| | # 881 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Naja. In Deutschland sind entsprechend des G10-Gesetzes nur die Nachrichtendienste befugt, unerlaubte Handlungen (im Sinne des §206 StGB) zu vollziehen, die Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis darstellen. Werbung
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 883 |
| Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 9
| Hallo, nur zur Erinnerung, ich habe schon den 3. Brief. Abgelaufene Frist am 12.3.Mal sehen was kommt. "ich lese hier schon eine zeit lang Eure Beiträge und habe mich nun entschlossen hier auch einmal meine (einseitige) Korrespondenz mit obiger Kanzlei zu posten. 1. Kontaktschreiben mit UE /Vergleichsangebot 480 € am 14.1.2010 17.1.2010 mod. UE abgesendet per Einschreiben/ Rückschein nach intensiver Durchforstung diese Forums 2. Schreiben dann am 1.2.2010 mit gleicher Forderung / 480€ 3. Schreiben jetzt am 26.2.2010 mit erhöhter Forderung 650€ und nochmaliger Androhung gerichtlicher Konsequenzen wenn bis 12.3. keine Zahlung eingeht " Gruß Maikelsoft |
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| | # 884 |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Hallo zusammen, auch ich gehöre seit gestern zu den beglückten von S&P. Und seit dem habe ich viel gelesen. Das ist ja auch das, was von allen hier im Forum geraten wird. Nur ich bin der Meinung, dass das doch eigentlich nicht nötig ist. Aus meiner Sicht kann man das doch alles viel rationaler betrachten: 1. Versenden der modUE 2. Zwei Entscheidungsmöglichkeiten/Wege a) zahlen der 480€ b) nicht zahlen Bei 2a) ist man die (aktuelle) Abmahnung los/die Sache ist vom Tisch, aber man gilt ab dann als "Zahler" und keiner weiß, wie viel noch nach kommt. Ich behaupte einfach mal, dass die meisten hier tatsächlich noch ein paar Leichen im Keller haben. D.h. hier liegt das eigentliche Risiko dieses Weges. Bei 2b) sitzt man die Sache aus, lässt die "Bettelbriefe" an sich vorbeiziehen und wartet, ob irgendwann ein Mahnbescheid kommt, den man dann noch widersprechen kann, wo dann aber offen ist, ob man vor Gericht gezerrt wird. Sollte das der Fall sein, so konnte ich bisher hier lesen, dass das "worst case" (also Niederlage, wovon ich mal ausgehen würde) ca. 1600€ kostet. Dies sind für mich doch zwei ganz klare Wege, wo ich das Risiko jedes Weges (grob) einschätzen kann und danach eine Entscheidung treffen kann oder habe ich etwas übersehen oder sehe das zu einfach? Grüße, Horst |
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| | # 885 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Z.B. Folgendes: dadurch, dass der Abmahner sich nicht an §97a Abs. 2 UrhG (100-Euro-Deckelung) gehalten hat und auch ansonsten die angeblich erforderlichen (und damit erstattungsfähigen) Abmahnkosten erst einmal geprüft werden müssten (was den Abmahnern offensichtlich nicht gefällt, denn sonst hätten sie z.B. keine Angst davor, gegen die Nichtzahler zu klagen), ist ungünstigstenfalls mit einem Vergleich zu rechnen im Klagefall (die Gesamtkosten für den Abgemahnten schätze ich dabei auf ca. 500 Euro) günstigstenfalls (im Klagefall) mit einem negativen Urteil für den Abmahner und einer Erstattung sämtlicher dem Beklagten angefallenen Kosten. Die Wahrscheinlichkeit für Klagen seitens der Abmahner tendiert u.a. deshalb gegen Null. Siehe z.B. ABMAHNUNG / Kostenerstattung bei Abmahnung: DigiProtect unterliegt hinsichtlich Anwaltskosten (Dr. Graf).
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| | # 886 | |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Zitat:
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| | # 887 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
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| | # 888 |
| Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 8
| Hallo, gibt es eigentlich auch eine Übersicht, wie viele "Erst-Abmahnungen" so an einzelne Personen gehen? Also wieviele Rechtsanwälte einen einzigen Anschlußinhaber wegen der Urheberrechte anschreiben? Habe mittlerweile 6 Schreiben von 4 Anwälten...Gibts da noch mehr Betroffene mit 6 oder mehr Schreiben?? |
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| | # 889 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 13
| Zitat:
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| | # 890 |
| Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 15
| Diese Wochenende habe ich den 2.ten Bettelbrief erhalten und modUE ist anerkannt worden. Wieder 10 Tage Zeit zum Zahlen von 480. S&P versichern mir das sie keine PersDaten von mir haben ausser die die im Abmahnschreiben zu entnehmen sind . |
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| | # 892 | |
| Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
Ich frage nur mal rein interessehalber, denn von mir haben die nur die modUE bekommen und sonst nichts. Weder Geld noch ein Begleitschreiben. | |
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| | # 893 |
| Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 34
| Hallo. Am 1.02.2010 ModUe per ES/RS abgeschickt. Am 3.02.2010 RS zurück. Der RS hatte allerdings keinen Poststempel, war aber unterschrieben. Bis heute keine Annahme/Ablehnung der ModUe von S&P erhalten. Weiß evtl. jemand, was ich davon halten soll? Ist die ModUe denn trotzdem angenommen worden, auch wenn ich keinen Brief bekommen habe? Hab ehrlich gesagt ein mulmiges Gefühl weil die sich gar nicht rühren. Liebe Grüße OhMann |
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| | # 895 |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 3
| Hallo, ich bekam auch Post, habe mich jetzt durch viele Seiten durchgekämpft und der Ablauf ist mir soweit auch klar. Eine Frage zur mod. UE habe ich allerdings doch, da ich mir nicht zu 100% sicher bin. In der beigefügten UE steht wörtlich: "Scooter - J'adore Hardcore (Apres Ski Hits 2010 XXL)" In dem beigefügten Beschluß des Landgerichts ist ersichtlich, dass es offenbar diverse Varianten dieses Liedes gibt. Soll ich jetzt die mod. UE mit dem Zusatz "(Apres Ski Hits 2010 XXL)" schreiben oder den Zusatz weglassen und nur Tonaufnahme "J'adore Hardcore" und Künstlergruppe "Scooter" angeben? Vielen Dank für Eure Antwort, Ihr seid echt super!!! ...ich geh jetzt in´s Bett, kann nicht mehr... |
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| | # 897 |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 13
| Ich hab heute meinen 3. Droh-(Bettel) Brief erhalten. Wie bei allen 650,-- Euro (Zuschlag weg. erhöten Aufwand). Geht alles sehr zügig. Von Anerkennung der mod. UE, 2. Bettelbrief, 3. Bettelbrief. Hab jetzt Zahlungsfrist bis 05.04.10. Ostersonntag. Da bis jetzt alles so schnell ging, schätze ich, dass ich dann am 06.04.10 meine Klageschrift im Briefkasten habe. Jetzt schlottern mir ernsthaft die Knie. Hab ja auch noch den Bettelbrief von Schnullenberg und Co in Höhe von 1250 stehen, da bin ich aber erst beim 2. Briefchen mit Anerkennung der mod. UE |
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| | # 898 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
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| | # 899 |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 3
| OK, heute ging auch bei mir die mod. UE raus, ohne den Anhang.... Wenn man sich das hier alles so durchließt entsteht ja der Eindruck, dass niemand nach dem 3."Bettelbrief" jemals wieder was von der Kanzlei hört. Kann es nicht sein, dass diejenigen, die es "erwischt" hat gar keine Muse mehr haben hier zu posten? |
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