| | # 1762 | |||
| Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
| Zitat:
Schon mal was von Clipinc gehört? Tobit.Software Gruß Opfer -----Doppelpost zusammengeführt am 24.10.2009 um 16:09:20----- Zitat:
Die meisten hier haben die vorgeworfene Straftat begangen und sind hier um möglichst günstig aus der Geschichte raus zu kommen. Deswegen schicken die meisten hier eine modUe raus und zahlen nicht weil sie sich folgende Vorteile dadurch versprechen. 1.weniger zahlen Wie es in der modUe geschrieben steht es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen," Übersetzung: Bei Verstoß gegen die Verpflichtung das genannte Werk nicht mehr im Internet in Tauschbörsen zu tauschen, wird eine Geldstrafe fällig. Diese Geldstrafe bestimmt der Rechteinhaber. Sollte der Rechteinhaber eine zu hohe Summe angesetzt haben, überprüft das Gericht die Summe der Höhe nach. Denn es geht den meisten hier darum das die forderungen einfach absolut überzogen sind und sie deshalb nicht zahlen. Sie hoffen auf das so genannte 100 Euro Decklungsgesetz. siehe auch hier Die 100 Euro Deckelung ist nun in Kraft getreten - Folgen für die Abmahnungen von ****** Zimmel Kremer Greuter; Schindler Boltze, Simon und Partner, Kornmeier und Partner ? 2.Sie hoffen darauf nicht verklagt zu werden. Ich habe dazu mal eine Rechnung aufgestellt.Die vielleicht nicht auf ein paar Tausend richtig sein muß aber den Kern der Sache trifft. Nämlich das soviele Klagen garnicht abgearbeitet werden können. siehe hier Zitat:
hier der Link zur modUe Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Ob gezahlt wird oder nicht muß jeder für sich selbst entscheiden. Gruß Opfer P.S.Dieser Beitrag dient nur zur Hilfestellung und nicht als Rechtsberatung Entscheidungen muß im enddefekt jeder für sich selbst treffen. | |||
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| | # 1763 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Hallo an Alle !!! Ich melde mich seit langer Zeit auch mal wieder...ich gehöre zu der Abmahnwelle Ende Juni. Nach abgegebener modUE und NICHT Zahlung war erstmal Pause. Ich dachte ja echt es kommt nix mehr....tja falsch gedacht. Heute flatterte mir ein netter Bettelbrief von NuL ins Haus. Werde mich wohl der Mehrheit anschließen und nicht reagieren. Liebe Grüße an Alle |
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| | # 1764 |
| Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 21
| Hallo nochmal! Also, nochmal kurz für mich zum Verständnis: Ich bezahle jetzt brav die Abmahnung von 450 Euro und dann kommen nocheinpaar; meinetwegen noch ein oder mehrere Jahre lang (man weiß ja nicht, was die sich noch ausdenken bzw. meinen zu wissen). Und die bezahlt man dann auch schön. Ist man kann komplett aus dem Schneider? Oder kann da dann evtl. doch noch was kommen? Ich bin nämlich sehr gur am überlegen, was ich jetzt tue. Will nämlich meinen Vater, der AI ist, nicht irgendwo reinreiten. Er hat damit ja sogesehen nichts zu tun. Er hat noch nie vor'm PC gesessen. Ist ne blöde Situation. Ich habe zwar einen befreundeten Anwalt schon angeschrieben. Leider hat er sich noch nicht gemeldet. Er an und für sich, so schätze ich ihn ein, ist für's kämpfen. Aber wie gesagt... Ich bin nicht der Anschlussinhaber und die Abmahnung ist auch nicht an mich adressiert. Meinem Vater da evtl. ne Klage an den Hals schicken finde ich ganz und garnicht gut. Eine monstermäßige Zwickmühle! |
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| | # 1765 |
| Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 19
| Hallo,bin als AI am 16.10.abgemahnt worden. wegen "Evacuate The Dancefloor". Das is ja ne Lachplatte.Bin Bj 54.Was ich an so einem Lied finden soll? Ganz ehrlich kenn das gar nicht. Hab andere Sachen im Kopf und nicht so ein Scheiß. Von Cascada? Wr issn dess? Hab ne modUe abgeschickt.Geld sehen Die Konsorten nicht. Sollen Die doch klagen. Meine Meinung an alle Betroffenen:modUE abschicken,aber NICHT ZAHLEN. Gruss tefnut-re |
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| | # 1766 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
