Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 22.08.2010, 13:49   # 15161
primero
 
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@alle:

Wenn euch mein Beitrag zu OT ist, oder bereits an anderer Stelle so ähnlcih besprochen wurde: MOD bitte löschen!

Nein, wir haben leider überhaupt nicht genügend Geld dafür. Ich habe mir nur erlaubt, eine andere Sichtweise darzustellen. Entschuldigt bitte, wenn's genervt hat.

@superdicker:

Das war eben der Gedankengang meiner Frau.
LG
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Alt 22.08.2010, 13:51   # 15162
Der_Blubb
 
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Beiträge: 32
jetzt hab ich auch nochmal ne frage!

Ihr sagt immer, dass sobald die Bettelschreiben kommen ihr da drauf gar nicht mehr reagiert!
Schickt ihr grundsätzlich nur die modUE oder noch ne Stellungnahme o.ä?

Hat schon mal einer von euch mit Schreiben aus dem "Wegweiser Inkasso" geantwortet?
Es läuft ja in der Regel so ab:

1. Abmahnung erhalten
2. modUE zurück
3. Bettelbrief
4. Bettelbrief
5. evtl. Inkasso ....

Antwortet ihr auf die Schreiben nach der modUE oder wartet ihr wirklich bis der Mahnbescheid vom Gericht kommt?

Gruß
Der_Blubb
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Alt 22.08.2010, 13:54   # 15163
superdicker
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Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
..


LG
Ich bin nicht sauer auf Dich!

MMg Mops
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Alt 22.08.2010, 13:55   # 15164
grave
 
Benutzerbild von grave
 
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Zitat:
Zitat von Der_Blubb Beitrag anzeigen
Schickt ihr grundsätzlich nur die modUE oder noch ne Stellungnahme o.ä?
Nur modUE sonst kein weiterer Kontakt (keine weiteren Anschreiben, Anrufe....)

Reaktionen auf Schreiben:
- „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften
- Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen
- gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen
- Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich)
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Alt 22.08.2010, 13:58   # 15165
Der_Blubb
 
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Beiträge: 32
Zitat:
- Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich)
Also sobald es zur Klageschrift kommt, kann ich davon ausgehen, dass er es auch durchziehn würde - deswegen lieber vergleich oder soll er sichs einfach einklagen, wenn er was will? Kann ich davon ausgehen, wenn die Klageschrift kommt, dass es dann auch vor gericht geht?

Oder besteht da immer noch die Möglichkeit, dass er einen rückzieher macht?

Gruß
Der_Blubb
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Alt 22.08.2010, 14:05   # 15166
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Der_Blubb Beitrag anzeigen
Oder besteht da immer noch die Möglichkeit, dass er einen rückzieher macht?
danach wurde durch die Klägerin die Klage zurück gezogen

Gute Nachrichten: Haas zieht die Klage zurück!
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Alt 22.08.2010, 14:10   # 15167
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Der_Blubb Beitrag anzeigen
Also sobald es zur Klageschrift kommt, kann ich davon ausgehen, dass er es auch durchziehn würde - deswegen lieber vergleich oder soll er sichs einfach einklagen, wenn er was will? Kann ich davon ausgehen, wenn die Klageschrift kommt, dass es dann auch vor gericht geht?
Wenn man einen Vergleich aushandeln will, sollte dies mit einem guten AW geschehen. Wobei zu beachten ist, das dieser auch Geld verlangt.
So das meist die gleichen (Vergleich + eigener AW) oder sogar höhere Kosten entstehen können.
Also lass ich es doch lieber gleich darauf ankommen.
Und Vergleichen kann man sich dann immer noch.

Zitat:
Zitat von Der_Blubb Beitrag anzeigen
Oder besteht da immer noch die Möglichkeit, dass er einen rückzieher macht?
Gab es auch schon z.B. HIER bei Haas
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Alt 22.08.2010, 14:13   # 15168
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
c) Abmahngebühren sind zwar völlig überzogen, aber grundsätzlich rechtens, worin besteht dann eigentlich die Intention der Nicht-Zahlung des vergleichsweise "günstigen" Betrags von 300-400 Euro im Vergleich zu dem vielfachen, was bei einem Prozess kommen könnte.
eigentlich wollte ich es wie @superdicker halten und nicht weiter auf Dein selbstverliebt verfassten "Gesprächsbericht" eingehen, zumal Du meine Postings bezüglich rückbuchung bereits gezahlter Gelder garnicht zu Kenntnis genommen hast.
Aber bei dieser c) Frage konnte ich mir tatsächlich eine Gegenfrage, welche Dich erhellen müsste, nicht verkneifen.

"Wer sagt Dir, dass die Abmahngebühren rechtens sind"

Antworthilfe: Nur weil irgendjemand meine Autonummer notiert hat, bezahle ich ihm keine Neulackierung, und seinem Anwalt keine Briefschreiberei.
Hier wie dort hat ein Richter zu entscheiden, ob und wenn ja warum und wieviel.
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Alt 22.08.2010, 14:16   # 15169
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
@watt_ihr_volt:

sorry, bei so vielen Beiträgen ist mir das "Danke" entgangen, hole es sofort nach.

