Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 22.10.2009, 13:53   # 1641
MasterDean
 
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
vorgefertigte ModUEs bringen doch was - der Anwalt kann einen deswegen nicht mehr "abmahnen" man hat nur den Schadensersatz zu begleichen - und der ist wenn zB ne andere Person die geladen Dateien hat dem AI schwer anzuhängen bzw. gar nicht.

Und ja wieso nicht 30 Jahre verbindlich das sagen? Internetanschluss einfach auf jmd. anderen ummelden und fertig - oder meinst du mein Kumpel is so doof und macht dann noch weiter?

Und zu dem was: wenn man weiß dass man bsp. cas*ada hat oder eib*me und schon zig leute abgemahnt werden ist eine präventive Maßnahme nicht das beste?


warum sollte man preisgeben, dass man weiß was alles in der sammlung enthalten ist?
ich würde meine ausgangssituation überdenken...
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Alt 22.10.2009, 13:56   # 1642
matze225
 
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Hallo mal ne blöde frage was sind genau clients?
und wo kann man die löschen?
danke schonmal
gruß
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Alt 22.10.2009, 13:58   # 1643
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von matze225 Beitrag anzeigen
Hallo mal ne blöde frage was sind genau clients?
Ein Client (engl. client = Kunde) ist ein Computerprogramm, das Kontakt zu einem anderen Computerprogramm, dem Server, aufnimmt, um dessen Dienstleistung zu nutzen.

Das zugrundeliegende Client-Server-Modell ermöglicht, Aufgaben auf Computer in einem Rechnernetz zu verteilen und dadurch viele der Hosts von Aufgaben zu entlasten. Ein Client löst eine bestimmte Aufgabe nicht selbst, sondern lässt sie vom Server erledigen, der dafür einen Dienst anbietet.

Diesen Client (Programm) musst Du auf Deinem Rechner installieren, danach kannst Du ihn auch wieder löschen .

Verstanden?

P.S.: Deine Abmahnug ist auch das Product eines Client's! Und diesen solltest Du schnellstens löschen!

(danke
ist dann sowas wie eMule oder azureus
gruß) Ja
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Alt 22.10.2009, 13:59   # 1644
IcGl
 
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das ist klar - aber was wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist? - die zeit lässt sich nicht mehr zurückdrehen.

Zu der Ausgangssituation - klar man würde nicht hinschreiben lied x rechteinhaber y - dann eher nur die rechteinhaber und fertig.

Noch ne recht abwegige Frage: wenn ich ne mp3 via email an wen sende - ist das auch filesharing?
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Alt 22.10.2009, 14:01   # 1645
Nice try
 
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@ulrich

Jetzt bringst Du den armen matze komplett durcheinander

Matze Du sollst sämtliche Filshareprogramme die auf Deinem Rechner sind löschen. Das war damit gemeint...

mfg
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Alt 22.10.2009, 14:03   # 1646
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
Das kann man auch netter sagen...
vorgefertigte ModUEs bringen doch was....
Du scheinst mir ja fast "beratungsresistent" zu sein.
Wenn Du meinst Du hast den Durchblick, dann versende eben 100 vorbeugende UEs an die ganzen RIs. Ich hoffe, dann wenigstens auf das einzelne Werk begrenzt....
Falls Du doch Zweifel an dieser Vorgehensweise haben solltest, lies doch mal diesen Artikel.
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Alt 22.10.2009, 14:03   # 1647
matze225
 
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danke
ist dann sowas wie emule oder azureus
gruß
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Alt 22.10.2009, 14:11   # 1648
MasterDean
 
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
Zu der Ausgangssituation - klar man würde nicht hinschreiben lied x rechteinhaber y - dann eher nur die rechteinhaber und fertig.
du solltest nicht vom schlimmsten ausgehen. du solltest das schlimmste aber auch nicht außer acht lassen.

ich weiß von nix... erst recht weißt du nicht, was die wissen. dashalb wäre ich vorsichtig mit der vorbeugenden ue.


Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
Noch ne recht abwegige Frage: wenn ich ne mp3 via email an wen sende - ist das auch filesharing?

glaube die frage könntest du dir beantworten, indem du dich mit dem urheberrecht auseinandersetzt.


Filesharing (deutsch Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff, wörtlich Dateien teilen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing
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Alt 22.10.2009, 14:28   # 1649
Shual
 
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
als reine Panikmache und Versuch, den Abgemahnten zu verunsichern und ihn zu Aussagen hinzureißen,
Das ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ...

Rechtsgrundlage - UrhG

§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

(5) Wenn keine Verletzung vorlag oder drohte, kann der vermeintliche Verletzer von demjenigen, der die Vorlage oder Besichtigung nach Absatz 1 begehrt hat, den Ersatz des ihm durch das Begehren entstandenen Schadens verlangen.

OLG Köln, sinng.: Besonderes Merkmal der Tauschbörse ist es, dass sich der Verletzer einer Kontrolle über das Werk begibt. Man gibt das Werk wie einem Raubkopierpresswerk ins Netzwerk, erhält dafür aber weder Geld noch Unterlagen über die Größenordnung der Verletzung.