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| | # 1769 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Es steht drin, das sie die modUE anerkennen, aber noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten. Jetzt soll ich bis 6. 1...,.. zahlen, ansonsten gehen die vor Gericht. Zahle ich, werden angeblich keine weiteren Ansprüche geltend gemacht. Ich hoffe, ich habe richtig entschieden nicht zu reagieren...nicht das ich eine der jenigen bin, die tatsächlich vor Gericht muss...aber wenigstens wird es jetzt nicht mehr Kohle.... -----Doppelpost zusammengeführt am 24.10.2009 um 21:29:14----- Bei Dir ist es aber noch kein Bettelbrief oder? Die haben jetzt ungefähr 4 Monate gebraucht, um auf meine modUE zu reagieren... |
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| | # 1770 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
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| | # 1771 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Da wir bei N&L bislang im Vergleich zu allen anderen Abmahnern die grössten Fortschritte erzielt haben (nach meiner Einschätzung), stelle ich auch hier fünf für mich sehr bedeutsame Fragen in der Hoffnung auf nachvollziehbare, plausible und/oder detaillierte Antworten (gleichzeitig auch als Bitte zu verstehen an alle in der Stille mitlesenden Statistiker, entsprechende Statistiken zu erstellen, soweit noch nicht geschehen). 1) In wievielen Prozessen waren/sind für Abgemahnte empfohlene Anwälte seit dem 1.9.2008 auf der Seite von bzgl. Störerhaftung Abgemahnten gegen Abmahner tätig - vorhandene Hinweise/Infos möglichst je Kanzlei/Anwalt? 2) Wieviele Prozesse wurden seit dem 1.9.2008 gegen Abmahner gewonnen, bei denen diese (siehe 1) ) empfohlenen Anwälte auf der Seite von Abgemahnten tätig waren - vorhandene Hinweise/Infos möglichst je Kanzlei/Anwalt? 3) Welche Anwälte (bundesweit gesehen) können seit dem 1.9.2008 zum Einen die zahlenmässig meisten Erfolge vor Gericht gegen Abmahner verbuchen und zum Anderen quotenmässig? 4) Welche Anwälte wurden bislang empfohlen, obwohl sie seit dem 1.9.2008 keinen einzigen Prozess gegen Abmahner gewonnen haben auf der Seite von bzgl. Störerhaftung Abgemahnten? 5) Welche Anwälte wurden bislang empfohlen, die seit dem 1.9.2008 MINDESTENS EINEN Prozess gegen Abmahner gewonnen haben auf der Seite von bzgl. Störerhaftung Abgemahnten? An dieser Stelle wünsche ich allen eine gute und verlängerte Nacht, es ist exakt eine Minute vor Zwölf. |
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| | # 1772 |
| Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 5
| first of all ... thanks to all I'm reading from italy (trying to help my girlfriend), 2 warnings received (S & L, VK & P), mod UE sent, no pay .... but she is very worried .... i hope all the situation can be resolved, and i do not think the RA will drag you to court (otherwise the courts itself will "explode" of lawsuits). i think the tam-tam on the net was helpful for many people i keep reading.....using google translation to english (my german is not so good )Mfg p.s. anyone with the emule ip-filter was caught by the "bad-people"?? |
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| | # 1773 | |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Zitat:
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| | # 1775 | |
| Gastposter | Zitat:
don't worry, we speak English, very well ! In what language did you received this warnings ? What means: S & L, VK & P ! Can you write it clearly ? Don't worry, sent our mod UE and do not pay ! If you have any questions, please tell us in English, we will understand you ! Best regards Flesh_Storm | |
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| | # 1776 | |
| Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 19
| Zitat:
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| | # 1777 |
| Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 4
