Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 25.10.2009, 20:45   # 1881
chris..
 
Registriert seit: 21.09.2009
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aha und an welche adresse soll man das schreiben dann schicken? weil gibt bestimmt doch au mehrere. und das nächste problem ist ich wollte morgen eigentlich bei n+l anrufen und vergleich aushandeln aber irgendwie weiß ich grad au net weiter. vielleicht mach ich doch ne geringere zahlung bzw. dann hald ratenzahlung aber weiß hald au nich so genau.
war ja wie damals bei von kenne und partner
bezahlt und nu nochn schreiben bekommen das ich doch bitte zahlen sollte. obwohl die das ja längst haben müssen also die kriegen au nix mehr. hab da zum glück den kontoauszug als beweis.
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Alt 25.10.2009, 20:56   # 1882
Terabyte
 
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Registriert seit: 14.10.2009
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Nun weis ich auch langsam nicht mehr weiter, da lese ich doch das Nümann+Lange dieses Jahr Prozesse aus dem Letzen Jahr führen und die das auch wirklich ernst meinen.
Und ich meine Sture Haltung wirklich ändern muss, aber welche Möglichkeiten bleiben den da noch? Mahnbescheid von Gericht und Einspruch einlegen und abwarten. Allerdings glaub ich immer noch das erst gar nicht soweit kommt.
Allerdings sollte man sich wirklich langsam eine Strategie zurechtlegen und nicht einfach nur abwarten. Ich weis auch nicht mehr weiter. Ein Anwalt kommt für mich als letztes ins Spiel, und ich weis gar nicht ob es einen für Medienrecht bei uns auf dem Lande gibt.
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Alt 25.10.2009, 21:01   # 1883
Mr.Smith
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 10
vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. Oktober 2009. Gerne geben wir Ihnen nachfolgende Informationen.

Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden dürfen nur an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung bei entsprechender Rechtsgrundlage erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an private Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir wären hierzu verpflichtet.

Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung zu bewahren haben. Sofern eine andere Rechtsvorschrift zum Tragen kommt, gelten hier ggf. abweichende Regelungen.

Die Deutsche Telekom AG ist - wie andere Netzbetreiber auch - seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in sog. Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen.

Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu dynamische IP-Adressen ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat.

In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass IP-Adressen bei der Deutschen Telekom für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn, diese wäre von den berechtigten Stellen (z. B. zuständiges Gericht) angeordnet. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des §113a TKG (Vorratsdatenspeicherung).

Wir bitten somit um Verständnis, dass wir die Ihnen am xx. August 2009 möglicherweise zugeordneten IP-Adressen nicht mehr prüfen können, da für diesen Zeitraum, auf Grund des begrenzten Speicherzeitraums (sieben Tage), keine Verbindungsdaten mehr existent sind.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter t-online.de.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG
Konzerndatenschutz
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Alt 25.10.2009, 21:01   # 1884
OHweh
 
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Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von gogo4 Beitrag anzeigen

Danke für eure Antworten.
Möchte hier auch Niemanden zu nahe treten, wunder mich halt nur über das Vorgehen, weil ich es nicht genau nachvollziehen kann.

Gruß
.....
Das vorgehen was die meisten hier machen ist nur eines das der Anschlussinhaber in dem meisten fällen UNSCHULDIG ist oder glaubst du das du wenn du etwas nicht getan hast das du dafür freiwillig zahlst???
wenn dir dein Nachbar ne Waschmaschiene schickt die du nicht wolltest bezahlst du sie dann auch?
Kleiner Tip lass deinen Richtigen Namen weg
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Alt 25.10.2009, 21:15   # 1885
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von gogo4 Beitrag anzeigen
gar Briefe von Inkassobüros bekommen haben (stand ja im Thread drin).
Soweit ich das überblicke, ist das einfach nur Unsinn. Um Deine Behauptung zu bestätigen, bitte ich um einen Link auf das entsprechende Posting, das bestätigt, dass für N&L ein Inkassobüro tätig ist.

