| | # 14701 | |||
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
Für den hier beschriebenen Fall der Störerhaftung ist es nach wie vor dringend erforderlich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Am besten versuch mal zunächst die MOD-UE per Fax, an den Anschlussinhaber zu schicken! Danach sollte er/sie die MOD-UE unterschreiben, und an Dich zurückfaxen! Nachher solltest Du die unterschriebene MOD-UE per Fax an Abmahner schicken! Im Übrigen, Du findest ein Faxgerät bei jeder Tanke oder Copyshop oder Post oder kostenlose Onlinefax hier. Zitat:
Zitat:
Gruß Sycron Werbung
__________________ Das kleine ABC für Neuabgemahnte modifizierte Unterlassungserklärung Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe! | |||
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| | # 14702 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Uhle, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. "update Polizeiinspektion Gifhorn warnt vor betrügerischen Abmahnungen 28. Juli 2010 Wie uns der Pressesprecher der Gifhorner Polizei jetzt bestätigen konnte haben sich die vorliegenden Verdachtsmomente nicht bestätig. Nach intensiver Recherche durch die Beamten der Polizei wurden alle vorgelegten Abmahnungen als echt ermittelt und waren somit keine Fälschungen."
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 14705 | |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Zitat:
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| | # 14706 |
| Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 16
| was sagt die statistik für waldorf über die wahrscheinlichkeit des gerichts aus? man eh muss jetzt zur arbeit kann mich überhaupt nich konzentrieren. ich stelle mich schon auf nächte 2 bis 3 jahre mit ständigen schreiben und aufforderungen von dennen ein.kotz |
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| | # 14708 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
nul ist da etwas aktiver. gruß | |
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| | # 14709 |
| Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 9
| hi liebe abgemahnten ich hoffe ihr freut euch über neue user des abmahnwahns ![]() erstmal ihr seit alle super und ich hoffe ihr helft mir auch ein wenig so nun lege ich mal los, ich habe am 19.6.2010 meine erste abmahnung von U. Bente bekommen wegen nem film mit vampieren und edward und bella und so ^^ 950 euro nun der schock gestern, noch ne abmahnung von baumgartenBrandt Rechtanwälte... noch ein film und diesmal nur 850 euro ^^ jetzt kommt meine frage jetzt is das ja mein 2tes vergehen also kann ich das mit dem § 97a nich mehr anwenden oder? also muss ich jetzt die vorlage aus dem forum nutzen und den text so lassen und nur die daten ergänzen ja?? und was ist wenn ich nich zahle? kommt dann nich ein inkassodrohbrief und woh ungsdurchsuchung? und oder die kosten werden einfach verdoppelt beim nächsten brief? hab nähmlich echt kein geld bin absolut im minus und verdiene nichmal 1000 euro und meine mama bringt mich so langsam um könnt ihr mir da bitte nochmal helfen? danke schonmal an alle |
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| | # 14710 | ||||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
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Zitat:
- weitere sog. Bettelbriefe---> lochen und zur passenden Abmahnung abheften - Inkassoschreiben ---> Widerspruch einlegen - gerichtlicher Mahnbescheid ---> Widerspruch ankreuzen - Klageschrift (sehr selten)---> jetzt sollte man einen guten Anwalt einschalten (Vergleich) - Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt Außerdem Grundkurs (in meiner Signatur) lesen, da werden die meisten Fragen schon beantwortet | ||||
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| | # 14711 |
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Unsere Vorgehenweise: 1. Bettelbrief -> abheften 2. evtl. Inkasso -> Widerspruch 3. evtl. Mahnbescheid -> Widerspruch 4. Klage -> Kosten (Gericht, RA Kläger, eigener RA, Auslagen, Kostennote Rechteinhaber + vertretender RA rund 2.000 - 2.500 € in erster Instanz) Gruß Sycron ---------- Doppelpost zusammengeführt am 29.07.2010 um 18:34 ---------- @Grave Du warst schon wieder schneller!!!
