| | # 1824 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
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| | # 1825 | |
| Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 9
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Und bis Freitag Abend (bis mir das sehr dubios vorkam) hatte ich natürlich nur die Infos und den Rat des Anwalts... Mehr nicht... Das wollte ich eigentlich schreiben... JEdenfalls ein riesen Danke an die USer hier im Forum, und auch, dass es dieses Forum gibt. Das hat mich wohl vor einer Dummheit bewahrt... | |
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| | # 1826 | ||
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Zitat:
Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe there is a latter to the isp that sounds good: Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Musterschreiben cheers -----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 14:16:34----- Zitat:
you won't have the chance to get it cheaper (n&l). you have two possebilities: 1. send the mod.UE and pay 2. send the mod.UE and don't pay if you follow the second way, i think it's better, that there isn't any contact to the RA. cheers | ||
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| | # 1827 |
| Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 9
| @ MasterDean, vielen Dank für die Links zu den Musterschreiben. In dem einen Brief von diesem RA Vetter steht geschrieben Zitat: "Die Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer haben sich überdies darauf verständigt, Filesharing-Fälle nur noch zu verfolgen, sofern ein bestimmter Umfang belegt ist. Der angebliche Upload einer Datei fällt nicht hierunter. " Soll natürlich kein Freifahrtsschein sein, aber macht natürlich Hoffnung und sehr viel Mut, mit nur ein wenig strapazierten Nerven davonzukommen... |
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| | # 1828 |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| hi, bist ja noch nicht sehr lange dabei. wirst aber bald schon deine lesezeichenliste sprengen mfg @alfc76 here you can see that mr nümann won't do a comparison. Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 |
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| | # 1829 |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 8
| Zunächst mal ein Danke an alle die sich hier im Forum konstruktiv einbringen. Ohne euere Hilfe wäre ich warscheinlich noch mehr down. Ich habe mich wie gesagt Quer durch das Forum gelesen . Dabei ist mir aufgefallen das einige die modUe durch einen eigenen Anwalt haben schicken lassen. Diese Personen haben aber keinen 2 Bettelbrief erhalten. Finde ich sehr komisch , Oder gibt es da doch jemanden? |
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| | # 1830 | |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Zitat:
das liegt nicht an anwaltlicher vertretung. gibt auch welche, die ohne anwaltliche vertretung noch kein erinnerungsschreiben haben... kann sein, dass die fälle noch offen sind oder ist in deinen beobachtungen von abgeschloßenen fällen die rede? | |
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| | # 1831 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
Aber sicher kann man sich nie sein das die Anwälte gerade einen raussuchen um ein Exempel zu statuieren. Es geht mir und anderen auch so die das Gefühl nicht los werde das die das machen das nicht um den Künstler zu schützen, denn es springt ja auch ne ordentliche Summe für die raus. Dagegen wehren wir uns, und nicht anderes. | |
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| | # 1832 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Ich hatte im September die Amahnung bekommen für Cascada von den TOP-100 bezogen auf August. In diesem Fall überhaubt nicht reagiert, keine modUE, keine Zahlung, kein Kontakt, einfach nichts. Ich weiß, keine modUE war ein Fehler. Nun habe ich übers Landgericht Hamburg eine EV erhalten. Herr Nümann wird jetzt sicherlich auch meine Identität kennen, aber möglicherweise kann ich ihn ja nun bald persönlich kennen lernen. Seit ein paar Tagen nun bin ich dabei, mir meine Strategie für einen Gerichtsprozeß vorzubereiten und zu untermauern. Einen RA bin ich auch noch am aussuchen. Vielleicht kann mir der eine oder andere per PN noch weitere nützliche Tips und Fakten zukommen lassen. Bitte habt Verständnis dafür, daß ich auch per PN nichts konkretes verlauten lassen werde, da ja alle möglichen Leute hier mitlesen. Bezogen auf den oberen Beitrag hoffe ich auf rege Beteiligung und Unterstützung von Euch allen. Dies werde ich brauchen. | |
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| | # 1833 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
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| | # 1837 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Über Landgericht Hamburg mit der Begründung laut Inhalt der EV, da auch dort die Möglichkeit bestand, den Titel von meinem Anschluß zu downloaden. Hamburg ist auch von meinem Wohnsitz weit weg und von Karlsruhe auch. | |
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| | # 1838 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
![]() Die einstweilige Verfügung ist die Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in §§ 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die einstweilige Verfügung soll den Anspruch auf einen bestimmten Streitgegenstand (§ 935 ZPO) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) sichern. Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3...r_Rechtsschutz | |
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| | # 1839 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Es gibt nur zwei Vorgehensweisen, sobald eine einstweilige Verfügung in der Welt ist: angreifen oder mit einem Abschlußschreiben akzeptieren. Im letzteren Fall ist die Angelegenheit beendet. Wenn Du den Beschluß - ich nehme mal an, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist - angreifen willst, gibt es mehrere Möglichkeiten: Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen Im Endeffekt hängt es wieder vom Einzelfall ab, ob ein Angriff überhaupt Sinn macht. In den meisten Fällen ist das nicht so. Einen Vorzug hat die Sache allerdings: es wird dem Gegner keine Vertragsstrafe im wiederholungsfall geschuldet. Er hat also eher ein untergeordnetes Interesse an einer zukünftigen Beobachtung. Dieser Vorzug ist aber teuer erkauft. -----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 15:06:43----- Zitat:
Übrigens würd ich mal Deine Signatur überarbeiten. Denn was Du da zitierst ist ein Widerspruch gegen Eintragungen im Grundbuch... | ||
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| | # 1840 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Theoretisch müßte jeder eine EV erhalten, der keine UE oder modUE abgiebt. Das ist richtig. Wie Herr Nümann in seinen Beiträgen hier erwähnte, wird er diesmal seinen Ankündigungen auch Taten folgen lassen. Ist halt nun mal so, daß er dazu wohl meine Akte gezogen hat. Deshalbt liegt mir erst mal nur die EV vor. Darin steht übers Landegricht nun das, was ich eigentlich hätte mit der modUE abgegeben. Die Abschlußerklärung liegt noch nicht vor, so daß mir etwas Luft bleibt, mich drauf vorzubereiten. Erst dann wird es weitergehen. Wie hier im Forum immer wieder gelesen, ist bisher kein Fall hier in der Art bekannt. Wird mein Fall wohl mit der erste hier sein. Deshalb mein Appell an alle Forenmitglieder bezüglich Unterstützung. |
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