| | # 14842 | |
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
| Zitat:
Statt dankbar zu sein, möglicherweise so vorgewarnt zu sein und den Kosten der Abmahnung für den Anschlussinhaber durch vorbeugende UE zu entgehen, handelst du wie die sprichwörtlichen Straußen (Vogel). Bei Gefahr, Kopf in den Sand... PS: Keine Links zu Dr. Wachs, kenne ich bereits und sind nichtssagend. Klar ist, vorbeugende UE ist kein Allheilmittel und es kommt auf den Einzelfall an, da solltest du ansetzen. Warum ist die vorbeugende UE in der von dir geschilderten Fallkonstellation ungeeignet? | |
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| | # 14843 |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
| @grave: nimmst Du es auf Deine Kappe, wenn Mutter jetzt eine Abmahnung bekommt und anschließend auf die Kosten in Anspruch genommen wird? 100%-Garantie gibt es nicht. Und: ich habe mir das (nicht erst heute) wohlüberlegt. Aber ich gebe hier nur meine Meinung ab, jeder muss selbst entscheiden was er tut. Ich finde nur die andere Weise gefährlicher. @HutzenButzen: dazu muss man sich etwas mit dem Erstattungsanspruch betr. Schadenersatz (Rechte und RA-Kosten) beschäftigen. Die werden ja nicht erst fällig, wenn abgemahnt wurde. SE ist zu leisten, wenn ein Anspruch besteht. Melde ich mich "freiwillig" zahle ich trotzdem bzw. kann ich trotzdem in Anspruch genommen werden, denn SE ist wie gesagt wegen der Rechtsverletzung zu blechen und nicht wegen der Abmahnung (die Abmahnung kommt ja auch wegen der Rechteverletzung). Die modUE beseitigt nur die Möglichkeit auf Unterlassung (auch noch!!!) in Anspruch genommen zu werden. RA-Kosten sind dann zu zahlen, wenn ich sie "verursacht" habe, nicht zwingend, wenn die Abmahnung zugeht, sondern evtl. auch wenn vorher "erledigt". Ich will niemand auf Ideen bringen, aber denkbar wäre es. kurz: es gibt keinen Grund, sich freiwillig zu melden. Kostengünstiger wird es nicht garantiert. aber: sollte hier die modUE vorbeugend rein praktisch "wirken" und der Abmahner dann die Finger von der Sache lassen, weil er sein Standard-Schreiben ändern muss, so wäre dies besser. Dazu fehlen mir aber genug echte Beispiele. Wie sind denn die Erfahrungen? Hat jemand ausreichend? Und in den Sand stecken tut hier keiner seinen Kopf, wenn dann nur absichtlich Jeder muss aber selbst wissen was er tut und womit er besser schläft. |
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| | # 14844 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
| Zitat:
a) der AI verstorben ist, b) das Logdatum nach dem Tod des AI war, c) es sich um einen Datenbankfehler des Providers handelt (also richtiger Anschluß geloggt wurde, nur falsche Person (aufgrund dieses Fehlers) angeschrieben wurde. d) der Anschluß immer noch derselbe ist e)es wäre jetzt der richtige AI bekannt das führt uns zu: f) es erfolgt jetzt eine Abmahnung, diesmal halt an die "richtige" Person (AI) Was hätte das gebracht? Die Abmahnung käme trotzdem, nur hätte dieser Weg einiges mehr an Nerven, Zeit und vermutlich auch Geld für AW etc. gekostet Die Entscheidung liegt im Endeffekt immer beim Abgemahnten, wir geben nur Hilfestellung und zeigen mögliche Wege auf | |
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| | # 14845 | |||||||
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
| Zitat:
Konsens? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schadenersatz des Rechteinhabers -> Vom Verursacher, welcher nicht zwingend auch Anschlußinhaber ist! Zitat:
Zitat:
Wer sich selber gedanken macht, Schlussfolgerungen zieht, für den gibt es keinen falschen Weg. Es ist sein Weg. Und wer letztendlich für sein "Seelenheil" eine Zahlung des geforderten Abmahnbetrages leistet, hat nicht falsch gehandelt. Für sich. Persönlich. Wer sich aber aufgrund eines "Ratschlags" die nächsten 3-4Jahre mit "Sorgen" plagt, tja, dem kann man einfach nicht helfen... | |||||||
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| | # 14846 |
| Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 6
