| | # 1643 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Ein Client (engl. client = Kunde) ist ein Computerprogramm, das Kontakt zu einem anderen Computerprogramm, dem Server, aufnimmt, um dessen Dienstleistung zu nutzen. Das zugrundeliegende Client-Server-Modell ermöglicht, Aufgaben auf Computer in einem Rechnernetz zu verteilen und dadurch viele der Hosts von Aufgaben zu entlasten. Ein Client löst eine bestimmte Aufgabe nicht selbst, sondern lässt sie vom Server erledigen, der dafür einen Dienst anbietet. Diesen Client (Programm) musst Du auf Deinem Rechner installieren, danach kannst Du ihn auch wieder löschen .Verstanden? P.S.: Deine Abmahnug ist auch das Product eines Client's! Und diesen solltest Du schnellstens löschen! (danke ist dann sowas wie eMule oder azureus gruß) Ja |
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| | # 1644 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| das ist klar - aber was wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist? - die zeit lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Zu der Ausgangssituation - klar man würde nicht hinschreiben lied x rechteinhaber y - dann eher nur die rechteinhaber und fertig. Noch ne recht abwegige Frage: wenn ich ne mp3 via email an wen sende - ist das auch filesharing? |
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| | # 1646 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Du scheinst mir ja fast "beratungsresistent" zu sein. Wenn Du meinst Du hast den Durchblick, dann versende eben 100 vorbeugende UEs an die ganzen RIs. Ich hoffe, dann wenigstens auf das einzelne Werk begrenzt.... Falls Du doch Zweifel an dieser Vorgehensweise haben solltest, lies doch mal diesen Artikel. |
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| | # 1648 | ||
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Zitat:
ich weiß von nix... erst recht weißt du nicht, was die wissen. dashalb wäre ich vorsichtig mit der vorbeugenden ue. Zitat:
glaube die frage könntest du dir beantworten, indem du dich mit dem urheberrecht auseinandersetzt. Filesharing (deutsch Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff, wörtlich Dateien teilen) http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing | ||
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| | # 1649 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Rechtsgrundlage - UrhG § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung (1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. (5) Wenn keine Verletzung vorlag oder drohte, kann der vermeintliche Verletzer von demjenigen, der die Vorlage oder Besichtigung nach Absatz 1 begehrt hat, den Ersatz des ihm durch das Begehren entstandenen Schadens verlangen. OLG Köln, sinng.: Besonderes Merkmal der Tauschbörse ist es, dass sich der Verletzer einer Kontrolle über das Werk begibt. Man gibt das Werk wie einem Raubkopierpresswerk ins Netzwerk, erhält dafür aber weder Geld noch Unterlagen über die Größenordnung der Verletzung. Entweder, oder: Wenn ich keine Kontrolle über etwas habe, kann ich keine Datenmengen liefern. Im Gegenteil: Die Gegenseite hat die Daten bereits "mitgeloggt". Die Verpflichtung über den eigentlichen Tatvorwurf ["Wer ist der Täter"?] zu geben liest sich hier nicht. Das von RA Nümann erwähnte BGH-Urteil I ZR 63/88 vom 19.10.1998 spricht im Übrigen diese Thematik überhaupt nicht an. Es ging nur um die Frage, ob einem Abgemahnten eine Pflicht auferlegt sei, auf eine Abmahnung fristgerecht mit einer Unterlassungserklärung, oder auf einem negativen Bescheid zu reagieren. "Erfüllt der zu Recht abgemahnte Störer seine aus der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung nach Treu und Glauben erwachsende Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung oder deren Ablehnung zu antworten, nicht, so kommt ein Schadenersatzanspruch des abmahnenden Verbandes aus § 286 I BGB in Betracht, es sei denn, der Störer hat die nicht fristgemäße Erfüllung seiner Antwortpflicht nicht zu vertreten. Dieser Schadenersatzanspruch umfaßt insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten des Verbandes." Gibt der Abgemahnte fristgerecht eine modUE ab ist er dieser Pflicht nachgekommen. Gibt er keine ab droht im eine Unterlassungsklage oder Einstweilige Verfügung. Derjenige, der aber eine modUe nicht fristgerecht abgibt, sondern diese "schuldhaft" [Urlauber weglesen] erst nachdem bereits eine Klage/Antrag eingereicht, aber noch nicht ihm selbst zugestellt ist, soll dem hier RA Nümann seine Kosten für den nun unnötigen Gerichtsgang als Schadens ersetzen. Quasi eine EV, die man verhindert hat, die man aber trotzdem bezahlt. [Allerdings ist das Teil 20 Jahre alt. Damals gabs weder Tauschbörsen, noch das notwendige Masseninternet zur Massenabmahnungszwecken.] Daher sollten natürlich alle an die rechtzeitige Abgabe einer modUE denken, um danach ins Forencredo zu verfallen, egal ob sie wann oder überhaupt etwas bezahlen: "Schweigen ist die stärkste Waffe des Abgemahnten!"
