Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 06.08.2010, 00:57   # 14941
Kersare
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Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Da freue ich mich schon, denn das was ich mit der Zeitung verteile ist mein Bier!
Und soll es auch bleiben
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Alt 06.08.2010, 08:19   # 14942
ZmZE3
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Sag mal... warst Du in meinem Keller
Es ist fast 24:00 und Du hast immer noch nicht verstanden?

Die "Schwere" besteht im Verbreiten urheberrechtlich geschützter Datein.

Was ist los? Du warst in meinem Keller und hast den Alten angefasst

Wer soll denn was würdigen? DU mußt beweisen, DU mußt klarstellen, DU mußt überzeugen.
Tschuldigung, aber genau das ist ja mein Problem!
Leider weiß ich ja nicht, was ich an Beweisen/Unschuldsbeweisen brauche.
Ich versuche daher das Drumherum um das vorgeworfenen Vergehen zu
sammeln und zu sichern. Im Keller war ich dafür nicht, habe daher auch
keinen Alten gefunden, den ich anfassen und fragen könnte.
Meine Rückkehr auf "LOS" und das Studieren der Prinzessinnengeschichte
(meinen Dank und mein Respekt dafür, sei an dieser Stelle noch mal
besonders hervorgehoben) hat mich, für die Zeit nach der "mod. UE" nicht
schlauer gemacht. Ich sah, dass es die Option Zahlen oder Nichtzahlen
gibt und dass man, falls etwas Gerichtliches kommt, reagieren muss und
ggf. über die Zahlungshöhe verhandeln muss. Dazu will ich jetzt, wo die
Sache noch frisch ist, ein paar Argumente sammeln und Fakten sichern.
Ohne Eure Hilfe, weiß ich allerdings überhaupt nicht (mehr), womit ich
da anfangen soll. Wenn ich dann hier, im Übereifer, etwas geschrieben
habe, bekomme ich keine wirklich aufklärenden Kommentare von Euch.
Mag ja auch sein, dass diese öffentliche Plattform dazu nicht geeignet ist?
Kurzum, nach den langen Sätzen:
Soll ich denn einfach nur abwarten, nachdem ich die modifizierten Unter-
lassungserklärungen versandt habe?

Seid mir bitte nicht böse, aber ich "dreh am Rad".

Liebe Grüße,
ZmZE3
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Alt 06.08.2010, 09:10   # 14943
Snowyowl
 
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 140
@ ZmZE3

Locker bleiben. Die Aufregung legt sich, und selbst wenn dann noch mal eins, zwei Bettelbriefe kommen .....
Meine Abmahnung ist mittlerweile über ein Jahr her (!) , und auch schon über ein Jahr absolute Ruhe.
In den Spendentopf habe ich auch etwas eingezahlt, da mir diese Seite enorm geholfen hat Ruhe zu bewahren.
__________________
Für alle Neuabgemahnten : Ruhe bewahren ! Min. 20-30 Seiten hier erstmal einlesen, also 2-3 Stunden als Minimum, und fast alle Fragen sind damit schon abgedeckt. Schon freiwillig gespendet ? Ich schon !
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Alt 06.08.2010, 09:13   # 14944
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
Seid mir bitte nicht böse, aber ich "dreh am Rad".
Ich würde Dir ja gerne Vorschlagen, das Rad mal zurück zu drehen um alles ungeschehen zu machen, aber.....na ja...

Schau. Wenn Du eine Abmahnung erhalten hast, ist der Käse von wg. uralt-Schinken, frei zugänglich ect. längst gegessen. (hab ich Dir auch schon 2 mal drauf geantwortet)
Das Gericht prüft eingehenst die Beauskunftungsanträge, in welchen der Abmahner begründen muss warum er jetzt Deine Adresse möchte.
Darin wird meist "die sensationelle Platzierung in den Charts, das junge alter des Werks, dessen kulturelle Hochwertigkeit sowie die weltweite Berühmtheit der Künstler erwähnt. (gut dass ich das jetzt geschrieben habe. Hätte ich all diese Lügen jetzt aussprechen müssen, hätte ich mich verschluckt und wär knallrot angelaufen )
Da, wie Du ja selbst eingestehst, Dein Sohn der Verletzer war, wird es für Dich persönlich recht schwer Dir eine "Strategie" zurechtzulegen, und dabei auch noch bei der Wahrheit bleiben.
Im Zivilrecht gelten diesbezüglich nämlich andere Regeln als im Strafrecht, wo man als Beschuldigter lügen darf bis sich die Balken biegen.
Zwar haben einige Gerichte (z.B. Frankfurt u. München) schon entschieden dass Der AI nicht automatisch für die Tauschbörsennutzung seiner Familienangehörigen haftet, doch werden diese Gerichte eben von den Urhebern zur Durchsetzung ihrer Ansprüche eben gemieden
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Alt 06.08.2010, 09:18   # 14945
Schnppi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 17
Hi,

hab jetzt die zweite Abmahnung bekommen (1 Fareds und nun NuL).
Werde die modUE versenden.