| mooorgen, wieder hat sich ein weiteres opfer von ich-kann-alles-nur-nicht-singen-blödshitto und seinen schergen hier eingefunden! Als erstes; 1000Dank für die Schaffung einer solchen Plattform ![]() Ich habe jetzt auch meinen Anwaltstermin, respektive 1,3% vom Klagewert, gespart und eure mod UE ausgefertigt! Diese werde ich Arsen-getränkt nachher zur Post bringen und vorab per Fax an das miese Mistpack schicken! Weiterer Ablauf danach hoffentlich: "blabla nicht umfassend geeignet blabla" = guuuut (richtig ne?) Bevor ich das Ding nachher losschicke, ne schnelle und wahrscheinlich (wer hätte das gedacht) dumme Frage! Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg, = Herr A. M. etc.pp. Künstlername blablupp - Ich habe das schwarz gedruckt Wort Firma davor rausgenommen; oder muss das doch rein? Ist der Vogel zivilrechtlich gesehen eine Firma? <Konkrete Bezeichnung, z. B. die geschützte Tonaufnahme; das geschützte Musikalbum; das geschützte Filmwerk; das geschützte PC-Game usw.>, “<Name der Tonaufnahme; Albums; Filmwerk; PC-Game usw.>“, In meinem Fall steht in der UE der Schergen: "Die Tonaufnahme/Musikwerke Blödhsitto: "Songname" auf (es handelte sich um eine rar.datei mit top100 etc.) Germ.Flopp1000 Sing. Farzz" Ich habe das fett gedruckte in meine/eure mod. UE übernommen, das sollte hoffentlich so passen? Also danke für die wahrscheinlich zig-tausendste Beantwortung der immer gleichen Nachfragen, resultierend aus Nichtverständnis eurer Stickeys bedingt durch panisches googlen! Abschließend, ich werde den weiteren Verlauf posten sobald ich was Neues höre und wahrscheinlich wie 5000 andere Paniker auch meinen Bettelbrief als solchen deklarieren lassen! Eine weitere Frage zu der ich noch keine Antwort hier gefunden oder diese überlesen habe: Wie wahrscheinlich scheint es, dass sich bei heruntergeladen Musikcontainern auch noch 6²³ andere Abmahner melden? Tauschen sich die Jungs untereinander aus bzw arbeiteten die anti-piracy-firmen am Ende eh für alle Abmahner? 100Dank! |
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| | # 14847 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Wo ich dir nicht widersprechen kann und zudem auch gleich gedacht habe ist die Stelle die ich rot hervorgehoben habe. | |
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| | # 14849 |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| Liebe Community, ![]() bin ein neues potentielles Opfer von NuL und habe schon seit Tagen hier und auf anderen Netzseiten zum Thema gelesen, bis mir der Schädel brummte. Ich bitte die Moderatoren meinen folgenden Text zu prüfen und ggf. auf, für mich und das Forum unverfängliche Worte abzuändern. Am letzten Freitag erhielt auch ich den Maxibrief im DIN-A4-Umschlag mit der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Kostenerstattung und Schadensersatz Es geht um die rechtlichen Interessen der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker bezüglich deren Liedtext "Zeigt mir Zehn (Explode 3)" der von meinem Anschluss aus per Filesharingnetzwerk verbreitet worden sein sollte. Das Datum liegt Ende Juni 2010 (1 Sekunde, Genaueres sollte man ja hier nicht eintragen) Die Datei, bzw. der abgemahnte Liedtext, sind als Bestandteil der VA_ -_Bravo_Hits_Vol.69-2CD-2010-CSM erkannt worden. (Ich bitte die Moderatoren/Administratoren ggf. um Löschung unerwünschter Daten hier) Gestern habe ich nun eine modifizierte Unterlassungserklärung aus der Vorlage erstellt und dort nur den Titel des einen Liedtextes eingetragen. Diese UE habe ich dann per Fax vorab und anschließend per Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei NuL versandt. Wir haben hier ein geschütztes Heimnetzwerk über WLAn und LAN (Kabel) in Betrieb. Im Übrigen ist der Liedtext ja seit mindestens dem 14.06.2010 frei verfügbar im Netz gewesen, wie ich hier vor ein paar Seiten las: Songtext: Darius and Finlay and Shaun Baker - Zeigt Mir 10 (Explode3) Lyrics Ob das Alles, wenn ich es denn so vortrage, falls NuL doch noch Geld haben will (es geht in der Abmahnung um Dreihundertachtzig Teuro) mir/uns helfen wird, weiß ich nicht. Ich mache mir aber umso mehr Gedanken, ob NuL nicht auch noch die restlichen 42 Titel und dann womöglich noch getrennt, jeweils ein Mal für Musik und ein Mal für Text, abmahnen wird? Eine Anfrage bei meinem magentafarbenen Provider, über den Umfang der Auskunft über mich, blieb bisher unbeantwortet und wird es wohl auch bleiben, da (offiziell) ja meine Daten nach 7 Tagen gelöscht werden müssen. Freundliche Grüße und Mut und Stärke für die anderen Betroffenen, sendet ZmZE3 |
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| | # 14850 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
also HIER click solltest Du Dich erstmal etwas einlesen. Zumindest die ersten 5 Postings. Dort findest Du auch Antworten auf Deine Fragen. Schnitzeljagd ist angesagt.... | |
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| | # 14851 |
| Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 6
