| | # 16622 |
| Gesperrt Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 87
| Werk, Musikwerk oder doch Tonaufnahme? 18.10.2010 In der letzten Woche kam es zu Ablehnungen der mod. UE durch die Kanzlei Nümann und Lang - Rechtsanwälte aus Karlsruhe. Auszug: ![]() Mit der Kanzlei Nümann und Lang - Rechtsanwälte wurde heute telefonisch Kontakt aufgenommen, man war aber zu keiner Stellungnahme bereit. In Absprache mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, informiert der Anbieter bzw. Bereitsteller des Musterschreibens einer mod. UE, was folgt 1. die engagierten Mitstreiter werden aufgerufen, hier zukünftig mehr Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen. Der Anbieter bzw. Bereitsteller des Musterschreibens wird in Absprache mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs immer angemessen reagieren und seiner Verantwortung gerecht werden. 2. Alle engagierten Mitstreiter und Neuabgemahnten sollten sich, bevor man das Musterschreiben empfiehlt bzw. das Musterschreiben anwendet, die rechtlichen Belehrungen und Nutzungshinweise durchlesen und verinnerlichen. Hier können, wie auch am o.g. Beispiel - Fehler vermieden werden. Auszug: [...]Das Musterschreiben einer mod. UE (Seite 1) ist ein Entwurf. Diesen müssen Sie an Ihren konkreten Fall anpassen. Für eine gedankliche Hilfestellung werden nachfolgend, mögliche Konstellationen aufgezeigt. Sollten Sie Unklarheiten haben bei der Bestimmung von Adressen oder der konkreten Bezeichnung des streitgegenständlichen Werkes, orientieren Sie sich an den Vorgaben im Abmahnschreiben, insbesondere der Angaben im Entwurf der beigefügten UE.[...] [...]Beachte! Es kommt auf eine konkrete Bezeichnung des streitgegenständlichen Werkes an.[...] ![]() Fiktives Beispiel: I. Muster einer originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Auszug) ![]() II. Muster einer mod. UE (Auszug) [...]gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma David Vogt c/o Nümann + Lang, Rechtsanwälte, Kriegstr. 45, 76133 Karlsruhe, - nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen, das geschützte Musikwerk Schöne neue Welt, ganz oder Teile daraus,[...] Ob man in diesem fiktiven Fall, die Anrede Herr mit einschreibt oder nicht, ist nicht relevant. Aber die Adresse muss vollständig sein - wie in der originalen UVE angegeben. Wenn in der originalen UVE die Spezifizierung mit - Musikwerk - erfolgte, dann darf halt nicht - Tonaufnahme - verwendet werden! 3. Alle Betroffenen mit einer Ablehnung der mod. UE sollten, unter Beachtung der Nutzungsbedingungen, eine neue mod. UE abgeben. 4. Das Musterschreiben wurde diesbezüglich aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen Für die Initiative AW3Page - Steffen mit Sternchen Bereitsteller des Musterschreibens einer mod. UE |
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| | # 16623 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 16624 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.035
| Zitat:
hier wird auch nie vorgegeben nur empfohlen. Jeder muss wissens, was er sich selber zumutet. Nur bitte kein Gejammer im Nachgang, wenn etwas nicht so gelaufen ist, wie man es sich selbstsicher vorgestellt hat. Aber natürlich entscheidet jeder selbst für sich, wird auch immer und immer wieder hier im Forum vorgebetet. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 16625 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.650
| Zitat:
![]() Na gut. Jeder wie er mag. | |
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| | # 16626 | ||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.035
| @steffen_h, Danke Steffen, Danke Doc Wachs für die Klarstellung. Nun wissen ja alle Zurückgewiesenen, was sie heute/morgen zu tun haben! Zitat:
Natürlich wird NuL keine Auskunft geben, wie man die Zurückweisung der modUE heilen kann. Insgeheim hat er doch schon die Gledbündel gezählt, die er ob seines neuesten Coup's als Mehreinnahmen zu verzeichnen hoffte. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.10.2010 um 17:39 ---------- Zitat:
das ist jetzt aber ein bisschen spitzfindig, meinst Du nicht? Bei NuL ist mir bisher (hier im Forum) kein Post untergekommen, wo explizit darauf hingewiesen wurde, dass keine OriginalUE beigelegen hätte. Im Umkehrschluss (muss nicht zu 10000% richtig sein) kann man davon ausgehen, dass das Original immer beigelegen hat. Gruß montezuma##
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| | # 16627 | |
| Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
1. der Firma: Muss dies nicht wegfallen, das habe ich hier nämlich einige Seiten vorher gelesen von einem User, der dies weggelassen hat, da es sich ja nicht um eine Firma handelt, sondern um diese Person. 2. Unterlassungsgläubigerin: In der UE von NuL ist aber die Rede von dem "Gläubiger", soll dies nun geändert werden, oder so belassen? 3. geschützte: Hier ebenfalls, in der UE von NuL stand dort lediglich "das Musikwerk" nichts von "geschützte". Sorry, aber ich möchte nicht nochmals eine Ablehnung erhalten. | |
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| | # 16628 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.035