Lese hier aber nirgends etwas von Klage, Mahnbescheid o.ä. Ist es bislang noch für keinen schlecht ausgegangen, der den Weg eingeschlagen hat? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
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Alt 06.08.2010, 09:20   # 14946
BobBaumeister
 
Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
(...) Da steckt wohl die Gesetzeslücke: Etwas kostenlos zu verbreiten, was es schon (überall) kostenlos gibt? (...)
Bitte verzeih mir meine morgendliche Direktheit, doch wenn ich derart Argumentationen (oftmals aus mangelndem Schuldbewusstsein heraus) von jungen Menschen lese und ihnen regelmäßig - in etwas anders gelagerten Fällen - gegenüberstehe - bekomme ich schon das... Entsetzen.

Ich stelle dir gern eine Frage: Wie kommst du auf den Gedanken, du würdest automatisch das Recht besitzen etwas "zu verbreiten", nur weil es irgendwo im Internet vom Rechteinhaber bzw. Urheber öffentlich zu Schau gestellt / veröffentlicht wurde?

Du kannst es kostenlos ansehen, kostenlos anhören, dir ggf. eine Kopie für deinen rein privaten Gebrauch auf den Rechner erstellen, andere darüber (z.Bsp. durch einen Link zum Video) informieren wo sie dieses Musikstück / Video wie du kostenlos ansehen / hören können.

Dieses eingeräumte Recht suggeriert aber nicht automatisch, dass du es als ganzes auch "eigenmächtig" verbreiten darfst. Eigenmächtig in dem Sinne, dass z.Bsp. bei Youtube der Urheber / RI jederzeit das Video entfernen - die Veröffentlichung zurückziehen - kann.

Ausnahmen bilden hierbei sicherlich Künstler, die ihre Werke unter einer CC-Lizenz (Creative Commons) veröffentlicht haben.
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Alt 06.08.2010, 09:30   # 14947
Merrick
 
Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Schnppi Beitrag anzeigen
Hi,

hab jetzt die zweite Abmahnung bekommen (1 Fareds und nun NuL).
Werde die modUE versenden.

Lese hier aber nirgends etwas von Klage, Mahnbescheid o.ä. Ist es bislang noch für keinen schlecht ausgegangen, der den Weg eingeschlagen hat? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Hallo Schnppi,
mein Beileid. Hast du die heute erhalten oder schon vor Tagen?
Wenn du sie heute erhalten hast würde mich interessieren was unsere Karlsruher Freunde diese Woche abgrasen
Gruß Merick
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Alt 06.08.2010, 09:32   # 14948
Schnppi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 17
Heute

Text zu dem Musiktitel "Zeig mir Zehn (Explode 3)"
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Alt 06.08.2010, 09:40   # 14949
constantin
 
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Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
Soll ich denn einfach nur abwarten, nachdem ich die modifizierten Unter-
lassungserklärungen versandt habe?
Da eine mögliche Klage nicht gänzlich ausgeschlossen ist, sollte sich der Abgemahnte nach Abgabe der ModUE schon mal ein paar Gedanken machen und das Ergebnis samt dazugehörigen Beweisen (Zeugen, Belege etc.) festhalten. Da diese ganze Geschichte immer individuell verschieden ist, gibt es natürlich kein Patentrezept. Jeder kann aber Vorarbeit leisten, für den später eventuell benötigten Anwalt. Alle Fragen rund um die Störerhaftung sollten zum Beispiel AI's, die nicht der Täter waren, durchgehen wie:

1) Wo war ich am Loggingtag?
2) Wer hat Zugang zu meinem PC?
3) Welche Vorkehrungen hatte ich getroffen, um meinen PC / mein W-Lan abzusichern?

Ferner sollte man m.M. bei der laufenden Rechtssprechung am Ball bleiben und sich die Urteilsbegründungen mal ansehen. Hieraus lassen sich für die eigene Argumentation sehr oft wertvolle Erkenntnisse gewinnen, d.h. wo setze ich meine Schwerpunkte und welche Argumente sind für den Müll.

