Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 20.09.2009, 23:58   # 1
princess15114
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Achtung!

Die nachfolgenden 5 Beiträge werden ab sofort (15.11.2010) nicht mehr ergänzt oder erweitert.

Zum Grundkurs für Neuabgemahnte gehts hierlang



Einleitung

Ergänzend zu den Forenregeln und damit die Diskussion nicht - wie oft im Teil 1 - entgleitet und die Threads übersichtlich bleiben, sei folgendes angemerkt.
Jeder der eine Frage bezüglich einer Abmahnung stellt, sollte sich wenigstens 2 bis 4 Stunden vorher über den Ablauf schlau gemacht haben. Dafür dient dieser Thread. Für den Fall, dass der Forenteilnehmer nicht der abgemahnte Anschlussinhaber ist, so ist in den Beiträgen darauf hinzuweisen. Es hat hier Niemand hellseherische Fähigkeiten.
Full-Quote zeugen von einem schlechten Zitatstil und sind zu vermeiden. Vor allem dann, wenn der eigene Beitrag nicht länger ist als der zitierte Text.

Zum Schutz der Forenteilnehmer werden folgende Angaben in den Beiträgen nicht geduldet:
- Angabe von Real(vor)namen
- IP-Adressen und die Uhrzeit des vermeintlichen Tatzeitpunktes
- Zitate ohne Quellenangabe (ich habe gehört…, ich habe mal gelesen…u.ä.)
- der Wunsch nach Prüfung/Kontrolle einer konkret angepassten mod. UE
- Fragen, die bereits in dieser FAQ eindeutig beantwortet wurden
- Spekulationen, die nicht zielführend sind

Sinnloses Off-Topic Geschwalle, wird unverzüglich abgestellt!
Was ist damit gemeint?
Es interessiert sich kein Mensch dafür,
a) ob man das Werk/Künstler, weswegen man abgemahnt wurde, toll/mittelmäßig/ätzend findet.
b) ob man plant, einen Ausflug in die Stadt des Abmahner zu machen
c) ob man vorhat, sich mit mittelmäßig qualifizierte Beiträge in diversen Gästebüchern zu verewigen
d) Einen Beitrag bei dem man sich für den vorherigen bedankt, aber sonst nichts hinzu zu fügen hat. Dafür gibt es den „Danke“-Knopf!

Ach ja, immer schön daran denken…
Es ist alles schon gesagt, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin; 1882 – 1948 )
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Alt 21.09.2009, 00:26   # 2
princess15114
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Alt 21.09.2009, 00:31   # 3
princess15114
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Alt 21.09.2009, 00:37   # 4
princess15114
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Alt 21.09.2009, 00:47   # 5
princess15114
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Alt 21.09.2009, 06:20   # 6
boeser
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
IV. Technik

1. Meine heutige IP-Adresse stimmt nicht mit der aus der Abmahnung überein
IP-Adressen werden normalerweise dynamisch vergeben. Der Provider weist sie i. d. R. mindestens einmal innerhalb von 24 Stunden neu zu (sogenannte Zwangstrennung) oder bei jeder Neueinwahl des Routers oder internetfähigen PC. Lediglich Firmen / Businesskunden erhalten von ihrem Provider auf Antrag eine feste IP-Adresse. Es ist also mehr als unwahrscheinlich, die gleiche IP-Adresse an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu erhalten.
Mit einem kleinen Programm/Link kann man zumindest prüfen, ob der Provider und / oder die Region des Einwahlknotens richtig sind.
Der Link mit der regionalen Zuordnung des Einwahlknotens ist bei TCOM-Zugängen mit Vorsicht zu genießen.
Seit Anfang 2009 werden wohl aufgrund des Ausbaus der DSLAM und auf VDSL zwecks Lastenausgleich oft Einwahlknoten zugewiesen die unter Umständen ein paar hundert Kilometer vom Wohnort entfernt sind.
Ist der Einwahlknoten also nicht mehr im Bundesland des Wohnortes so ist das kein Indiz für eine fehlerhafte Ermittlung der IP-Adresse.
Reseller von TCOM-DSL wie 1und1 oder Freenet sind davon auch betroffen.