Aufgrund dieser einen Zeile kann ich Dein übriges Posting erst akzeptieren, sobald Du Deine Behauptung mit einem verifizierbaren Beleg stützen kannst.

Zitat:
Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
da lese ich doch das Nümann+Lange dieses Jahr Prozesse aus dem Letzen Jahr führen und die das auch wirklich ernst meinen.
Wo hast Du das denn gelesen? Hast Du zufällig auch ein Aktenzeichen verfügbar?
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Alt 25.10.2009, 21:18   # 1886
Hallo
 
Registriert seit: 24.10.2009
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Zitat:
Zitat von Mr.Smith Beitrag anzeigen
Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung zu bewahren haben.
Bitte was????

Ich darf doch wohl wissen, was die mit MEINEN Daten machen?
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Alt 25.10.2009, 21:18   # 1887
Bocki2000
 
Registriert seit: 05.10.2009
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Zitat:
Zitat von gogo4 Beitrag anzeigen
hallo!

Nach ca 10h lesen (inkl. Aller faqs) zu diesem thema wollte ich mich zunächst bei euch bedanken! Danke für den großen erfahrungsaustausch.

Auch ich habe von obengenannter kanzlei einen netten brief bekommen über die 450 € für einen song.
Nun jedoch meine frage:
Die meisten user schicken eine geänderte ue und zahlen nicht.
warum genau glaubt ihr denn damit durchzukommen?
es gibt doch schon genug user, die einen 2. Brief oder gar briefe von inkassobüros bekommen haben (stand ja im thread drin).
Spätestens das inkassobüro hat das recht per mahnbescheid die forderungen einzuklagen, falls nötig mittels gerichtsvollzieher und den
kann man nicht mehr ignorieren.

also warum glaubt ihr das da nichts kommt?
es gibt doch genug user die schon davon berichtet haben. Es dauert vielleicht 3-4 monate, aber am ende wird doch jeder fall erneut angemahnt und schließlich an ein inkassobüro verkauft und dann ist ende.
Mein kumpel hatte denselben fall und war bei einem anwalt. Auch der hat empfohlen zu zahlen, weil er meinte das wäre wirklich das kleinere übel.
Meint ihr nicht, dass es besser ist 450 € zu bezahlen auch wenn es wehtut, als am ende einen mahnbescheid über ca 1600 € zu bekommen?
Weil bei der summe landet man mit zinsen und mahngebühren ganz schnell.

Danke für eure antworten.
Möchte hier auch niemanden zu nahe treten, wunder mich halt nur über das vorgehen, weil ich es nicht genau nachvollziehen kann.

Gruß
XXXXXXXXX
Da gibt es nur eine Antwort!
Lass es..... N-Troll!
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Alt 25.10.2009, 21:26   # 1888
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von gogo4 Beitrag anzeigen
Hallo!

Nach ca 10h lesen (inkl. aller FAQs) zu diesem Thema wollte ich mich zunächst bei euch bedanken! Danke für den großen Erfahrungsaustausch.


Warum genau glaubt ihr denn damit durchzukommen?


Also warum glaubt ihr das da nichts kommt?

Mein Kumpel hatte denselben Fall und war bei einem Anwalt. Auch der hat empfohlen zu zahlen, weil er meinte das wäre wirklich das kleinere Übel.

Gruß
XXXXXXXXXX
hallo XXXXXXXXXX,

wenn Du 10 Std. [Gratulation] hier gelesen hast, so ist Dir sicher bei einigen Posts nicht entgangen, dass ab und an mal der Verdacht aufkommt, Mitarbeiter, Zuträger oder wie auch immer, diverser Abmahner könnten sich hier als "Maulwürfe" eingraben, um durch "doofstellen" an evtl. Meinungen, Strategiegedanken u.dgl. zu gelangen, um sich mit diesen Erkenntnissen bei ihrem Cheffe Gehör, Achtung zu verschaffen, ohne den umständlichen Umweg über ausrollen von Zebrastreifen zu nutzen, damit auch mal der kleine Fußgänger bei ihm vorsprechen kann und nicht nur die "Radfahrer".

