| | # 15141 | |
| Gastposter | Zitat:
Welche Sampler werden abgemahnt - Samplerliste - Abmahnung Unter G... ab 08.06.2009 gehts los Werbung | |
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| | # 15143 |
| Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 28
| Hi! Selbst ausgeführte Buchungen kann man idR. nicht zurückgehen lassen. Das ist ein Irrtum der sich wie ein roter Faden durchs Netz zieht. Einzig Abbuchungen durch andere kann man bis zu einer bestimmten Frist rückgängig machen. Gruß, Reality |
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| | # 15144 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Das erzähl mal meiner Bank. Der Hinweis auf "falsche Kontonummer eingetragen" hilft mit Sicherheit. Oder glaubst Du dass der falsche Empfänger von sich aus das angewiesene Geld zurück überweist? Übrigens: Mit einer Anfrage bei Tante Google wärst Du da gelandet. Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will. |
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| | # 15145 | |||
| Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 9
| Zitat:
Ausnahme: Es ist bei der berechtigten Bank bereits als unseriöses Konto entlarvt und seitens der Bank gesperrt worden. Dann werden die Gelder i.d.R. bei einem Rückforderungsverlangen zurück erstattet - weiß DEINE Bank aber nicht im Vorfeld ![]() Zitat:
---------- Doppelpost zusammengeführt am 22.08.2010 um 08:50 ---------- Zitat:
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| | # 15146 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
| Es ist ein guter Morgen, denn es kommt sonntags keine Post ![]() Scherz beiseite, ich forste gerade meine TOP100-Liste durch und gleiche Sie mit den Listen der Abmahnanwälte ab. (diese Liste meine ich, letzter Stand vom 18.10.2010: http://abmahnwahn.homeip.net/Web%20N...nd%20Lang.html) Folgendes fiel mir auf: N+L mahnt laut dieser Liste von Culcha Candela den Song "Schöne neue Welt" ab. In meinen Top100 ist dieser Titel nicht vorhanden, allerdings zwei andere von Culcha Candela ("Monsta" und "Somma im Kiez"). Diese beiden Songs sind allerdings wiederum NICHT in der Abmahnliste von N+L enthalten. Gleiches gilt für Songs von Sido, hier werden zwar einige abgemahnt (lt. Liste), allerdings nicht jene, die ich in meinen TOP100 hab. Also, um es kurz zu machen: ====================== Ich bereite eine vorbeugende modUE vor, deshalb muss ich wissen, ob jemand bereits für - Sido feat. Adel Tawil - Der Himmel soll warten - Culcha Candela - Monsta - Culcha Candela - Somma im Kiez abgemahnt wurde von N&L. LG & Danke! |
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| | # 15147 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| da ist die Liste noch nicht komplett und ob Du Glück gehabt hast kann man nicht sagen: abmahnung-david-vogt-schoene-neue-welt Da kann noch was kommen, denn für dieses Werk gibt es mehrere Rechteinhaber! MMG,Mops |
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| | # 15148 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
die Liste kann immer nur so komplett sein, wie sich Abgemahnte in ihr verewigen. Also solange sich niemand qualifiziert in die Datenbank eingetragen hat, kann Du diese "Werke" auch nicht darin finden. Allerdings glaube ich, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass auch diese Stücke darin auftauchen werden. IdR verteten die Abmahngeier alle Werke eines RI. Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du um eine Abmahnung drumrum kommst. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 15149 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung | |
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| | # 15150 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| sicher dat. Nur am eigentlichen "Banküberweisungsgesetz" 676a Abs.4 BGB wenig. Siehe auch BGH Entscheid zu: Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung widerrufen? Was soll´s sollte jeder für sich versuchen und ist nicht Haupt-Teil des Abmahnwahns. Und wie Du siehst, hat @Primero zwischenzeitlich andere/schwerwiegendere Sorgen, als sein Geld zurück zu bekommen. |
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| | # 15151 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
| OK, also nur Single-modUE, hab's verstanden In dem genantnen Link Abmahnung David Vogt ? Schöne neue Welt | Abmahnung-Blog.de von Dr. Wachs wird speziell bei Culcha Candela davor gewarnt, dass es mehrere RI geben könnte. Die offizielle modUE möchte ich deshalb um den Satz - "Weitergehende Ansprüche schliesse ich aus". erweitern. Macht das Sinn oder falle ich damit in eine Schlangengrube? LG |
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| | # 15152 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
MMG,Mops | |
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| | # 15154 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 15155 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
| Kurze Verständnisfrage: Sollte es doch zu einem Verfahren kommen, wird - bei modUE - nur der Abmahnbetrag (zzgl. Mahngebühren) eingeklagt. Verwende ich die beigefügte UE vom Anwalt, beträgt der Streitwert viele tausend Euro pro Song. Hab ich das in etwa richtig verstanden? LG und Danke |
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| | # 15156 |
| Gastposter | |