Entweder, oder: Wenn ich keine Kontrolle über etwas habe, kann ich keine Datenmengen liefern. Im Gegenteil: Die Gegenseite hat die Daten bereits "mitgeloggt". Die Verpflichtung über den eigentlichen Tatvorwurf ["Wer ist der Täter"?] zu geben liest sich hier nicht.

Das von RA Nümann erwähnte BGH-Urteil I ZR 63/88 vom 19.10.1998 spricht im Übrigen diese Thematik überhaupt nicht an. Es ging nur um die Frage, ob einem Abgemahnten eine Pflicht auferlegt sei, auf eine Abmahnung fristgerecht mit einer Unterlassungserklärung, oder auf einem negativen Bescheid zu reagieren. "Erfüllt der zu Recht abgemahnte Störer seine aus der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung nach Treu und Glauben erwachsende Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung oder deren Ablehnung zu antworten, nicht, so kommt ein Schadenersatzanspruch des abmahnenden Verbandes aus § 286 I BGB in Betracht, es sei denn, der Störer hat die nicht fristgemäße Erfüllung seiner Antwortpflicht nicht zu vertreten. Dieser Schadenersatzanspruch umfaßt insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten des Verbandes."

Gibt der Abgemahnte fristgerecht eine modUE ab ist er dieser Pflicht nachgekommen. Gibt er keine ab droht im eine Unterlassungsklage oder Einstweilige Verfügung.

Derjenige, der aber eine modUe nicht fristgerecht abgibt, sondern diese "schuldhaft" [Urlauber weglesen] erst nachdem bereits eine Klage/Antrag eingereicht, aber noch nicht ihm selbst zugestellt ist, soll dem hier RA Nümann seine Kosten für den nun unnötigen Gerichtsgang als Schadens ersetzen. Quasi eine EV, die man verhindert hat, die man aber trotzdem bezahlt. [Allerdings ist das Teil 20 Jahre alt. Damals gabs weder Tauschbörsen, noch das notwendige Masseninternet zur Massenabmahnungszwecken.]

Daher sollten natürlich alle an die rechtzeitige Abgabe einer modUE denken, um danach ins Forencredo zu verfallen, egal ob sie wann oder überhaupt etwas bezahlen: "Schweigen ist die stärkste Waffe des Abgemahnten!"
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Alt 22.10.2009, 14:28   # 1650
IcGl
 
Benutzerbild von IcGl
 
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
Okay - Danke.

Schlafende Hunde weckt man dann wohl lieber nicht
Gibt es statistische Angaben (außer der Pdf von princess) wie hoch der Prozentsatz von "erwischten" geschätzt wird? Klar es gibt immer Leute die sofort zahlen und sich nicht melden usw... .
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Alt 22.10.2009, 14:39   # 1651
EddyF01
 
Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 4
Hi Leute,

hat eigentlich schonmal jemand versucht einen Vergleich mit NÜL anzustreben? Wenn ja, in welcher Höhe und wie hat NÜL darauf reagiert?

Bin dennoch überzeugt: Nix zahlen!!

Würd mich aber mal interessieren, wie "verhandelbar" das ganze für NÜL ist.
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Alt 22.10.2009, 14:43   # 1652
hteufelchen
 
Benutzerbild von hteufelchen
 
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Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von EddyF01 Beitrag anzeigen
Hi Leute,

hat eigentlich schonmal jemand versucht einen Vergleich mit NÜL anzustreben? Wenn ja, in welcher Höhe und wie hat NÜL darauf reagiert?

Bin dennoch überzeugt: Nix zahlen!!

Würd mich aber mal interessieren, wie "verhandelbar" das ganze für NÜL ist.
Soweit mir bekannt ist, verhandelt N+L nicht !
Bitte berichtigen wenn ich falsch liegen sollte!
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Alt 22.10.2009, 14:45   # 1653
MasterDean
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
...
Wir machen mit dem ersten Schreiben ein sehr niedriges – natürlich gut überlegtes und mit unseren Mandanten besprochenes - Angebot zur schnellen Erledigung der Sache. Unter diesem Betrag werden wir keine Vergleiche abschließen. Etwas anderes gilt nur in Härtefällen, in denen wir z.B. Ratenzahlung anbieten.

denke, dass man der aussage glauben schenken kann.
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Alt 22.10.2009, 15:13   # 1654
Pia
 
Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 9
Hallo @all

Wollte mich auch wieder mal melden.

Zur Info:
13 Seitigen Brief von N&L am 31.07.2009 erhalten.
modUE am 07.08.09 per Einschreiben und Rückschein abgeschickt.
Rückschein am 10.08.09 erhalten (Unterschrift von Regina D.)
Bis jetzt ist nichts mehr weiter passiert - also weiter warten und hoffen auf nix
Tschüss bis dann

Pia

Fotsetzung folgt
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Alt 22.10.2009, 15:43   # 1655
EddyF01
 
Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 4
Was mich mal noch interessieren würde wäre, welche Lieder aus welcher Datei von euch abgemaht wurde.