__________________ Das kleine ABC für Neuabgemahnte modifizierte Unterlassungserklärung Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe! |
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| | # 14712 |
| Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 9
| danke erstmal für die superschnellen antworten... da kommen tut mir leid schon wieder neue fragen auf :S warum hatte ich denn schon beim ersten mal nich das recht auf § 97a? und wenn die sich ejtzt wieder melden und den restbetrag haben wollen soll ich das einfach ignorienen oder sollte ich mir solangsam mal nen anwalt nehmen? und noch was ^^ habt ihr das denn auch schon so durchgemacht? habt ihr auch nicht bezahlt und seit so davon gekommen oder is bei euch noch alle offen? danke nochmal :-* |
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| | # 14713 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
MMG,Mops | |
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| | # 14714 |
| Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 2
| Hallo Gemeinde, auch ich habe vor einiger Zeit einen Brief von Nümann und Lang bekommen. Nachdem ich die Mod. UE abgeschickt habe, ist jetzt ein weiterer Brief angekommen: "Die Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an." Jedoch wird weiter auf die Wahrung einer neuen Frist verwiesen, zum zahlen des geforderten Vergleichsangebotes. ------------------- ....... "Sie haften für die über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung als Täter. Ihre bisheringen Ausführungen bieten keinen konkreten Anhaltspunkt für die Annahme, Sie kämen nicht als Täter in Betracht. Zunächst spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die über Ihren Internetanschluss begangene Rechtsverletzung von dieser selbst vorgenommen wurde. Der Beweis des ersten Anscheins ist geführt, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache schließen lässt (BGH, Urteil vom 04.12.2000, II ZR 293/99 = BGH NJW 2001, 1140, 1141). Dies ist hier der Fall. Es wurde eindeutig nachgewiesen, dass die streitgegenständliche Date über Ihren Anschluss öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Lebenserfahrung legt nahe, dass damit auch Sie als Anschlussinhaber - zumindest solange Sie nicht etwas anderes vortragen - die Rechtsverletzung begangen haben. Denn typischerweise unterhält der Anschlussinhaber einen Internetanschluss, um diesen selbst zu nutzen. Sie können diesen Anschein erschüttern, indem Sie sich entsprechend einlassen. Ihre bisherigen Ausführungen waren hierzu nicht geeignet. Da sich alle maßgeblichen Vorgänge allein in Ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben, obliegt es Ihnen, tatsächliche Angaben zu machen, wer, wenn nicht Sie selbst letzlich die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen begangen haben (BGH, Urteil vom 05.02.2003, VIII ZR 111/02 = NJW 2003, 1449, 1450; BGH, Urteil vom 05.10.2004, XI ZR 210/03 = NJW 2004, 3623, 3625; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, 11 W 58/07 = GRUR-RR 2008, 73, 74.). Sie tragen hierfür die sekundäre Darlegungslast, so dass einfaches Bestreiten oder gar Bestreiten mit Nichtwissen im Sinne des § 138 Abs. 4 ZPO unzureichend ist (BGH, Urteil vom 17.02.2004, X ZR 108/02 = NJW-RR 2004, 989, 990). Wir geben Ihnen nochmals Gelegenheit, das Vergleichsangebot unserer Mandantschaft außergerichtlich durch Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 auf das angegebene ...." ..... ---------------------------------------------------- Meine Frage is wie sollte ich reagieren, da im Brief darauf hingewiesen wird, dass ich der Anschlussinhaber, dafür hafte und keine konkreten Gründe vorliegen, dass ich nicht die Tat begangen habe. Sollte ich Stellung nehmen und abstreiten? WLAN, woanders gemeldet da der Anschluss bei meinen Eltern auf meinen Namen läuft? Eine kurze Antwort würde mich freuen. Vielen Dank. Gruß! |
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| | # 14715 |
| Gastposter | Nümann entdeckte 2008 das Geschäftsmodell Abmahnung und mauserte sich dann 2009 zum Shootingstar unter den Abmahnern. Die Verjährung hat deshalb noch niemand erlangt. Alos ist auch noch niemand von den Nichtzahlern "davongekommen". Das nächste Schreiben folgt früher oder später so sicher wie das Amen in der Kirche. Damit erinnert Dich der Abmahner an den noch ausstehenden Betrag. Evtl. garniert er das Schreiben noch mit Klageandrohungen, dieses Schreiben sollte abgeheftet und ignoriert werden. Erst bei Klageschrift oder Mahnbescheid ist eine Reaktion erforderlich. |
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| | # 14716 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
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| | # 14717 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Frag einfach mal ob´s auch schneller geht |
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| | # 14718 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @just-ask-marc Vielleicht hilft Dir das. Vorneweg keine Korrespondenz mit dem Abmahner! In keiner Weise weder schriftlich,telefonisch noch anderwie!!! In der Regel, erhält der Abgemahnte, der erstens unverständlicherweise überhaupt nicht reagiert hat, oder zweitens die empfohlene modifizierte UE abgibt - aber nicht bezahlt, einen zweiten Brief. Das so genannte – Folgeschreiben - auch "Bettelbrief" genannt. Es gibt auch Anzeichen, dass es in letzter Zeit auch vorgekommen ist, dass man einen zweiten Brief bekommen hat ohne im Besitz eines 1. Abmahnschreibens zu sein. Dieses nur am Rande erwähnt. Natürlich wird auf diese Folgeschreiben hingewiesen, auch das höhere Forderungen und Drohungen diese beinhalten, aber man ist cool und wenn es soweit ist, tönt der Ruf laut, nach einen Sauerstoffzelt. Ich werde versuchen, Dir ein paar allgemeine Erläuterungen an die Hand zu geben. Sind diese Folgeschreiben etwa Mahnungen oder Rechnungen? Nein. Diese Folgeschreiben sind einzuordnen als “Erinnerungsschreiben“. Das heißt, der Abmahner erkennt keinen Eingang einer Zahlung von Dir und möchte Dich jetzt noch einmal zum Zahlen animieren. Bitte beachte, die Abmahnung stellt ein außergerichtliches Vergleichsangebot der Abmahner/Rechteinhaber dar. Dieses kann von Dir angenommen oder abgelehnt werden. Ansonsten ist eine Reaktion nur bei Klage notwendig wie @demon schon geschrieben hat. MMG,Mops |
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| | # 14720 | |
| Registriert seit: 28.07.2010
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