Warum ich so reagiere?
Ganz einfach. Du erscheinst mir zu gewieft, zu klug, um Dir Deine Fragen nach 10 Std. lesen nicht selbst beantworten, nachvollziehen zu können.

Mir bist Du nicht zu nahe getreten. Ich habe eine eingebaute Firewall mit Spamschutz, sprich "****michgefühl" gegen manche Beiträge.

watt_

tztz dass immer Kumpels herhalten müssen
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Alt 25.10.2009, 21:31   # 1889
chris..
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 30
das mit der antwort von der telekom find ich ja auch toll. im klartext würde das ja heißen das die keine daten mehr von mir für den genannten zeitraum haben. also würde es sich ja kaum lohnen wenn ich da mein auskunftsschreiben jetz hinschick wenn am ende nur so eine anwort bei rüber kommt. aber man kann das ganze au positiv sehen. wenn die telekom die daten nicht hat. und die abmahner nur die den ip-log haben dann ist die beweislast vor gericht ja relativ dünn. wenn keine weiteren verkehrsdaten vorhanden sind bzw. die daten an wen ich was angeblich geschickt habe oder von wem ich was gedownloadet habe weil sowas würde mich am ende auch mal interessieren.
weil die ip kann man sich ja relativ einfach holen. aber wenn mir vorgeworfen wird das ich irgendwas zum upload bereitgestellt haben soll dann würd ich au gern sehen an wen usw.
ansonsten wird das ganze ziemlich haltlos und wie gesagt als beweis wird das wohl kaum reichen.
deswegen muss man das ganze wirklich mal von der andern seite auch betrachten.
briefe zusammenschustern kann jeder aber wenn nur die halbe wahrheit drin steht dann muss man schon langsam denken das das wunschdenken von manchen größer ist als die realität zu sein scheint.
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Alt 25.10.2009, 21:32   # 1890
rowi06
 
Benutzerbild von rowi06
 
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Beiträge: 119
Zitat:
Zitat von gogo4 Beitrag anzeigen
Hallo!

Nach ca 10h lesen (inkl. aller FAQs) zu diesem Thema wollte ich mich zunächst bei euch bedanken! Danke für den großen Erfahrungsaustausch.


Die meisten User schicken eine geänderte UE und zahlen nicht.
Warum genau glaubt ihr denn damit durchzukommen?
Es gibt doch schon genug User, die einen 2. Brief oder gar Briefe von Inkassobüros bekommen haben (stand ja im Thread drin).
Spätestens das Inkassobüro hat das Recht per Mahnbescheid die Forderungen einzuklagen, falls nötig mittels Gerichtsvollzieher und den
kann man nicht mehr ignorieren.

Also warum glaubt ihr das da nichts kommt?
Es gibt doch genug User die schon davon berichtet haben. Es dauert vielleicht 3-4 Monate, aber am Ende wird doch jeder Fall erneut angemahnt und schließlich an ein Inkassobüro verkauft und dann ist Ende.
Mein Kumpel hatte denselben Fall und war bei einem Anwalt. Auch der hat empfohlen zu zahlen, weil er meinte das wäre wirklich das kleinere Übel.
Meint Ihr nicht, dass es besser ist 450 € zu bezahlen auch wenn es wehtut, als am Ende einen Mahnbescheid über ca 1600 € zu bekommen?
Weil bei der Summe landet man mit Zinsen und Mahngebühren ganz schnell.

Danke für eure Antworten.
Möchte hier auch Niemanden zu nahe treten, wunder mich halt nur über das Vorgehen, weil ich es nicht genau nachvollziehen kann.

Gruß
XXXXXXXXXXXX
Hallo,Gogo (Girl?)
Offensichtlich sind bei Dir 10 h lesen nicht ausreichend. 1. wer die modUE abgegeben hat, kann für den gleichen Fall nicht nochmal abgemahnt werden. Was Du meinst, ist sicherlich da Erinnerungsschreiben oder auch liebevoll "Bettelbrief" genannt. 2. Hab ich in diesem Thread wahrscheinlich überlesen, aber mir ist hier noch kein Fall bekannt, wo die Abmahnung bei Nichtzahlen an ein Inkasso-Büro ging. und 3. beläuft sich die Summe der "Erinnerung" auf ca. 1.200€ und nicht auf 1.600.

