| | # 1484 | |
| Gastposter | Zitat:
Nachdem Nümann hier den Bösen Cop gespielt hat, muss er einfach die nächste Stufe seiner Abmahnrakete zünden, sonst würde er seine Glaubwürdigkeit endgültig verlieren. Sicher sitzt er jetzt in seinem Geldspeicher in Karslruhe und erfreut sich an Angst und Schrecken hier im Forum. Handverlesen wird er die Adressaten der Mahnbescheide sicher, wenn es zum Prozess kommt, dann muss er den auch gewinnen, sonst geht der Schuß total nach hinten los. Deshalb: Keine Verteidigungsstrategien oder mutmaßliche Fehler der Abmahnung hier öffentlich machen, Nümann würde seine Handlungen umgehend danach ausrichten. | |
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| | # 1485 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Bitte die Beiträge von Princess am Anfang des folgenden Threads lesen, darin enthalten u.a. ein Link zur mod.UE: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 |
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| | # 1487 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Na das ist doch einfach, traue keinem. In diesem Forum schreibt Herr Nürmann also auch selbst? Komisch finde ich das schon. was will der damit erreichen? fühlt der sich so sicher, dann können wir uns alle warm anziehn, und hoffen das alles gut wird. Sagt mal wie naive seid ihr eigentlich, wenn der das wirklich ist, ist er blöder als ich eh schon dachte. |
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| | # 1488 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Schicke dem einfach eine mod UE. Nix zahlen!!!!! Mach Dir keine Sorgen.....selbst wenn er klagen sollte....schau mal hier: Das Amtsgericht Frankfurt hat im Streit um die Urheberrechte an einem Musikstück festgestellt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für darüber begangene Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. Das Amtsgericht Frankfurt hatte über die Klage einer Inhaberin von Verwertungsrechten an einem Musikstück zu entscheiden. Dieses war mittels des Programms eMule anderen Mitgliedern einer P2P-Tauschbörse zum Download angeboten worden. Nachdem die ermittelte IP-Adresse einem Internetanschluss zugeordnet werden konnte, verklagte die Rechteinhaberin den Anschlussinhaber auf Schadensersatz sowie die Erstattung von Abmahnkosten wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung. Die Frankfurter Richter wiesen die Klage jedoch ab (Aktenzeichen 31 C 1738/07-17). Ihre Entscheidung begründeten sie damit, dass nicht habe bewiesen werden können, dass der Anschlussinhaber das Filesharing eigenhändig begangen habe. Die Behauptung der Rechteinhaber, der Beklagte habe das streitgegenständliche Musikstück in der Tauschbörse angeboten, sei von diesem wirksam bestritten worden. Grundsätzlich treffe die Beweislast für Urheberrechtsverletzungen den Anspruchsteller. Die Gegenpartei sei daraufhin verpflichtet, sich zu den Behauptungen zu äußern. Dabei habe in dem den Frankfurter Richtern vorliegenden Fall der Beklagte glaubhaft dargestellt, dass weder er selbst noch ein im Haushalt lebendes Familienmitglied zum fraglichen Zeitpunkt im Haus gewesen sei. Entgegen der Ansicht der Klägerin spreche auch der Beweis des ersten Anscheins nicht dafür, dass der Beklagte als Internetanschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen habe. Der Anscheinsbeweis erlaube ausgehend von Erfahrungssätzen, aufgrund eines Verhaltens bestimmte Schlüsse zu ziehen. Daraus, dass der Beklagte Inhaber eines Internetanschluss sei, könne nicht automatisch gefolgert werden, dass er auch die Rechtsverletzung begangen habe. Denn nutze der Inhaber eines Anschlusses diesen nicht alleine, könne nicht angenommen werden, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass nur der Inhaber die Rechtsverletzung begehe. | |
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| | # 1489 | |
| Gastposter | Zitat:
Solange kein LG oder ein OLG so ein Urteil fällt hilft das niemanden weiter. Der Abmahner geht in die nächste Instanz und dort kann das Urteil kassiert werden. Und das nächste Mal wird sich der Abmahner das Gericht mit mehr Sorgfalt aussuchen. | |
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| | # 1490 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Fakt ist einfach, das hier mit "inkquisitorischen Maßnahmen" unwissende zu unüberlegten Handlungen genötigt werden, und das Diese Unsitte keine Ende nehmen wird, solange es keine Grundsatzentscheidung von der obersten richterlichen Instanz gibt. *** Geändert | |
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| | # 1491 |
| Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 3
| Hallo wollte mich jetzt auch mal anmelden, lese schon lange mit und viele Tipps waren sehr nützlich. Vor 3 Wochen wurde ich für Dance Nation ,Nümann und Lang, abgemahnt . Da war ich erst mal geschockt. Dann gegoogelt euch gefunden, da sah alles schon wieder etwas besser aus. Tja und letzten Donnerstag kam dann noch der nette Herr Bott dazu, für ATB- Future Memories. Bin mal gespannt was noch alles passiert! |
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| | # 1494 |
| Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 2
| Hallo hab leider zu spät das Forum gefunden und die 450 überwiesen. Kann ich das noch irgendwie rückgängig machen?? Hab leider auch die Unterlassungsanordnung unterschrieben und abgeschickt. Bekomme ich irgendwie das Geld wieder?? Soll ich trotzdem noch die modifizierte Unterlassungserklärung abschicken?? Danke für eure Antworten. |
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| | # 1495 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Na ja kann noch so einiges kommen, gibt ja genug Musik zum Abmahnen. bei mit ist das nun 2 Monate heer. Und nur ein Titel, hatt ich ja nochmal glück oder wie? oder die haben doch nicht mein richtige IP, was ich ja auch beweisen kann. Falsche Adresse gelogt pech gehabt. Und die machen auch Fehler, wo menschen Arbeiten pasieren Fehler. Und ich kann mir nicht vorstellen das die wegen einem Titel vor gericht gehn die fischen sich die raus die mehr als 10 oder so haben. Aber das ist nur meine Meinung. |
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| | # 1496 |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Sollte dein Nick auf deinen Klarnamen schließen lassen, so wird das der Abmahner ohnehin bald auf den Kontoauszügen lesen können. Ansonsten, hier lesen ... römisch II, Pkt. 4 |
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| | # 1497 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Zitat:
Aber die geänderte Mod kannst du auf alle fälle mit einschreiben und rückschein abschicken. bringt was!! | |
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| | # 1498 |
| Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 3
| Das Problem ist das keiner genau sagen kann was passieren kann, oder wird. Das Risiko trägt ja jeder für sich. @ micha Ich kenn mich nicht so gut aus. Das Geld wirst du wohl nicht wieder bekommen aber wegen der mod UE würde ich mal princess fragen. |
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| | # 1499 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
| Zitat:
Die originale UE hast du unterschrieben, eine zweite brauchst du nicht zu schicken | |
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