Es empfiehlt sich auch seinen speziellen Abmahner und das angeblich zum Upload bereit gestellte Werk genauer zu überprüfen. Sowohl bei den Praktiken des jeweiligen Abmahners (inkl.- seiner Loggerbude) als auch beim abgemahnten Werk lassen sich nicht selten Ungereimtheiten feststellen, die für ein späteres Verfahren von Bedeutung sein könnten. Was das im Einzelfall jeweils sein könnte, kann u.U. den betreffenden Anwaltsthreads entnommen werden.

Was ich hier gerade schrieb, ist bei weitem nicht vollständig und sollte Dir nur als Anregung für den Einstieg dienen.
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Alt 06.08.2010, 09:48   # 14950
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Schnppi Beitrag anzeigen
Lese hier aber nirgends etwas von Klage, Mahnbescheid o.ä.
nirgens ...nirgens...nirgens
eigentlich unterstütze ich ungern User...welche zu faul sind die Boardeigene Suchfunktion zu nutzen...

für suchfaule
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Alt 06.08.2010, 10:10   # 14951
Ach-Waas
 
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YouTube - ‪Inkasso Moskau und die Bambibar Telefon verarsche‬‎
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Alt 06.08.2010, 10:26   # 14952
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
entschuldigung @ach_waas könntest Du bitte erklären wie Dein Link mit diesem Thema in Verbindung zu bringen ist?

Wenn nein, dann setze solche Links doch bitte in den "Witze & Laber-thread"
Danke
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Alt 06.08.2010, 13:43   # 14953
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von ZmZE3 Beitrag anzeigen
Tschuldigung, aber genau das ist ja mein Problem!
Wenn ich dann hier, im Übereifer, etwas geschrieben
habe, bekomme ich keine wirklich aufklärenden Kommentare von Euch.
Mag ja auch sein, dass diese öffentliche Plattform dazu nicht geeignet ist?
wirst du auch nicht bekommen, da in diesem Forum keine RECHTSBERATUNG stattfindet
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Alt 06.08.2010, 15:40   # 14954
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von BobBaumeister Beitrag anzeigen
BIch stelle dir gern eine Frage:
Ich stelle Dir bald ein paar nette Fragen, wenn das so weiter geht.

Abmahnfremder Suggestivquatsch ist nicht (Neu-)Abgemahnte versorgt sondern verunsichert.

Die Antwort auf Deine Frage wird Dich schockieren:

Eine Reihe von Abmahnkünstlern hat in Form von "Eidestattlichen Versicherungen" vorgetragen dass Sie keinem Dritten erlaubt hätten den Text, das Werk, den Gesang... kostenlos ... im Internet zu verbreiten.

Sieht man näher hin... haben Sie.

Insofern ist nicht die Frage, ob jemand zB von der Trak-Webseite etwas nehmen und verbreiten darf. Denn da ist eindeutig. Er darf. Es existiert eben kein Unterschied im § 19a UrhG zwischen einer weltweiten Verbreitung über embedded-Videos und einer weltweiten Verbreitung in Tauschbörsen.

Guckst Du hier - Der Gleiche Fall
.

Zudem ist sehr suspekt wenn Leute Schadensersatzgelder für etwas verlangen, was sie zur besseren Werbung selbst ohne Restriktion verbreiten.

Auch der Bundesgerichtshof äußert sich eindeutig: "aa) Ein entsprechendes Nutzungsrecht hat die Klägerin der Beklagten nicht ausdrücklich eingeräumt. Das Recht, ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 UrhG), kann einem Dritten allerdings auch durch eine konkludente Erklärung des Urhebers eingeräumt werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1970 - I ZR 50/69, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.). Da die (ausdrückliche oder konkludente) Überlassung eines urheberrechtlichen (einfachen oder ausschließlichen) Nutzungsrechts dinglichen Charakter hat (vgl. BGHZ 180, 344 Tz. 20 - Reifen Progressiv, m.w.N.), muss die (konkludente) Willenserklärung, mit der der Urheber einem Dritten ein Nutzungsrecht einräumt, den Anforderungen an (dingliche) Verfügungen über Rechte genügen. Die betreffende Willenserklärung setzt demnach insbesondere voraus, dass unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände nach dem objektiven Inhalt der Erklärung unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, der Erklärende wolle über sein Urheberrecht in der Weise verfügen, dass er einem Dritten daran ein bestimmtes Nutzungsrecht einräume (vgl. BGH GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.)." [...] "Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 94/05, GRUR 2008, 245 Tz. 27 = WRP 2008, 367 - Drucker und Plotter)." [BGH, Urteil v. 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08]

Das wird sich bald durchsetzen.
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Alt 09.08.2010, 10:39   # 14955
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
zuverlässige Technik

In einer außergerichtlichen Korrespondenz zeigt sich doch eine gewisse Technikgläubigkeit der Kanzlei Nümann + Lang. Wörtlich heißt es:

„Sämtliche Daten werden EDV-basiert übermittelt und maschinell verarbeitet. Ein Fehler im Rahmen der Zuordnung der IP-Adressen zum Inhaber des Internetanschlusses durch allgemeine Fehlerquellen wie z.B. Zahlendreher durch manuelles Abschreiben (Tippfehler) ist daher nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.“
Soll ich mal kräftig lachen!