Wenn Du der Meinung bist, zahlen zu müssen, musst Du es machen, darfst Dich aber hinterher nicht beschweren, wenn die nächste Abmahnung eintrudelt (das war hier wiederholt zu lesen!) und damit der Abmahnwahn weiter betrieben wird.

Ansonsten kann ich Dir nur den Hinweis geben, dass hier jeder für sich selbst entscheiden muss, welche Variante er wählt, mit allen möglichen Konsequenzen. Und noch ein Tipp: Lies noch mehr, dann wird Dir vielleicht klar, warum hier die meisten den Weg des Nichtzahlens gehen.

Ansonsten schöne Grüsse noch an Peter

PS: Sorry, Chefin für die (fast) Fullquote, aber das war mir ein Bedürfnis!
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Alt 25.10.2009, 21:41   # 1891
Flesh_Storm
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Noch einmal zur EV:

Die Einstweilige Verfügung und wie man darauf reagieren kann!

Möchte der Antragsgegner sich nur gegen die Kostenfolge der einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen, weil er die Verfügung in der Sache für berechtigt hält, die regelmäßig erforderliche außergerichtliche Abmahnung jedoch unterblieben ist, so hat er folgende Möglichkeiten:

■Er kann vor oder gleichzeitig mit dem (Voll-) Widerspruch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Folge: Die Hauptsache ist für erledigt zu erklären und die Kosten sind nach §§ 91a, 93 ZPO dem Antragsteller aufzuerlegen.
■Er kann seinen Widerspruch von Anfang an auf die Kosten beschränken (sog. Kostenwiderspruch). Damit erkennt der Antragsgegner den Verfügungsanspruch konkludent an und er verzichtet konkludent auf die Einlegung eines Vollwiderspruchs. Über den Kostenwiderspruch wird durch Endurteil entschieden, §§ 936, 925 I ZPO.[/QUOTE]


Wenn ich das richtig verstanden habe, kann z.B. Marshall die mod UE immer noch seinem Widerspruch beifügen ?

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 25.10.2009, 21:46   # 1892
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann z.B. Marshall die mod UE immer noch seinem Widerspruch beifügen ?
Die Frage ist, welche Vorteile das evtl. bringen könnte (das obige Beispiel bezieht sich auf Fälle, in denen vor der EV keine Abmahnung erfolgte).
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Alt 25.10.2009, 21:49   # 1893
Flesh_Storm
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die Frage ist, welche Vorteile das evtl. bringen könnte (das obige Beispiel bezieht sich auf Fälle, in denen vor der EV keine Abmahnung erfolgte).
Da er nicht reagiert hat, kann er den Erhalt der Abmahnung doch bestreiten. Man erinnere sich an schlampig geführte Postausgangsbücher !

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 25.10.2009, 21:55   # 1894
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Da er nicht reagiert hat, kann er den Erhalt der Abmahnung doch bestreiten.
Das kann er nicht. Weitere Tipps - soweit rechtlich einwandfrei - sicherlich gerne gesehen!
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Alt 25.10.2009, 22:06   # 1895
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
1) Welche Folgen hätte eine nach Erlass der einstweiligen Verfügung festgestellte "fehlende Zuständigkeit" des entsprechenden Gerichtes? Wäre die einstweilige Verfügung damit ungültig? Oder könnte eine fehlende Zuständigkeit nur noch im Falle eines Widerspruchs gegen die EV eine Wirkung entfalten?
Sie würde wegen Unzuständigkeit aufgehoben.

Zitat:
2) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hält sich ein Gericht im Falle des Erlasses einer EV in Fällen von Störerhaftung für zuständig, eine EV im Bundesland C zu erlassen, wenn der Antragsteller im BL A seinen Sitz hat und der Abgemahnte im BL B?
§ 32 ZPO

Zitat:
3) Welche Punkte werden in der Regel (nicht) geprüft, bevor eine EV erlassen wird in Fällen angeblich illegalen Filesharings?
Es werden alle Punkte geprüft. Diese sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen.

