Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 21.08.2010, 13:22   # 15141
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Gibt es irgendeine Website, wo ich die Top100-Container-Inhalte (Dateinamen aller enthaltenen Songs) eines bestimmten Datums einsehen kann?

Welche Sampler werden abgemahnt - Samplerliste - Abmahnung


Unter G... ab 08.06.2009 gehts los
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 07:58   # 15142
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Das Geld ist gestern spätnachmittag rausgegangen, die Buchung erfolgt leider sicher noch, bevor Montag die Banken aufschliessen.
warum leider...!?

Buchung rückgängich machen lassen, bzw. Geld zurück buchen lassen.
Geht innerhalb deutschlands innerhalb einer Frist immer, solange das Geld noch auf dem Kto. des Empfängers verfügbar ist.
Manche Banken nehmen einen "kleinen" Obolus dafür und manche wünschen eine Erklärung für das "warum weshalb wiso"
Also "Montag 09.oo Uhr --> Bank" in den Terminkalender eintragen
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 11:30   # 15143
Reality
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 28
Hi!

Selbst ausgeführte Buchungen kann man idR. nicht zurückgehen lassen. Das ist ein Irrtum der sich wie ein roter Faden durchs Netz zieht. Einzig Abbuchungen durch andere kann man bis zu einer bestimmten Frist rückgängig machen.

Gruß,
Reality
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 11:38   # 15144
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von Reality Beitrag anzeigen
Das ist ein Irrtum der sich wie ein roter Faden durchs Netz zieht.
Das erzähl mal meiner Bank.
Der Hinweis auf "falsche Kontonummer eingetragen" hilft mit Sicherheit.
Oder glaubst Du dass der falsche Empfänger von sich aus das angewiesene Geld zurück überweist?

Übrigens: Mit einer Anfrage bei Tante Google wärst Du da gelandet.


Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 11:41   # 15145
chaostheorie
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Geht innerhalb deutschlands innerhalb einer Frist immer, solange das Geld noch auf dem Kto. des Empfängers verfügbar ist.
Manche Banken nehmen einen "kleinen" Obolus dafür und manche wünschen eine Erklärung für das "warum weshalb wiso"
Und dann nur mit Einverständnis des Kontoinhabers - also eher nicht. Die tatsächliche Verfügbarkeit und technische Verbuchung spielen da eine Rolle. Von Bank zu Bank verschieden.
Ausnahme: Es ist bei der berechtigten Bank bereits als unseriöses Konto entlarvt und seitens der Bank gesperrt worden. Dann werden die Gelder i.d.R. bei einem Rückforderungsverlangen zurück erstattet - weiß DEINE Bank aber nicht im Vorfeld

Zitat:
Zitat von Reality
Hi!
Einzig Abbuchungen durch andere kann man bis zu einer bestimmten Frist rückgängig machen.
= Lastschrift oder unberechtigte Abbuchungen = 6 Wochen

---------- Doppelpost zusammengeführt am 22.08.2010 um 08:50 ----------

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde
Da hast Du völlig Recht. Seit 1999 hat sich aber viel geändert. Und heute ist das Banking teilweise so schnell dass dieser Effekt meist nur zum Tragen kommt, wenn man überwiesen hat und spätestens am nächsten Tag - und dann meist noch mit Glück - diese Überweisung stoppt. Also eher ein "upps - was habe ich denn da gemacht?"
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 11:59   # 15146
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Es ist ein guter Morgen, denn es kommt sonntags keine Post

Scherz beiseite,
ich forste gerade meine TOP100-Liste durch und gleiche Sie mit den Listen der Abmahnanwälte ab.
(diese Liste meine ich, letzter Stand vom 18.10.2010: http://abmahnwahn.homeip.net/Web%20N...nd%20Lang.html)

Folgendes fiel mir auf:
N+L mahnt laut dieser Liste von Culcha Candela den Song "Schöne neue Welt" ab.

In meinen Top100 ist dieser Titel nicht vorhanden, allerdings zwei andere von Culcha Candela ("Monsta" und "Somma im Kiez"). Diese beiden Songs sind allerdings wiederum NICHT in der Abmahnliste von N+L enthalten.