Wie es bei den Mitbewerbern der TCOM und bei DSL über das Breitbandkabel aussieht kann ich nicht verifizieren.
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Alt 21.09.2009, 15:05   # 7
EMMO75
 
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Hier wird von einer Statistik gesprochen. Wo ist die eigentlich zu finden???

Aber nichtsdestotrotz:
Letzte Woche Abmahnung über € 450,- erhalten.
Mod UE ging raus, gezahlt wird nicht.
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Alt 21.09.2009, 15:13   # 8
princess15114
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Zitat:
Zitat von EMMO75 Beitrag anzeigen
Hier wird von einer Statistik gesprochen. Wo ist die eigentlich zu finden???
Jeden ersten Sonntag im Monat neu ---> hier!
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Alt 21.09.2009, 17:09   # 9
der Verzweifelte
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Jeden ersten Sonntag im Monat neu ---> hier!
Am Freitag bekam auch ich dieses dumme Schreiben (450 Euro, Shaun Baker, club Rotation 42) . Fast alle meiner Nachbarn haben in den letzten 4 Wochen eine Abmahnung bekommen!!! Denkt mal darüber nach, wie viel Geld diese Abmahnxxxxxxx mit dem Leid anderer verdienen!
Meine erste Reaktion auf die Abmahnung war erst einmal, mir übers Wochenende die Forentipps durchgelesen und mich dazu entschlossen eine erweiterte und modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Das Ding ist heute raus. Das ist der Grund warum ich mich hier mal wieder melde. Ich möchte Widerstand gegen die Abmahner organisieren.

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.9.2009 um 17:18:42-----

Ähmmm....warum verweigert mir der Moderator einen Aufruf zum Widerstand??? Es ist nichts Verbotenes daran, wenn eine Gruppe Betroffener gemeinsam vor einem Anwaltsbüro ihren Unmut äussert.

EDIT BY PRINCESS
Siehe
hier; Punkte a) - d)
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Alt 21.09.2009, 17:45   # 10
BAD69
 
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Beiträge: 32
soho Zwischenstand
die von mir am 14.09.09 per Einschreiben-Rückschein an NüLa geschickte
mod UE ist bei denen am 18.09.09 im Postfach angekommen,( na, das dauerte aber--), lt. Postauskunft
so, mal abwarten nun
:bedrueck:
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Alt 21.09.2009, 18:31   # 11
idgy
 
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Also mein Freund hat eine Abmahnung bekommen. Sollte 450 Euro kosten der Spaß. Er war dann bei der Verbraucherschutzzentrale. Die wussten auch gleich bescheid und haben da einen Anwalt. Für den war das auch nichts Neues. Der kostete 50 Euro und regelt das mit der modUE jetzt. Außerdem zahlt mein Freund aber die 100 Euro die es ja maximal kosten darf, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Alt 21.09.2009, 18:35   # 12
ulrich
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Zitat:
Zitat von idgy Beitrag anzeigen
Außerdem zahlt mein Freund aber die 100 Euro die es ja maximal kosten darf, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hat das der Anwalt gesagt?
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Alt 21.09.2009, 18:40   # 13
idgy
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Hat das der Anwalt gesagt?
ja hat er.
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Alt 21.09.2009, 18:48   # 14
ulrich
Gesperrt
 
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von idgy Beitrag anzeigen
ja hat er.
Dann ließ Dir mal diesen Thread durch, besonders das über die 100 € Deckelung! Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 21.09.2009, 18:55   # 15
idgy
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Dann ließ Dir mal diesen Thread durch, besonders das über die 100 € Deckelung! Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
hab ich. Ich weiß aber nicht, auf was du mich damit stoßen möchtest.
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Alt 21.09.2009, 20:46   # 16
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von idgy Beitrag anzeigen
hab ich. Ich weiß aber nicht, auf was du mich damit stoßen möchtest.


