Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 16.10.2010, 23:45   # 16561
princess15114
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Klar. Wir streiten uns jetzt mal ein bisschen.
Käse, kein Mensch streitet sich ... wenn es nicht die Zwischenrufer gäbe.

Nur soviel dazu... und um meine Theorie zu entkräften.

Entweder ...
mir kann hier (aus der Fangemeinde) jemand eine akzeptierte mod. UE in der "Tonaufnahme" verwendet wurde, und die wegen
Andreas Donauer
eine Abmahnung erhielten.
(bitte keine Baek Law Abmahnungen)

Kurzform der Bedingung:
Abmahnung N&L
RI: Andreas Donauer c/o N&L
in mod. UE "Tonaufnahme" verwendet
erste Zahlungserinnerung bekommen, ohne Rüge der mod. UE

... oder wir haben für diesen Typen kommende Woche die nächsten gleichlautenden Serienbriefe auf dem Tisch.

PS.
Dererlei Spitzfindigkeiten begannen schon früher und man unterscheidet offensichtlich sehr wohl!
So schrieb man bereits in einer früheren Abmahnung...
"... auf dem Tonträger
BravoHits Vol. 2535
enthaltenen nach dem Urhebergesetz geschützten Werk und den zugehörigen Tonaufnahmen
[Musiktitel: listen the nightingale]
des Künstlers
[Name des/der Interpreten: queer bird]"



Zitat:
Zitat von earnie Beitrag anzeigen
Und vielleicht ist es auch hilfreich für das Forum..in der originalen UE ist von Tonaufnahmen "die Rede"!
Wäre nett, wenn ich das sehen könnte!

Danke
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Alt 17.10.2010, 00:09   # 16562
Artraxas
 
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Hallo,

jetzt will ich mich auch mal outen... Lese seit einiger Zeit hier mit und danke allen die hier mitarbeiten!

Für die Statistik: Ich habe inzwischen 3 Abmahnungen von NuL für Titel aus einem TOP100 Sampler. Habe auf alle mit der ModUE reagiert. Für eine ModUE liegt mir eine Annahme vor (daher habe ich wohl nicht alles falsch gemacht).

Habe aber auch jetzt eine Ablehnung für die ModUE "David Vogt" erhalten. Auch ich habe den Begriff "geschützte Tonaufnahme" vewendet und nicht den Begriff aus der gwünschten Erklärung "das Musikwerk". Für Andreas Donauer steht die Annahme (oder Ablehnung) noch aus...

Ich werde abwarten und erst mal weiter mitlesen. Sind ja noch ein paar Tage Zeit bis zum Ablauf der neuen Frist. Wenn noch Kopien der Schreiben benötigt werden, kann ich die gerne erstellen...

Danke für Eure Unterstützung

Gruß

Artraxas
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Alt 17.10.2010, 00:16   # 16563
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Artraxas Beitrag anzeigen
...... 3 Abmahnungen von NuL für Titel aus einem TOP100 Sampler. Habe auf alle mit der ModUE reagiert. .....
@Artraxas,

waren alle drei Abmahnungen aus einem Sampler? Und kamen alle drei Abmahnungen separat? Das ist ansich nicht rechtens.

Zitat:
Zitat von Artraxas Beitrag anzeigen
........Wenn noch Kopien der Schreiben benötigt werden, kann ich die gerne erstellen........
Für David Vogt weden keine eingescannte Abmahnungen bzw. Ablehnungen mehr benötigt, so die Aussage der Moderation.

Aber wenn Du eine "Zusage" oder auch "Ablehnung" Deiner Andreas-Donauer-Abmahnung erhalten solltest, diese bitte einscannen und umgehend an @princess15114 senden!! DANKE!!

Gruß
montezuma##
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Alt 17.10.2010, 00:21   # 16564
Artraxas
 
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@montezuma##

Ja, alle 3 Abmahnungen beziehen sich auf den gleichen TOP100 Sampler (gleiches Logdatum/Uhrzeit/etc.) und kamen alle separat.

Gruß

Artraxas
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Alt 17.10.2010, 00:52   # 16565
Dangermouse
 
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Beiträge: 15
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Artraxas,

waren alle drei Abmahnungen aus einem Sampler? Und kamen alle drei Abmahnungen separat? Das ist ansich nicht rechtens.
Hab auch drei erhalten über das Jahr verteilt, alle aus einem Sampler, alle gleicher Log und Uhrzeit.