| @Specialagent, ich habe extra für Dich die entscheidenden Passagen nochmal markiert [fett]. Wenn nicht Fa., dann ohne ~in usw. Zitat:
Letztlich auch nicht schlimm, nur ärgerlich. Dann schreibt man eben nochmal eine Neue. Gruß montezuma##
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| | # 16629 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.650
| nein @Monte.... auch nicht spitzfindiger als das Gesch-iss mit Musikwerk, Tonaufnahme, Werk, Gejaule oder wie auch immer. Für mich würde es schlicht ein WERK bleiben. Soll sich der RI aussuchen zu welchem seiner verbrechen dieses Wort passt. Es kommt ja noch soweit, dass jeder Künstler seine eigene Bezeichnung haben möchte. Geschützte Werke lt. §2 UrhG sind u. a. 2. Werke der Musik; wo steht da was von Tonaufnahme, Hintergrundfurzer oder meinetwegen auch Bassgeigenzupfer? es sind keine Bauwerke , pantomimischen werke, Lichtbildwerke oder FilmwerkeWerke der Bildenden Künste. Es ist schlicht und einfach ein Musik-Werk na gut, jedem Tierchen sein Plässierchen. Bei mir hätten die sich die Zähne ausgebissen. Bin mal gespannt für welchen C-DUR oder E-Mol - Furz demnächst eine neue mod.UE gefertigt werden muss. Thema für mich durch. |
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| | # 16632 |
| Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 62
| Da wird aber morgen das Fax wieder glühen in Karlsruhe. Denke gegen Abend wirds dann wieder möglich sein zu faxen ![]() Wobei es wird wohl nur ein paar erwischt haben, die beim ausfüllen der ModUE nicht richtig aufgepasst haben...dann sind ja jetzt ALLE glücklich |
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| | # 16633 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Nirgends, das ist ja das Problem. Haben aber manche Abgemahnte in die modifizierte Unterlassungserklärung hineingeschrieben. Herr Vogt besteht jedoch auf "Musikwerk". Also möge er es bekommen. Zitat:
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| | # 16634 |
| Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 1
| Hi zusammen! Ich lese mich schon seit Monaten immer mal wieder durch den Thread und wollte mich heute einreihen in die Riege der Geächteten, weil ich aktuell etwas beitragen kann. Kurz vorab: - Abmahnung im Juni für "schöne neue Welt" aus einem Chartcontainer von Oktober `09 - Abmahnung geht gegen Anschlussinhaber, der ich nicht bin - RA eingeschaltet --> mod. UE abgegeben, 100 € Anwaltskosten zur "schnellen Erledigung, ohne Schuldbekenntnis" angeboten - vorletzten Samstag (09.10.10) Antwort erhalten: sie akzeptieren die UE so wie mein RA sie abgegeben hat (er benutzte den Text von NuL, aslo "Musikwerke"), wollen aber nach wie vor den Pauschbetrag von 450 € bis zum 25.10.10 - ich habe mich entschlossen nichts weiter zu unternehmen und stattdessen aufmerksam den Thread zu verfolgen... Vielen Dank an alle, die das hier möglich machen und so viel Arbeit und Kraft hier reinstecken. Macht bitte weiter so! Viele Grüße SomebodySomeone |
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| | # 16635 | |||
| Gastposter | Zitat:
Zitat: Zitat:
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| | # 16636 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
| Ich glaub zwar noch nicht dran, muss aber zugeben, dass es manchmal sehr nach den Krähen, die sich gegenseitig keine Augen aushacken und den Händen die einander waschen aussieht. Zitat:
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| | # 16637 |
| Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 62
| Welche Bezeichnung hat denn N+L bisher bei den Abmahnungen verwendet? Soweit ich weiß war bisher "Werk" verwendet worden. Warum schränkt man sich nun auf den Begriff Musikwerk ein, wo doch Werk der umfassendere Begriff ist?! Und bisher wurden doch modUE mit Tonaufnahme doch angenommen, auch wenn Werk in der Abmahnung stand, oder? Was bringt die Burschen zu der Sinneswandlung... |
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| | # 16639 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.650
| Zitat:
Ich nehme mal an, dass Du das so gemeint hast. (wobei Leisten nicht mit Tisch def. werden sollte) | |
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| | # 16640 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.495
| Zitat:
Nach der Meldung einiger user hat die Forenmoderatorin princess15114 ermittelt das jedem Schreiben die gleiche Art an modifizierter Unterlassungserklärung zu Grunde liegt und damit überwiegend wahrscheinlich ist, dass dieser Punkt tatsächlich gemeint sein könnte. Daraufhin hat diese Personengruppe sehr zügig reagiert und die augenscheinlich beste Lösung erarbeitet und veröffentlicht und dabei auch die grundsätzlichen Regeln beachtet. In diese hervorragende und beispielgebende Maßnahme im Bereich Verbraucherschutz "mal schnell übers Wochenende" passen weder eine sich zur Mitarbeit verweigernde Kanzlei und der Mandant. Ich sehe überhaupt keinen Anlaß das Geschehene auch nur im Ansatz zu rechtfertigen und in die Leistung anderer Leute einzubauen. Es fehlt hier auch jegliche rechtliche Begründung (auf Seiten der Ablehner), so daß das Schweigen sehr beredt zu werten ist. Derweitere Verlauf ist intensiv zu beobachten.
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