Gleiches gilt für Songs von Sido, hier werden zwar einige abgemahnt (lt. Liste), allerdings nicht jene, die ich in meinen TOP100 hab.

Also, um es kurz zu machen:
======================

Ich bereite eine vorbeugende modUE vor, deshalb muss ich wissen, ob jemand bereits für

- Sido feat. Adel Tawil - Der Himmel soll warten
- Culcha Candela - Monsta
- Culcha Candela - Somma im Kiez

abgemahnt wurde von N&L.

LG & Danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:04   # 15147
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
da ist die Liste noch nicht komplett und ob Du Glück gehabt hast kann man nicht sagen:

abmahnung-david-vogt-schoene-neue-welt

Da kann noch was kommen, denn für dieses Werk gibt es mehrere Rechteinhaber!

MMG,Mops
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:09   # 15148
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
......Ist die Liste nicht komplett oder hab ich einfach nur Glück gehabt in diesem Fall?
@primero,

die Liste kann immer nur so komplett sein, wie sich Abgemahnte in ihr verewigen. Also solange sich niemand qualifiziert in die Datenbank eingetragen hat, kann Du diese "Werke" auch nicht darin finden.

Allerdings glaube ich, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass auch diese Stücke darin auftauchen werden. IdR verteten die Abmahngeier alle Werke eines RI. Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du um eine Abmahnung drumrum kommst.

Gruß
montezuma##
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
modUE
Abmahn-Datenbank
Spendenaktion / Kriegskasse
Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:10   # 15149
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Also, um es kurz zu machen:
Ich bereite eine vorbeugende modUE vor, deshalb muss ich wissen, ob jemand bereits für

Sido feat. Adel Tawil - Der Himmel soll warten
Culcha Candela - Monsta
Culcha Candela - Somma im Kiez

abgemahnt wurde von N&L.

LG
Also, um es kurz zu machen. Warum willst Du eine vorbeugende abschicken? Sollten weitere Abmahnungen kommen machst Du für jeden einzelnen Song eine modUE.

Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:23   # 15150
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von chaostheorie Beitrag anzeigen
Seit 1999 hat sich aber viel geändert.
sicher dat. Nur am eigentlichen "Banküberweisungsgesetz" 676a Abs.4 BGB wenig. Siehe auch BGH Entscheid zu: Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung widerrufen?
Was soll´s sollte jeder für sich versuchen und ist nicht Haupt-Teil des Abmahnwahns.
Und wie Du siehst, hat @Primero zwischenzeitlich andere/schwerwiegendere Sorgen, als sein Geld zurück zu bekommen.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:24   # 15151
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
OK, also nur Single-modUE, hab's verstanden

In dem genantnen Link Abmahnung David Vogt ? Schöne neue Welt | Abmahnung-Blog.de von Dr. Wachs wird speziell bei Culcha Candela davor gewarnt, dass es mehrere RI geben könnte.

Die offizielle modUE möchte ich deshalb um den Satz

- "Weitergehende Ansprüche schliesse ich aus".

erweitern.

Macht das Sinn oder falle ich damit in eine Schlangengrube?

LG
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:26   # 15152
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
OK, also nur Single-modUE, hab's verstanden

In dem genantnen Link Abmahnung David Vogt ? Schöne neue Welt | Abmahnung-Blog.de von Dr. Wachs wird speziell bei Culcha Candela davor gewarnt, dass es mehrere RI geben könnte.

Die offizielle modUE möchte ich deshalb um den Satz

- "Weitergehende Ansprüche schliesse ich aus".

erweitern.

Macht das Sinn oder falle ich damit in eine Schlangengrube?

LG
Nein nichts dazu schreiben ,sondern nur die unverfälschte ModUe abschicken!

MMG,Mops
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:28   # 15153
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen

Die offizielle modUE möchte ich deshalb um den Satz

- "Weitergehende Ansprüche schliesse ich aus".
Von irgendwelchen Eigenversuchenerweiterungen raten wir komplett ab.
Die modUE ist gut so, wie sie ist und sollte nicht verändert werden
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 12:32   # 15154
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen

Die offizielle modUE möchte ich deshalb um den Satz

- "Weitergehende Ansprüche schliesse ich aus".

erweitern.
Lass Dich nicht zu unnötigen Sachen verleiten. Wenn diese AW´s selten klagen, bei falsch ausgefüllten modUE´s sehen sie ihre Chancen weitaus besser. Selbst die Kanzlei Waldorf hat somit zwei (die einzigen) Klagen angestrengt.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 13:19   # 15155
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Kurze Verständnisfrage:

Sollte es doch zu einem Verfahren kommen, wird - bei modUE - nur der Abmahnbetrag (zzgl. Mahngebühren) eingeklagt. Verwende ich die beigefügte UE vom Anwalt, beträgt der Streitwert viele tausend Euro pro Song.

