summa summarum 19 Danke und keins von Dir dabei. Schäm Dich
14.05.2011, 09:32
#
18882
ottos
Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 17
Ist heute keine Schule? Das Du dich melden mußt.
14.05.2011, 09:36
#
18883
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von ottos
Ist heute keine Schule? Das Du dich melden mußt.
Samstags war noch nie Schule
14.05.2011, 09:50
#
18884
osna1976
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 32
lol...langeweile?grins.. Bin hier noch woanders wegen nem anderen Abmahner..Graf von Westphalen...kannst da ja mal auch zählen...lol...schickes WE wünsch ich..
und Danke...fg
14.05.2011, 09:51
#
18885
Wilkesland
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 1
Hallo liebe Leidensgenossen,
habe mich sehr intensiv mit Eurem Forum beschäftigt, einige Sachverhalte sind mir aber noch nicht ganz klar. Hier mal meine "Leidensgeschichte":
Im Dezember 2010 wurde ich von Wal.-Fr. wegen eines Ebooks (pdf) abgemahnt. Ich habe eine mod.UE abgegeben und blauäugig (Troll, ja ich weiß) die geforderte Summe überwiesen. Ich wollte die Angelegenheit gerne erledigt haben.
Nun habe ich gestern Post von N+L erhalten, ich werde diesmal beschuldigt, den Titel Sunshine 2009 des Künstlers Dance Nation vs. Shaun Baker angeboten zu haben. Dies soll im Juni 2009 geschehen sein. Einigungsangebot liegt bei bekannten 4xx Euro.
Meine Fragen:
- Ich würde gerne die mod.UE abgeben, die Sache aber diesmal gerne aussitzen, also nicht zahlen. Ist der aktuelle Fall dann separat und unabhängig von der ersten Abmahnung (eines anderen Anwalts) zu sehen, oder entsteht mir durch die Zahlung im ersten Fall hier ein Nachteil?
- Wie lange kann ich für angebliche Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden? Wie gesagt, wir sprechen hier von Juni 2009.
- Dann ist mir noch aufgefallen, dass die Vollmacht des RI aus Nov 2010 stammt, der Beschluss des LG von Juli 2009. Mein vermeintliches Vergehen liegt aber in der Vergangenheit???
Für etwas Hilfe wäre ich sehr dankbar.
P.S.: Sehr informatives Forum, leider zu spät entdeckt... Weiter so!
14.05.2011, 10:01
#
18886
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Wilkesland
- .......oder entsteht mir durch die Zahlung im ersten Fall hier ein Nachteil?!
Eigentlich nicht, nur wenn es sich um den selben RI handeln sollte, kann es evtl. zu Erklärungsnöten kommen
-> einmal gezahlt, warum jetzt Weigerung
Zitat:
Zitat von Wilkesland
- Wie lange kann ich für angebliche Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden? Wie gesagt, wir sprechen hier von Juni 2009. !
Nach Kenntnis des Klarnamens beginnt am 01.01 des darauf folgenden Jahres die Verjährung und dauert 3 Jahre!
d.h. in Deinem Fall bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 01.01.2013.
In dieser Zeit ist eine AM möglich
Zitat:
Zitat von Wilkesland
- Dann ist mir noch aufgefallen, dass die Vollmacht des RI aus Nov 2010 stammt, der Beschluss des LG von Juli 2009. Mein vermeintliches Vergehen liegt aber in der Vergangenheit???
Zitat:
3. Der Logzeitpunkt ist vor der Vollmachtserteilung
Dies macht die Abmahnung nicht unwirksam. Die Vollmachtserteilung bezieht sich lediglich auf die Bevollmächtigung des Rechteinhabers (RI) an den Abmahner, eine Abmahnung verschicken zu dürfen und ihn auch sonst zu vertreten. Die Ermittlung der IP-Adresse unterliegt lediglich privatwirtschaftlichen Vorgängen. Dafür ist lediglich ein Auftrag des Rechteinhabers an einen IT-Dienstleister nötig, welcher der Abmahnung nicht beiliegen muss. GRUNDKURS
lol...langeweile?..Graf von Westphalen...kannst da ja mal auch zählen.lol...schickes WE wünsch ich..
und Danke...fg
Bei dem waren es 16 Merci-klicks sind schon include
ebenso
14.05.2011, 16:45
#
18888
moped90
Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 57
Hallo alle zusammen.
Kann es sein das sich bei Nümann&Lang die 2009er Logs und die damit verbundenen Abmahnungen die jetzt Postalisch versendet werden häufen?
Ein Log/Erfassung aus dem Jahr 2009 wirkt sich wie auf die Verjährungsfrist mit Postalischer Zustellung der eigentlichen Abmahnung 2011 aus?
Ansonsten wünsche ich allen Netzwelt Usern ein schönes Wochenende
14.05.2011, 16:57
#
18889
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von moped90
Ein Log/Erfassung aus dem Jahr 2009 wirkt sich wie auf die Verjährungsfrist mit Postalischer Zustellung der eigentlichen Abmahnung 2011 aus?
Es zählt wann dem AM der Klarname des AI bekannt war und nicht wann etwas zugestellt wurde
Also wenn AI 2009 bekannt, AM erst 2011 kommt ist man innerhalb der Verjährungsfrist
Es zählt wann dem AM der Klarname des AI bekannt war und nicht wann etwas zugestellt wurde
Also wenn der/die Log/Erfassung des Klarnames 2009 ermittelt wurde wäre jetzt das 2te Jahr der Verjährungfrist angelaufen unabhängig von der Zustellung der eigentlichen Abmahnung?!