Wieso nicht rechtens... ?`?
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Alt 17.10.2010, 00:55   # 16566
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Dangermouse Beitrag anzeigen
....Wieso nicht rechtens... ?`?
....weil ich mal irgendwo meine gelesen zu haben, dass die Abmahner gehalten sind, zum Zeitpunkt der Abmahnung alle bekannten Fälle zusammenzufassen.

Kann aber den Beitrag nicht finden und die Aussage damit auch nicht mehr verifizieren, sorry.

Gruß
montezuma##
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Alt 17.10.2010, 01:47   # 16567
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
Hier mal Amtsgericht Öhringen.

Abmahngehilfen: Neuer Ärger mit der Abmahn-Industrie
ARD-Ratgeber Recht

Anm.: Nur zutreffend für "Autodata", da die Ermittlungen des Klarnamens bislang über die StAschaft geführt wurden.
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Alt 17.10.2010, 04:43   # 16568
Shual
 
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devielbae:

HmHm....

Oder wie wärs mit dem "Düsseldorfer Tonaufnahme-Beschluss"?

Nochn "Werk"
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Alt 17.10.2010, 08:20   # 16569
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
....weil ich mal irgendwo meine gelesen zu haben, dass die Abmahner gehalten sind, zum Zeitpunkt der Abmahnung alle bekannten Fälle zusammenzufassen.
Kann aber den Beitrag nicht finden und die Aussage damit auch nicht mehr verifizieren, sorry.
Gruß
montezuma##
darf ich helfen?

Jedem einzelnen verletzten Rechteinhaber steht ein eigenständiger Unterlassungsanspruch zu, den dieser jeweils (gesondert) geltend machen kann.
Nicht 10 versch. Rechteinhaber zusammenfassen.

Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Der Verletzte ist gehalten, alle ihm zum Zeitpunkt der Abmahnung bekannten Verstöße abzumahnen. Unterläßt er das, so darf er für spätere Abmahnungen keine Erstattung der Abmahnkosten verlangen.


---------- Doppelpost zusammengeführt am 17.10.2010 um 08:28 ----------

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
devielbae:

HmHm....

Nochn "Werk"
David Vogt - Schöne neue Welt - Werk
und beim 2.Werk steht extra Text u. Komposition dabei
kann N&L eigentlich auch ein Beschluss ablehnen wenn das Gericht "Werk" statt "Tonaufnahme" schreibt?
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Alt 17.10.2010, 09:38   # 16570
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Nicht 10 versch. Rechteinhaber zusammenfassen.
Nein.

Wenn Deine Rechteverfolgungsfirma einen Sampler beobachtet ....

1.tens mal handelt es sich doch sehr eindeutig um mehrere Gegenstände einer Angelegenheit, die eben ein Anwalt betreut. Eine Container-Verbreitung ist eine Tathandlung. Das dürfte sich wohl durchsetzen. Außerdem kann der Rechtsanwalt hier nicht die vollen 10.000,00€ Streitwert jeweils ansetzen, sondern müßte sich bei 10 Rechteinhabern mit einem "Albenstreitwert" begnügen.

Natürlich gab darüber noch keine Gerichtsverfahren. Zumindestens keine die ich kenne.

1.2.tens es ist momentan sehr fraglich ob die von manchen Kanzleien vorgelegten "Beweise" überhaupt ausreichen um eine Tathandlung eines Internetanschlusses gerichtsfest nachzuweisen.

3.tens ist nach dem BGH-Urteil vom 12.05.2010 nicht grundsätzlich von einer Täterschaft des Anschlußinhabers auszugehen. Dieser wird aber abgemahnt.

"Der IP-Adresse kommt keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu. Anders als letzteres ist sie keinem konkreten Nutzer zugeordnet, sondern nur einem Anschlussinhaber, der grundsätzlich dazu berechtigt ist, beliebigen Dritten Zugriff auf seinen Internetanschluss zu gestatten. Die IP-Adresse gibt deshalb bestimmungsgemäß keine zuverlässige Auskunft über die Person, die zu einem konkreten Zeitpunkt einen bestimmten Internetanschluss nutzt. Damit fehlt die Grundlage dafür, den Inhaber eines WLAN-Anschlusses im Wege einer unwiderleglichen Vermutung so zu behandeln, als habe er selbst gehandelt..."