| ich gebs ja zu, nach Verwirrung stellt man lieber 3 dumme Fragen statt sich weiter einzulesen,...schuldig im Sinne der Anklage! sooo, nach erneuter Durchschau deines Links - den hatte ich sogar schon gelesen, Pisa lässt grüßen - komme ich zu folgendem was du u.U. beanstanden wolltest: 1. Zum Schutz der Forenteilnehmer werden folgende Angaben in den Beiträgen nicht geduldet:..ff 2. Sinnloses Off-Topic Geschwalle, wird unverzüglich abgestellt! 3. "Single mod. UE" für abgemahnte Einzeltitel auch als Bestandteil von Sampler 4. Ich 100 Song-Box-geladen = Was ist eine vorauseilende modifizierte Unterlassungserklärung und wann brauche ich diese Ist deine Beanstandung dabei? Ich weiss es nervt dich als regelmäßiger Forenleser und -Poster waaahnsinnig, wenn Leute wie ich solche 08/15 posts inkl falscher modUE hier nachfragen....aber ich habe mich noch nie mit Foren beschäftigt und die Durchschau dieses Forums hier braucht mich auf ca.22 geöffnete Fenster und völliger Konfusität! Also liebster "watt_ihr_volt" ... bitte einen Hinweis ob an meiner modUE etwas konkret und gravierend falsch ist, oder erneute Links zum entsprechenden Schnitzel posten! Danke |
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| | # 14852 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
NuL. werden nicht alle 42 Titel abmahnen, kann aber sein dass sich noch andere "möchtegerngeldhabenrechtsinhabervertreter" bei Dir melden. | |
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| | # 14853 |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| Danke, watt_ihr_volt, für deine Antwort und Deinen unermüdlichen Einsatz hier. Leider habe ich bisher hier noch nirgends entdeckt, wie man sich überhaupt in so einem Fall auf den Vorwurf einlassen soll, falls es überhaupt so weit kommt, dass man es soll. Ich weiß inzwischen, dass ich als "Störer" sowieso für Alles haften muss, was über meinen Anschluss geschieht. Kann jedoch, nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ständig hinter meinen Kindern stehen, um diese bei ihrem Zugriff aufs Netz zu überwachen. Gibt es dazu eine Vorlage (Musterschreiben)? Nette Grüße, ZmZE3 |
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| | # 14856 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Habe mich auch noch nicht näher damit befasst, weil ich weiß dass in den wenigsten Fällen solche Einwände etwas bringen würden. Ein Beispiel, und diesmal nicht minderjährige, sondern erwachsene Kinder Rechne einfach damit, dass Du noch mehr an Porto und Nerven investieren musst die nächste Zeit. | |
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| | # 14857 |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| Danke, Ulrich, aber das wird einem ja auch erst hinterher (nach Abmahnung) alles so wirklich bewußt und es ist ja selbst für Fachleute schwer, diese Themen zu beherrschen. Zumal dort ständig Änderungen, Weiterentwicklungen und Nachrichten über geknackte Verschlüsselungen, Passworte, Netzwerke herein kommen. Es locken dort viele Fallen die Kinder und Jugendlichen an, die man als Erwachsener/Erziehender gar nicht zeitnah erkennen und entschärfen kann. Meist haben die "Kleinen" da noch einen gewaltigen Vorsprung, was ja auch allgemein bekannt ist. Kann mir das wirklich alles zum Nachteil vorgeworfen werden? Nochmals Grüße, ZmZ3E |
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| | # 14859 | |
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
| Zitat:
Mit Verlaub, dann hast du dich nicht tiefgründig informiert. Mit deiner dargebrachten Sichtweise kannst du gleich die originale Unterlassungserklärung unterschreiben und brauchst hier nicht weiter deine Zeit vertrödeln. Ob du als Störer haftest, steht in den sprichwörtlichen Sternen...und die Glaskugeln der Abmahner sind auch nicht besser, als die der Abmahngegner. Das Risiko vor Gericht eine Bauchlandung hinzulegen, haben momentan noch beide. | |
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| | # 14860 |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| Danke HutzenButzen, ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht, seit ich die mehrere hundert Seiten langen Threads zu diesen Themen lese und versuche, zu verstehen. Inzwischen erfuhr ich per PN, dass ich noch mit weiteren Abmahnungen zu Bravo Hits 69 zu rechnen habe und suche aber schon eine Vorgehensweise für die Zeit nach Versand der modifizierten Single UEs. Denn die Geldforderungen (Vergleichsangebote der/des Abmahner(s) stehen ja weiterhin im Raum. Ich las hier, dass nicht alles Fälle weiter verfolgt werden, zähle mich aber noch nicht zu den Glücklichen, weil ich es einfach nicht weiß, aber vorbereitet sein möchte. Es wird hier geraten, den weiteren Schriftwechsel vom Abmahner zunächst nur brav abzuheften, bis etwas gerichtliches kommt. Nochmals Grüße in die Runde, ZmZ3E |
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wieso nicht? Wird der Sachverhalt denn am 01.01.11 geklärt sein? Wer erst mal einen Toten auf Unterlassung verklagt und mitkriegt, dass er den falschen hat, benötigt dazu bestimmt mehr Zeit, als man denken könnte. Soweit klar?