Zitat:
Wer sagt Dir, dass die Abmahngebühren rechtens sind"
Danke! Darüber hab ich ehrlich gesagt noch nicht nachgedacht. Dachte eher, es gibt ein bundesweit gültiges UHG und fertig.
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Alt 22.08.2010, 14:17   # 15170
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Antworthilfe: Nur weil irgendjemand meine Autonummer notiert hat, bezahle ich ihm keine Neulackierung, und seinem Anwalt keine Briefschreiberei.
Hier wie dort hat ein Richter zu entscheiden, ob und wenn ja warum und wieviel.
Jedesmal muß ich meine Brille rauskramen um Dein Minigeschriebens zu lesen.
Ich komme mir dann so alt vor mit meinen kurzen Armen.
Denn dieses Minigeschriebene will ich auf keinen Fall verpassen!
Neugierde ist das Privileg von alten Männern.


Schönen Sonntag, Mops
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Alt 22.08.2010, 14:27   # 15171
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Ich komme mir dann so alt vor mit meinen kurzen Armen.
da kann ich Dir 2 Tips zu geben.
  1. Damit Du mit Deinen kurzen Armen den Monitor nicht weit weg halten musst, einfach Bürostuhl mit Rollen zulegen und nach hinten rollen.
  2. Mouseklick und markierten, dann wird die Schrift zwar nicht größer aber besser lesbar
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Alt 22.08.2010, 14:31   # 15172
superdicker
Gesperrt
 
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Ich habe jetzt die Bildschirmlupe aktiviert und meinen Rechenknecht "Senior" genannt!

MMG, Mops
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Alt 22.08.2010, 14:40   # 15173
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Danke! Darüber hab ich ehrlich gesagt noch nicht nachgedacht. Dachte eher, es gibt ein bundesweit gültiges UHG und fertig.
klar gibt es das Urh-Gesetz.
Jedoch steht da nicht, dass jeder von dem eine IP bekannt ist, automatisch auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat.
Und da der endgültige Rechtsspruch, dass es evtl. doch so gewesen sein könnte wie behauptet und mit einem "Anscheins-Beweis" belegt, nur über ein Richter zu erlangen ist, wird es sich für eine Kanzlei nicht mehr rechnen wg. paareurofuffzig monatelang zu pokern.
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Alt 22.08.2010, 16:29   # 15174
Der_Blubb
 
Registriert seit: 07.08.2010
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
klar gibt es das Urh-Gesetz.
Jedoch steht da nicht, dass jeder von dem eine IP bekannt ist, automatisch auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat.
Und da der endgültige Rechtsspruch, dass es evtl. doch so gewesen sein könnte wie behauptet und mit einem "Anscheins-Beweis" belegt, nur über ein Richter zu erlangen ist, wird es sich für eine Kanzlei nicht mehr rechnen wg. paareurofuffzig monatelang zu pokern.
jetzt ergibt alles auf einmal einen Sinn!!!
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Alt 22.08.2010, 17:30   # 15175
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
klar gibt es das Urh-Gesetz.
Jedoch steht da nicht, dass jeder von dem eine IP bekannt ist, automatisch auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat.
Und da der endgültige Rechtsspruch, dass es evtl. doch so gewesen sein könnte wie behauptet und mit einem "Anscheins-Beweis" belegt, nur über ein Richter zu erlangen ist, wird es sich für eine Kanzlei nicht mehr rechnen wg. paareurofuffzig monatelang zu pokern.

Jetzt macht wirklich alles plötzlich Sinn !

Deine 4 Zeilen haben derart viel gebracht, dass ich nun tatsächlich ruhiger schlafen kann. FETTES DANKE!
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Alt 22.08.2010, 20:40   # 15176
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Nennt mich spiessig, aber ich bin mir relativ sicher, dass sich ein Grammatikfehler in der modUE (Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung) eingeschlichen hat.

modUE:
[...]durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe[...]

ich denke:
[...]durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe [...]

Pingelige Grüsse

Edit:
Gerade entdeckt:
In der Juli 2010 - Version von http://www.verein-gegen-den-abmahnwa..._ue/mod.UE.png ist das "n" angefügt.
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Alt 22.08.2010, 20:45   # 15177
superdicker
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Nein das ist so richtig " die Vertragsstrafe " ist Nominativ !

Die vom Gericht zu überprüfende Strafe eben!

MMG, Mops
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Alt 22.08.2010, 20:49   # 15178
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Wenn wir gerade bei den Unterschieden sind:

Der Verein-gegen-den-abmahnwahn e.V.

nennt das Schreiben "Unterlassungsverpflichtungserklärung"

die abmahnwahn-dreipage (modifizierte Unterlassungserklärung)

nennt es "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".

Sind das nicht 2 verschiedene Bedeutungen?

Welchen modUE-Link verwendet ihr denn immer?

LG primero
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Alt 22.08.2010, 20:52   # 15179
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Nennt mich spiessig, aber ich bin mir relativ sicher...
... das sich noch kein RI bzw deren vertretenen Kanzlein darüber muckiert hat

---------- Doppelpost zusammengeführt am 22.08.2010 um 20:54 ----------

Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Wenn wir gerade bei den Unterschieden sind:
Läuft nicht gerade eine Sendung im TV die Dich interessiert ?
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Alt 22.08.2010, 20:58   # 15180
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
die abmahnwahn-dreipage (modifizierte Unterlassungserklärung)

nennt es "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".

Sind das nicht 2 verschiedene Bedeutungen?

LG primero
Das ist doch kein Unterschied ! In der deutschen Sprache kannst Du beliebig viele Wörter aneinanderklatschen. Der Sinn bleibt der selbe.
Was ist den der Unterschied zwischen den folgenden Begriffen:

1. landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

oder 2. Genossenschaft für landwirtschaftliche Produktion ?

Gruß

Flesh_Storm

P.S. Die von dem dicken Bayern haut schon hin !
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