| | # 1883 |
| Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 10
| vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. Oktober 2009. Gerne geben wir Ihnen nachfolgende Informationen. Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden dürfen nur an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung bei entsprechender Rechtsgrundlage erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an private Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir wären hierzu verpflichtet. Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung zu bewahren haben. Sofern eine andere Rechtsvorschrift zum Tragen kommt, gelten hier ggf. abweichende Regelungen. Die Deutsche Telekom AG ist - wie andere Netzbetreiber auch - seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in sog. Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen. Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu dynamische IP-Adressen ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat. In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass IP-Adressen bei der Deutschen Telekom für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn, diese wäre von den berechtigten Stellen (z. B. zuständiges Gericht) angeordnet. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des §113a TKG (Vorratsdatenspeicherung). Wir bitten somit um Verständnis, dass wir die Ihnen am xx. August 2009 möglicherweise zugeordneten IP-Adressen nicht mehr prüfen können, da für diesen Zeitraum, auf Grund des begrenzten Speicherzeitraums (sieben Tage), keine Verbindungsdaten mehr existent sind. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter t-online.de. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Telekom AG Konzerndatenschutz |
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| | # 1885 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Soweit ich das überblicke, ist das einfach nur Unsinn. Um Deine Behauptung zu bestätigen, bitte ich um einen Link auf das entsprechende Posting, das bestätigt, dass für N&L ein Inkassobüro tätig ist. Aufgrund dieser einen Zeile kann ich Dein übriges Posting erst akzeptieren, sobald Du Deine Behauptung mit einem verifizierbaren Beleg stützen kannst. Wo hast Du das denn gelesen? Hast Du zufällig auch ein Aktenzeichen verfügbar? |
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| | # 1886 | |
| Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
Ich darf doch wohl wissen, was die mit MEINEN Daten machen? | |
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| | # 1887 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 54
| Zitat:
Lass es..... N-Troll! | |
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| | # 1888 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
wenn Du 10 Std. [Gratulation] hier gelesen hast, so ist Dir sicher bei einigen Posts nicht entgangen, dass ab und an mal der Verdacht aufkommt, Mitarbeiter, Zuträger oder wie auch immer, diverser Abmahner könnten sich hier als "Maulwürfe" eingraben, um durch "doofstellen" an evtl. Meinungen, Strategiegedanken u.dgl. zu gelangen, um sich mit diesen Erkenntnissen bei ihrem Cheffe Gehör, Achtung zu verschaffen, ohne den umständlichen Umweg über ausrollen von Zebrastreifen zu nutzen, damit auch mal der kleine Fußgänger bei ihm vorsprechen kann und nicht nur die "Radfahrer". Warum ich so reagiere? Ganz einfach. Du erscheinst mir zu gewieft, zu klug, um Dir Deine Fragen nach 10 Std. lesen nicht selbst beantworten, nachvollziehen zu können. Mir bist Du nicht zu nahe getreten. Ich habe eine eingebaute Firewall mit Spamschutz, sprich "****michgefühl" gegen manche Beiträge. watt_ tztz dass immer Kumpels herhalten müssen | |
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| | # 1889 |
| Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 30
| das mit der antwort von der telekom find ich ja auch toll. im klartext würde das ja heißen das die keine daten mehr von mir für den genannten zeitraum haben. also würde es sich ja kaum lohnen wenn ich da mein auskunftsschreiben jetz hinschick wenn am ende nur so eine anwort bei rüber kommt. aber man kann das ganze au positiv sehen. wenn die telekom die daten nicht hat. und die abmahner nur die den ip-log haben dann ist die beweislast vor gericht ja relativ dünn. wenn keine weiteren verkehrsdaten vorhanden sind bzw. die daten an wen ich was angeblich geschickt habe oder von wem ich was gedownloadet habe weil sowas würde mich am ende auch mal interessieren. weil die ip kann man sich ja relativ einfach holen. aber wenn mir vorgeworfen wird das ich irgendwas zum upload bereitgestellt haben soll dann würd ich au gern sehen an wen usw. ansonsten wird das ganze ziemlich haltlos und wie gesagt als beweis wird das wohl kaum reichen. deswegen muss man das ganze wirklich mal von der andern seite auch betrachten. briefe zusammenschustern kann jeder aber wenn nur die halbe wahrheit drin steht dann muss man schon langsam denken das das wunschdenken von manchen größer ist als die realität zu sein scheint. |