Wie aggressiv händelt N+L sein Kerngeschäft?
14.05.2011, 17:42
#
18891
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von moped90
Also wenn der/die Log/Erfassung des Klarnames 2009 ermittelt wurde wäre jetzt das 2te Jahr der Verjährungfrist angelaufen
Das kommt drauf an.
Log Anfang/ Mitte 2009 -> Klarnamen 2009 -> Beginn Vj 2010
Log Ende 2009 -> Klarname evtl. erst 2010 -> Beginn Vj 2011
14.05.2011, 18:58
#
18892
Belfegor
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von moped90
Also wenn [der/]die [Log/]Erfassung des Klarnames 2009 ermittelt wurde wäre jetzt das 2te Jahr der Verjährungfrist angelaufen unabhängig von der Zustellung der eigentlichen Abmahnung?!
Richtig ! Wenn dem Abmahner dein Name 2009 bekannt war, bist du im zweiten Jahr. Das Datum der Abmahnung ist irrelevant !
Greetz
14.05.2011, 21:03
#
18893
Konsens
Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 1
Hallo habe auch ein Abmahnschreiben von N u L erhalten. Für ein angeblich illegalen Upload von suneshine 2009 ( vorher nie gehoert) der Upload soll in 2009 erfolgt sein, nun nach 2 Jahren mahnen sie ab. Schon recht eigenartig dass sie so zeitnah reagieren Nun mal eine Frage: hat jemand nach der Absendung der modUE jemals irgendetwas von den Anwälten gehört? Oder, gibt es eigentlich bekannte Fälle,wo es bis zur Anklage vor Gericht kam?Habe im Forum nichts darüber finden können.
Bg
14.05.2011, 21:33
#
18894
Belfegor
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von Konsens
Habe im Forum nichts darüber finden können.
Wie lange hast du gelesen ?
MfG
14.05.2011, 21:34
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18895
Bommel-NRW
Registriert seit: 26.12.2009
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von Konsens
Hallo habe auch ein Abmahnschreiben von N u L erhalten. Für ein angeblich illegalen Upload von suneshine 2009 ( vorher nie gehoert) der Upload soll in 2009 erfolgt sein, nun nach 2 Jahren mahnen sie ab. Schon recht eigenartig dass sie so zeitnah reagieren
Bg
Bei mir genau das selbe. Willkommen im Club. Mein "Lebenslauf":
11/2009 Liebesbrief von Kornmeier, mod.Ue geschickt nix gehört bis heute.
Gestern Post von Nümann (gleiches Lied wie bei dir).
Bekommt am Montag ne mod.Ue per ES+RS
Ansonsten Kaffee trinken und das Leben weiter genießen
14.05.2011, 21:57
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18896
Molly Hatchet
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 55
Ich wurde gestern von einem hilfreichen Nachbarn angerufen, er öffnet meine Post während ich mit dem Truck auf Tour bin.
Auch für diesen Dreck abgemahnt, Log 2009...von mir gibt es gar nix, nicht mal ne modUE.
Die zweite Abmahnung von NL bei mir, bei der ersten gab es noch ne modUE, jezt ist Schluß mit lustig.
14.05.2011, 22:04
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18897
Belfegor
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Ach komm .... zick nicht rum. Schick noch ne modUE dass du deine Ruhe hast und dann ist Schluss mit lustig, okay ?
MfG
15.05.2011, 07:06
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18898
el Chupa Cabra
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
@Molly Hatchet
Du möchtest unbedingt eine Einstweilige Verfügung?
Dann schick bloss keine mod UE
15.05.2011, 10:13
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18899
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Erst solche Tip´s geben
Zitat:
Zitat von Molly Hatchet
Blödsinn, die modUE ist nur Schadensbegrenzung, nicht mehr und nicht weniger.
Der vermeintliche Anspruch auf Zahlung der angemahnten Kohle steht danach immer noch im Raum, nach Abgabe einer modUE ist das Risiko einer einstweiligen Verfügung mit hohen Kosten aber eliminiert.
Zitat:
Zitat von Molly Hatchet
Auf jeden Fall modUE abschicken, die Sache mit dem Zahlen ist Deine ureigenste Entscheidung.
Und jetzt dieser Spruch
Zitat:
Zitat von Molly Hatchet
Auch für diesen Dreck abgemahnt, Log 2009...von mir gibt es gar nix, nicht mal ne modUE.
Die zweite Abmahnung von NL bei mir, bei der ersten gab es noch ne modUE, jezt ist Schluß mit lustig.
(man sollte eigentlich meinen, Du kennst den Sinn und Zweck der modUE)
15.05.2011, 10:23
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18900
Molly Hatchet
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 55
Zitat:
Zitat von grave
Erst solche Tip´s geben
Und jetzt dieser Spruch
(man sollte eigentlich meinen, Du kennst den Sinn und Zweck der modUE)
Klar kenne ich den Sinn und Zweck einer modUE.
In diesem Fall habe ich rechtssichere Beweise, dass ich die Urheberrechtsverketzung nicht begangen habe. Ich rede hier nicht von einem Routerprotokoll, sondern von meiner Fahrerkarte.
-kein WLAN
-nur ein Notebook und das habe ich immer im LKW dabei
-keine Kinder, keine lebenspartnerin (liegt wohl am Job)
Zum Tatvorwurfzeitpunktwar ich 1100 km von zuhause entfernt.
Deshalb gibt es keine modUE und auf ne EV freue ich mich.
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html