Schönen guten Abend,
morgen wird meine mod. UE doppelversand. soweit habe ich, alles meines Erachtens nach gut hinbekommen. Einziges Manko was mich jetzt noch etwas stutzig macht ist, dass ich mir nicht ganz sicher bin ob ich jetzt :
(Auszug aus meiner modifizierten UE)
Vertragsstrafe, zu unterlassen,
....die geschützte Tonaufnahme "bla bla" des Interpreten "max mustermann",
oder wie in der NüL UE
Vertragsstrafe, zu unterlassen,
die geschützte Tonaufnahme "*****" mit Darbietung des Interpreten "******",
reinschreiben soll. Ich weiss nicht wie relevant das ist und frage sicherheitshalber nocheinmal nach. Danke im Vorraus
16.12.2010, 18:07
#
17562
superdicker
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Übernimm es aus der Ue des Absahners. Herr Nümann ist da sehr empfindlich,Mops
16.12.2010, 20:47
#
17563
mothra
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was muss ich da im B&L Forum lesen? B&L verschickt Mahnbescheide trotz modUE?!
2 Leut berichten davon.
Wo kommen wir denn da hin?! Bisher waren die Rollen doch so schön verteilt:
1. Abmahnung
2.1 erschrockene Hühner zahlen
2.2 Leute mit Köpfchen machen sich in gewissen Foren schlau, machen modUE, vermeiden Kontakt zu Abmahnern
3. Abmahnern kassieren bei 2.1 ab und lassen bis auf Bettelbriefe 2.2 in Ruhe.
Ich bin "entsetzt" ... Mahnbescheide, wo soll das enden?
Denke mal, dass N&L auf den Zug nicht aufspringt, weil für einen MB jeweils der Antragsteller in "Vorleistung" treten wird-bei deren Volumen etwas viel Geld zum vorstrecken. Spätestens dann rennt doch der meiste zum Anwalt, wo dann im Anschluss ein X an bestimmter Stelle gemacht wird (oder manche kriegen es noch selbst hin). Und dann nochmal Vorleistung für Antragsteller, damit Verfahren ans zuständige Streitgericht geht...die Aussicht den Rechtstreit auch tatsächlich zu gewinnen sind für den Abmahner doch alles andere als sicher
bin abgemahnt worden, lese seid Tagen rauf und runter, bin für zahlen, dann wieder nicht zahlen, bin einfach unentschlossen und nervlich so langsam fertig. mod UE steht fest. Aber was mache ich dann? Die meisten hier meinen ja, das man nicht zahlen sollte. Scheinbar egal ob man es begannen hat oder nicht. Erstmal nicht zahlen. Klingt so gut. Aber 3 Jahre auf heißen Kohlen sitzen, das ist auch nicht schön. Besonders, weil es später ja teurer werden könnte.
Einen Anwalt hatte ich auch schon überlegt, aber der will auch erstmal für die Beratung selbstverständlich Geld. Aber dann kann ich auch gleich zahlen. Ist zwar nicht soviel, aber es kann natürlich auch teurer werden.
Solangsam werde ich echt kirre im Kopf.
Ich weiß auch das keiner mir die Entscheidung abnehmen kann. Ich hab nur keine Lust in knapp 3 Jahren vor Gericht zu stehen.
17.12.2010, 12:55
#
17567
ulrich
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Zitat:
Zitat von kapsa
Ich weiß auch das keiner mir die Entscheidung abnehmen kann. Ich hab nur keine Lust in knapp 3 Jahren vor Gericht zu stehen.
Dann solltest Du fristgerecht mit einer Mod UE handeln.
So einfach ist das!
17.12.2010, 13:00
#
17568
superdicker
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@kapsa
Hier noch mal für Dich die MONTEREGELN(Copyright @montezuma##)
Danach hast Du folgende Möglichkeiten.
Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:
1. Gar nicht reagieren
Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen.
2. Zum Anwalt gehen
Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte.
3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen
Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will.
4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden.
5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen
Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe.
6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann.
7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln
Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können.
Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der „Gefährlichkeit“ der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde:
- Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten
- Negative Feststellungsklage erheben
- Schadensersatzklage erheben
- Beschwerde – Gewerbeuntersagung
Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden.
Gruß, Mops
17.12.2010, 13:02
#
17569
kapsa
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von ulrich
Dann solltest Du fristgerecht mit einer Mod UE handeln.
So einfach ist das!
Das steht fest, aber die XXX stehen ja dennoch da die gefordert werden. Die können sie ja noch immer fordern. Sogar noch mehr. . . und damit können sie mich 3Jahre ärgern, jeden anderen ja auch der nicht gezahlt hat
17.12.2010, 13:04
#
17570
el Chupa Cabra
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Beiträge: 1.027
Zahlen oder nicht zahlen?!
Über eines MUSS man sich im klaren sein:
Diese Form der Abmahnung ist ein REINES Geschäft mit der ANGST!
Und genau das haben die bei Dir, @kapsa, erreicht.
Sicher, eine Abmahnung sollte man nicht uaf die leichte Schulter nehmen, und auf jeden Fall mit einer
mod UE beantworten.
Im Falle von "nicht zahlen" muss Du Dich halt auf eine Brieffreundschaft einstellen, mit wechselnden
Drohgebärden, ev. einem Mahnbescheid oder, im seltenen Fall, sogar mit einer Klage.