An dieser Stelle erinnere ich auch an die "Anscheinsbeweis"-Affaire: "Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist."

Zum Zeitpunkt der Abmahnung stützt sich in jedem Fall damit der Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht auf "Schadensersatz" oder "aus ungerechtfertigter Bereicherung", sondern auf den Kostenerstattungsanspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag. (für den Abgemahnten)

Erst in einem gerichtlichen Verfahren kann geklärt werden auf was genau der Anspruch sich stützt.

Und jetzt wirds natürlich interessant. Es gibt eine Kanzlei die begründet die entstandenen Kosten nicht auf die GoA, sondern auf Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 17.10.2010 um 09:46 ----------

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
kann N&L eigentlich auch ein Beschluss ablehnen wenn das Gericht "Werk" statt "Tonaufnahme" schreibt?
Ähm ....

Du versthst den hier devielbae: noch nicht ganz.

Die Richter da haben antragsgemäß formuliert.

PS: Hab nochmal nachgesehen. Die Kanzlei da bezeichnet die NiceTry-UE (TM) als "strafbewehrt" in einem Verfahren. Wurde ja auch angenommen.

Die Nice-Try-UE (TM) sieht in etwa so aus:

"...zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

<Konkrete Bezeichnung, z. B. die geschützte Tonaufnahme/Musikwerk;
das geschützte Musikalbum; das geschützte Filmwerk; das geschützte PC-Game usw.>
= Fehlt!,
“<Name der Tonaufnahme; Albums; Filmwerk; PC-Game usw.>“,

ganz oder Teile daraus,...
"
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Alt 17.10.2010, 12:07   # 16571
ulrich
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Zitat:
Zitat von earnie Beitrag anzeigen
Hallo Shual,
Hoffentlich wird die mod.UE auch dann angenommen, wenn sie deren Fehler nicht mehr finden!?
Ich lach mich schief . Es gibt Sachen zwischen Himmel und Erde da bleibt Dir die Spucke weg.....
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Alt 17.10.2010, 14:20   # 16572
Mathilda
 
Registriert seit: 12.10.2010
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Nur mal am Rande: Ich habe mal bei den anderen Abmahnanwälten geschaut (man findet ja genügend Leute, die die original UE posten/scannen).

Interessant finde ich bei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, dass die Original UE das Werk als "...Die Tonaufnahme / Musikwerke Bushido:..." bezeichnet (Beispiel war eine UE fuer Bushido mit einem Titel aus einem Chartcontainer).

1) Das Werk wird nicht mal als "geschützt" bezeichnet

2) Musikwerke ist Plural (obwohl nur eines abgemaht wird)

3) Sollte es wirklich nur an der Bezeichnung liegen, dass die modUEs abgelehnt wurden, macht sich nur Herr N. Gedanken darüber, BFRZ machen sich nicht mal die Mühe Ihren Serienbrief anzupassen (Plural und Doppelbezeichnung)

4) Nur am Rande: Bei BFRZ könnte man damit ggf. argumentieren, dass es sich hier um eine Massenabmahnung handelt, welche nur den Profit als Ziel hat.

Daher wäre eine Anregung, bei einer mod UE ebenfalls diese Doppelbezeichnung zu benutzen. Daher sollte vor Gericht sichergestellt sein, dass die Ernsthaftigkeit der Willenserklärung nicht leidet und der Abmahnanwalt kann sich aussuchen welchen Begriff er haben will.
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Alt 17.10.2010, 14:25   # 16573
ulrich
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Zitat:
Zitat von Mathilda Beitrag anzeigen
Daher wäre eine Anregung, bei einer mod UE ebenfalls diese Doppelbezeichnung zu benutzen. Daher sollte vor Gericht sichergestellt sein, dass die Ernsthaftigkeit der Willenserklärung nicht leidet und der Abmahnanwalt kann sich aussuchen welchen Begriff er haben will.
Schön das Du Dir auch darüber Deine Gedanken machst. Da könnte man drüber nachdenken.
Aber nach meiner Meinung ist es das einfachste man schreibt haargenau das in seiner mod UE was in der Originalen UE von Nümann steht. Es ginge doch mit dem Teufel zu wenn er das, was er vorgibt, selber ablehnt.
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Alt 17.10.2010, 14:51   # 16574
DrBoon
 