Er will dich wohl darauf hinweisen, dass die 100€ deckelung bei filesharing-delikten nicht bzw. nicht zwingend zum tragen kommt. Wenn du die 100€ überweist könnte das unter umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden, die Forderung ist damit jedoch noch nicht zwangsläufig vom Tisch. Einem möglichen Gerichtsprozeß verhinderst du damit jedenfalls nicht.
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Alt 21.09.2009, 22:06   # 17
idgy
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Er will dich wohl darauf hinweisen, dass die 100€ deckelung bei filesharing-delikten nicht bzw. nicht zwingend zum tragen kommt. Wenn du die 100€ überweist könnte das unter umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden, die Forderung ist damit jedoch noch nicht zwangsläufig vom Tisch. Einem möglichen Gerichtsprozeß verhinderst du damit jedenfalls nicht.
Also genau genommen meinte der Anwalt wohl die würden danach noch was schicken und mehr Geld fordern aber da solle man nicht drauf eingehen. Ich war bei dem Gespräch nicht dabei, mehr weiß ich also auch nicht.
Allerdings hab ich in diesem Forum gelesen dass die modUE und die Zahlung des Geldes nichts miteinander zu tun haben. Ich versteh also nicht ganz warum das jetzt so ein Problem darstellt.
Außerdem steht dann jetzt höchstens die Aussage hier im Forum gegen die des Anwalts. Is dann also die FraGe wem wir vertrauen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verbraucherschutzanwalt ihn da jetzt in etwas reinreiten will.
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Alt 22.09.2009, 00:39   # 18
TheDragon
 
Registriert seit: 28.06.2009
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Jaa hallo =D
endlich wird es wieder übersichtlich hier! und so ziehmlich

ALLE FRAGEN (für die Neuabgemahnten die noch kommen werden) WERDEN IN DEN 1. 5 BEITRÄGEN VON princess15114 BEANTWORTET!!
BITTE LESEN!


Sorry das ich jetzt zum start des 2. N&L-Threads gleich ausfallend werde...
mir platzte fast der schädel... musste fast 120 seiten nachholend lesen... wenn ich noch mehr UNNÜTZE GESPRÄCHE, MÖCHTEGERN KLUGSCH***ER SACHEN ODER DER GLEICHEN gelesen hätte, wäre mir der kragen geplatzt! ich hoffe das es sich hier nicht wiederholt.

so und nun zurrück zum thema:

Mein Zwischenbericht von meinem Status:
  1. 27.06.2009 - Abmahnung von N&L bekommen wegen
    • Tonträger: Dream Dance 51
    • Tonaufnahme: Sunshine 2009
    • Künstlers (Interpreten) Dance Nation vs. Shaun Baker
    Abgabefrisst wäre der 08.07.2009 gewesen.
  2. 06.07.2009 - Abschicken der modUE per ES mit RS
  3. 10.07.2009 - RS mit Unterschrift von Sekretärin (nehm ich mal an) vom 08.07.2009 zurrück bekommen.
    Seit dem warten.
  4. 21.09.2009 - Bettelbrief erhalten

Ihr lest richtig ich habe gestern einen Bettelbrief erhalten!
Ich Zitiere mal den Brief:

Zitat:
Zitat von N&L
Uptunes GmbH ./. Dragon, The

Sehr geehrter Herr TheDragon,

in oben genannter Angelegenheit bestätigen wir, dass, nach der Zahlung des Pauschalbetrages und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aus der Abmahnung zugrunde liegende Rechtsverletzung keine weiteren Ansprüche gegen Sie bestehen.
ich muss sagen das stinkt mir bis zum Himmel... warum soll ich ausgerechnet IHRE UE zurrück schicken, wo die modUE genau das selbe bewirkt nur das man sich bei der modUE nichts zu Schulden kommen lasst & die möglichkeit ergibt mit dem RA zu verhandeln, und deren UE schöne NEBENWIRKUNGEN (weitere Abmahnungen) mit sich zieht!?

