meine Zeit ist zu kostbar. Gruß Lissi Der Klügere gibt nach. Und 3mal dürft ihr raten wer das ist!!! | |
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| | # 138 | |
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 42
| Zitat:
Mein Mann hat den Brief bekommen weil er der Eigentümer des Internetanschlußes ist.Verstanden? Also ist er der Schuldige.Okay? Da er zu der fraglichen Zeit auf Arbeit war und nicht runter läd kann es demnach nur ein Kind von uns, was ein Jugendlicher ist und kein Einkommen hat, weil er zur Schule geht gewesen sein..Auch soweit verstanden? Weiter Erklärungen halte ich für sinnlos weil es halt hier nicht verstanden werden kann. Gruß Lissi der Klügere gibt nach. | |
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| | # 139 |
| Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 45
| Tach Also mir gehts wie Lissi ich hab den Brief erhalten geb morgen ne UE raus und gut!Was mich aber wundert ist das die im 2ten Brief über 600 Euro wollen angeblich dann im 3ten Brief 480??Wie kann man sowas verstehen?? Is das Mache vom RA odda wie können die mal so hoppahopp 50% druffschlagen um se dir "angeblich" im dritten Brief wieder zu erlassen?? Haben die sich da nicht an irgendwelche Richtlinien zu halten?? Antwort wäre toll |
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| | # 140 |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Nachgeben kann auch bedeuten, es nochmal auf eine andere Art zu versuchen, da sich erst im weiteren Verlauf zeigen kann, wer der Klügere ist. In der Schweiz sagt man übrigens: Dor Gschide git nah, dor Esel blibt stah! Das ist ganz einfach. Die 480 sind ein vergleichsweises Angebot zur außergerichtlichen Streibeilegung - das Sonderangebot sozusagen. Im Zweitbrief nimmt man den Streitwert von 10.000 EUR für ein MP3 File zur Hand und berechnet auf Grund der Rechtsanwaltsgebührenverordnung. |
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ich stelle fest, dass nicht mal die Hilfestellung zum erstellen von Zitaten Früchte gezeigt hat.
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