Mir wird folgender Titel unterstellt:
Evacuate the Dancefloor aus der Datei:
Top 100 Single Charts vom 10.08.2009

Ist eigentlich jemand aus dem gleichen Chartcontainer 2x abgemahnt worden?

Gruß

Eddy
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Alt 22.10.2009, 18:02   # 1656
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
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Noch eine Frage von mir:

Wenn die Abmahnung an beide Eltern gerichtet ist, müssen dann auch beide in der mod UE unterschreiben?
In der UE von N+L ist auch an beide adressiert aber nur ein "Balken" zum unterschreiben!

grüße.
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Alt 22.10.2009, 18:04   # 1657
abgemahnter_no_5438
 
Benutzerbild von abgemahnter_no_5438
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
... ich habe mir wenigstens die Mühe gemacht und die letzten 180 Seiten vom 1. Teil durchzulesen... aber es scheint eine Menge Neue zu geben die lediglich bei der vorletzten Seiten beginnen.

Tip an Euch: Fangt ganz, ganz vorne an.. da steht das Wichtigste.

Und, schreibt doch vorbeugende UE´s an Alle. Dazu braucht Ihr nur eine Telefonbuch CD und die Serienbrieffunktion vom openoffice. (Sorry, musste sein)
  Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2009, 19:25   # 1658
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von abgemahnter_no_5438 Beitrag anzeigen
... ich habe mir wenigstens die Mühe gemacht und die letzten 180 Seiten vom 1. Teil durchzulesen... aber es scheint eine Menge Neue zu geben die lediglich bei der vorletzten Seiten beginnen.

Tip an Euch: Fangt ganz, ganz vorne an.. da steht das Wichtigste.

Und, schreibt doch vorbeugende UE´s an Alle. Dazu braucht Ihr nur eine Telefonbuch CD und die Serienbrieffunktion vom openoffice. (Sorry, musste sein)
Wenn das die Antwort auf meine Frage sein sollte, dann fänd ich das nicht nett.
Ich hab alle Seiten über diesen Teil gelesen, über den 1.Teil weniger zugegeben.
Aber es gibt nun mal Leute die sich gerade im Abiturjahr oder im Studium befinden, die haben nicht mal so Zeit um 180 Seiten zu lesen, von denen vielleicht mal 20 verwertbar sind.

Es wäre nett wenn mir jetzt eine Person auf meine Frage antworten würde, ob beide Eltern unterschreiben müssen oder nicht, das wäre sehr liebenswürdig, da ich die mod UE und das Geld morgen abschicken bzw. überweißen möchte. Danke

Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2009, 19:33   # 1659
FixeMaus
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 49
Ich bin erstaunt, dass es doch so viele Zahlungswillige gibt. Ich hätte eher Angst vor "wer einmal zahlt, zahlt immer." Wer weiß, was danach noch kommt. Aber wie gesagt, muss ja jeder selbst wissen, was er tut.

Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2009, 19:34   # 1660
chris..
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 30
hallo ihr lieben
nun dachte ich es sei endlich ruhe da ich von kenne und partner nix mehr gehört hab. und heute kommt der nächste wisch.
diesmal gehts um nümann mit satten 3 liedern gleich.
Evacuate the dancefloor
Never alone
Give!

Ich weiß leider nicht ob jemand auch schon so eine abmahnung bekommen hat. leider hab ich bei der ersten schon nen vergleich von 300 eus gemacht.
nun gehts diesmal um einen vergleichsbetrag von 690 eus. eigentlich is das auf einen titel gesehen schon enorm weniger als wie bei einem einzelnen lied aber dennoch macht mich eins stutzig. einmal das die 690 eus schon ein vergleichsbetrag sind und das es nicht verhandelbar wäre.
zweitens is mir bei den vollmachten was aufgefallen. einmal steht bei "give" das sämtliche versionen geschützt sind. also im prinzip alles. bloß bei den andern beiden vollmachten steht das nicht. daher denke ich das also bestimmte versionen dann eigentlich garnicht geschützt sind. zumindest könnte man es denken.
mich wundert nur das mir diesmal gleich ein vergleichsbetrag angeboten wird. es sei denn die haben schon drauß gelernt und es wurde öfters ein vergleich gemacht bei denen, so dass man dann nicht mehr verhandeln kann.
hoffe mir kann jemand helfen. mod ue ist schon für alle geschrieben allerdings weiß ich leider nicht ob ich eventuell versuche doch runterzuhandeln weil theoretisch kam nu einige wochen nix und vom log datum war der 28.08. und das andere war damals am 10.07. also müsste es eins von den letzten aktivitäten im filesharing gewesen sein. da ich ja seit der ersten abmahnung nix mehr mache.

aber eine frage hätt ich trotzdem noch. könnte man in dem fall noch ne vorbeugende mod ue schreiben und so tun als ob die abmahnung eventuell hald später angekommen ist. weil die können ja nich wissen wann es zugestellt wird?

liebe grüße
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