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Moin moin,

möchte mich auch mal wieder zu Wort melden. Mein stand 4 Abmahnungen aus 2 Top100 Container, 4 modUE's geschickt und ruhe. 1 Woche Dänemark Urlaub und gestern wiedergekommen, und im Briefkasten ein schreiben von N&L , das Besagt das sie meine modUE für die Tonaufnahme von "David Vogt" Lied "Schöne neue Welt" nicht akzeptieren.
Habe mich wieder einwenig auf den neuesten stand gebracht was das lesen hier betrifft und wenn ich es richtig verstehe dann geht es in der modUE um das Wort "Tonaufnahme" weswegen sie es nicht akzeptieren.

Hat den jemand schon nachdem sie die modUE nicht akzeptiert haben eine neu hingeschickt mit nur der Änderung "Tonaufnahme" - "Musikwerk" ??

LG
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Alt 17.10.2010, 14:56   # 16575
timon
 
Registriert seit: 07.06.2010
Beiträge: 111
Zitat:
Zitat von DrBoon Beitrag anzeigen
Hat den jemand schon nachdem sie die modUE nicht akzeptiert haben eine neu hingeschickt mit nur der Änderung "Tonaufnahme" - "Musikwerk" ??

LG
Da es erst am Do/Fr hier was zu lesen darüber gab ... wird wohl noch keine Antwort vorliegen
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Alt 17.10.2010, 14:56   # 16576
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Du versthst den hier devielbae: noch nicht ganz.
das wird sich nicht nur auf den devielbae: sondern auch auf Deinen NEIN-Link und den ganzen Rest beziehen.

Was bitte hat das verlinkte Urteil mit dem Anspruch div. verletzter Rechtsinhaber auf Unterlassung zu tun?
Eben gerade darum sind es keine "Massenabmahnungen" diese 1000 -fach-Abmahnungen, weil jeder Verletzter, egal ob auf selbstgefummelten Conatiner-.RAR´s oder Album-CDA´s einen Anspruch hat. Und eben darum werden von den Abmahnkanzleien MEHRERE Abmahnungen verschickt, damit das Argument "...in einfach gelagerten Fällen" nicht mehr zieht.

Ich als RI würde mich ganz schön bei meiner Kanzlei beschweren, wenn der mein Abmahnfähiges WERK mit irgendeinem anderen gejodel zusammen abmahnt, nur weil beides in einer Containerdatei* gepackt war.
*Containerdatei....ich verkneife es mir einfach dies weiter zu kommentieren
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Alt 17.10.2010, 14:57   # 16577
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
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Beiträge: 4.949
Schau mal hier :
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Nach seitenlangen Beiträgen und Sreit um des Kaisers neue Kleider, kam das dabei heraus.

Gruß,Mops
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Alt 17.10.2010, 14:58   # 16578
ulrich
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Zitat:
Zitat von DrBoon Beitrag anzeigen
Hat den jemand schon nachdem sie die modUE nicht akzeptiert haben eine neu hingeschickt mit nur der Änderung "Tonaufnahme" - "Musikwerk" ??
Mich würde ja mal brennend interessieren, wie es in der Originalen UE steht?

So: Tonaufnahme von "David Vogt" Lied "Schöne neue Welt" oder wie?

---------- Doppelpost zusammengeführt am 17.10.2010 um 15:01 ----------

Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal brennend interessieren, wie es in der Originalen UE steht?

So: Tonaufnahme von "David Vogt" Lied "Schöne neue Welt" oder wie?
Wenn da Tonaufnahme steht, neue mod UE und Tonaufnahme schreiben.
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Alt 17.10.2010, 15:05   # 16579
grave
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal brennend interessieren, wie es in der Originalen UE steht?.
Da steht Musikwerk, wie Hier geschrieben
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Alt 17.10.2010, 15:06   # 16580
timon
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal brennend interessieren, wie es in der Originalen UE steht?
..., das Musikwerk "Schöne neue Welt" ...
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