Guten Morgen Mops
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Alt 09.08.2010, 12:39   # 14956
Mario1979
 
Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 54
Ich habe die Nase voll von der ganzen Sache. Die werden uns alle berechtigt / unberechtigt in den Ruin treiben. ich mag nimmer.
Mein PC ist sauber mein W-LAN dich und ich habe nie MP3´s geladen und soll hier bluten. KOTZ
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Alt 09.08.2010, 12:54   # 14957
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Mario1979 Beitrag anzeigen
Die werden uns alle berechtigt / unberechtigt in den Ruin treiben. ich mag nimmer.
Wer erzählt denn sowas?

Die Sofortzahler vielleicht, bei denen diese Angstmache klappt...
Bei den anderen sehen die Bemühungen von N&L ja eher schlecht als recht aus...
Durch ein solches Panikmacherposting hast du dich jetzt mal eben ganz schnell auf über 50TPs geschossen
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 09.08.2010, 18:10   # 14958
internetopfer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 54
Zitat:
Zitat von Mario1979 Beitrag anzeigen
Ich habe die Nase voll von der ganzen Sache. Die werden uns alle berechtigt / unberechtigt in den Ruin treiben. ich mag nimmer.
Mein PC ist sauber mein W-LAN dich und ich habe nie MP3´s geladen und soll hier bluten. KOTZ
Meine aktuelle Situation für Dich und alle "Neuabgemahmten" hier egal ob berechtigt oder unberechtigt.
Mein Tatzeitpunkt wird sich bald jähren und folgendes ist bis jetzt passiert:

NIX

Habe noch nicht mal eine Bestätigung meiner mod UE erhalten. Das kann bei den Einen oder Anderen anders sein - ich weiß.
Vielleicht sammeln sie die UE für die Zukunft oder so - keine Ahnung.
Egal ! Ruhe bewahren, KEINE voreiligen Aktion, Forum lesen.
Die meisten Geniestreiche die euch beim Grübeln entstehen sind alle schon mal hier diskutiert worden und juristisch gegen die Wand gelaufen.
Also immer schön cool bleiben und mit der Zeit kommt der Abstand zu der Sache und ihr kommt zu dem immer gleichen Ergebnis = ABZOCKE
__________________
--Gewinnerin in der IP-Lotterie--
1. mod UE abgeben 2. kein Geld

Jetzt Neu Forum mit "be nice" Funktion. Einfach netten Text über Tastatur eingeben.
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Alt 09.08.2010, 18:25   # 14959
auadaskostet
 
Benutzerbild von auadaskostet
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Auf dem 50´`Breitengrad
Beiträge: 18
Zitat von Shual
Eine Reihe von Abmahnkünstlern hat in Form von "Eidestattlichen Versicherungen" vorgetragen dass Sie keinem Dritten erlaubt hätten den Text, das Werk, den Gesang... kostenlos ... im Internet zu verbreiten.

Sieht man näher hin... haben Sie.

Insofern ist nicht die Frage, ob jemand zB von der Trak-Webseite etwas nehmen und verbreiten darf. Denn da ist eindeutig. Er darf. Es existiert eben kein Unterschied im § 19a UrhG zwischen einer weltweiten Verbreitung über embedded-Videos und einer weltweiten Verbreitung in Tauschbörsen.

Guckst Du hier - Der Gleiche Fall
. Zitat ende

Danke Shual für diesen super beitrag. !!!
Es ist nicht verwunderlich das die gier der Abmahner und der abmahn Anwälte so weit geht das auch nach bekannt werden von "Teschnichen fehlern " dennoch von anderen versucht wird etwas von dem Kuchen ab zu beißen da es um unglaubliche summen geht. Wenn dann noch mehrere Geldeintreiber unabhänig von einander ihr Süppchen kochen wen wundert es das viele Köche den Brei verderben. ???

Grüße von auadaskostet
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Alt 09.08.2010, 22:36   # 14960
Mario1979
 
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Beiträge: 54
Ich möchte aber wieder meine Ruhe davor haben. Der RA kostet ja auch immer Geld und das ist nicht wennig.
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