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 1650 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Okay - Danke. Schlafende Hunde weckt man dann wohl lieber nicht Gibt es statistische Angaben (außer der Pdf von princess) wie hoch der Prozentsatz von "erwischten" geschätzt wird? Klar es gibt immer Leute die sofort zahlen und sich nicht melden usw... . |
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| | # 1651 |
| Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 4
| Hi Leute, hat eigentlich schonmal jemand versucht einen Vergleich mit NÜL anzustreben? Wenn ja, in welcher Höhe und wie hat NÜL darauf reagiert? Bin dennoch überzeugt: Nix zahlen!! Würd mich aber mal interessieren, wie "verhandelbar" das ganze für NÜL ist. |
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| | # 1652 | |
| Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
| Zitat:
Bitte berichtigen wenn ich falsch liegen sollte! | |
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| | # 1653 | |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Zitat:
denke, dass man der aussage glauben schenken kann. | |
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| | # 1654 |
| Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 9
| Hallo @all Wollte mich auch wieder mal melden. Zur Info: 13 Seitigen Brief von N&L am 31.07.2009 erhalten. modUE am 07.08.09 per Einschreiben und Rückschein abgeschickt. Rückschein am 10.08.09 erhalten (Unterschrift von Regina D.) Bis jetzt ist nichts mehr weiter passiert - also weiter warten und hoffen auf nix Tschüss bis dann Pia Fotsetzung folgt |
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| | # 1655 |
| Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 4
| Was mich mal noch interessieren würde wäre, welche Lieder aus welcher Datei von euch abgemaht wurde. Mir wird folgender Titel unterstellt: Evacuate the Dancefloor aus der Datei: Top 100 Single Charts vom 10.08.2009 Ist eigentlich jemand aus dem gleichen Chartcontainer 2x abgemahnt worden? Gruß Eddy |
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| | # 1657 |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
| ... ich habe mir wenigstens die Mühe gemacht und die letzten 180 Seiten vom 1. Teil durchzulesen... aber es scheint eine Menge Neue zu geben die lediglich bei der vorletzten Seiten beginnen. Tip an Euch: Fangt ganz, ganz vorne an.. da steht das Wichtigste. Und, schreibt doch vorbeugende UE´s an Alle. Dazu braucht Ihr nur eine Telefonbuch CD und die Serienbrieffunktion vom openoffice. |
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| | # 1658 | |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
| Zitat:
Ich hab alle Seiten über diesen Teil gelesen, über den 1.Teil weniger zugegeben. Aber es gibt nun mal Leute die sich gerade im Abiturjahr oder im Studium befinden, die haben nicht mal so Zeit um 180 Seiten zu lesen, von denen vielleicht mal 20 verwertbar sind. Es wäre nett wenn mir jetzt eine Person auf meine Frage antworten würde, ob beide Eltern unterschreiben müssen oder nicht, das wäre sehr liebenswürdig, da ich die mod UE und das Geld morgen abschicken bzw. überweißen möchte. Danke Grüße | |
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| | # 1660 |
| Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 30
| hallo ihr lieben nun dachte ich es sei endlich ruhe da ich von kenne und partner nix mehr gehört hab. und heute kommt der nächste wisch. diesmal gehts um nümann mit satten 3 liedern gleich. Evacuate the dancefloor Never alone Give! Ich weiß leider nicht ob jemand auch schon so eine abmahnung bekommen hat. leider hab ich bei der ersten schon nen vergleich von 300 eus gemacht. nun gehts diesmal um einen vergleichsbetrag von 690 eus. eigentlich is das auf einen titel gesehen schon enorm weniger als wie bei einem einzelnen lied aber dennoch macht mich eins stutzig. einmal das die 690 eus schon ein vergleichsbetrag sind und das es nicht verhandelbar wäre. zweitens is mir bei den vollmachten was aufgefallen. einmal steht bei "give" das sämtliche versionen geschützt sind. also im prinzip alles. bloß bei den andern beiden vollmachten steht das nicht. daher denke ich das also bestimmte versionen dann eigentlich garnicht geschützt sind. zumindest könnte man es denken. mich wundert nur das mir diesmal gleich ein vergleichsbetrag angeboten wird. es sei denn die haben schon drauß gelernt und es wurde öfters ein vergleich gemacht bei denen, so dass man dann nicht mehr verhandeln kann. hoffe mir kann jemand helfen. mod ue ist schon für alle geschrieben allerdings weiß ich leider nicht ob ich eventuell versuche doch runterzuhandeln weil theoretisch kam nu einige wochen nix und vom log datum war der 28.08. und das andere war damals am 10.07. also müsste es eins von den letzten aktivitäten im filesharing gewesen sein. da ich ja seit der ersten abmahnung nix mehr mache. aber eine frage hätt ich trotzdem noch. könnte man in dem fall noch ne vorbeugende mod ue schreiben und so tun als ob die abmahnung eventuell hald später angekommen ist. weil die können ja nich wissen wann es zugestellt wird? liebe grüße |
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