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| | # 15157 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| "Und zwar: Könnte mir freundlicherweise jemand solch eine Klageschrift (natürlich anonymisiert und über PN) zukommen lassen?" [Quelle] Antwort: Natürlich nicht. Daten aus laufenden Verfahren können selbstverständlich nicht an unbeteiligte Dritte übersandt werden, es sei denn Rechtsanwälte und Beklagte und Beteiligte stimmen zu. Schon gar nicht deswegen: "Zweck: Vorbeugung, Sumpf trocken legen, § 101 UrhG attackieren!" +++ Da ist er wohl acht Monate zu spät dran. Jetzt muß er sich wie alle anderen gedulden was unter anderem der gerichtlich beauftragte unabhängige Gutachter zu den vorgebrachten Bedenken zu sagen hat. Es wäre hier auch nicht hilfreich -kurz bevor das Gutachten fertig gestellt wird- Labereien im Internet zu unterstützen. Da es sich bei den laufenden Verfahren auch noch um "Programmklagen" der Netzwelt.de-Spendenaktion handelt gibts für Nichtspender, die eine gewisse komische Logik offenbaren (wir dachten die Verfahren wären wertlos? Nun aber möchte man Material aus ihnen?) und die einem seltsamen Umfeld angehören schon gar nichts. Da helfen auch keine öffentlichen Poppes-Schlupfaktionen. Der Mai-Beschluss des LG Köln basiert hingegen auf der üblichen strategischen Fehlstellung des Auskunftsschuldners. Dieser hat zwar noch nie ein Verfahren erfolgreich abgeschlossen, meint aber immer noch auf eigene Verantwortung und ins Blaue hinein operieren zu können. Dabei hätte man es selbst in der Hand: Unter Verweis auf die (eventuell sogar mehfache) Gutachteraufträge die Herausgabe der Daten bis zur endgültigen Klärung der Funktionsweise bei der Loggerbude zurück halten. Die Ansprüche können auch danach noch in Abmahnungen umgewandelt werden.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 15158 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
| Ich habe mich entschieden, einen etwas ausführlicheren Gesprächsbericht zu schreiben, speziell für alle, die tatsächlich und bei vollem Bewusstsein eine TOP100-Containerdatei (o.ä.) über P2P gezogen haben - und nicht der Hund, der versehentlich auf die Maustaste getappt ist. (ihr versteht schon....) Habe mich gestern noch lange mit meiner Liebsten darüber unterhalten (funktionierende Ehe a) den Abmahn-Wahnsinn grundsätzlich durch eine starke Community zu schwächen, ist eine sehr gute Sache. So, ab jetzt harter Stoff für uns: b) das Nicht-Zahlen (+ Abgabe einer modUE) ist ein Lottoschein mit mind. 3-jähriger Laufzeit mit dem Ziel, NICHT die 6-Richtigen zu erwischen, - sprich nicht zu den wenigen zu gehören, denen der Prozess gemacht wird. Aber: wie eben beim richtigen Lotto: je mehr Scheine ich spiele, umso höher die Chance auf die 6 Richtigen. c) Abmahngebühren sind zwar völlig überzogen, aber grundsätzlich rechtens, worin besteht dann eigentlich die Intention der Nicht-Zahlung des vergleichsweise "günstigen" Betrags von 300-400 Euro im Vergleich zu dem vielfachen, was bei einem Prozess kommen könnte. ergo d) kommt es zu einem (oder mehreren, bei unterschiedlichen RI/RA) Verfahren, zahlt man mit Sicherheit mehr, weil jegliche Unschulds-Argumentation (ihr erinnert euch an meine Einleitung: ihr habt bewusst die Datei gezogen) nur milde belächelt wird. Einziger Vorteil: bis dahin kann man regelmässig Geld auf ein Sparbuch parken , damit man im Fall der Fälle finanziell gut ausgerüstet ist). e) ihre Empfehlung lautete doch tatsächlich: Abmahnung für Abmahnung die modUE + BEZAHLEN, notfalls in Raten. (frage mich gerade, woher das Geld kommen soll, aber das ist eine andere Geschichte...) Ihr Fazit: Ein gefährliches Spiel auf Zeit. Kann gut gehen, muss es aber keinesfalls. Wie gesagt, ein sehr rationaler Ansatz. Wollte euch keinesfalls den Sonntag damit vermiesen aber ich bin mir sicher (!), dass insgeheim viele von uns/Euch so ähnlich denken. Ich bitte um Eure (ehrlichen!!) Meinungen zu den Punkten. Ich beginne mal mit meiner Meinung: - a) kann nicht funktionieren, wenn jeder e) machen würde - was folglich díe Abmahnindustrie noch weiter stärken würde. - die Idee mit einem "Prozesskosten-Sparbuch" finde ich gar nicht verkehrt! (macht jedes Unternehmen ja auch) - das Spiel mit der Zeit kann tatsächlich für viele psychisch zermürbend sein, nicht jeder kann eben mal locker ein paar Briefe vom Inkassobüro abheften und dann wieder dem Alltag nachgehen - ich zahle weitere Abmahnungen (die erste wurde ja leider schon überwiesen) trotz der nachvollziehbaren Argumentation nicht! LG |
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| | # 15159 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Kurzmeinung, da ich jetzt erstmal Eisessen fahre: Deine Frau hat wohl zuviel Geld auf deinem Konto. Oder habt ihr schonmal mit sagen wir mal 10 Lottoscheinen den Jackpot geholt? Die anderen Fragen überlasse ich mal kurz den anderen gerade Anwesenden
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse |
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| | # 15160 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @primero Da habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr dazu. Wir haben Alles hier breit genug diskutiert.ModUe und zahlen ist eine Möglichkeit für den jeweiligen Fall Ruhe zu haben und ist auch eine Frage des Geldes.Auch ein gehbarer Weg. Nur wer einmal zahlt, zahlt immer und ich frage mich noch für was? Nur weil ein dubioser Abmahner irgend etwas behauptet? Tut was Ihr für richtig haltet,Mops |
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