Die modUE ist geprüft und wurde mit deren Unterschrift angenommen! Egal ob Azubi, Sekretärin, Sekretär, Freund, Schwager, Frau oder Mann... angenommen ist angenommen, Unterschrieben ist Unterschrieben!
Für Neuabgemahnte gilt das, sofern ihr so weit kommen solltet, einfach Ignorieren!

Bleibt aber von jedem von EUCH selber überlassen was IHR macht nach erhalt einer Abmahnung.. Das war die Beschreibung meines Weges!

Diese Wege stehen euch zur Auswahl:
  1. Nichts Machen (glaubt mir das ist die schlechteste wahl die ihr treffen würdet!)
  2. UE abschicken + zahlen
  3. modUE abschicken + NICHTS ZAHLEN! (für diesen weg haben sich die meisten, die hier anwesenden, entschieden)
  4. modUE + einen teil zahlen
  5. modUE + ratenzahlung (nach absprache mit N&L)
  6. modUE + Gesammten geforderten Betrag zahlen.

Bitte vergesst eins nicht:
Wer einmal zahlt, zahlt immer!

und vergesst nicht die links in den Signaturen von princess15114, ulrich und den anderen alt eingesessenen anzuklicken und dort auch alles durchzulesen!

Bitte korregiert mich wenn ich was falsches schrieb, danke!

Ich halte Euch weiter auf den Laufenden was sie eventuell als nächstes machen werden.

MfG dat Mich
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Alt 22.09.2009, 08:48   # 19
ulrich
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Zitat:
Zitat von idgy Beitrag anzeigen
hab ich. Ich weiß aber nicht, auf was du mich damit stoßen möchtest.
Na gut dann nochmal ganz langsam extra für Dich. Bitte das Rot Geschriebene "aufmerksam" lesen, denn darauf wollte ich Dich hinweisen.
Am besten Du kopierst Dir meinen Text und gibst ihn dem Anwalt der Verbraucherberatung zum Lesen.

OLG-Entscheidung zum neuen § 97 a Abs. 2 UrhG
30. März 2009


Seit dem 01.09.2008 bestimmt der neu eingeführte § 97 a Abs. 2 UrhG, dass der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen sich auf 100 Euro beschränkt, wenn es sich um einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt.

Der Zweck dieser Regelung ist klar: Abmahnwellen sollen sich nicht dadurch lohnen, dass Anwaltskosten auf abgemahnte Privatleute bei geringfügigen Verstößen abgewälzt werden und Schaden und Abgeltungsaufwand außer Verhältnis stehen. Es fehlt jedoch noch an einer umfassenden und gefestigten Rechtsprechung zu der neuen Regelung und so stellen sich noch viele abmahnende Anwälte auf den Standpunkt, dass bei der jeweiligen Abmahnung keine nur unerhebliche Rechtsverletzung vorliege.
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Alt 22.09.2009, 11:55   # 20
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von TheDragon Beitrag anzeigen
in oben genannter Angelegenheit bestätigen wir, dass, nach der Zahlung des Pauschalbetrages und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aus der Abmahnung zugrunde liegende Rechtsverletzung keine weiteren Ansprüche gegen Sie bestehen.
Zitat:
ich muss sagen das stinkt mir bis zum Himmel... warum soll ich ausgerechnet IHRE UE zurrück schicken, wo die modUE genau das selbe bewirkt
wo steht da dass sie IHRE UE zurück haben wollen?

ich lese nur "einer strafbewehrten" Evtl. arbeiten dort die einzelnen Stellen nicht effektik kooperativ genug zusammen, oder denken Du kannst Dich nicht mehr erinnern dass Du abgegeben hast und probieren es auf ein erneutes.
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