| hey nochmal ich, da ich elider einer der wikrlich bösen buben bin die exakt das gemahct haben was NuL uns/mir vorwerfen ( hab zum tatzeipunkt wiklrich die lieder geladen,jeden falls genau an dem tag) weiß ich nu net was ich amchen soll. schick den kram morgen nem anwalt aber muss ich mich nun auch beeilen die modUE abzuschicken wegen dieser Frist die sie einem setzten oder was ist da los, da ich auch von nem 100euro vergleich gehört hab dem man versuchgen kann zu erzielen. Bitte helft mir =/ find nämlihcn irgends nen eintrag von jmd der auch geladen hat tatsächlich... gruß |
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| | # 1778 | |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Zitat:
Ich kann Dir die Entscheidung nicht abnehemen, ich habe die modUE abgegeben und nicht gezahlt. Das war im Juni. Nun habe ich das zweite Schreiben erhalten mit der Aufforderung einen jetzt mittlerweile höheren Betrag zu zahlen. Ich werde auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Du musst selbst wissen was Du tust, ich glaube da nimmt Dir hier keiner die Entscheidung ab. -----Doppelpost zusammengeführt am 25.10.2009 um 08:46:01----- Aber es ist Dein Anschluss... | |
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| | # 1779 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
DigiProtect GmbH verliert Filesharing Prozess vor dem AG Frankfurt! Die DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt ist mit ihrer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten gegen einen Abmahner, vertreten durch die Kanzlei GGR Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Frankfurt gescheitert. Die Klage (AG Frankfurt, Urt. v. 17.09.2009, Az. 31 C 975/08-10) wurde als unbegründet abgewiesen. Das Gericht legte dar, dass grundsätzlich der Anschein dafür spreche, dass der Anschlussinhaber die über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung selbst vollzogen habe, dass dies jedoch widerlegt werden könne, was vorliegend dem Beklagten gelungen sei. Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden dürfe. Daher setze die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei. Dies gelte auch für die Verpflichtung, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, durch die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden können, wobei auch diese nur im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen bestünden. devielbae: Auch teilte das Gericht die Auffassung, dass eine Übertragung der vom BGH entwickelten Grundsätze aus dem "Halzband-Urteil" (NJW 2009,1960 ff) nicht auf den vorliegenden Fall zu übetragen seien, da dies quasi zu einer Gefährdungshaftung des Anschlussinhabers führen würde. Elementar wurde zudem hervorgehoben, dass keine grundsätzliche Pflicht bestehe, den Anschluss mit technischen Schutzvorrichtungen zu versehen, wenn von außen kein Eingriff erfolgt sei. Die Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers würden sich nicht darauf erstrecken, die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern, da man diese auch für rechtmäßige Ziele verwenden könne. Auch bestehe keine grundsätzliche Pflicht permanent den Anschluss zu überwachen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen würden. devielbae:devielbae:devielbae: | |
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| | # 1780 |
| Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 1
| So und ein weiteres Opfer wurde gefunden hab da mal eine Frage und zwar wurde ich bereits am 24.06.09 abgemahnt und habe den ersten festgesetzten Termin zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des geforderten Betrages aus Unwissenheit verstreichen lassen. Nun ist gestern der sogenannte 2. Bettelbrief eingetroffen und nun meine Frage hat es noch einen Sinn die mod. UE abzuschicken und natürlich nicht zu zahlen oder ist es jetzt hierfür zu spät? Also sie haben mir noch einmal eine Frist bis zum 06.11.09 gegeben und die Kosten sind natürlich auch gestiegen. Also macht es noch einen Sinn oder nicht mehr? Danke und Gruss Sinus |
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