Zitat:
4) Wie sieht eine Kostenrechnung im Fall eines Widerspruchs gegen die EV aus (dann dürfte eine Abschlusserklärung doch keine Kosten mehr verursachen, soweit noch nicht erfolgt?)?
Nein, wenn ein Widerspruch kommt, dann hat derjenige ja die andere art der Vorgehensweise gewählt. Kostet halt so 5.000,00 € für die erste Instanz.
__________________
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Alt 25.10.2009, 22:13   # 1896
Terabyte
 
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Ich habe da mal ne Frage!!

wie genau wird gelogt, nur über Bildschirmausdruck ist ja nicht aussagekräftig und als eilleiniger Beweis nicht Gerichts tauglich, daher meine Frage was haben die den noch? und wie lange wird Protokolliert?
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Alt 25.10.2009, 22:16   # 1897
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Sie würde wegen Unzuständigkeit aufgehoben.
Danke für den Hinweis!
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Alt 25.10.2009, 22:19   # 1898
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
■Er kann vor oder gleichzeitig mit dem (Voll-) Widerspruch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Folge: Die Hauptsache ist für erledigt zu erklären und die Kosten sind nach §§ 91a, 93 ZPO dem Antragsteller aufzuerlegen.
Die Abmahnung ist aber erfolgt, also bekommt er die Kosten auferlegt.

Zitat:
■Er kann seinen Widerspruch von Anfang an auf die Kosten beschränken (sog. Kostenwiderspruch). Damit erkennt der Antragsgegner den Verfügungsanspruch konkludent an und er verzichtet konkludent auf die Einlegung eines Vollwiderspruchs. Über den Kostenwiderspruch wird durch Endurteil entschieden, §§ 936, 925 I ZPO.
Auch da bekommt er die Kosten auferlegt, wenn er sich in der Sache nicht verteidigen kann. Und womit bitte, sollte er das tun?

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann z.B. Marshall die mod UE immer noch seinem Widerspruch beifügen ?
Nein, er muss die Erklärung als Prozeßhandlung vor Gericht abgeben, also in einem Schriftsatz. Dabei muss er sich anwaltlich vertreten lassen, dann fallen zwei Gebühren an, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr.

Danach stellt sich dann das Problem mit der Abschlusserklärung wieder und es fallen weitere Gebühren an.

Mein Gott Leute!

Ich schreib mir hier die Finger wund, um dem armen Kerl die Prozeßkosten in Höhe eines Kleinwagens zu ersparen, und ihr orakele hier in einer Materie rum, von der die meisten keine Ahnung haben mit Vorschlägen, die zu nichts führen. Außer zu exorbitant hohen Prozeßkosten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 22:20:49-----

Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Danke für den Hinweis!
Damit es nicht zu Mißverständnissen kommt: die Aufhebung hängt natürlich an der Einlegung des Widerspruchs.

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 22:22:23-----

Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Da er nicht reagiert hat, kann er den Erhalt der Abmahnung doch bestreiten.
Unsinn. Ach nein, Entschuldigung, teurer Unsinn!
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 25.10.2009, 22:29   # 1899
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
die Aufhebung hängt natürlich an der Einlegung des Widerspruchs.
Das hatte ich eigentlich auch erwartet. Langsam verstehe ich dieses Abmahnsystem.
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Alt 25.10.2009, 22:34   # 1900
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Die Abmahnung ist aber erfolgt, also bekommt er die Kosten auferlegt.

Auch da bekommt er die Kosten auferlegt, wenn er sich in der Sache nicht verteidigen kann. Und womit bitte, sollte er das tun?
Entschuldigung:

1. Das die Abmahnung erfolgt ist, muss doch an Hand des Postausgangsbuches erst nachgewiesen werden, oder ?

2. Ob er sich in der Sache verteidigen kann, wissen wir leider nicht.

Ansonsten, Danke für Ihre erklärenden Worte Herr Dr. Eikmeier.

MfG

Flesh_Storm
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