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| | # 1890 | |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| Zitat:
![]() Offensichtlich sind bei Dir 10 h lesen nicht ausreichend. 1. wer die modUE abgegeben hat, kann für den gleichen Fall nicht nochmal abgemahnt werden. Was Du meinst, ist sicherlich da Erinnerungsschreiben oder auch liebevoll "Bettelbrief" genannt. 2. Hab ich in diesem Thread wahrscheinlich überlesen, aber mir ist hier noch kein Fall bekannt, wo die Abmahnung bei Nichtzahlen an ein Inkasso-Büro ging. und 3. beläuft sich die Summe der "Erinnerung" auf ca. 1.200€ und nicht auf 1.600. Wenn Du der Meinung bist, zahlen zu müssen, musst Du es machen, darfst Dich aber hinterher nicht beschweren, wenn die nächste Abmahnung eintrudelt (das war hier wiederholt zu lesen!) und damit der Abmahnwahn weiter betrieben wird. Ansonsten kann ich Dir nur den Hinweis geben, dass hier jeder für sich selbst entscheiden muss, welche Variante er wählt, mit allen möglichen Konsequenzen. Und noch ein Tipp: Lies noch mehr, dann wird Dir vielleicht klar, warum hier die meisten den Weg des Nichtzahlens gehen. Ansonsten schöne Grüsse noch an Peter ![]() PS: Sorry, Chefin für die (fast) Fullquote, aber das war mir ein Bedürfnis! | |
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| | # 1891 |
| Gastposter | Noch einmal zur EV: Die Einstweilige Verfügung und wie man darauf reagieren kann! Möchte der Antragsgegner sich nur gegen die Kostenfolge der einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen, weil er die Verfügung in der Sache für berechtigt hält, die regelmäßig erforderliche außergerichtliche Abmahnung jedoch unterblieben ist, so hat er folgende Möglichkeiten: ■Er kann vor oder gleichzeitig mit dem (Voll-) Widerspruch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Folge: Die Hauptsache ist für erledigt zu erklären und die Kosten sind nach §§ 91a, 93 ZPO dem Antragsteller aufzuerlegen. ■Er kann seinen Widerspruch von Anfang an auf die Kosten beschränken (sog. Kostenwiderspruch). Damit erkennt der Antragsgegner den Verfügungsanspruch konkludent an und er verzichtet konkludent auf die Einlegung eines Vollwiderspruchs. Über den Kostenwiderspruch wird durch Endurteil entschieden, §§ 936, 925 I ZPO.[/QUOTE] Wenn ich das richtig verstanden habe, kann z.B. Marshall die mod UE immer noch seinem Widerspruch beifügen ? Gruß Flesh_Storm |
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| | # 1893 | |
| Gastposter | Zitat:
Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 1895 | ||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
| ||||
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| | # 1896 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Ich habe da mal ne Frage!! wie genau wird gelogt, nur über Bildschirmausdruck ist ja nicht aussagekräftig und als eilleiniger Beweis nicht Gerichts tauglich, daher meine Frage was haben die den noch? und wie lange wird Protokolliert? |
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| | # 1898 | |||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Danach stellt sich dann das Problem mit der Abschlusserklärung wieder und es fallen weitere Gebühren an. Mein Gott Leute! Ich schreib mir hier die Finger wund, um dem armen Kerl die Prozeßkosten in Höhe eines Kleinwagens zu ersparen, und ihr orakele hier in einer Materie rum, von der die meisten keine Ahnung haben mit Vorschlägen, die zu nichts führen. Außer zu exorbitant hohen Prozeßkosten. -----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 22:20:49----- Damit es nicht zu Mißverständnissen kommt: die Aufhebung hängt natürlich an der Einlegung des Widerspruchs. -----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 22:22:23----- Unsinn. Ach nein, Entschuldigung, teurer Unsinn! | |||
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| | # 1900 | |
| Gastposter | Zitat:
1. Das die Abmahnung erfolgt ist, muss doch an Hand des Postausgangsbuches erst nachgewiesen werden, oder ? 2. Ob er sich in der Sache verteidigen kann, wissen wir leider nicht. Ansonsten, Danke für Ihre erklärenden Worte Herr Dr. Eikmeier. MfG Flesh_Storm | |
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