Hab ich das in etwa richtig verstanden?

LG und Danke
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 13:26   # 15156
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen

Hab ich das in etwa richtig verstanden?

Berechnungsbeispiel -modUE- Instanz I verloren - Ohne eigenen Anwalt

Doc. Wachs

Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 13:31   # 15157
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
"Und zwar: Könnte mir freundlicherweise jemand solch eine Klageschrift (natürlich anonymisiert und über PN) zukommen lassen?" [Quelle]

Antwort: Natürlich nicht. Daten aus laufenden Verfahren können selbstverständlich nicht an unbeteiligte Dritte übersandt werden, es sei denn Rechtsanwälte und Beklagte und Beteiligte stimmen zu.

Schon gar nicht deswegen: "Zweck: Vorbeugung, Sumpf trocken legen, § 101 UrhG attackieren!" +++ Da ist er wohl acht Monate zu spät dran. Jetzt muß er sich wie alle anderen gedulden was unter anderem der gerichtlich beauftragte unabhängige Gutachter zu den vorgebrachten Bedenken zu sagen hat. Es wäre hier auch nicht hilfreich -kurz bevor das Gutachten fertig gestellt wird- Labereien im Internet zu unterstützen.

Da es sich bei den laufenden Verfahren auch noch um "Programmklagen" der Netzwelt.de-Spendenaktion handelt gibts für Nichtspender, die eine gewisse komische Logik offenbaren (wir dachten die Verfahren wären wertlos? Nun aber möchte man Material aus ihnen?) und die einem seltsamen Umfeld angehören schon gar nichts. Da helfen auch keine öffentlichen Poppes-Schlupfaktionen.

Der Mai-Beschluss des LG Köln basiert hingegen auf der üblichen strategischen Fehlstellung des Auskunftsschuldners. Dieser hat zwar noch nie ein Verfahren erfolgreich abgeschlossen, meint aber immer noch auf eigene Verantwortung und ins Blaue hinein operieren zu können. Dabei hätte man es selbst in der Hand: Unter Verweis auf die (eventuell sogar mehfache) Gutachteraufträge die Herausgabe der Daten bis zur endgültigen Klärung der Funktionsweise bei der Loggerbude zurück halten. Die Ansprüche können auch danach noch in Abmahnungen umgewandelt werden.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 14:29   # 15158
primero
 
Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 21
Ich habe mich entschieden, einen etwas ausführlicheren Gesprächsbericht zu schreiben, speziell für alle, die tatsächlich und bei vollem Bewusstsein eine TOP100-Containerdatei (o.ä.) über P2P gezogen haben - und nicht der Hund, der versehentlich auf die Maustaste getappt ist. (ihr versteht schon....)

Habe mich gestern noch lange mit meiner Liebsten darüber unterhalten (funktionierende Ehe ). Da Sie sehr rational denkt, argumentierte SIE - u.a nach Durchsicht dieses Forums - sinngemäss folgendes:

a) den Abmahn-Wahnsinn grundsätzlich durch eine starke Community zu schwächen, ist eine sehr gute Sache.

So, ab jetzt harter Stoff für uns:

b) das Nicht-Zahlen (+ Abgabe einer modUE) ist ein Lottoschein mit mind. 3-jähriger Laufzeit mit dem Ziel, NICHT die 6-Richtigen zu erwischen, - sprich nicht zu den wenigen zu gehören, denen der Prozess gemacht wird. Aber: wie eben beim richtigen Lotto: je mehr Scheine ich spiele, umso höher die Chance auf die 6 Richtigen.

c) Abmahngebühren sind zwar völlig überzogen, aber grundsätzlich rechtens, worin besteht dann eigentlich die Intention der Nicht-Zahlung des vergleichsweise "günstigen" Betrags von 300-400 Euro im Vergleich zu dem vielfachen, was bei einem Prozess kommen könnte.