Gibst Du die mod UE ab, zahlst nicht, könnte der Abmahnanwalt nat. versuchen seine Gebühren nach RVG,
bemessen am meist völlig überzogenen Streitwert, einklagen zu wollen.
Rein statistisch (auch oft genug hier im Forum thematisiert) kommt das aber äusserst selten vor.
Die meisten Klagen kommen zustande weil der Abgemahnte zuviele Fehler gemacht hat, und meist einen
schlechten Anwalt hatte (oder gar keinen).
17.12.2010, 13:06
#
17571
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von kapsa
Das steht fest, aber die XXX€ stehen ja dennoch da die gefordert werden. Die können sie ja noch immer fordern. Sogar noch mehr. . . und damit können sie mich 3Jahre ärgern, jeden anderen ja auch der nicht gezahlt hat
Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.
Die Mod UE befreit Dich allerdings nicht von einer Zahlung!
17.12.2010, 13:15
#
17572
Revoluzzer
Schach!!!
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von kapsa
Die können sie ja noch immer fordern. Sogar noch mehr. . . und damit können sie mich 3Jahre ärgern, jeden anderen ja auch der nicht gezahlt hat
Vielleicht sagst Du uns mal wer SIE sind, damit die Moderatorin deine Angstpostings in den richtigen Thread verschieben kann.
Ausserdem ärgern DIE niemanden, sondern schreiben Bettelbriefe.
Ärgern tun WIRDIE.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
17.12.2010, 13:19
#
17573
kapsa
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra
Zahlen oder nicht zahlen?!
Über eines MUSS man sich im klaren sein:
Diese Form der Abmahnung ist ein REINES Geschäft mit der ANGST!
Und genau das haben die bei Dir, @kapsa, erreicht.
...
stimmt, haben sie. Auch selbst verschuldet vielleicht. Weil je mehr man liest umso mehr Angst macht man sich teilweise. Ist bei mir jedenfalls so.
das die mod UE nicht mich von einer Zahlung entbindet bin ich mir bewusst. Das wäre ja auch zu schön *g*
Nümann + Lang, zum verschieben
17.12.2010, 13:41
#
17574
Raskal
Registriert seit: 09.08.2010
Beiträge: 121
Zitat:
Zitat von kapsa
... Aber 3 Jahre auf heißen Kohlen sitzen, das ist auch nicht schön. Besonders, weil es später ja teurer werden könnte.
...
ich denke das kann man pauschal auch nicht so sagen...
selbst wenn eine Klage reinflattern sollte, dann könnte möglicherweise ein Vergleich durch einen Fachanwalt ausgehandelt doch noch günstiger sein, als den ursprünglichen Betrag zu zahlen...
17.12.2010, 13:53
#
17575
superdicker
Gesperrt
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Oder der Richter reduziert den Betrag noch mehr oder spricht Dich frei,Mops
17.12.2010, 14:09
#
17576
Revoluzzer
Schach!!!
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von superdicker
Oder der Richter reduziert den Betrag noch mehr oder spricht Dich frei,Mops
Lieber Mops,
ich würde Dir dringend mal raten eine Gerichtsverhandung zu besuchen. Mach doch Du da mal die Öffentlichkeit. Kostet nix und man lernt was.
Du sprichst hier immer davon, dass wir uns hier im Zivilrecht befinden. Das ist auch richtig.
Das hat aber zur Folge, dass es keinen Angeklagten gibt und demzufolge auch keinen Freigesprochenen geben kann.
Hier gibt es nur Kläger und Beklagte. Ist fast das Gleiche wie Gläubiger und Schuldner in der Realwirtschaft, nur dass ein Richter entscheidet, ob einer Schuldner ist und falls ja in welcher Höhe er wem etwas schuldet.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
17.12.2010, 14:14
#
17577
superdicker
Gesperrt
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von Revoluzzer
..
Wo Du recht hast,hast Du recht. Dann nehmen wir den richtigen Ausdruck für das Zivilrecht. Leider Gottes habe ich da schon viel Zeit in "Familienangelegenheiten" verbracht und habe mich schon an das "harte" Gestühl gewöhnt.
Schneegeschädigt,Mops
18.12.2010, 02:08
#
17578
RA_Dury
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Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
@kapsa unsere Erfahrung mit N+L zeigt, dass eine Klage extrem unwahrscheinlich ist. Wir raten daher üblichweise dazu, eine geeignete mod. UE abzugeben und nicht zu zahlen. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Sie nicht weiter wissen, gehen Sie zu einem spezialisierten Anwalt, der Sie gegen ein geringes Pauschalhonorar vertritt. Viel Erfolg!
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
18.12.2010, 08:37
#
17579
kapsa
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 4
Vielen Dank für die zusprechenden und wieder aufbauenden Worte. Werde also übers Wochenende meine Entscheidung treffen wie ich weiter vorgehe.
18.12.2010, 20:40
#
17580
qwertz
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Beiträge: 11
Hallo,
ich wollte mal fragen, wer eigentlich diese Musik-Container wie German TOP 100, Bravohits usw. ins Netz stellt. Vielleicht wurde die Frage schon mal gestellt... habe es aber noch nicht geschafft alle 10.000 Kommentare zu lesen Gibt es da Verbindungen zwischen den Einstellern der Musik und den Loggerbuden oder anderen Beteiligten der Abmahner?
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