ergo

d) kommt es zu einem (oder mehreren, bei unterschiedlichen RI/RA) Verfahren, zahlt man mit Sicherheit mehr, weil jegliche Unschulds-Argumentation (ihr erinnert euch an meine Einleitung: ihr habt bewusst die Datei gezogen) nur milde belächelt wird. Einziger Vorteil: bis dahin kann man regelmässig Geld auf ein Sparbuch parken , damit man im Fall der Fälle finanziell gut ausgerüstet ist).

e) ihre Empfehlung lautete doch tatsächlich: Abmahnung für Abmahnung die modUE + BEZAHLEN, notfalls in Raten. (frage mich gerade, woher das Geld kommen soll, aber das ist eine andere Geschichte...)

Ihr Fazit:
Ein gefährliches Spiel auf Zeit. Kann gut gehen, muss es aber keinesfalls.

Wie gesagt, ein sehr rationaler Ansatz. Wollte euch keinesfalls den Sonntag damit vermiesen aber ich bin mir sicher (!), dass insgeheim viele von uns/Euch so ähnlich denken.

Ich bitte um Eure (ehrlichen!!) Meinungen zu den Punkten.

Ich beginne mal mit meiner Meinung:

- a) kann nicht funktionieren, wenn jeder e) machen würde - was folglich díe Abmahnindustrie noch weiter stärken würde.
- die Idee mit einem "Prozesskosten-Sparbuch" finde ich gar nicht verkehrt! (macht jedes Unternehmen ja auch)
- das Spiel mit der Zeit kann tatsächlich für viele psychisch zermürbend sein, nicht jeder kann eben mal locker ein paar Briefe vom Inkassobüro abheften und dann wieder dem Alltag nachgehen
- ich zahle weitere Abmahnungen (die erste wurde ja leider schon überwiesen) trotz der nachvollziehbaren Argumentation nicht!

LG
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 14:39   # 15159
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
Zitat:
Zitat von primero Beitrag anzeigen
Ich bitte um Eure (ehrlichen!!) Meinungen zu den Punkten.
Kurzmeinung, da ich jetzt erstmal Eisessen fahre: Deine Frau hat wohl zuviel Geld auf deinem Konto.
Oder habt ihr schonmal mit sagen wir mal 10 Lottoscheinen den Jackpot geholt?

Die anderen Fragen überlasse ich mal kurz den anderen gerade Anwesenden
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
  Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2010, 14:39   # 15160
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
@primero

Da habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr dazu. Wir haben Alles hier breit genug diskutiert.ModUe und zahlen ist eine Möglichkeit für den jeweiligen Fall Ruhe zu haben und ist auch eine Frage des Geldes.Auch ein gehbarer Weg.
Nur wer einmal zahlt, zahlt immer und ich frage mich noch für was? Nur weil ein dubioser Abmahner irgend etwas behauptet?
Tut was Ihr für richtig haltet,Mops
  Mit Zitat antworten
Antwort



Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kleiner Hinweis turn piracy into profit Beitrag #16622 Pingback 03.11.2010 15:08
Ermittlung wg illegaler Downloads - Virtual Racing. e.V. - Forum Beitrag #1 Pingback 14.10.2010 11:27
Abmahnwelle im Anmarsch - Seite 6 - Lovetalk.de Beitrag #1 Pingback 17.08.2010 16:55
Absahnwahn turn piracy into profit Beitrag #14639 Pingback 27.07.2010 08:53
Filesharing - Erwischt - und nun? - Lovetalk.de Dieses Thema Pingback 14.03.2010 00:55
Haben Sie schon gezahlt? turn piracy into profit Beitrag #2 Pingback 25.02.2010 15:30
Alte Erfolge – Neue Herausforderungen Verein gegen den Abmahnwahn Beitrag #1 Pingback 08.02.2010 10:22
Hilfe, Abmahnung! auf der suche nach intelligentem leben Beitrag #1 Pingback 21.12.2009 12:17
Was tun bei Abmahnungen? - Erste Hilfe - Security Forum Dieses Thema Pingback 19.10.2009 06:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:12 Uhr.